Neubau eines Imbisses (BT III) - Vorstellung des Vorhabens mit Beschluss über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 29.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 29.04.2025 ö 5.3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Erweiterungsgebiet des Gewerbegebietes „Kitzberger Feld II“. Das Bauleitverfahren wurde durch den Marktgemeinderat mehrheitlich beschlossen und hat nach erfolgter Abwägung der Behördenbeteiligung und noch durchzuführender Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung eine ausreichende Planungsreife, welche die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens möglich macht bzw. rechtfertigt. Das Bauvorhaben ist als Sonderbau einzustufen, eine Genehmigungsfreistellung ist daher nicht möglich.
Aus Sicht des Bauamtes ist das Einvernehmen zu erteilen, der Baubeginn allerdings erst mit rechtskräftigem Flächennutzungs- und Bebauungsplan zu ermöglichen.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 Abs. 1 BauGB für den Neubau eines Imbisses (BT III) auf den Flur-Nrn. 412, 422/2, 422/3, 422/4, 422/6 und 423 der Gemarkung Nandlstadt wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der Beginn der Baumaßnahmen erst nach dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan erfolgen darf.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 Abs. 1 BauGB für den Neubau eines Imbisses (BT III) auf den Flur-Nrn. 412, 422/2, 422/3, 422/4, 422/6 und 423 der Gemarkung Nandlstadt wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der Beginn der Baumaßnahmen erst nach dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan erfolgen darf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5

Dokumente
_4 Stellplatzberechnung Eingabe (BT III) (.pdf)
III-01 Grundriss_Schnitt A-A und Ansichten 1_100_27.02.2025 (.pdf)
III-03 Lageplan 1_1000_27.02.2025 (.pdf)

Datenstand vom 12.05.2025 14:34 Uhr