Datum: 15.12.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Nandlstadt
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:51 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24.11.2022
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem Bauausschuss
3 Aufstellung eines Bebauungsplanes "Figlsdorf West" auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 76 der Gemarkung Figlsdorf - Aufstellungsbeschluss
4 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 "Ortsteil Reith" mit integriertem Grünordnungsplan auf den Fl.-Nr. 830/9, 862/1, 862/2, 862/3, 862/4, jew. Gem. Baumgarten, sowie auf Teilflächen der Fl.-Nr. 834, 834/1, 834/3, 835, 858, jew. Gem. Baumgarten
4.1 Behandlung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen
4.1.1 Stellungnahme von Rosmarie Rauscher, Schreiben vom 29.09.2022
4.2 Behandlung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen
4.2.1 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Bereich Landwirtschaft, Dr.-Ulrich-Weg 4, 85435 Erding mit Schreiben vom 09.09.2022
4.2.2 Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Erding/Freising, Dr.-Ulrich-Weg 3, 85435 Erding mit Schreiben vom 05.10.2022
4.2.3 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q, München, mit Schreiben vom 06.09.2022
4.2.4 Bayernwerk Netz GmbH Kundencenter Pfaffenhofen mit Schreiben vom 24.08.2022
4.2.5 Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, Landshut, mit Schreiben vom 15.09.2022
4.2.6 Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH, Hauptverwaltung München, Paul-Wassermann-Straße 3, 81829 München mit Schreiben vom 23.08.2022
4.2.7 Handwerkskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße 4, 80333 München mit Schreiben vom 05.10.2022
4.2.8 Heinz Entsorgung GmbH & Co KG, 85368 Moosburg a.d. Isar, mit Schreiben vom 22.08.2022
4.2.9 Landratsamt Freising, SG 41, Altlasten und Bodenschutz, Freising mit Schreiben vom 02.09.2022
4.2.10 Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Freising mit Schreiben vom 31.08.2022
4.2.11 Landratsamt Freising, SG 41, Immissionsschutzbehörde, Freising mit Schreiben vom 09.09.2022
4.2.12 Landratsamt Freising, Wasserrecht, Freising mit Schreiben vom 04.10.2022
4.2.13 Polizeiinspektion Moosburg a.d. Isar, Poststraße 6, 85368 Moosburg a.d. Isar vom 24.08.2022
4.2.14 Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz, München mit Schreiben vom 23.08.2022
4.2.15 Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, München mit Schreiben vom 25.08.2022
4.2.16 Wasserwirtschaftsamt München, Abteilung 5 - Landkreis Freising, Heßstraße 128, 80797 München, mit Schreiben vom 30.09.2022
5 Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Bauernrieder Straße" auf Teilflächen der Fl.-Nr. 769 und 769/1 jeweils Gemarkung Nandlstadt
5.1 Behandlung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen
5.1.1 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Bereich Landwirtschaft, Wasserburger Straße 2, 85560 Ebersberg, mit Schreiben vom 22.11.2022
5.1.2 Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Erding - Freising, Dr.-Ulrich-Weg 3, 85435 Erding, mit Schreiben vom 24.10.2022
5.1.3 Bayernwerk Netz GmbH, Draht 7, 85276 Pfaffenhofen, mit Schreiben vom 26.09.2022
5.1.4 Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH, Hauptverwaltung München, Paul-Wassermann-Straße 3, 81829 München, mit Schreiben vom 27.09.2022
5.1.5 Heinz Entsorgung GmbH & Co. KG, Neue Industriestraße 1, 85368 Moosburg a. d. Isar, mit Schreiben vom 27.09.2022
5.1.6 Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG41 Altlasten, mit Schreiben vom 26.10.2022
5.1.7 Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Johannisstraße 8, 85354 Freising, mit Schreiben vom 10.10.2022
5.1.8 Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG41 Wasserrecht, mit Schreiben vom 10.10.2022
5.1.9 Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Maximilianstraße 39, 80538 München, mit Schreiben vom 29.09.2022
5.1.10 Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz, Maximilianstraße 39, 80538 München, mit Schreiben vom 27.10.2022
5.1.11 Wasserzweckverband Baumgartner Gruppe, Berging 10 – Wasserturm -, 85395 Attenkirchen, mit Schreiben vom 07.11.2022
6 Festlegung des Verkaufspreises für Grundstücke im erweiterten Gewerbegebiet "Kitzberger Feld"
7 Aufstellung von Richtlinien zur Genehmigung von PV-Freiflächen-Anlagen
8 Antrag des Musikvereins Nandlstadt auf Gewährung eines jährlichen Festzuschusses
9 Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Nandlstadt auf Beschaffung eines Stromerzeugers
10 Bekanntgaben und Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift der öffentlichen SItzung des Marktgemeinderates vom 15.12.2022.pdf

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24.11.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem Bauausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö informativ 2
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3. Aufstellung eines Bebauungsplanes "Figlsdorf West" auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 76 der Gemarkung Figlsdorf - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Antrag vom 28.11.2022 beantragte der Eigentümer des Grundstückes Fl.-Nr. 76 der Gemarkung Figlsdorf die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtliche Grundlage zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern, einem Doppelhaus und einem Zweifamilienhaus schaffen. Die Zufahrt soll von der Kreisstraße FS 43 aus erfolgen. Da hier eine Grundfläche von weniger als 10.000 m² vorliegt und die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB möglich. Um eine geregelte städtebauliche Entwicklung für den Ortsteil Figlsdorf zu gewährleisten, wird diese Bauleitplanung von Seiten des Bauamtes als städtebaulich notwendig erachtet.  
      

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Figlsdorf West“ auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 76 der Gemarkung Figlsdorf im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB. Der beiliegende Lageplan des Antragstellers vom 17.11.2022 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist Bestandteil dieses Beschlusses.  

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage aus dem Gremium erläutert Bauamtsleiter Pichlmaier, dass

  • die Erweiterung keine abwasserrechtlichen Auswirkungen hat und
  • bei einer Erweiterung bis zu 20 Wohneinheiten eine Kleinkläranlage jederzeit möglich sei.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Figlsdorf West“ auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 76 der Gemarkung Figlsdorf im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB. Der beiliegende Lageplan des Antragstellers vom 17.11.2022 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist Bestandteil dieses Beschlusses.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktrat Krojer war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.

Dokumente
Download doc03521020221205094110.pdf

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4. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 "Ortsteil Reith" mit integriertem Grünordnungsplan auf den Fl.-Nr. 830/9, 862/1, 862/2, 862/3, 862/4, jew. Gem. Baumgarten, sowie auf Teilflächen der Fl.-Nr. 834, 834/1, 834/3, 835, 858, jew. Gem. Baumgarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 4
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.02.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Vollzug der Baugesetze;
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Ortsteil Reith“ mit integriertem Grünordnungsplan; Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zeitgleiche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB – Abwägung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Behörden-/Trägerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erläutert, dass der Tagesordnungspunkt aufgrund fehlender Unterlagen nicht behandelt werde.

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4.1. Behandlung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 4.1
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.02.2023 ö beschließend 9.1

Sachverhalt

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß 
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB, § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 b BauGB, wurden der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 für das Gebiet „Ortsteil Reith“ mit integriertem Grünordnungsplan und die Begründung, jeweils in der Fassung vom 23.06.2022, sowie ein Geotechnischer Bericht (Bearbeitungsstand 15.03.2022), im Zeitraum vom 29.08.2022 bis einschließlich 05.10.2022, im Sitzungssaal des Rathauses des Marktes Nandlstadt, Rathausplatz 1, 85405 Nandlstadt, im Dachgeschoss, Zimmer DG 31, barrierefrei, für jedermanns Einsicht, öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme war während der offiziellen Öffnungszeiten möglich. Auf Wunsch erläuterte ein Mitarbeiter des Bauamtes die Planung.

Bezüglich der Beteiligung der Öffentlichkeit sind im Zeitraum vom 29.08.2022 bis zum 05.10.2022 von folgenden Personen Stellungnahmen eingegangen:

  • Rosmarie Rauscher, Schreiben vom 29.09.2022

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4.1.1. Stellungnahme von Rosmarie Rauscher, Schreiben vom 29.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 4.1.1
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.02.2023 ö beschließend 9.1.1

Sachverhalt

Stellungnahme:
Die Bewirtschaftung meiner landwirtschaftlichen Fläche mit der Flurnummer 837 (Gemarkung Baumgarten) sehe ich mit der Umsetzung des Bebauungsplanes nicht mehr als gewährleistet, da die großen landwirtschaftlichen Geräte, insbesondere die Erntemaschinen (z. B. ein Mähdrescher) die Fläche nicht mehr anfahren können. Für einen Mähdrescher mit einer üblichen Breite von 3,50 m, einer Länge des Schneidwerks von bis zu 23 Metern und einer hinten gelenkten Achse (Hinweisschild „Achtung Fahrzeug schärt aus“) ist es unmöglich die Kurve am östlichen Ende des Bebauungsplans unfallfrei fahren zu können, denn es ist davon auszugehen, dass ein Zaun links und rechts der 4-Meter breiten Straße auf den Grenzverlauf gebaut wird. Dies ist bereits bei dem neu gebauten Haus mit der Hausnummer 3 der Fall. Bis zum jetzigen Zeitpunkt habe ich es rein der Duldung der Anlieger zu verdanken, dass ich die 3-Meter breite Straße mit meinen landwirtschaftlichen Maschinen in einer weitaus größeren Breite nutzen und befahren durfte. Da diese Zufahrt die einzige Möglichkeit ist, um die Felder mit Erntemaschinen anfahren zu können, bin ich darauf angewiesen, dass hierfür eine vernünftige und für alle Seiten akzeptable Lösung ausgearbeitet wird. Ich bitte die Markträtinnen, Markträte und die Verwaltung, dass sie meine Anliegen ernst nehmen, denn ich möchte auch in Zukunft noch heimische Lebensmittel für unsere Bevölkerung auf unseren Feldern anbauen und auch ernten können. 

Beschlussempfehlung

Die Stellungnahme wurde am 18.11.2022 mit Schreiben vom 17.11.2022 zurückgezogen.
Eine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes ist daher nicht veranlasst. 

Dokumente
Download doc03514420221130135249.pdf

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4.2. Behandlung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 4.2
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.02.2023 ö beschließend 9.2

Sachverhalt

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung nach § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB, 
§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 b BauGB wurde mit Schreiben vom 18.08.2022 eine Frist von 29.08.2022 bis einschließlich 05.10.2022 gewährt. Insgesamt wurden 50 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. 


Im Rahmen des Verfahrens wurden von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine Stellungnahmen abgegeben:

  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Freising, Domberg 20, 85354 Freising
  • Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Freising
  • Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Freising
  • Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern, Infanteriestraße 1, 80797 München
  • Kreishandwerkerschaft Freising, Clemensänger-Ring 25, 85356 Freising Lerchenfeld
  • Landratsamt Freising, SG 41 Abgrabungsrecht, Landshuter Straße 31, 85356 Freising
  • Landratsamt Freising, SG43 Bauleitplanung, Landshuter Straße 31, 85356 Freising
  • Landratsamt Freising, Kreisarchäologie, Landshuter Straße 31, 85356 Freising
  • Landratsamt Freising, SG43 Ortsplanung, Landshuter Straße 31, 85356 Freising
  • Landratsamt Freising, SG42 Untere Naturschutzbehörde, Landshuter Straße 31, 85356 Freising
  • MVV Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, Thierschstraße 2, 80538 München
  • Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern (SG 315), Maximilianstraße 39,
80538 München


Von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind Stellungnahmen ohne Anregungen eingegangen:

  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Bereich Forsten, Dr.-Ulrich-Weg 4, 85435 Erding mit Schreiben vom 09.09.2022
  • bayernets GmbH, München mit Schreiben vom 22.08.2022 – keine Einwände
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Infra I3, Bonn mit Schreiben vom 18.08.2022 – keine Einwände
  • Erzbischöfliches Ordinariat München, R1, FB Pastoralraumanalyse vom 27.09.2022 – keine Äußerung
  • Flughafen München GmbH, Postfach 23 17 55, 85326 München mit Schreiben vom 23.09.2022 – Keine Äußerung
  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München mit Schreiben vom 08.09.2022 – keine Einwände
  • Gemeinde Rudelzhausen mit Schreiben vom 23.08.2022 – keine Einwände
  • Kreisbrandrat des Landkreises Freising, Herrn Manfred Danner, Moosburg a. d. Isar mit Schreiben vom 05.09.2022 – keine Äußerung
  • Landratsamt Freising, SG 33, Straßenverkehrsbehörde, Freising mit Schreiben vom 30.09.2022 – keine Äußerung
  • Landratsamt Freising, SG 61, Tiefbau, Freising mit Schreiben vom 31.08.2022 – Keine Äußerung 
  • Markt Au i. d. Hallertau mit Schreiben vom 30.08.2022 – keine Einwände
  • Regierung von Oberbayern, Gewerbeaufsichtsamt, Heßstraße 130, 80797 München mit Schreiben vom 02.09.2022 – keine Einwände
  • Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München mit Schreiben vom 04.10.2022 – keine Einwände
  • Regionaler Planungsverband München mit Schreiben vom 12.09.2022 – keine Einwände
  • Staatliches Bauamt Freising, Servicestelle München, Winzererstraße 43, 80797 München mit Schreiben vom 31.08.2022– keine Einwände
  • Verwaltungsgemeinschaft Mauern, Mitgliedsgemeinde Mauern, vom 22.08.2022 – keine Äußerung
  • Verwaltungsgemeinschaft Mauern, Mitgliedsgemeinde Wang, vom 22.08.2022 – keine Äußerung
  • Verwaltungsgemeinschaft Mauern, Mitgliedsgemeinde Hörgertshausen, vom 22.08.2022 – keine Äußerung
  • TenneT TSO GmbH, Bayreuth mit Schreiben vom 31.08.2022 – Belange werden nicht berührt
  • Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Mitgliedsgemeinde Attenkirchen vom 05.09.2022 – keine Äußerung
  • Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Mitgliedsgemeinde Zolling vom 24.08.2022 – keine Äußerung
  • Wasserzweckverband Baumgartner Gruppe, 85395 Attenkirchen, mit Schreiben vom 29.08.2022 – keine Äußerung


Folgende Behörden / TÖB haben Stellungnahmen und Anregungen vorgebracht:

  1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Bereich Landwirtschaft, Dr.-Ulrich-Weg 4, 85435 Erding mit Schreiben vom 09.09.2022
  2. Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Erding/Freising, Dr.-Ulrich-Weg 3, 85435 Erding mit Schreiben vom 05.10.2022
  3. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q, München, mit Schreiben vom 06.09.2022
  4. Bayernwerk Netz GmbH Kundencenter Pfaffenhofen mit Schreiben vom 24.08.2022
  5. Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, Landshut, mit Schreiben vom 15.09.2022
  6. Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH, Hauptverwaltung München, Paul-Wassermann-Straße 3, 81829 München mit Schreiben vom 23.08.2022
  7. Handwerkskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße 4, 80333 München mit Schreiben vom 05.10.2022
  8. Heinz Entsorgung GmbH & Co KG, 85368 Moosburg a. d. Isar, mit Schreiben vom 22.08.2022
  9. Landratsamt Freising, SG 41, Altlasten und Bodenschutz, Freising mit Schreiben vom 02.09.2022
  10. Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Freising mit Schreiben vom 31.08.2022
  11. Landratsamt Freising, SG 41, Immissionsschutzbehörde, Freising mit Schreiben vom 09.09.2022 
  12. Landratsamt Freising, Wasserrecht, Freising mit Schreiben vom 04.10.2022 
  13. Polizeiinspektion Moosburg a. d. Isar mit Schreiben vom 24.08.2022
  14. Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz, München mit Schreiben vom 23.08.2022
  15. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, München mit Schreiben vom 25.08.2022
  16. Wasserwirtschaftsamt München, Abteilung 5 – Landkreis Freising, Heßstraße 128, 80797 München, mit Schreiben vom 30.09.2022

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4.2.1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Bereich Landwirtschaft, Dr.-Ulrich-Weg 4, 85435 Erding mit Schreiben vom 09.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 4.2.1
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.02.2023 ö beschließend 9.2.1

Sachverhalt

Stellungnahme:

Landwirtschaft:
Die landwirtschaftlichen Sachverhalte, welche im Entwurf des Bebauungsplanes festgehalten sind, werden ausreichend berücksichtigt. Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass bestehende landwirtschaftliche Betriebe nicht in der Ausübung und Entwicklung durch dieses Bauvorhaben beeinträchtigt werden dürfen. 

Forstfachliche und waldrechtliche Belange: 
Von den vorgelegten Planungen ist kein Wald im Sinne der Waldgesetze (Art. 2 BayWaldG i. V. m. § 2 BWaldG) betroffen. Aus waldrechtlicher und forstfachlicher Sicht ergeben sich insofern keine Einwände. 

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die landwirtschaftlichen Sachverhalte im Bebauungsplan bereits ausreichend berücksichtigt wurden.
Ebenso wird zur Kenntnis genommen, dass Wald im Sinne der Waldgesetze nicht betroffen ist und insofern auch keine Einwendungen aus forstfachlicher und waldrechtlicher Sicht bestehen.

Eine Planänderung ist dadurch nicht veranlasst.

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4.2.2. Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Erding/Freising, Dr.-Ulrich-Weg 3, 85435 Erding mit Schreiben vom 05.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 4.2.2
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.02.2023 ö beschließend 9.2.2

Sachverhalt

Stellungnahme:

Von Seiten des Bayerischen Bauernverbandes, Geschäftsstelle Erding/Freising, bestehen folgende Einwendungen: 

Eine Eingrünung ist grundsätzlich erstrebenswert. Es sollte aber bei der Randbepflanzung des Plangebietes, vor allem beim Pflanzen von Bäumen ein ausreichender Grenzabstand (4 m) eingehalten werden, damit die landw. Flächen nicht durch Schattenwirkung beeinträchtigt werden. Eine niedrige Bepflanzung ist zu begrüßen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung der benachbarten landw. Flächen, Lärm- Staub- und Geruchsemissionen entstehen. Des weiteren ist darauf zu achten, dass eine ordentliche Bewirtschaftung der anliegenden Flächen zu gewährleisten ist, landwirtschaftliche Fahrzeuge haben eine Breite von bis zu 3,5 m und diese sollten problemlos die Straßen befahren können. Ein mehrstöckiger Bau ist grundsätzlich eher zu begrüßen, um den Verbrauch von landwirtschaftlich nutzbarer Fläche nicht unnötig zu beschleunigen. 

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes, Geschäftsstelle Erding/ Freising.

Der vom Bayerischen Bauernverband vorgebrachte Hinweis bzgl. der Ortsrandeingrünung und dem einzuhaltenden Pflanzabstand von 4m für Bäume zu landwirtschaftlichen Flächen findet sich bereits in der Grünordnung unter D:  1. textlichen Festsetzungen für Baugrundstücke, im Punkt 1.1.

Auch der Hinweistext auf die unvermeidbaren landwirtschaftlichen Emissionen findet sich bereits unter C: Hinweise und Empfehlungen zum Bebauungsplan, Punkt 8., im Bebauungsplan. 

Ebenfalls ist die Erreichbarkeit der Felder ist durch die vorliegende Planung weiterhin uneingeschränkt gegeben. Die neu zu errichtenden Straßenflächen weisen eine 4,0m breite Erschließungsstraße aus. Dies ist für landwirtschaftliche Fahrzeuge mit 3,5m maximaler Breite ausreichend.

Der Marktrat nimmt ebenfalls zur Kenntnis, dass die Möglichkeit zu mehrgeschossiger Bauweise durch den bayerischen Bauernverband gewünscht wird. Der Marktrat bekennt sich zum sparsamen Umgang mit den in Rede stehenden Flächen, teilt jedoch mit, dass auf Grund des Charakters der umliegenden, dörflichen Bebauung und der topografischen Gegebenheiten im Plangebiet eine höhere Bauweise als die geplante, den bauleitplanerischen Zielen der Gemeinde im Plangebiet nicht entspricht. Die bereits festgesetzten Wandhöhen erlauben eine ausreichende bauliche Höhenentwicklung, die sich in das bestehende Ortsbild einfügt.

Eine Planänderung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

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4.2.3. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q, München, mit Schreiben vom 06.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 4.2.3
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.02.2023 ö beschließend 9.2.3

Sachverhalt

Stellungnahme: 

Wir bedanken uns für die Beteiligung an der oben genannten Planung und bitten Sie, bei künftigen Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch unser Sachgebiet (B Q) und unser Aktenzeichen anzugeben. Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung: 

Bodendenkmalpflegerische Belange: 
Der Bebauungsplan befindet sich im Bereich des historischen Ortskerns des 1139 erstmals urkundlich erwähntes Ortes Reith. Daher muss im Planungsgebiet mit mittelalterlichen Siedlungsspuren gerechnet werden. Zudem sind aus dem näheren Umfeld zahlreiche jungsteinzeitliche Lesefunde bekannt, die auf eine Siedlung dieser Zeitstellung schließen lassen. 
Im Bereich von Bodendenkmälern sowie in Bereichen, wo Bodendenkmäler zu vermuten sind, bedürfen gemäß Art. 7 Abs. 1 BayDSchG Bodeneingriffe aller Art einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Der Hinweis auf die Meldepflicht nach Art. 8 BayDSchG ist im vorliegenden Fall nicht ausreichend und sollte gestrichen werden. Wir bitten Sie deshalb, folgenden Text in die textlichen Hinweise auf dem Lageplan und ggf. in den Umweltbericht zu übernehmen:
„Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7 Abs. 1 BayDSchG notwendig, die in einem eigentändigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.“ 
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wird in diesem Verfahren gegebenenfalls die fachlichen Anforderungen formulieren. 
Im Falle der Denkmalvermutung wird im Rahmen des Erlaubnisverfahrens nach Art. 7 Abs. 1 BayDSchG die archäologisch qualifizierte Voruntersuchung bzw. die qualifizierte Beobachtung des Oberbodenabtrags bei privaten Vorhabenträgern, die die Voraussetzungen des § 13 BGB (Verbrauchereigenschaft) erfüllen, sowie Kommunen soweit möglich durch Personal des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege geleitet; in den übrigen Fällen beauftragt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege auf eigene Kosten eine private Grabungsfirma. In Abstimmung kann auch eine fachlich besetzte Untere Denkmalschutzbehörde (Kreis- und Stadtarchäologie) tätig werden. Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/publikationen/denkmalpflege-themen_denkmalvermutung-bodendenkmalpflege_2016.pdf 
Wir weisen darauf hin, dass die erforderlichen Maßnahmen abhängig von Art und Umfang der erhaltenen Bodendenkmäler einen größeren Umfang annehmen können und rechtzeitig geplant werden müssen. Sollte die archäologische Ausgrabung als Ersatz für die Erhaltung eines Bodendenkmals notwendig sein, sind hierbei auch Vor- und Nachbereitung der Ausgrabung zu berücksichtigen (u. a. Durchführungskonzept, Konservierung und Verbleib der Funde). 
Bei der Verwirklichung von Bebauungsplänen soll grundsätzlich vor der Parzellierung die gesamte Planungsfläche archäologisch qualifiziert untersucht werden, um die Kosten für den einzelnen Bauwerber zu reduzieren (vgl. BayVGH, Urteil v. 4. Juni 2003, Az.: 26 B 00.3684, EzD 2.3.5. Nr. 3 / Denkmalpflege Informationen des BLfD 2004/I (B 127), 68 ff. (mit Anm. W. K. Göhner); BayVG München, Urteil v. 14. September 2000, Az.: M 29 K 00838, EzD 2.3.5 Nr. 2).
Als Alternative zur archäologischen Ausgrabung kann in bestimmten Fällen eine Konservatorische Überdeckung der Bodendenkmäler in Betracht gezogen werden. Eine Konservatorische Überdekcung ist oberhalb des Befundhorizontes und nur nach Abstimmung mit dem BLfD zu realisieren (z. B. auf Humus oder kolluvialer Überdeckung). Vgl. zur Anwendung, Ausführung und Dokumentation einer Konservatorischen Überdekcung https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/fachanwender/konservatorische_ueberdeckung_bodendenkmaeler_2020.pdf . Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege berät in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde bei der Prüfung alternativer Planungen unter denkmalfachlichen Gesichtspunkten. 
Fachliche Hinweise zur Abstimmung kommunaler Planungen mit Belangen der Bodendenkmalpflege entnehmen Sie auch bitte der Broschüre „Bodendenkmäler in Bayern. Hinweise für die kommunale Bauleitplanung“ (https://www.blfd.bayern.de/mam/abteilungen_und_aufgaben/bodendenkmalpflege/kommunale_bauleitplanung/2018_broschuere_kommunale-bauleitplanung.pdf )
Die mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern abgestimmte Rechtsauffassung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege zur Überplanung von (Boden-) Denkmälern entnehmen Sie bitte dem Vollzugsschreiben des StMBW vom 09.03.2016 (https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/fachanwender/vollzugsschreiben_bodendenkmal_09_03_2016.pdf ) sowie unserer Homepage https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/fachanwender/rechtliche_grundlagen_überplanung_bodendenkmäler.pdf (Rechtliche Grundlagen bei der Überplanung von Bodendenkmälern). 
In Umsetzung der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshof (Entscheidung vom 22.07.2008, Az.: Vf. 11-VII-07, juris / NVwZ 2008, 1234-1236 (bestätigt durch die nachgehenden Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2008, Az.: 1 BvR 2296/08 & 1 BvR 2351/08, n. v.)) wird dringend angeregt, aus städtebaulichen Gründen geeignete Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB (z. B. nach Nummern 2, 9, 10, 11, 15, 20 (Bodendenkmal als „Archiv des Bodens“)) vorzunehmen 
Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält dieses Schreiben per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung. Fragen, die konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt an den für Sie zuständigen Gebietsreferenten der Praktischen Denkmalpflege (www.blfd.bayern.de). 

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege. 

Der Marktrat nimmt zur Kenntnis, dass der Ortsteil Reith erstmals 1139 urkundlich erwähnt wird und deshalb im Planungsgebiet mit mittelalterlichen Siedlungsspuren zu rechnen ist. Auch der Hinweis auf jungsteinzeitliche Lesefunde im nähren Umfeld wird zur Kenntnis genommen.
Der Marktrat folgt deshalb dem Vorschlag des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, und ersetzt den Text aus Punkt C: Hinweise und Empfehlungen zum Bebauungsplan 11., durch den geforderten Hinweis auf die Erforderlichkeit einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gem. Art. 7 Abs. 1 BayDSchG.

Eine Planänderung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

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4.2.4. Bayernwerk Netz GmbH Kundencenter Pfaffenhofen mit Schreiben vom 24.08.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 4.2.4
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.02.2023 ö beschließend 9.2.4

Sachverhalt

Stellungnahme:
gegen das o. g. Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen,
wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beein-
trächtigt werden.
In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungs-
einrichtungen.
Kabel
Der Schutzzonenbereich für Kabel beträgt bei Aufgrabungen je 0,5 m rechts und links
zur Trassenachse.
Der ungehinderte Zugang, sowie die ungehinderte Zufahrt, zu unseren Kabeln muss je-
derzeit gewährleistet sein, damit Aufgrabungen z. B. mit einem Minibagger, möglich
sind. Befinden sich unsere Anlagen innerhalb der Umzäunung, ist für Wartung und Re-
paraturarbeiten am Eingangstor der PV-Anlage ein Schlüsseltresor zu installieren. Die
Kosten trägt der Betreiber der PV-Anlage. Den Schließzylinder stellt die Bayernwerk
Netz GmbH.
Wir weisen darauf hin, dass die Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen von Be-
pflanzung freizuhalten sind, da sonst die Betriebssicherheit und Reparaturmöglichkeit
eingeschränkt werden. Bäume und tiefwurzelnde Sträucher dürfen aus Gründen des
Baumschutzes (DIN 18920) bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt
werden. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind im Einvernehmen mit uns geeig-
nete Schutzmaßnahmen durchzuführen.
Sitz: Regensburg
Amtsgericht Regensburg
HRB 9476
Beachten Sie bitte die Hinweise im “Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und
Kanäle", Ausgabe 2013 vom FGSV Verlag www.fgsv-verlag.de (FGSV-Nr. 939), bzw. die
DVGW-Richtlinie GW125.
Hinsichtlich der in den angegebenen Schutzzonenbereichen bzw. Schutzstreifen beste-
henden Bau- und Bepflanzungsbeschränkung machen wir darauf aufmerksam, dass
Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art uns rechtzeitig zur Stellungnahme
vorzulegen sind. Dies gilt insbesondere für Straßen- und Wegebaumaßnahmen, Ver- und
Entsorgungsleitungen, Kiesabbau, Aufschüttungen, Freizeit- und Sportanlagen, Bade-
und Fischgewässer und Aufforstungen.
Kabelplanung(en)
Zur elektrischen Versorgung des geplanten Gebietes sind Niederspannungskabel erfor-
derlich. Eine Kabelverlegung ist in der Regel nur in Gehwegen, Versorgungsstreifen, Be-
gleitstreifen oder Grünstreifen ohne Baumbestand möglich.
Im überplanten Bereich befinden sich Anlagenteile der Bayernwerk Netz GmbH oder es
sollen neue erstellt werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Versorgungsnetzes sowie
die Koordinierung mit dem Straßenbauträger und anderer Versorgungsträger ist es not-
wendig, dass der Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich früh-
zeitig (mindestens 3 Monate) vor Baubeginn der Bayernwerk Netz GmbH schriftlich mit-
geteilt wird. Nach § 123 BauGB sind die Gehwege und Erschließungsstraßen soweit her-
zustellen, dass Erdkabel in der endgültigen Trasse verlegt werden können.
Ausführung von Leitungsbauarbeiten sowie Ausstecken von Grenzen und Höhen:
Vor Beginn der Verlegung von Versorgungsleitungen sind die Verlegezonen mit end-
gültigen Höhenangaben der Erschließungsstraßen bzw. Gehwegen und den erforderli-
chen Grundstücksgrenzen vor Ort bei Bedarf durch den Erschließungsträger (Gemeinde)
abzustecken.
Für die Ausführung der Leitungsbauarbeiten ist uns ein angemessenes Zeitfenster zur
Verfügung zu stellen, in dem die Arbeiten ohne Behinderungen und Beeinträchtigungen
durchgeführt werden können.
Für Kabelhausanschlüsse dürfen nur marktübliche und zugelassene Einführungssys-
teme, welche bis mind. 1 bar gas- und wasserdicht sind, verwendet werden. Ein Prü-
fungsnachweis der Einführung ist nach Aufforderung vorzulegen. Wir bitten Sie, den
Hinweis an die Bauherren in der Begründung aufzunehmen.
Das beiliegende “Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ ist zu beachten.
Die beiliegenden “Sicherheitshinweise für Arbeiten in der Nähe von Kabel-, Gas- und
Freileitungen“ sind zu beachten.
Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online
über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter:
https://www.bayernwerk-netz.de/de/energie-service/kundenservice/planauskunftspor-
tal.html
Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen
jederzeit gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, uns bei weiteren Verfahrensschritten zu
beteiligen.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH. 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass von Seiten der Bayernwerk Netz GmbH keine grundsätzlichen Einwendungen bestehen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb ihrer Anlagen nicht beeinträchtigt wird. Der Marktrat nimmt zur Kenntnis, dass sich im überplanten Bereich bereits Versorgungseinrichtungen der Bayernwerk Netz GmbH befinden.
Ein Hinweis auf das „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und die Kanäle“, Ausgabe 2013 sowie zu Hauseinführungen und die einzuhaltenden Pflanzabstände werden redaktionell in der Begründung zum Bebauungsplan unter Punkt 9.5 Elektroversorgung ergänzt. 

Die in der Stellungnahme angeführten Hinweise auf die geplante Verlegung von Kabelleitungen im überplanten Bereich und die zugehörigen Merkblätter, werden durch den Marktrat zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden an den Erschließungsplaner zur Beachtung bei der Erschließungsplanung weitergegeben.

Eine Planänderung wird dadurch nicht veranlasst.

Dokumente
Download Merkblatt_zum_Schutz_der_Verteilungsanlagen.pdf
Download Sicherheitshinweise_Bayernwerk.pdf

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4.2.5. Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, Landshut, mit Schreiben vom 15.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 4.2.5
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.02.2023 ö beschließend 9.2.5

Sachverhalt

Stellungnahme: 
vielen Dank für die Information. Das Schreiben ist am 22.08.2022 bei uns
eingegangen.
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als
Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 125 Abs. 1 TKG - hat die
Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und
Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter
entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen
abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:
Die Telekom prüft derzeit die Voraussetzungen zur Errichtung eigener TK-Linien im
Baugebiet. Je nach Ausgang dieser Prüfung wird die Telekom eine
Ausbauentscheidung treffen. Vor diesem Hintergrund behält sich die Telekom vor,
bei Unwirtschaftlichkeit oder einem bereits bestehenden oder geplanten Ausbau
einer TK-Infrastruktur durch einen anderen Anbieter auf die Errichtung eines eigenen
Netzes zu verzichten.
Im Geltungsbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die durch
die geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt werden (siehe Bestandsplan
in der Anlage - dieser dient nur der Information und verliert nach 14 Tagen seine
Gültigkeit). Wir bitten Sie, alle Beteiligten darauf hinzuweisen, bei der Planung und
Bauausführung darauf zu achten, dass diese Linien nicht verändert werden müssen
bzw. beschädigt werden.
Wir machen darauf aufmerksam, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine
unterirdische Versorgung des Neubaugebietes durch die Telekom nur bei
Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung möglich ist. Wir
beantragen daher Folgendes sicherzustellen:
• dass für den Ausbau des Telekommunikationsliniennetzes im Erschließungsgebiet eine ungehinderte, unentgeltliche und kostenfreie
Nutzung der künftigen Straßen und Wege möglich ist,

• dass eine rechtzeitige und einvernehmliche Abstimmung der Lage und der
Dimensionierung der Leitungszonen vorgenommen wird und eine
Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen für Straßenbau und Leitungsbau durch
den Erschließungsträger erfolgt.

• Wir bitten dem Vorhabenträger aufzuerlegen, dass dieser für das Vorhaben
einen Bauablaufzeitenplan aufstellt und mit uns unter Berücksichtigung der
Belange der Telekom abzustimmen hat, damit Bauvorbereitung,
Kabelbestellung, Kabelverlegung, Ausschreibung von Tiefbauleistungen usw.
rechtzeitig eingeleitet werden können. Für unsere Baumaßnahme wird eine
Vorlaufzeit von 6 Monaten benötigt.

In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen
mit einer Leitungszone für die Unterbringung der Telekommunikationslinien
vorzusehen.

Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt Bäume, unterirdische
Leitungen und Kanäle" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen,
Ausgabe 2013 - siehe hier u. a. Abschnitt 6 - zu beachten. Wir bitten sicherzustellen,
dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der
Telekommunikationslinien nicht behindert werden.

Abfrage zum Neubaugebiet NBG1007072, Bpl Nr. 27 Ortsteil Reith, Markt Nandlstadt

Hiermit möchten wir die Eckdaten für das o. g. Vorhaben abfragen, um unsere Termine und Systeme zu pflegen. Diese sind wichtig, um eine Planung und Berechnung der Wirtschaftlichkeit für Ihr Neubaugebiet und folglich auch die richtige Produktauswahl für unsere Kunden sicherzustellen. Fehlende oder ungenaue Angaben können zu Terminverschiebung, Unwirtschaftlichkeit und Nichtausbau des Neubaugebietes führen.




Baubeginn


Termin 
Spartengespräch

Termin 
Abschluss der Kanalarbeiten

Termin Spartenverlegung
 (EVU/TelEkom)

Bauende


Erstbezug


bauzeitenplan 
als Anlage

Adressen im Baugebiet


Anzahl Wohneinheiten und geplante Parzellen 
aufgeteilt in Bauabschnitte 
ja/nein

Anzahl Gewerbeeinheiten und geplante Parzellen
Aufgeteilt in Bauabschnitte
ja/nein

Aktueller Bpl
rechtskräftig 
ja/nein


Vorhabensträger 
Privat /Kommune

Ansprechpartner 
Bauamt 

Ansprechpartner 
Investor/Bauträger

Ansprechpartner 
ING-Büro

Ansprechpartner Elektrofirma/Innenverkabelung

weitere Informationen


Namen und Datum der Angaben um bei weiteren Klärungsbedarf einen Bezug zu haben



Beschlussempfehlung

Der Marktrat nimmt die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH zur Kenntnis.
Den erteilten Hinweisen und Anregungen wird im Rahmen der Erschließungsplanung Rechnung getragen. 
Der Bitte bei der Planung und Bauausführung darauf zu achten, dass die bestehenden Telekommunikationslinien der Telekom Technik GmbH weder verändert noch beschädigt werden, wird nachgekommen. Im Zuge der weiteren Planung und Ausführung wird auf die Lage und Unversehrtheit dieser Linien geachtet.

Der Antrag der Deutschen Telekom Technik GmbH wird in den dem Verfahren nachgeordneten baurechtlichen und ausführungstechnischen Schritten dem Erschließungs- bzw. Vorhabenträger weitergegeben. 

Aufgrund der Stellungnahme ist keine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes erforderlich.

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4.2.6. Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH, Hauptverwaltung München, Paul-Wassermann-Straße 3, 81829 München mit Schreiben vom 23.08.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 4.2.6
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.02.2023 ö beschließend 9.2.6

Sachverhalt

Stellungnahme:
nach Prüfung Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass unseren Anlagen von dem Bebauungsplan Nr. 27 Ortsteil nicht betroffen sind. Soweit sich Änderungen an Ihrer Planung ergeben, fragen Sie uns bitte erneut an. Rein vorsorglich legen wir unsere „Richtlinien für die Inanspruchnahme des Schutzstreifens der Mineralölfernleitung durch Dritte“ bei, die in jedem Falle zu beachten sind.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Deutsche Transalpine Ölleitung GmbH. 
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Anlagen der Deutsche Transalpine Pipeline GmbH durch die vorliegende Planung nicht betroffen sind.
Der rein vorsorglich vorgebrachte Hinweis auf die „Richtlinien für die Inanspruchnahme des Schutzstreifens der Mineralölfernleitung durch Dritte“ wird zur Kenntnis genommen.


Eine Planänderung wird dadurch nicht veranlasst.

Dokumente
Download doc03516320221130173233.pdf

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4.2.7. Handwerkskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße 4, 80333 München mit Schreiben vom 05.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 4.2.7
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.02.2023 ö beschließend 9.2.7

Sachverhalt

Stellungnahme:
die Handwerkskammer für München und Oberbayern bedankt sich für die
Gelegenheit zur Stellungnahme zu o.a. Bebauungsplanaufstellungsverfahren
der Marktgemeinde Nandlstadt für den Bereich der teilweise mit abreißenden
landwirtschaftlichen Gebäuden bebauten Fl.Nrn. 830/9, 862/1, 862/2, 862/3,
862/4 sowie Teilflächen der FlNrn. 834, 834/1, 834/3, 835, 858, Gem.
Baumgarten. Östlich an das vorhandene Dorfgebiet Reith am östlichen Ortsrand
von Nandlstadt anschließend soll in der Gemeinde ein neues Wohngebiet (WA)
auf ca, 0,4 ha im Rahmen eines Verfahrens nach § 13 b BauGB entstehen. Der
Bebauungsplan wird nicht aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan
entwickelt, der für das Plangebiet ein Dorfgebiet gemäß § 5 BauNVO- der noch
angrenzend bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung entsprechend- darstellt,
was eine Berichtigung desselben für den Geltungsbereich im Nachgang
erfordert. Es soll in erster Linie Raum für Wohnbebauung in Form
Einzelhäusern auf 5 Parzellen geschaffen werden.
Aufgrund der Kleinflächigkeit ist diese Umwidmung zu einem Wohngebiet zu
akzeptieren. Jedoch würden wir es sehr begrüßen, wenn für wegfallende
mischbaulich und damit auch gewerblich nutzbare Flächen, (wodurch
bedauerlicherweise auch immer Ansiedlungs-/ oder ggf. Erweiterungs-
möglichkeiten für Gewerbe/Handwerksnutzungen verloren gehen), an anderer
Stelle im Marktgemeindegebiet adäquater Ersatz geschaffen werden könnte.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern. 

Der Marktrat nimmt zur Kenntnis, dass aus Sicht der Handwerkskammer dem geplanten Vorhaben zugestimmt werden kann. Hinsichtlich der angeregten Ausweisung von Ersatzflächen für die gewerbliche Nutzung, teilt der Marktrat mit, dass hierzu die gerade erst neue erstellten Flächen im Gewerbegebiet Kitzberger Feld dienen. Diese Flächen sind vor allem zur Ansiedlung lokaler Handwerksbetriebe gedacht.

Eine Planänderung ist deshalb nicht veranlasst.

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4.2.8. Heinz Entsorgung GmbH & Co KG, 85368 Moosburg a.d. Isar, mit Schreiben vom 22.08.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 4.2.8
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.02.2023 ö beschließend 9.2.8

Sachverhalt

Stellungnahme: 
Vielen Dank für die frühzeitige Beteiligung an der geplanten Baumaßnahme.

Die direkte Anfahrt der neu zu erschließenden Grundstücke mit den Abfallsammelfahrzeugen ist leider nicht möglich.

Es besteht keine Wendemöglichkeit für unsere LKW, die Dimension der beiden Stichstraßen ist für ein Wendemanöver
nicht ausreichend.

Nach aktuellem Stand fahren unsere Sammelfahrzeuge von der Hausnummer 1 kommend in Rückwärtsfahrt bis an die
Hofeinfahrt der Hausnummer 2 (hier werden auch die Abfallgefäße der bestehenden Hausnummer 3 zur Abholung/
Leerung bereitgestellt).

Eine Weiterfahrt wurde bereits für die Hausnummer 3 nicht umgesetzt, da unmittelbar nach der Hofeinfahrt zur Nr. 2
der Weg nicht ausreichend dimensioniert (Straßenbreite verengt sich) und befestigt ist.

ERGO:
Die Anschlussteilnehmer haben die Abfallgefäße/-säcke auf Höhe der Hofeinfahrt zur Hausnummer 2 bereitzustellen.
Aufgrund der steigenden Anzahl an Gefäßen sollte eine entsprechende Bereitstellungsfläche eingerichtet werden.

Beschlussempfehlung

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Heinz Entsorgung GmbH und teilt mit, dass in der vorliegenden Planung bereits an der gewünschten Stelle eine Müllsammelstelle eingeplant wurde, an der die Tonnen zur Abholung bereitgestellt werden sollen. 
In der der Stellungnahme beigelegten Skizze wird das Plansymbol für Müllsammelstellen leider durch den Markierungskreis verdeckt.

Eine Planänderung ist deshalb nicht veranlasst.

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4.2.9. Landratsamt Freising, SG 41, Altlasten und Bodenschutz, Freising mit Schreiben vom 02.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 4.2.9
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.02.2023 ö beschließend 9.2.9

Sachverhalt

Stellungnahme:
Die von der Planung betroffenen Grundstücke mit der Flurnummer 830/9, 862/1, 862/2, 862/3,
862/4 Gemarkung Baumgarten sowie als Teilfläche die Flurnummer 834, 834/1, 834/3, 835, 858
Gemarkung Baumgarten sind aktuell nicht im Altlastenkataster eingetragen. Dem Landratsamt Freising - Sachgebiet
41 / Bodenschutz - liegen keine Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vor.
Die Marktgemeinde Nandlstadt ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gehalten, auch eigene Recherchen (z.B.
Luftbilder, Archive, Bürgerbefragungen, Baugrunduntersuchungen usw.) durchzuführen um eine mögliche
Altlastenproblematik abzuklären. Erkenntnisse über eine Baugrunduntersuchung, die oftmals auch Hinweise auf
schädliche Bodenveränderungen gibt, liegen uns nicht vor.
Es ist begrüßenswert, dass die Belange des Bodenschutzes im Bebauungsplan oder dessen Begründung behandelt wur-
den.
Hinweis zum Flächenverbrauch:
Laut Begründung zum Bebauungsplan beträgt die Größe des Plangebiets ca. 0,40 Hektar.
In Bayern soll sorgsamer mit der Fläche umgegangen werden. Daher wird in Bayern eine Richtgröße für den Flächen-
verbrauch ( Siedlungs- und Verkehrsfläche ) von 5 ha je Tag im Landesplanungsgesetz angestrebt (siehe Koalitions-
vertrag S. 30 ).
Die Fläche Bayerns beträgt 7.055.000 Hektar. Anteilig auf das Gemeindegebiet der Marktgemeinde Nandlstadt ( ca.
3431 Hektar ) heruntergerechnet ergäbe sich für die Marktgemeinde Nandlstadt ein jährlicher Flächenverbrauch von
rund 0,887537208 Hektar. Dieser sollte in der Regel nicht überschritten werden und wäre somit mit diesem Baugebiet
knapp zur Hälfte ausgeschöpft.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, SG 41, Altlasten und Bodenschutz.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die im Planungsbereich liegenden Grundstücke nicht im Altlastenkataster eingetragen sind und dem LRA Freising derzeit keine Hinweise auf Bodenverunreinigungen vorliegen.

Der Marktrat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass das LRA Freising es begrüßt, dass die Belange des Bodenschutzes bereits im Bebauungsplan behandelt wurden.

Die vom LRA Freising vorgebrachten Hinweise zum Flächenverbrauch werden durch den Marktrat zur Kenntnis genommen. Es wird dazu mitgeteilt, dass sich der Markt Nandlstadt zum sparsamen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Flächen bekennt und sich nach Abwägung der entsprechenden Gesichtspunkte unter- und gegeneinander zur Ausweisung des vorliegenden Bauleitplanung entschieden hat.

Eine Planänderung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

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4.2.10. Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Freising mit Schreiben vom 31.08.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 4.2.10
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.02.2023 ö beschließend 9.2.10

Sachverhalt

Stellungnahme:
IfSG §§ 37,38, 41
Alle Gebäude sind an das öffentliche Kanalnetz sowie an die öffentliche Trinkwasserleitung anzuschließen.
Die Maßnahme- und Prüfwerte, des Wirkungspfad Boden - Mensch des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) und
der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) sind einzuhalten.
Gemäß dem geotechnischen Gutachten vom 15.03.2022 - Baugrunderkundung/Baugrundgutachten Voruntersuchung -
mit der Projekt - Nr. 21182489 (1. Ausfertigung) von der IMH Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Geotechnik
mbH, Deggendorfer Str. 40, 94491 Hengersberg heißt es unter
"
Punkt 8. Ergänzende Hinweise und Empfehlungen:
Vorliegend handelt es sich um eine Baugrundvoruntersuchung.
Nach Vorlage von Detailplanungen ist die letztendliche Gründung, Verbau und Wasserhaltung insbesondere bei Un-
terkellerungen nochmals mit dem Baugrundsachverständigen in einer Baugrundhauptuntersuchung abzustimmen!
Nach DIN EN 1997 ist spätestens nach dem Aushub der Baugrube von einem Sachverständigen für Geotechnik bzw.
dem Berichtverfasser zu prüfen, ob die vorliegend getroffenen Annahmen über die Beschaffenheit und den Verlauf der
die Gründung tragenden Schichten in der Gründungssohle zutreffen.
. Bei den beauftragten Felduntersuchungen handelt es sich naturgemäß nur um punktuelle Aufschlüsse. Sollten sich
während der Ausführung Abweichungen zum vorliegenden Baugrundgutachten als auch planungsbedingte Änderun-
gen ergeben, so ist der Berichtverfasser in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls ist unsererseits die kurzfristige Erarbei-
tung einer ergänzenden Stellungnahme erforderlich. Durch die derzeit noch nicht auf die DIN 18 300 (2019-09) über-
arbeitete DIN 4020 hinsichtlich erforderlicher Beurteilungen und Bauhinweise in einem Geotechnischen Bericht ist
die vorliegende Homogenbereichseinteilung als vorläufig anzusehen. Die Einteilung der Homogenbereiche ist in Zu-
sammenarbeit mit den Fachplanern unter Berücksichtigung der verschiedenen Gewerke, des Bauablaufs u. dgl. abzu-
stimmen. Die endgültige, für die Ausschreibung gewählte Einteilung ist abschließend in einem Entwurfsbericht darzu-
stellen."
Deshalb ist bei den zukünftigen Baumaßnahmen darauf zu achten, dass wenn weitere/neue Erkenntnisse im Bezug zu
Bodenverunreinigungen oder Altlasten festgestellt werden, dafür Sorge zu tragen ist, dass das Landratsamt Freising -
Sachgebiet 41- unverzüglich verständigt wird.
Falls der Oberboden ausgetauscht wird, muss der neu aufgebrachte Oberboden die Prüf- und Maßnahmenwerte des
Wirkungspfads Boden - Mensch des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundesbodenschutzverord-
nung (BBodSchV) einhalten.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Gesundheitsamtes Freising, und teilt mit, dass die vorgebrachten fachlichen Informationen und Empfehlungen bereits ausführlichste im Bebauungsplan behandelt wurden. Die in der Stellungnahme angeführten Punkte wurden in der Begründung zum Bebauungsplan unter den Gliederungspunkten 9.1 Wasseranschluss, 9.2 Kanalanschluss, 9.4 Kanalnetz sowie 9.7 Altlasten betrachtet. Weiterhin finden sich die entsprechenden Hinweise unter „C: Hinweise und Empfehlungen zum Bebauungsplan“ Punkt 3. (Trinkwasserversorgung), Punkt 4.1 (Abwasserbeseitigung) und Punkt 5 (Umgang mit dem Schutzgut Boden). 

Eine Änderung der Planung ist daher nicht veranlasst.

zum Seitenanfang

4.2.11. Landratsamt Freising, SG 41, Immissionsschutzbehörde, Freising mit Schreiben vom 09.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 4.2.11
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.02.2023 ö beschließend 9.2.11

Sachverhalt

Stellungnahme:
Unseren Kenntnissen nach befindet sich bei den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzungen keine Tierhaltung, die
zu relevanten Geruchimmissionen führt. Der Hopfenbetrieb ist seit mehreren Jahrzehnten eingestellt. Es erfolgt aus-
schließlich eine Bewirtschaftung der Felder. Im Hinweis Nr. 8 wurde von der Gemeinde auf die angrenzende Land-
wirtschaftliche Nutzung hingewiesen.

Beschlussempfehlung

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, SG 41, Immissionsschutz.
Es wird allgemein begrüßt, dass nach Kenntnissen der Immissionsschutzbehörde, sich keine Nutztierhaltungen in unmittelbarer Nähe befinden und auch kein Hopfenanbau im nächsten Umkreis erfolgt.
Der Markt teilt mit, dass im Hinweis Nr. 8 auf Immissionen durch landwirtschaftliche Nutzung hingewiesen wurde. 

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

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4.2.12. Landratsamt Freising, Wasserrecht, Freising mit Schreiben vom 04.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 4.2.12
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.02.2023 ö beschließend 9.2.12

Sachverhalt

Stellungnahme:
Der Fachbereich Gewässerausbau teilt mit:
Im Planungsgebiet befinden sich keine Gewässer, der Gewässerausbau ist nicht betroffen.
Im Bebauungsplan werden sowohl Festsetzungen zur Versickerung von Niederschlagswasser als auch zur Einleitung
in Oberflächengewässer getroffen, auch in der Begründung werden beide Möglichkeiten genannt. Lediglich die Einlei-
tung des Niederschlagswassers in die Kanalisation wird nicht zugelassen, was begrüßt wird. Laut Bodengutachten ist
eine Versickerung nicht möglich. Wir bitten, die Festsetzungen und die Begründung entsprechend anzupassen (s. dazu
auch die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts München vom 30.09.2022).
Sofern das gesammelte Niederschlagswasser von Baugrundstücken und Straßenflächen in den Graben Richtung
Bründlbach geleitet wird, sollte hinsichtlich der zulässigen Grundflächen (130/140 qm mit Überschreitung bis zu einer
GRZ von 0,6) und Straßenflächen dargelegt werden, dass die Voraussetzungen für das erlaubnisfreie Einleiten von
Niederschlagswasser gemäß TRENOG erfüllt sind. Andernfalls sollte bereits im Bebauungsplanverfahren mit dem
Landratsamt Freising und dem Wasserwirtschaftsamt geklärt werden, ob eine wasserrechtliche Erlaubnis in Aussicht
gestellt werden kann, da auf die Erteilung einer wasserrechtlichen Gestattung kein Rechtsanspruch besteht.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, SG 41, Wasserrecht.

Der Marktrat nimmt zur Kenntnis, dass der Gewässerbau durch die vorliegende Planung nicht betroffen ist, da sich im Planungsgebiet keine Gewässer befinden.
Der Marktrat folgt dem Hinweis der Abteilung Wasserrecht auf die nicht mögliche Versickerung im Plangebiet. Die entsprechenden Hinweise werden deshalb redaktionell aus der Planung entfernt.
Hinsichtlich der Beseitigung des Niederschlagswassers hat sich der Marktrat dazu entschieden, die Einleitung in den Bründlbach konzeptionell prüfen zu lassen. Dazu wurde ein entsprechendes Konzept erstellt und mit der Abteilung Wasserrecht und dem WWA München einvernehmlich abgestimmt. Die Voraussetzungen für eine wasserrechtliche Erlaubnis sind somit gewährleistet.


Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.

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4.2.13. Polizeiinspektion Moosburg a.d. Isar, Poststraße 6, 85368 Moosburg a.d. Isar vom 24.08.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 4.2.13
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.02.2023 ö beschließend 9.2.13

Sachverhalt

Stellungnahme:
zu Punkt 2.5 des Antwortbogens verweisen wir in zutreffenden Teilen auf unsere Stellungnahme vom 20.05.2021, da aus hiesiger Sicht keine ergänzenden bzw. zusätzlichen Empfehlungen gemacht werden können.  Bei vorliegendem Bebauungsplan handelt es sich lediglich um die Schaffung von 5 Bauparzellen, die 5 Einfamilienhäuser mit den zugehörigen Stellplätzen ermöglichen sollen.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme der Polizeiinspektion Moosburg a. d. Isar vom 24.08.2022 zur Kenntnis. 
Die in der Stellungnahme vom 20.05.2021 zum Bebauungsplan Nr. 24 „Moosburger Straße“ erteilten Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 

Aufgrund der Stellungnahme ist keine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes erforderlich.

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4.2.14. Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz, München mit Schreiben vom 23.08.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 4.2.14
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.02.2023 ö beschließend 9.2.14

Sachverhalt

Stellungnahme:
bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen sind für den durch die
Gemeinde sicherzustellenden Brandschutz – Art. 1 des Bayer. Feuerwehrgeset-
zes – grundsätzlich folgende allgemeine Belange des abwehrenden Brandschut-
zes (Durchführung wirksamer Löscharbeiten und Rettung von Personen) zu
überprüfen und bei Bedarf im Benehmen mit dem Kreisbrandrat durchzuführen:
1. Das Hydrantennetz ist nach den Technischen Regeln des Deutschen Vereins
des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) – Arbeitsblätter W 331 und W 405
auszubauen. Gegebenenfalls ist der Löschwasserbedarf nach dem Ermitt-
lungs- und Richtwertverfahren des ehem. Bayer. Landesamts für Brand- und
Katastrophenschutz zu ermitteln. Der Hydrantenplan ist vom Kreisbrandrat
gegenzuzeichnen.
2
. Die öffentlichen Verkehrsflächen sind so anzulegen, dass sie hinsichtlich der
Fahrbahnbreite, Kurvenkrümmungsradien usw. mit den Fahrzeugen der Feu-
erwehr jederzeit und ungehindert befahren werden können. Die Tragfähigkeit
muss dazu für Fahrzeuge bis 16 t (Achslast 10 t) ausgelegt sein. Hierzu wird
auch auf die DIN 14 090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ ver-
wiesen.
Es muss insbesondere gewährleistet sein, dass Gebäude ganz oder mit Teilen in einem Ab-
stand von höchstens 50 m von den öffentlichen Verkehrsflächen erreichbar sind.
Bei Sackgassen ist darauf zu achten, dass die sog. „Wendehammer“ auch für Feuerwehrfahr-
zeuge benutzbar sind. Zur ungehinderten Benutzung ist ein Wendeplatzdurchmesser von
mind. 18 m, für Feuerwehreinsätze mit einer Drehleiter DL(K) 23-12 ein Durchmesser von
mind. 21 m erforderlich. Gegebenenfalls sind Verkehrsbeschränkungen (Halteverbot) zu ver-
fügen.
3
. Aus Aufenthaltsräumen von nicht zu ebener Erde liegenden Geschossen muss die Rettung
von Personen über zwei voneinander unabhängige Rettungswege gewährleistet sein. Bei
baulichen Anlagen ohne besondere Art und Nutzung und einer Bauhöhe unterhalb der Hoch-
hausgrenze kann der zweite Rettungsweg auch über die Leitern der Feuerwehr sichergestellt
werden, wenn die Feuerwehr über das erforderliche Rettungsgerät (z.B. Drehleiter DL(K) 23-
12 o.ä.) verfügt. Sofern innerhalb der Hilfsfrist von 10 Minuten der zweite Rettungsweg über
entsprechend ausreichende Leitern der Feuerwehr nicht sichergestellt werden kann, sind zwei
voneinander unabhängige bauliche Rettungswege (notwendige Treppen) erforderlich.
4. Bei Aufenthaltsräumen im Dachgeschoss müssen die notwendigen Fenster mit Leitern der
Feuerwehr direkt anleiterbar sein (zweiter Rettungsweg).
Im Übrigen verweisen wir auf die "Planungshilfen für die Bauleitplanung", Fassung 2020/2021,
herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, insbesondere
auf den Abschnitt II 3 Nr. 35 -Brandschutz-.
Wir haben uns nur aus der fachlichen Sicht des Brandschutzes geäußert und diese Äußerung
innerhalb der Regierung nicht abgestimmt.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Abteilung Brand- und Katastrophenschutz.

Von Seiten des Marktes Nandlstadt wird zur Kenntnis genommen, dass bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen für den durch den Markt sicherzustellenden Brandschutz (Art. 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz) grundsätzlich allgemeine Belange des abwehrenden Brandschutzes (Durchführung wirksamer Löscharbeiten und Rettung von Personen) zu überprüfen und bei Bedarf im Benehmen mit dem Kreisbrandrat durchzuführen sind.

Die weiterhin aufgeführten Hinweise in den Punkten 1-4 der Stellungnahme zum Thema „baulichen Brandschutz“, sind bereits vollumfänglich unter „C: Hinweise und Empfehlungen zum Bebauungsplan“ unter „6. Allgemeine Belange des abwehrenden Brandschutzes“ enthalten.

Der weitere Hinweise auf die „Planungshilfen für die Bauleitplanung„ wird zur Kenntnis genommen.

Aufgrund der Stellungnahme ist keine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes erforderlich.

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4.2.15. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, München mit Schreiben vom 25.08.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 4.2.15
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.02.2023 ö beschließend 9.2.15

Sachverhalt

Stellungnahme:
die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gibt folgen-
de Stellungnahme zur o.g. Bauleitplanung ab.
Planung
Der Markt Nandlstadt möchte die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für
weitere Wohnbebauung schaffen. Das Plangebiet befindet sich am östlichen
Rand des Ortsteils Reith, umfasst ca. 0,4 ha und ist derzeit teilweise mit land-
wirtschaftlichen Gebäuden bebaut. Im wirksamen Flächennutzungsplan wird es
bereits als gemischte Baufläche dargestellt. Künftig soll der Bereich als allge-
meines Wohngebiet festgesetzt werden. Eine entsprechende Anpassung des
Flächennutzungsplans soll im Wege einer Berichtigung erfolgen.
Bewertung
Die angestrebte Nachnutzung einer ehemaligen Hofstelle ist in Hinblick
Auf das LEP-Ziel 3.2 (Innenentwicklung vor Außenentwicklung) grundsätzlich zu
begrüßen.
Der Bedarf für die Planung kann im konkreten Fall mit dem prognostizierten Be-
völkerungswachstum1 nachvollziehbar begründet werden. Wir weisen allerdings
vorsorglich darauf hin, dass bei künftigen Vorhaben ein Bedarfsnachweis den Planunterlagen
beizufügen ist. Hierzu verweisen wir auf die Auslegungshilfe des StMWi – Anforderungen an
die Prüfung des Bedarfs neuer Siedlungsflächen für Wohnen und Gewerbe im Rahmen der
landesplanerischen Überprüfung (Stand 15.09.2021), welche im Internet unter
Flächensparoffensive Bayern: Festlegungen der Landesentwicklung und standardisierter Be-
darfsnachweis (flaechensparoffensive.bayern) abrufbar ist.
Gemäß Demographiespiegel Bayern wird für den Markt Nandlstadt für den Zeitraum 2019-2039
ein prozentualer Anstieg der Altersgruppe „65 und älter“ um 59% erwartet, während für die Al-
tersgruppen zwischen 18 und 65 Jahren eine leicht rückläufige Entwicklung erwartet wird. Im
Hinblick auf die Anforderungen einer demographiegerechten Siedlungsentwicklung i.S.d. LEP-
Ziels 1.2.1 und der Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum empfehlen wir daher dringend
auf verdichtete und insbesondere altengerechte bzw. barrierefreie Wohnformen hinzuwirken
und den Schwerpunkt auf Einfamilienhäuser zu überdenken. Da flächenintensive Wohnformen
zumeist auch in Bezug auf Erschließungs- und Instandhaltungskosten besonders kosteninten-
siv sind, regen wir zudem an, die langfristige Wirtschaftlichkeit der geplanten Ausweisung mit-
tels des FolgekostenSchätzers2 zu überprüfen.
Ergebnis
Die gegenständliche Planung steht den Erfordernissen der Raumordnung grundsätzlich nicht
entgegen.
Die o.g. Punkte bitten wir bei künftigen Verfahren zu beachten bzw. zu berücksichtigen.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde vom 25.08.2022.

Der Marktrat bedankt sich für die Einschätzung der Höheren Landesplanungsbehörde, dass die vorliegende Planung den Erfordernissen der Raumplanung nicht entgegensteht.
Weiterhin teilt der Marktrat mit, dass die in der Stellungnahme angeführten Punkte bei künftigen Verfahren berücksichtigt werden sollen.

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

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4.2.16. Wasserwirtschaftsamt München, Abteilung 5 - Landkreis Freising, Heßstraße 128, 80797 München, mit Schreiben vom 30.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 4.2.16
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.02.2023 ö beschließend 9.2.16

Sachverhalt

Stellungnahme:
Niederschlagswasser; Widersprüchlichkeiten im Entwurf B-Plan und Begründung:
1
. Unter Ziffer B 7.1 des Bebauungsplanentwurfes wird angegeben, dass das
Niederschlagswasser zu versickern ist. Unter Ziffer B 7.2 wird angegeben, dass
aufgrund der anstehenden Böden eine Versickerung nicht möglich ist und das
Wasser zu einem oberirdischen Gewässer zu leiten ist. Eine Einleitung von
Niederschlagswasser ist die gemeindliche Kanalisation ist nicht zulässig.
Das WWA München begrüßt die Festsetzung des letzten Satzes unter Ziffer B 7.2,
da dieser den Grundsätzen der Abwasserbeseitigung gem. § 55 Abs. 2 WHG
entspricht.
Wir bitten die Ziffer B 7.1 des Entwurfs ersatzlos zu streichen und unter Ziffer
B 7.2 weiter auszuführen, dass das Niederschlagswasser über einen Graben in den
Bründlbach geleitet werden soll.
2. Gleiches gilt für die ersten zwei Sätze in der Begründung unter Ziffer 9.4:
„Das Plangebiet wird in einem Trennsystem entwässert. Die Niederschlagswässer
aus den Verkehrsflächen werden über Rinnen und Straßensinkkästen gefasst, in
Absetzschächten sedimentiert und über Sickerschächte in den Untergrund
geleitet.“
Diese Aussagen stehen im Widerspruch zum Ergebnis des Bodengutachtens, nachdem
keine Versickerung möglich ist. Auch die ersten zwei Sätze unter Ziffer 9.4 der
Begründung sind zu löschen.
3
. Das auf der Straßenfläche anfallende Niederschlagswasser ist aufgrund der
geringen Belastung und den Vorgaben des § 55 Abs. 2 WHG zu sammeln und auch über
den Graben Richtung Bründlbach zu führen. Aufgrund der vorliegenden Topographie
sind dazu allenfalls geringfügige Geländemodellierungen notwendig.
Das Niederschlagswasser darf nicht in die Mischkanalisation eingeleitet werden.
Wir bitten dies in der Begründung zu ändern.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamt München, Abteilung 5 - Landkreis Freising, vom 30.09.2022

Zu den Punkten 1) und 2) der Stellungnahme:
Der Marktgemeinderat folgt der Empfehlung des WWA München den Punkt B 7.1 ersatzlos entfallen zu lassen. Unter Punkt B 7.2 wird die mittelbare Einleitung des Niederschlagswasser in den Bründlbach konzeptionell berücksichtigt werden.
Ebenso werden die Hinweise zur Versickerung unter dem Punkt 9.4 ersatzlos entfernt.

Zu Punkt 3) der Stellungnahme:
Der Marktgemeinderat teilt hierzu mit, dass eine Einleitung des Niederschlagswassers in den Mischkanal nicht erfolgen soll. Der entsprechende Hinweis wird in der Planung redaktionell korrigiert.

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

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5. Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Bauernrieder Straße" auf Teilflächen der Fl.-Nr. 769 und 769/1 jeweils Gemarkung Nandlstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Vollzug der Baugesetze; 
Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Bauernrieder Straße“ 
gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 des Baugesetzbuches (BauGB); Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB und § 34 Abs. 6 BauGB – Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen

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5.1. Behandlung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung nach § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB und § 34 Abs. 6 BauGB wurde mit Schreiben vom 22.09.2022 eine Frist von 30.09.2022 bis einschließlich 09.11.2022 gewährt. Insgesamt wurden 50 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. 


Im Rahmen des Verfahrens wurden von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine Stellungnahmen abgegeben: 

-        Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Freising Domberg 20, 85354 Freising
-        Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern, Infanteriestraße 1, 80797 München
-        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q, Hofgraben 4, 80539 München
-        Bund Naturschutz in Bayern e. V., Kreisgruppe Freising, Major-Braun-Weg 12, 85354 Freising
-        Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, Siemensstraße 20, 84030 Landshut
-        Gemeinde Rudelzhausen, Kirchplatz 10, 84104 Rudelzhausen
-        Kreisbrandrat des Landkreises Freising, Herrn Manfred Danner, Thonstetten 26, 85368 Moosburg a. d. Isar
-        Kreishandwerkerschaft Freising, Clemensänger-Ring 25, 85356 Freising-Lerchenfeld
-        Landratsamt Freising, Abgrabungsrecht, SG 41, Landshuter Straße 31, 85356 Freising
-        Landratsamt Freising, Bauleitplanung, SG 43, Landshuter Straße 31, 85356 Freising
-        Landratsamt Freising, Kreisarchäologie, Landshuter Straße 31, 85356 Freising
-        Landratsamt Freising, Untere Naturschutzbehörde, SG 42, Landshuter Straße 31, 85356 Freising
-        MVV Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, Thierschstraße 2, 80538 München
-        Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern (SG 315), Maximilianstraße 39, 80538     München


Von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind Stellungnahmen ohne Anregungen eingegangen: 

-        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Bereich Forsten, Wasserburger Straße 2, 85560 Ebersberg, mit Schreiben vom 22.11.2022 
-        Bayernets GmbH, Poccistraße 7, 80336 München, mit Schreiben vom 29.09.2022
-        Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Infra I3, Postfach 29 63, mit Schreiben vom 22.09.2022 
-        Erzbischöfliches Ordinariat München R1, FB Pastoralraumanalyse, Kapellenstraße 4, 80333 München, mit Schreiben vom 03.11.2022
-        Flughafen München GmbH, Postfach 23 17 55, 85326 München, mit Schreiben vom 27.10.2022
-        Handwerkskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 4, 80333 München, mit Schreiben vom 08.11.2022
-        Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80323 München, mit Schreiben vom 26.10.2022
-        Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Freising, Herrn Prof. Dr. Bernd Sutor, Pallottinerstraße 4, 85354 Freising, mit Schreiben vom 03.10.2022
-        Landratsamt Freising, Immissionsschutzbehörde, SG 41, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, mit Schreiben vom 02.11.2022
-        Landratsamt Freising, Ortsplanung, SG 43, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, mit Schreiben vom 03.11.2022
-        Landratsamt Freising, Straßenverkehrsbehörde, SG 33, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, mit Schreiben vom 07.10.2022
-        Landratsamt Freising, Tiefbau, SG 61, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, mit Schreiben vom 04.10.2022
-        Markt Au i. d. Hallertau, Untere Hauptstraße 2, 84072 Au i. d. Hallertau, mit Schreiben vom 03.10.2022
-        Polizeiinspektion, Moosburg a. d. Isar, Poststraße 6, 85368 Moosburg a. d. Isar, mit Schreiben vom 04.10.2022
-        Regierung von Oberbayern, Gewerbeaufsichtsamt, Heßstraße 130, 80797 München, mit Schreiben vom 28.09.2022
-        Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, mit Schreiben vom 07.11.2022
-        Regionaler Planungsverband München, Arnulfstraße 60, 3. OG, Arnulfstraße 60, 3. OG, mit Schreiben vom 13.10.2022
-        Staatliches Bauamt Freising, Servicestelle München, Winzererstraße 43, 80797 München, mit Schreiben vom 05.10.2022
-        TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, mit Schreiben vom 23.09.2022
-        Verwaltungsgemeinschaft Mauern, Mitgliedsgemeinde Hörgertshausen, Schloßplatz 2, 85419 Mauern, mit Schreiben vom 27.09.2022
-        Verwaltungsgemeinschaft Mauern, Mitgliedsgemeinde Mauern, Schloßplatz 2, 85419 Mauern, mit Schreiben vom 27.09.2022
-        Verwaltungsgemeinschaft Mauern, Mitgliedsgemeinde Wang, Schloßplatz 2, 85419 Mauern, mit Schreiben vom 27.09.2022
-        Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Mitgliedsgemeinde Attenkirchen, Rathausplatz 1, 85406 Zolling, mit Schreiben vom 24.10.2022
-        Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Mitgliedsgemeinde Zolling, Rathausplatz 1, 85406 Zolling, mit Schreiben vom 24.10.2022
-        Wasserwirtschaftsamt München, Abteilung 5 - Landkreis Freising, Heßstraße 128, 80797 München, mit Schreiben vom19.10.2022


Folgende Behörden/TÖB haben Stellungnahmen und Anregungen vorgebracht: 

-        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Bereich Landwirtschaft, Wasserburger Straße 2, 85560 Ebersberg, mit Schreiben vom 22.11.2022
-        Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Erding - Freising, Dr.-Ulrich-Weg 3, 85435 Erding, mit Schreiben vom 24.10.2022
-        Bayernwerk Netz GmbH, Draht 7, 85276 Pfaffenhofen, mit Schreiben vom 26.09.2022
-        Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH, Hauptverwaltung München, Paul-Wassermann-Straße 3, 81829 München, mit Schreiben vom 27.09.2022
-        Heinz Entsorgung GmbH & Co. KG, Neue Industriestraße 1, 85368 Moosburg a. d. Isar, mit Schreiben vom 27.09.2022
-        Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG41 Altlasten, mit Schreiben vom 26.10.2022
-        Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Johannisstraße 8, 85354 Freising, mit Schreiben vom 10.10.2022
-        Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG41 Wasserrecht, mit Schreiben vom 10.10.2022
-        Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Maximilianstraße 39, 80538 München, mit Schreiben vom 29.09.2022
-        Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz, Maximilianstraße 39, 80538 München, mit Schreiben vom 27.10.2022
-        Wasserzweckverband Baumgartner Gruppe, Berging 10 – Wasserturm -, 85395 Attenkirchen, mit Schreiben vom 07.11.2022

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5.1.1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Bereich Landwirtschaft, Wasserburger Straße 2, 85560 Ebersberg, mit Schreiben vom 22.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 5.1.1

Sachverhalt

Stellungnahme:
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Beteiligung an o.g. Planungsvorhaben bedanken wir uns. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Ebersberg-Erding gibt eine gemeinsame Stellungnahme der Bereiche Landwirtschaft und Forsten ab.

Landwirtschaft:
Die von uns zu vertretenden landwirtschaftlichen Sachverhalte werden von Ihnen unter dem Punkt 4.8 Hinweise für die Bebauung und Grünordnung durch Text festgehalten. Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass bestehende landwirtschaftliche Betriebe in der Ausübung und Entwicklung durch dieses Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden dürfen.

Forsten:
Von den vorgelegten Planungen ist kein Wald im Sinne der Waldgesetze (Art. 2 BayWaldG i. V. m. § 2 BWaldG) betroffen. Aus waldrechtlicher und forstfachlicher Sicht ergeben sich insofern keine Einwände. Wir bitten, die Stellungnahme trotz Überschreitung der Beteiligungsfrist zu berücksichtigen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des AELF-EE, Bereich Landwirtschaft, vom 22.11.2022.
Er nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass zusätzlich zu den Hinweisen der Begründung Punkt 4.8 (10) „Hinweise für die Bebauung und Grünordnung durch Text“ landwirtschaftliche Betriebe in der Ausübung und Entwicklung durch dieses Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des AELF-EE, Bereich Landwirtschaft, vom 22.11.2022.
Er nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass zusätzlich zu den Hinweisen der Begründung Punkt 4.8 (10) „Hinweise für die Bebauung und Grünordnung durch Text“ landwirtschaftliche Betriebe in der Ausübung und Entwicklung durch dieses Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5.1.2. Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Erding - Freising, Dr.-Ulrich-Weg 3, 85435 Erding, mit Schreiben vom 24.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 5.1.2

Sachverhalt

Stellungnahme:
in ca. 130 Meter Entfernung zum geplanten Einfamilienhaus befindet sich ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Tierhaltung (Schafe). Wir weisen darauf hin, dass bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebes und der an das Einfamilienhaus angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, Lärm- Staub- und Geruchsemissionen entstehen. Während der Ernte und in Stoßzeiten muss teilweise auch an Sonn- und Feiertagen sowie in Ausnahmefällen auch in der Nacht gearbeitet werden. Die zukünftigen Anwohner müssen unbedingt darauf hingewiesen werden. Die Landwirte dürfen keine Beschränkungen erfahren.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes.

Es wird mitgeteilt, dass der vorgebrachte Hinweis bezüglich Lärm- Staub- und Geruchsemissionen in der vorliegenden Planung bereits berücksichtigt wurde und der entsprechende Hinweis in der Begründung unter Punkt „4.8 Hinweise für die Bebauung und Grünordnung durch Text (10)“ bereits enthalten ist. 
 
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes.
Es wird mitgeteilt, dass der vorgebrachte Hinweis bezüglich Lärm- Staub- und Geruchsemissionen in der vorliegenden Planung bereits berücksichtigt wurde und der entsprechende Hinweis in der Begründung unter Punkt „4.8 Hinweise für die Bebauung und Grünordnung durch Text (10)“ bereits enthalten ist. 
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5.1.3. Bayernwerk Netz GmbH, Draht 7, 85276 Pfaffenhofen, mit Schreiben vom 26.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 5.1.3

Sachverhalt

Stellungnahme:
Gegen das o. g. Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungseinrichtungen.

Kabel
Der Schutzzonenbereich für Kabel beträgt bei Aufgrabungen je 0,5 m rechts und links zur Trassenachse. Der ungehinderte Zugang, sowie die ungehinderte Zufahrt, zu unseren Kabeln muss jederzeit gewährleistet sein, damit Aufgrabungen z. B. mit einem Minibagger, möglich sind. Befinden sich unsere Anlagen innerhalb der Umzäunung, ist für Wartung und Reparaturarbeiten am Eingangstor der PV-Anlage ein Schlüsseltresor zu installieren. Die Kosten trägt der Betreiber der PV-Anlage. Den Schließzylinder stellt die Bayernwerk Netz GmbH. Wir weisen darauf hin, dass die Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen von Bepflanzung freizuhalten sind, da sonst die Betriebssicherheit und Reparaturmöglichkeit eingeschränkt werden. Bäume und tiefwurzelnde Sträucher dürfen aus Gründen des Baumschutzes (DIN 18920) bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind im Einvernehmen mit uns geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen. Beachten Sie bitte die Hinweise im “Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle", Ausgabe 2013 vom FGSV Verlag www.fgsv-verlag.de (FGSV-Nr. 939), bzw. die DVGW-Richtlinie GW125. Hinsichtlich der in den angegebenen Schutzzonenbereichen bzw. Schutzstreifen bestehenden Bau- und Bepflanzungsbeschränkung machen wir darauf aufmerksam, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art uns rechtzeitig zur Stellungnahme vorzulegen sind. Dies gilt insbesondere für Straßen- und Wegebaumaßnahmen, Ver- und Entsorgungsleitungen, Kiesabbau, Aufschüttungen, Freizeit- und Sportanlagen, Badeund Fischgewässer und Aufforstungen.

Kabelplanung(en)
Zur elektrischen Versorgung des geplanten Gebietes sind Niederspannungskabel erforderlich. Eine Kabelverlegung ist in der Regel nur in Gehwegen, Versorgungsstreifen, Begleitstreifen oder Grünstreifen ohne Baumbestand möglich. Im überplanten Bereich befinden sich Anlagenteile der Bayernwerk Netz GmbH oder es sollen neue erstellt werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Versorgungsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbauträger und anderer Versorgungsträger ist es notwendig, dass der Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich frühzeitig (mindestens 3 Monate) vor Baubeginn der Bayernwerk Netz GmbH schriftlich mitgeteilt wird. Nach § 123 BauGB sind die Gehwege und Erschließungsstraßen soweit herzustellen, dass Erdkabel in der endgültigen Trasse verlegt werden können. Ausführung von Leitungsbauarbeiten sowie Ausstecken von Grenzen und Höhen:

Vor Beginn der Verlegung von Versorgungsleitungen sind die Verlegezonen mit endgültigen Höhenangaben der Erschließungsstraßen bzw. Gehwegen und den erforderlichen Grundstücksgrenzen vor Ort bei Bedarf durch den Erschließungsträger (Gemeinde) abzustecken.

Für die Ausführung der Leitungsbauarbeiten ist uns ein angemessenes Zeitfenster zur Verfügung zu stellen, in dem die Arbeiten ohne Behinderungen und Beeinträchtigungen durchgeführt werden können. Für Kabelhausanschlüsse dürfen nur marktübliche und zugelassene Einführungssysteme, welche bis mind. 1 bar gas- und wasserdicht sind, verwendet werden. Ein Prüfungsnachweis der Einführung ist nach Aufforderung vorzulegen. Wir bitten Sie, den Hinweis an die Bauherren in der Begründung aufzunehmen. Das beiliegende “Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ ist zu beachten. Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter: 
https://www.bayernwerk-netz.de/de/energie-service/kundenservice/planauskunftsportal.html
Wir bedanken uns für die Beteiligung und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Bayernwerk Netz GmbH keine grundsätzlichen Einwände zur vorliegenden Planung bestehen.
Der Hinweis auf die bestehende von der Bayernwerk Netz GmbH betriebene Versorgungseinrichtungen im überplanten Bereich, sowie die Hinweise zu den Themen Kabel und Kabelplanungen, werden zur Kenntnis genommen. 
Es wird mitgeteilt, dass der vorgebrachte Verweis zum „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ in der vorliegenden Planung bereits berücksichtigt wurde und der entsprechende Hinweis in der Begründung unter Punkt „4.8 Hinweise für die Bebauung und Grünordnung durch Text (12)“ bereits enthalten ist. 
Der unterbreitete Hinweis auf die erforderliche Verwendung von Einführungssystemen für Kabelhausanschlüsse mit einer Mindestdichtigkeit von 1bar gegen Gase und Wasser ist bereits unter D: Begründung zur Einbeziehungssatzung „Bauernrieder Straße“, 7. Erschließung, technische Ver- und Entsorgung, enthalten. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Eigentümer das „Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ beachten und bei Ausführung der Erdarbeiten einhalten muss.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Bayernwerk Netz GmbH keine grundsätzlichen Einwände zur vorliegenden Planung bestehen.
Der Hinweis auf die bestehende von der Bayernwerk Netz GmbH betriebene Versorgungseinrichtungen im überplanten Bereich, sowie die Hinweise zu den Themen Kabel und Kabelplanungen, werden zur Kenntnis genommen. 
Es wird mitgeteilt, dass der vorgebrachte Verweis zum „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ in der vorliegenden Planung bereits berücksichtigt wurde und der entsprechende Hinweis in der Begründung unter Punkt „4.8 Hinweise für die Bebauung und Grünordnung durch Text (12)“ bereits enthalten ist. 
Der unterbreitete Hinweis auf die erforderliche Verwendung von Einführungssystemen für Kabelhausanschlüsse mit einer Mindestdichtigkeit von 1bar gegen Gase und Wasser ist bereits unter D: Begründung zur Einbeziehungssatzung „Bauernrieder Straße“, 7. Erschließung, technische Ver- und Entsorgung, enthalten. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Eigentümer das „Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ beachten und bei Ausführung der Erdarbeiten einhalten muss.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5.1.4. Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH, Hauptverwaltung München, Paul-Wassermann-Straße 3, 81829 München, mit Schreiben vom 27.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 5.1.4

Sachverhalt

Stellungnahme:
Nach Prüfung Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass unseren Anlagen von den geplanten Maßnahmen nicht betroffen sind. Soweit sich Änderungen an Ihrer Planung ergeben, fragen Sie uns bitte erneut an. Rein vorsorglich legen wir unsere „Richtlinien für die Inanspruchnahme des Schutzstreifens der Mineralölfernleitung durch Dritte“ bei, die in jedem Falle zu beachten sind.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Deutschen Transalpine vom 27.09.2022.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Anlagen von der Deutschen Transalpine von den geplanten Maßnahmen nicht betroffen sind.
Der Eigentümer wird darüber informiert, dass soweit sich Änderungen an der Planung ergeben sollten, erneut auf die Deutsche Transalpine zugekommen werden muss. Zudem wird der Eigentümer auf die „Richtlinien für die Inanspruchnahme des Schutzstreifens der Mineralölfernleitung durch Dritte“ aufmerksam gemacht und soll diese in jedem Falle beachten.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Deutschen Transalpine vom 27.09.2022.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Anlagen von der Deutschen Transalpine von den geplanten Maßnahmen nicht betroffen sind.
Der Eigentümer wird darüber informiert, dass soweit sich Änderungen an der Planung ergeben sollten, erneut auf die Deutsche Transalpine zugekommen werden muss. Zudem wird der Eigentümer auf die „Richtlinien für die Inanspruchnahme des Schutzstreifens der Mineralölfernleitung durch Dritte“ aufmerksam gemacht und soll diese in jedem Falle beachten.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5.1.5. Heinz Entsorgung GmbH & Co. KG, Neue Industriestraße 1, 85368 Moosburg a. d. Isar, mit Schreiben vom 27.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 5.1.5

Sachverhalt

Stellungnahme:
vielen Dank für die frühzeitige Beteiligung an der geplanten Bebauung.

Die bereits bestehende Stichstraße wird von den Abfallsammelfahrzeugen nicht befahren. Die Anschlussteilnehmer der Hausnummern 37 und 39 bringen die Gefäße unmittelbar zur Einmündung an der Bauernrieder Straße (siehe Markierung im Planausschnitt).

Da die Erweiterung der Stichstraße keine Wendemöglichkeit für die Sammelfahrzeuge beinhaltet wird die Anfahrt wie bisher nicht an die Grundstücke heran stattfinden. Ergo sind die Abfallgefäße des neu geplanten Anwesens ebenfalls hier zur Entleerung entgegenzubringen.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Heinz Entsorgung GmbH & Co. KG vom 27.09.2022.

Sie wird von der Marktgemeinde zur Kenntnis genommen und der Eigentümer wird darüber informiert, dass die bereits bestehende Stichstraße von den Abfallsammelfahrzeigen aufgrund von fehlenden Wendemöglichkeiten nicht befahren werden kann. 
Die Abfallgefäße des neu geplanten Anwesens müssen analog zu den Gefäßen aus Hausnummer 37 und 39 unmittelbar zur Einmündung an die Bauernrieder Straße gebracht werden.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Heinz Entsorgung GmbH & Co. KG vom 27.09.2022.
Sie wird von der Marktgemeinde zur Kenntnis genommen und der Eigentümer wird darüber informiert, dass die bereits bestehende Stichstraße von den Abfallsammelfahrzeigen aufgrund von fehlenden Wendemöglichkeiten nicht befahren werden kann. 
Die Abfallgefäße des neu geplanten Anwesens müssen analog zu den Gefäßen aus Hausnummer 37 und 39 unmittelbar zur Einmündung an die Bauernrieder Straße gebracht werden.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5.1.6. Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG41 Altlasten, mit Schreiben vom 26.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 5.1.6

Sachverhalt

Stellungnahme:

Die betroffenen Flächen mit den Flurnummern 769 Tfl. und 769/1 Tfl., Gemarkung Nandlstadt sind nicht im Altlastenkataster eingetragen. Hinweise auf schädliche Bodenverunreinigungen liegen dem Landratsamt Freising nicht vor. Dass keine Eintragung besteht und dem Landratsamt keine Kenntnisse schädlicher Bodenverunreinigungen vorliegen, schließt deren Vorhandensein nicht aus. Mit Einbeziehungssatzung zum Zwecke der Wohnbebauung wird es zu nachteiligen Bodenveränderungen durch Versiegelung und zu Flächenverbrauch kommen. Da für die Bebauung der Flächen die Aufstellung eines Bebauungsplans nicht vorgesehen ist und somit eine weitere Beteiligung der Träger öffentlicher Belange unterbleibt, wird im Folgenden konkret auf alle bodenschutzrechtlichen Belange eingegangen. Das Grundstück mit der Flurnummer 769 stellte bislang überwiegend eine Gartenfläche dar. Genauere Angaben zur Historie fehlen. In Anbetracht erhöhter, oft schwer kalkulierbarer Entsorgungskosten, die anfallen können, falls Bodenverunreinigungen oder Altlasten festgestellt werden, wird angeraten, eine genaue historische Recherche zu betreiben. Falls sich belastbare Hinweise ergeben sollten, sind ggf. weitere Maßnahmen (z. B. orientierende Untersuchungen) von einem Sachverständigen nach § 18 Bundesbodenschutzgesetz durchzuführen. Es ist begrüßenswert, dass die Grundsätze des schonenden und sparsamen Umgangs mit Boden beachtet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der im Zuge der Baumaßnahmen anfallende Erdaushub möglichst im Plangebiet zu verwerten ist. Anfallender Aushub, der nicht im Plangebiet verwendet werden kann, ist gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Nachweis bzw. die Umsetzung des schonenden (fachgerechten) Umgangs mit dem Boden kann in der Regel mit einem Bodenmanagementkonzept erfolgen. Dieses Konzept ist sinnvoll um Oberboden, kulturfähigen Unterboden und Aushub zweckmäßig wiederzuverwerten, nicht beanspruchten Boden zu schonen und gegebenenfalls unvorhergesehene Entsorgungskosten zu minimieren. Es wird begrüßt, dass die Stellflächen und Zufahrten versickerungsfähig angelegt werden sollen und dass Bodenversiegelungen auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken sind.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, SG41 Altlasten vom 26.10.2022.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die betroffenen Flurstücke derzeit nicht im Altlastenkataster eingetragen sind. Das Vorhandensein von Bodenverunreinigungen kann jedoch nicht generell ausgeschlossen werden. 
 
Den Rat, in Anbetracht erhöhter, oft schwer kalkulierbaren Entsorgungskosten, die anfallen könnten, falls Bodenverunreinigungen oder Altlasten festgestellt werden, eine historische Recherche zu betreiben, teilt die Marktgemeinde dem Eigentümer mit.
Die Hinweise, dass im Zuge der Baumaßnahmen anfallende Erdaushube möglichst im Plangebiet zu verwerten sind und anfallender Aushub, der nicht im Plangebiet verwendet werden kann, gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen ist und der Nachweis bzw. die Umsetzung des schonenden (fachgerechten) Umgangs mit dem Boden in der Regel mit einem Bodenmanagementkonzept erfolgen kann, werden zur Kenntnis genommen und redaktionell in den Hinweisen zur Einbeziehungssatzung ergänzt.

Es wird mitgeteilt, dass die Anmerkung bezüglich der Versickerungsfähigkeit der Stellplätze und Zufahrten in der vorliegenden Planung bereits berücksichtigt wurde und der entsprechende Hinweis in der Begründung unter Punkt „4.8 Hinweise für die Bebauung und Grünordnung durch Text (11)“ bereits enthalten ist. 

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, SG41 Altlasten vom 26.10.2022.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die betroffenen Flurstücke derzeit nicht im Altlastenkataster eingetragen sind. Das Vorhandensein von Bodenverunreinigungen kann jedoch nicht generell ausgeschlossen werden. 
 
Den Rat, in Anbetracht erhöhter, oft schwer kalkulierbaren Entsorgungskosten, die anfallen könnten, falls Bodenverunreinigungen oder Altlasten festgestellt werden, eine historische Recherche zu betreiben, teilt die Marktgemeinde dem Eigentümer mit.
Die Hinweise, dass im Zuge der Baumaßnahmen anfallende Erdaushube möglichst im Plangebiet zu verwerten sind und anfallender Aushub, der nicht im Plangebiet verwendet werden kann, gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen ist und der Nachweis bzw. die Umsetzung des schonenden (fachgerechten) Umgangs mit dem Boden in der Regel mit einem Bodenmanagementkonzept erfolgen kann, werden zur Kenntnis genommen und redaktionell in den Hinweisen zur Einbeziehungssatzung ergänzt.

Es wird mitgeteilt, dass die Anmerkung bezüglich der Versickerungsfähigkeit der Stellplätze und Zufahrten in der vorliegenden Planung bereits berücksichtigt wurde und der entsprechende Hinweis in der Begründung unter Punkt „4.8 Hinweise für die Bebauung und Grünordnung durch Text (11)“ bereits enthalten ist. 

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5.1.7. Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Johannisstraße 8, 85354 Freising, mit Schreiben vom 10.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 5.1.7

Sachverhalt

Stellungnahme:
Da das Grundstück künftig höherwertiger genutzt wird als bisher geplant war, sind die Maßnahme- und Prüfwerte, des Wirkungspfad Boden - Mensch des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) einzuhalten. Sollte bei den Baumaßnahmen Bodenverunreinigungen oder Altlasten festgestellt werden, ist dafür Sorge zu tragen, dass das Landratsamt Freising - Sachgebiet 41- unverzüglich verständigt wird. IfSG §§ 37,38, 41. Alle Gebäude sind an das öffentliche Kanalnetz sowie an die öffentliche Trinkwasserleitung anzuschließen.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, vom 10.10.2022.

Die Hinweise, dass die Maßnahme- und Prüfwerte, des Wirkungspfad Boden – Mensch des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) einzuhalten ist und dass sollte bei den Baumaßnahmen Bodenverunreinigungen oder Altlasten festgestellt werden, das Landratsamt Freising – Sachgebiet 41 – unverzüglich verständigt werden muss, sind bereits in der Begründung unter Punkt „4.8 Hinweise für die Bebauung und Grünordnung durch Text (11)“ enthalten.

Der Punkt unter D: Begründung zur Einbeziehungssatzung „Bauernrieder Straße“, 7. Erschließung, technische Ver- und Entsorgung, beinhaltet, dass das Gebäude an das öffentliche Kanalnetz und an die öffentliche Trinkwasserleitung angeschlossen wird.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, vom 10.10.2022.

Die Hinweise, dass die Maßnahme- und Prüfwerte, des Wirkungspfad Boden – Mensch des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) einzuhalten ist und dass sollte bei den Baumaßnahmen Bodenverunreinigungen oder Altlasten festgestellt werden, das Landratsamt Freising – Sachgebiet 41 – unverzüglich verständigt werden muss, sind bereits in der Begründung unter Punkt „4.8 Hinweise für die Bebauung und Grünordnung durch Text (11)“ enthalten.

Der Punkt unter D: Begründung zur Einbeziehungssatzung „Bauernrieder Straße“, 7. Erschließung, technische Ver- und Entsorgung, beinhaltet, dass das Gebäude an das öffentliche Kanalnetz und an die öffentliche Trinkwasserleitung angeschlossen wird.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5.1.8. Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG41 Wasserrecht, mit Schreiben vom 10.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 5.1.8

Sachverhalt

Stellungnahme:
Der Arbeitsbereich Gewässerausbau teilt zusätzlich mit: In der Begründung zur Einbeziehungssatzung wird davon ausgegangen, dass das anfallende Niederschlagswasser auf dem Baugrundstück versickert wird, ein Nachweis wird nicht geführt. Der Satzung sollte eine Erschließungskonzeption zugrunde gelegt werden, nach der das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser so beseitigt werden kann, dass Gesundheit und Eigentum der Planbetroffenen – auch außerhalb des Plangebiets – keinen Schaden nehmen.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, SG41 Wasserrecht vom 10.10.2022.

Die Marktgemeinderat teilt mit, dass ein Sickertest am 13.05.2022 auf der Flurnummer 769 durchgeführt wurde. Mit dem Ergebnis, dass der Boden mit einem Versickerungsverhältnis von 0,6 Min./cm versickerungsfähig ist.
Die geforderte Versickerung des Niederschlagwassers auf dem Grundstück ist somit gewährleistet.
Das Zugrunde legen eines Erschließungskonzeption ist daher nicht notwendig.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, SG41 Wasserrecht vom 10.10.2022.

Die Marktgemeinderat teilt mit, dass ein Sickertest am 13.05.2022 auf der Flurnummer 769 durchgeführt wurde. Mit dem Ergebnis, dass der Boden mit einem Versickerungsverhältnis von 0,6 Min./cm versickerungsfähig ist.
Die geforderte Versickerung des Niederschlagwassers auf dem Grundstück ist somit gewährleistet.
Das Zugrunde legen eines Erschließungskonzeption ist daher nicht notwendig.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5.1.9. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Maximilianstraße 39, 80538 München, mit Schreiben vom 29.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 5.1.9

Sachverhalt

Stellungnahme:
Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gibt folgende Stellungnahme ab:
Die Satzung zielt auf eine Wohnbebauung im Allgemeinen Wohngebiet am nördlichen Ortsrand (Fl.Nrn. 769 TF, 769/1 TF jew. Gmkg. Nandlstadt) ab. Die o. g. Planung steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass sich die Stellungnahme nicht auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und den Umgriff der Satzung bezieht. Die baurechtliche Beurteilung obliegt dem Landratsamt. 

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, vom 29.09.2022.

Die Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, zur Kenntnis. In dieser teilt die Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, mit, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht. Sie nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass sich diese Stellungnahme nicht auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und Umgriff der Satzung bezieht. Die baurechtliche Beurteilung obliege dem Landratsamt.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, vom 29.09.2022.

Die Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, zur Kenntnis. In dieser teilt die Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, mit, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht. Sie nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass sich diese Stellungnahme nicht auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und Umgriff der Satzung bezieht. Die baurechtliche Beurteilung obliege dem Landratsamt.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5.1.10. Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz, Maximilianstraße 39, 80538 München, mit Schreiben vom 27.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 5.1.10

Sachverhalt

Stellungnahme:
Bei der Aufstellung und Änderung der Einbeziehungssatzung sind für den durch die Gemeinde sicherzustellenden Brandschutz – Art. 1 des Bayer. Feuerwehrgesetzes – grundsätzlich folgende allgemeine Belange des abwehrenden Brandschutzes (Durchführung wirksamer Löscharbeiten und Rettung von Personen) zu überprüfen und bei Bedarf im Benehmen mit dem Kreisbrandrat durchzuführen:

1. Das Hydrantennetz ist nach den Technischen Regeln des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) – Arbeitsblätter W 331 und W 405 – auszubauen. Gegebenenfalls ist der Löschwasserbedarf nach dem Ermittlungs- und Richtwertverfahren des ehem. Bayer. Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz zu ermitteln. Der Hydrantenplan ist vom Kreisbrandrat gegenzuzeichnen.

2. Die öffentlichen Verkehrsflächen sind so anzulegen, dass sie hinsichtlich der Fahrbahnbreite, Kurvenkrümmungsradien usw. mit den Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit und ungehindert befahren werden können. Die Tragfähigkeit muss dazu für Fahrzeuge bis 16 t (Achslast 10 t) ausgelegt sein. Hierzu wird auch auf die DIN 14 090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ verwiesen. Es muss insbesondere gewährleistet sein, dass Gebäude ganz oder mit Teilen in einem Abstand von höchstens 50 m von den öffentlichen Verkehrsflächen erreichbar sind. Bei Sackgassen ist darauf zu achten, dass die sog. „Wendehammer“ auch für Feuerwehrfahrzeuge benutzbar sind. Zur ungehinderten Benutzung ist ein Wendeplatzdurchmesser von mind. 18 m, für Feuerwehreinsätze mit einer Drehleiter DL(K) 23-12 ein Durchmesser von mind. 21 m erforderlich. Gegebenenfalls sind Verkehrsbeschränkungen (Halteverbot) zu verfügen.

3. Aus Aufenthaltsräumen von nicht zu ebener Erde liegenden Geschossen muss die Rettung von Personen über zwei voneinander unabhängige Rettungswege gewährleistet sein. Bei baulichen Anlagen ohne besondere Art und Nutzung und einer Bauhöhe unterhalb der Hochhausgrenze kann der zweite Rettungsweg auch über die Leitern der Feuerwehr sichergestellt werden, wenn die Feuerwehr über das erforderliche Rettungsgerät (z.B. Drehleiter DL(K) 23-12 o.ä.) verfügt. Sofern innerhalb der Hilfsfrist von 10 Minuten der zweite Rettungsweg über entsprechend ausreichende Leitern der Feuerwehr nicht sichergestellt werden kann, sind zwei voneinander unabhängige bauliche Rettungswege (notwendige Treppen) erforderlich.

4. Bei Aufenthaltsräumen im Dachgeschoss müssen die notwendigen Fenster mit Leitern der Feuerwehr direkt anleiterbar sein (zweiter Rettungsweg). Im Übrigen verweisen wir auf die "Planungshilfen für die Bauleitplanung", Fassung 2020/2021, herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, insbesondere auf den Abschnitt II 3 Nr. 35 -Brandschutz-. Wir haben uns nur aus der fachlichen Sicht des Brandschutzes geäußert und diese Äußerung innerhalb der Regierung nicht abgestimmt.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz, vom 27.10.2022.

Die vorgebrachten Hinweise zu den erforderlichen Flächen für die Feuerwehr, die Löschwasserversorgung und den Rettungshöhen werden durch den Marktgemeinderat zur Kenntnis genommen.
Hierzu wird mitgeteilt, dass die Belange des Brandschutzes bereits in den bauleitplanerischen Überlegungen des Marktes Nandlstadt zur Einbeziehungssatzung „Bauernrieder Straße“ eingestellt sind. Die von der der Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz, vorgebrachten Hinweise sind entsprechend bereits in der Begründung unter „4.8 Hinweise für die Bebauung und Grünordnung durch Text - (8)“, enthalten. 

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz, vom 27.10.2022.

Die vorgebrachten Hinweise zu den erforderlichen Flächen für die Feuerwehr, die Löschwasserversorgung und den Rettungshöhen werden durch den Marktgemeinderat zur Kenntnis genommen.
Hierzu wird mitgeteilt, dass die Belange des Brandschutzes bereits in den bauleitplanerischen Überlegungen des Marktes Nandlstadt zur Einbeziehungssatzung „Bauernrieder Straße“ eingestellt sind. Die von der der Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz, vorgebrachten Hinweise sind entsprechend bereits in der Begründung unter „4.8 Hinweise für die Bebauung und Grünordnung durch Text - (8)“, enthalten. 

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5.1.11. Wasserzweckverband Baumgartner Gruppe, Berging 10 – Wasserturm -, 85395 Attenkirchen, mit Schreiben vom 07.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 5.1.11

Sachverhalt

Stellungnahme:
Der WZV Baumgartner Gruppe versucht, wie mit dem Nachbarn besprochen, den bestehenden Hausanschluss zu finden. Sollte dieser nicht wie die im Bestandsplan des Marktes verlegt sein, werden wir mit dem Eigentümer eine Sondervereinbarung zur Kostenübernahme schließen müssen. 

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise von Seiten des WZV Baumgartner Gruppe für das Vorhaben zur Kenntnis und bedankt sich für die Stellungnahme. 

Der Hinweis, dass die WZV Baumgartner Gruppe versucht, wie mit den Nachbarn besprochen, dem bestehenden Hausanschluss zu finden, wird zur Kenntnis genommen. Der Eigentümer wird darüber informiert, dass sollte dieser nicht wie im Bestandsplan des Marktes verlegt sein, der WZV Baumgartner Gruppe mit ihm eine Sondervereinbarung zur Kostenübernahme schließt.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise von Seiten des WZV Baumgartner Gruppe für das Vorhaben zur Kenntnis und bedankt sich für die Stellungnahme. 

Der Hinweis, dass die WZV Baumgartner Gruppe versucht, wie mit den Nachbarn besprochen, dem bestehenden Hausanschluss zu finden, wird zur Kenntnis genommen. Der Eigentümer wird darüber informiert, dass sollte dieser nicht wie im Bestandsplan des Marktes verlegt sein, der WZV Baumgartner Gruppe mit ihm eine Sondervereinbarung zur Kostenübernahme schließt.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Festlegung des Verkaufspreises für Grundstücke im erweiterten Gewerbegebiet "Kitzberger Feld"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Anhang der entstandenen Kosten sowie des Gutachtens über den Verkehrswert schlägt die Verwaltung dem Marktgemeinderat vor, den Verkaufspreis für die Grundstücke im erweiterten Gewerbegebiet „Kitzberger Feld“ auf 142,00 Euro je m² festzulegen.

Beschlussempfehlung

Der Verkaufspreis für die Grundstücke im erweiterten Gewerbegebiet „Kitzberger Feld“ wird auf 142,00 Euro je m² festgelegt.

Beschluss

Der Verkaufspreis für die Grundstücke im erweiterten Gewerbegebiet „Kitzberger Feld“ wird auf 142,00 Euro je m² festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Aufstellung von Richtlinien zur Genehmigung von PV-Freiflächen-Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 7

Beschlussempfehlung

Die in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Digitalisierung festgelegten Kriterien werden vom Marktgemeinderat genehmigt. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Kriterien in eine entsprechende Richtlinie einzuarbeiten und dem Marktgemeinderat zur Abstimmung vorzulegen.

Diskussionsverlauf

Zunächst wird über den Begriff der „Einzelfallentscheidung“ diskutiert. Letztendlich wird vereinbart, diesen Begriff zu streichen, da ohnehin jedes Vorhaben als Einzelfallentscheidung zu behandeln ist.

Ersetzt werden soll die Formulierung „Größe der Anlage“ durch „maximale Gesamtfläche von Freiflächen-Photovoltaikanlagen“. 

Die Formulierung „Art/Bestand der Flächen (Konversionsflächen) – bevorzugt mit unter Bodenrichtwert 50“ soll geändert werden in „Art / Bestand der Flächen (bevorzugt Konversionsflächen) – mindestens unter Bodenrichtwert 50)“.

Unklar erscheint, wer einen Verzicht auf Pestizide überprüft, ebenso wie die Beurteilung und Prüfung der ökologischen Aufwertung.

Statt „Betriebssitz des Anbieters soll im Gemeindebereich Nandlstadt angesiedelt sein“ wird die Auffassung vertreten, dass in jedem Fall die Gewerbesteuer im Markt Nandlstadt abgeführt werden soll.

Einig ist man sich, dass evtl. Richtlinien nur als Orientierung bzw. Bewertung von Vorhaben durch den Marktgemeinderat gedacht sein können, jedoch nicht als auch nach außen hin gültiges starres Regelwerk.

Marktrat Selmayer regt noch an, einen klaren Appell zur Nutzung von Dachflächen mit dem Ziel der Autarkie an die Bevölkerung zu richten.

Marktrat Urbaneck beantragt, über die Aufnahme von Agri-PV-Anlagen abzustimmen.

Beschluss 1

Agri-Freiflächen-Photovoltaikanlagen werden in die Richtlinien mit aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 14

Beschluss 2

Die in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Digitalisierung festgelegten Kriterien werden vom Marktgemeinderat in der abgeänderten Form genehmigt. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Kriterien in eine entsprechende Richtlinie einzuarbeiten und dem Marktgemeinderat zur Abstimmung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download Richtlinien PV-Freiflächenanlagen.pdf

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8. Antrag des Musikvereins Nandlstadt auf Gewährung eines jährlichen Festzuschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 8

Beschlussempfehlung

Der Musikverein Nandlstadt erhält einen auf zwei Jahre befristeten Zuschuss in Höhe von jährlich 4.570,00 Euro. Eine evtl. darüber hinausgehende Weitergewährung behält sich der Marktgemeinderat unter der Maßgabe vor, dass der Musikverein innerhalb der zwei Jahre ein nachvollziehbares wirtschaftliches Konzept erarbeitet und vorrangig versucht, die laufenden Kosten mittelfristig aus Eigenmitteln zu tragen.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende verliest den vorliegenden Antrag.

Marktrat Klier empfiehlt, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen. Der Musikverein leiste hervorragende Jugendarbeit mit dem Ziel des Aufbaus einer Marktkapelle. 

Auf Nachfrage wird erläutert, dass der derzeitige Zuschuss in Höhe von 2.550,00 Euro jährlich entfallen würde.

Auf weitere Nachfrage wird erklärt, dass das Feuerwehrhaus Nandlstadt vom Musikverein noch nicht komplett geräumt worden sei, dies allerdings nach Bezug der neuen Räumlichkeiten erledigt werde.

Beschluss

Der Musikverein Nandlstadt erhält einen auf zwei Jahre befristeten Zuschuss in Höhe von jährlich 4.570,00 Euro. Eine evtl. darüber hinausgehende Weitergewährung behält sich der Marktgemeinderat unter der Maßgabe vor, dass der Musikverein innerhalb der zwei Jahre ein nachvollziehbares wirtschaftliches Konzept erarbeitet und vorrangig versucht, die laufenden Kosten mittelfristig aus Eigenmitteln zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download Zusschussantrag Musikverein.pdf

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9. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Nandlstadt auf Beschaffung eines Stromerzeugers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 9

Beschlussempfehlung

Die Verwaltung befürwortet den Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Nandlstadt. Jedoch sollte aus Sicht der Verwaltung nicht ohne ein tragfähiges Notfallkonzept eine Anschaffung in dieser Größenordnung vorgenommen werden. Es wird daher ausdrücklich angeregt, zwar die Kosten für einen Stromerzeuger in den Haushalt 2023 einzustellen, vor der Anschaffung jedoch dringend ein Gesamtkonzept für den Markt Nandlstadt unter Berücksichtigung aller wichtigen Aspekte (Wasserversorgung mittels Notbrunnen, Aufrechterhaltung der administrativen Verwaltung, Zugriff auf Meldedaten, Wärmeräume für die Bevölkerung etc.) zu erstellen und die Bedürfnisse der Freiwilligen Feuerwehr (und hier sind auch die Ortswehren wichtig) dort entsprechend zu berücksichtigen.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende verliest den Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Nandlstadt, welcher vom ersten Kommandant Stefan Bauer im Anschluss nochmals erläutert wird. Dieser stellt das „Leuchtturm-Konzept“ des Kreisbrandkommandos des Landkreises Freising vor.

In der folgenden kurzen Diskussion ist man sich einig, dass die Feuerwehren erste Anlaufstellefälle in Not- oder Katastrophensituationen sind. Es sei wichtig, dass die Feuerwehren handlungsfähig gemacht werden, jedoch sei hierfür auch ein Gesamtkonzept notwendig, welches u.a. das Rathaus, die Kläranlage und auch die Wasserversorgung mit einschließe.

Beschluss

Die Kosten für einen Stromerzeuger für die freiwillige Feuerwehr Nandlstadt werden in den Haushalt 2023 eingestellt. Vor der Anschaffung ist jedoch ein Gesamtkonzept für den Markt Nandlstadt unter Berücksichtigung aller wichtigen Aspekte (Wasserversorgung mittels Notbrunnen, Aufrechterhaltung der administrativen Verwaltung, Zugriff auf Meldedaten, Wärmeräume für die Bevölkerung etc.) zu erstellen, welches die Bedürfnisse der Freiwilligen Feuerwehr (inkl. Ortsfeuerwehren) entsprechend berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download Antrag Feuerwehr Stromerzeuger.pdf

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10. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö informativ 10

Diskussionsverlauf

Marktrat Klier mahnt nochmals an, den Parkplatz für die Hopfenhalle nutzbar herzurichten. Zudem erinnert er an die noch immer fehlende Lösung eines sicheren Übergangs vom Baugebiet „Nord-West II“ zum REWE Markt.

Datenstand vom 26.01.2023 18:19 Uhr