Datum: 26.01.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Nandlstadt
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:44 Uhr bis 22:39 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.12.2022
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem Bauausschuss
3 Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
4 Friedhofsentwicklungsplanung - Vorstellung eines Konzeptes durch Herrn Dipl.-Ing. (FH) Heinrich Kettler - Beschlussfassung über das weitere Vorgehen (evtl. mit Auftragserteilung)
5 Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 22 „Korbinianstraße“
5.1 Behandlung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen
5.1.1 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q, Hofgraben 4, 80539 München, mit Schreiben vom 07.11.2022
5.1.2 Bayernwerk Netz GmbH, Draht 7, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm, mit Schreiben vom 09.11.2022
5.1.3 Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH, Hauptverwaltung München, Paul-Wassermann-Straße 3, 81829 München, mit Schreiben vom 31.10.2022
5.1.4 Landratsamt Freising, SG41 Altlasten, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, mit Schreiben vom 28.11.2022
5.1.5 Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Johannisstraße 8, 85354 Freising, mit Schreiben vom 02.11.2022
5.1.6 Landratsamt Freising, Untere Naturschutzbehörde, SG 42, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, mit Schreiben vom 05.12.2022
5.1.7 Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Maximilianstraße 39, 80538 München, mit Schreiben vom 08.11.2022
5.1.8 Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz, Maximilianstraße 39, 80538 München, mit Schreiben vom 30.11.2022
6 Wiederaufnahme des Verfahrens zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans für die Ausweisung von Konzentrationszonen zur Errichtung von Windkraftanlagen - Vergabe des Planungsauftrags an das Planungsbüro Voerkelius
7 Antrag des MSC Nandlstadt e.V. im ADAC auf Durchführung des Autoslalom am 01.05.2023
8 Bekanntgaben und Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 26.01.2023.pdf

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.12.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem Bauausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2023 ö informativ 2

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt die Beschlüsse aus dem Bauausschuss bekannt. Hiergegen werden seitens des Marktgemeinderates keine Einwendungen erhoben.

Dokumente
Download Lageplan Schwaig 21.pdf

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3. Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2023 ö informativ 3

Sachverhalt

In der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.12.2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Die Bewirtung des Hopfenfestes für die Jahre 2023 bis 2025 wurde an Anthofer Catering, Herr Stefan Anthofer, gemäß dem vorliegenden Angebot vergeben.

Die Belieferung mit Getränken für das Hopfenfest und die sonstigen Feste des Marktes Nandlstadt für die Jahre 2023 bis 2025 wurde an die Staatsbrauerei Weihenstephan vergeben.

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4. Friedhofsentwicklungsplanung - Vorstellung eines Konzeptes durch Herrn Dipl.-Ing. (FH) Heinrich Kettler - Beschlussfassung über das weitere Vorgehen (evtl. mit Auftragserteilung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Kommunale wie kirchliche Friedhöfe befinden sich seit einigen Jahren im Wandel. Die Ansprüche der Bevölkerung an die Gestaltung des Friedhofs bzw. die Möglichkeiten der Arten der Bestattung ändern sich ebenso wie die Bestattungen an sich. Viele Erdgräber bleiben leer, die Nachfrage nach Urnengräbern steigt. 
Die Friedhofsverwaltung wie auch das Bauamt haben sich in den letzten Monaten vermehrt darüber Gedanken gemacht, wie man den gemeindlichen Friedhof zukunftsorientiert an die Veränderungen und Entwicklungen im Bestattungswesen anpassen und gestalten kann.
Im Verlauf dieser Überlegungen wurde der Kontakt zu Herrn Heinrich Kettler gesucht, dem führenden Planer auf dem Gebiet der Friedhofsentwicklung und verlässlicher Partner zahlreicher Städte und Gemeinden.
So wurde der Friedhof gemeinsam mit Herrn Kettler besichtigt, auch wurden etliche Drohnenaufnahmen gemacht. Ebenso wurde der Friedhof digital vermessen, da im Rathaus nach wie vor noch mit teils sehr alten Friedhofsplänen gearbeitet wird.
Herr Kettler wird nun sein Konzept und seine Vorschläge und Möglichkeiten vorstellen. 
Die Verwaltung empfiehlt dem Marktgemeinderat, die Ergebnisse aus der durchgeführten zukunftsorientierten Friedhofsentwicklungsplanung weiter zu verfolgen und Herrn Dipl.-Ing. (FH) Heinrich Kettler mit der weiteren Planung zu beauftragen.

Beschlussempfehlung

Die vorgestellten Planungen werden weiter verfolgt. Die Verwaltung wird beauftragt, von Herrn Kettler ein Angebot für die weiteren Schritte einzuholen.

Diskussionsverlauf

Martina Schabenberger und Heinrich Kettler präsentieren den aktuellen Stand am gemeindlichen Friedhof sowie einige Vorschläge, wie dieser künftig umgestaltet werden könnte.

Auf Nachfrage von MR Klier erläutert Herr Kettler, dass es sich beim Friedhof um eine gemeindliche Pflichtaufgabe handle und die Städtebauförderung hier somit nicht greife. Denkbar wäre eine Förderung der Weggestaltung und der Umgestaltung des Leichenhauses.

Auf weitere Nachfrage von MR Unger erklärt Herr Kettler, dass er gerne für den Markt Nandlstadt weiterarbeiten und ein Angebot für die Leistungsphasen 1 bis 3 abgeben wolle. 

Mit diesem Vorgehen erklärt sich das Gremium einverstanden.

Dokumente
Download Konzept Friedhof.pdf
Download Kurz FEP Nandlstadt.pdf

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5. Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 22 „Korbinianstraße“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Vollzug der Baugesetze; 
Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 22 „Korbinianstraße“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 des Baugesetzbuches (BauGB); Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB; - Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen

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5.1. Behandlung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2023 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung nach § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB wurde mit Schreiben vom 25.10.2022 eine Frist von 03.11.2022 bis einschließlich 08.12.2022 gewährt. Insgesamt wurden 50 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. 


Im Rahmen des Verfahrens wurden von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine Stellungnahmen abgegeben: 

-        Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Freising Domberg 20, 85354 Freising
-        Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern, Infanteriestraße 1, 80797 München
-        Bund Naturschutz in Bayern e. V., Kreisgruppe Freising, Major-Braun-Weg 12, 85354 Freising
-        Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, Siemensstraße 20, 84030 Landshut
-        Heinz Entsorgung GmbH & Co. KG, Neue Industriestraße 1, 85368 Moosburg a. d. Isar
-        Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80323 München
-        Kreisbrandrat des Landkreises Freising, Herrn Manfred Danner, Thonstetten 26, 85368 Moosburg a. d. Isar
-        Kreishandwerkerschaft Freising, Clemensänger-Ring 25, 85356 Freising-Lerchenfeld
-        Landratsamt Freising, Abgrabungsrecht, SG 41, Landshuter Straße 31, 85356 Freising
-        Landratsamt Freising, Bauleitplanung, SG 43, Landshuter Straße 31, 85356 Freising
-        Landratsamt Freising, Kreisarchäologie, Landshuter Straße 31, 85356 Freising
-        MVV Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, Thierschstraße 2, 80538 München
-        Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern (SG 315), Maximilianstraße 39, 80538     München


Von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind Stellungnahmen ohne Anregungen eingegangen: 

-        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Bereich Landwirtschaft, Wasserburger Straße 2, 85560 Ebersberg, mit Schreiben vom 02.12.2022 
-        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Bereich Forsten, Wasserburger Straße 2, 85560 Ebersberg, mit Schreiben vom 02.12.2022 
-        Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Erding - Freising, Dr.-Ulrich-Weg 3, 85435 Erding, mit Schreiben vom 27.10.2022
-        Bayernets GmbH, Poccistraße 7, 80336 München, mit Schreiben vom 27.10.2022
-        Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Infra I3, Postfach 29 63, 53019 Bonn, mit Schreiben vom 25.10.2022 
-        Erzbischöfliches Ordinariat München R1, FB Pastoralraumanalyse, Kapellenstraße 4, 80333 München, mit Schreiben vom 30.11.2022
-        Flughafen München GmbH, Postfach 23 17 55, 85326 München, mit Schreiben vom 28.11.2022
-        Gemeinde Rudelzhausen, Kirchplatz 10, 84104 Rudelzhausen, mit Schreiben vom 28.10.2022
-        Handwerkskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 4, 80333 München, mit Schreiben vom 07.12.2022
-        Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Freising, Herrn Prof. Dr. Bernd Sutor, Pallottinerstraße 4, 85354 Freising, mit Schreiben vom 01.12.2022
-        Landratsamt Freising, Immissionsschutzbehörde, SG 41, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, mit Schreiben vom 02.12.2022
-        Landratsamt Freising, Ortsplanung, SG 43, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, mit Schreiben vom 03.11.2022
-        Landratsamt Freising, Straßenverkehrsbehörde, SG 33, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, mit Schreiben vom 28.11.2022
-        Landratsamt Freising, Tiefbau, SG 61, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, mit Schreiben vom 31.10.2022
-        Landratsamt Freising, SG41 Wasserrecht, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, mit Schreiben vom 04.11.2022
-        Markt Au i. d. Hallertau, Untere Hauptstraße 2, 84072 Au i. d. Hallertau, mit Schreiben vom 03.11.2022
-        Polizeiinspektion, Moosburg a. d. Isar, Poststraße 6, 85368 Moosburg a. d. Isar, mit Schreiben vom 07.11.2022
-        Regierung von Oberbayern, Gewerbeaufsichtsamt, Heßstraße 130, 80797 München, mit Schreiben vom 03.11.2022
-        Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, mit Schreiben vom 06.12.2022
-        Regionaler Planungsverband München, Arnulfstraße 60, 3. OG, 80335 München, mit Schreiben vom 22.11.2022
-        Staatliches Bauamt Freising, Servicestelle München, Winzererstraße 43, 80797 München, mit Schreiben vom 22.11.2022
-        TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, mit Schreiben vom 26.10.2022
-        Verwaltungsgemeinschaft Mauern, Mitgliedsgemeinde Hörgertshausen, Schloßplatz 2, 85419 Mauern, mit Schreiben vom 27.10.2022
-        Verwaltungsgemeinschaft Mauern, Mitgliedsgemeinde Mauern, Schloßplatz 2, 85419 Mauern, mit Schreiben vom 27.10.2022
-        Verwaltungsgemeinschaft Mauern, Mitgliedsgemeinde Wang, Schloßplatz 2, 85419 Mauern, mit Schreiben vom 27.10.2022
-        Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Mitgliedsgemeinde Attenkirchen, Rathausplatz 1, 85406 Zolling, mit Schreiben vom 04.11.2022
-        Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Mitgliedsgemeinde Zolling, Rathausplatz 1, 85406 Zolling, mit Schreiben vom 04.11.2022
-        Wasserwirtschaftsamt München, Abteilung 5 - Landkreis Freising, Heßstraße 128, 80797 München, mit Schreiben vom 03.11.2022
-        Wasserzweckverband Baumgartner Gruppe, Berging 10 – Wasserturm -, 85395 Attenkirchen, mit Schreiben vom 27.10.2022



Folgende Behörden/TÖB haben Stellungnahmen und Anregungen vorgebracht: 

-        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q, Hofgraben 4, 80539 München, mit Schreiben vom 07.11.2022
-        Bayernwerk Netz GmbH, Draht 7, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm, mit Schreiben vom 09.11.2022
-        Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH, Hauptverwaltung München, Paul-Wassermann-Straße 3, 81829 München, mit Schreiben vom 31.10.2022
-        Landratsamt Freising, SG41 Altlasten, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, mit Schreiben vom 28.11.2022
-        Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Johannisstraße 8, 85354 Freising, mit Schreiben vom 02.11.2022
-        Landratsamt Freising, Untere Naturschutzbehörde, SG 42, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, mit Schreiben vom 05.12.2022
-        Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Maximilianstraße 39, 80538 München, mit Schreiben vom 08.11.2022
-        Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz, Maximilianstraße 39, 80538 München, mit Schreiben vom 30.11.2022

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5.1.1. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q, Hofgraben 4, 80539 München, mit Schreiben vom 07.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2023 ö beschließend 5.1.1

Sachverhalt

Stellungnahme:

Wir bedanken uns für die Beteiligung an der oben genannten Planung und bitten Sie, bei zukünftigen Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch unser Sachgebiet (B Q) und unser Aktenzeichen anzugeben. Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung: 

Bodendenkmalpflegerische Belange: 
Wir weisen darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1 – 2 BayDSchG unterliegen. 

Art. 8 Abs. 1 BayDSchG:
Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit. 

Art. 8 Abs. 2 BayDSchG:
Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. 

Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält dieses Schreiben per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung. Fragen, die konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt an den für Sie zuständigen Gebietsreferenten der Praktischen Denkmalpflege (www.blfd.bayern.de). 

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Referat B Q, vom 07.11.2022. Die mit der Änderung zulässige Anpassung der Dachneigung hat keine Auswirkungen auf möglicherweise zutage tretende Bodendenkmäler. Die genannten Hinweise sind bereits im weiterhin gültigen Bebauungsplan Nr. 22 „Korbinianstraße“ dargestellt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Referat B Q, vom 07.11.2022. Die mit der Änderung zulässige Anpassung der Dachneigung hat keine Auswirkungen auf möglicherweise zutage tretende Bodendenkmäler. Die genannten Hinweise sind bereits im weiterhin gültigen Bebauungsplan Nr. 22 „Korbinianstraße“ dargestellt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5.1.2. Bayernwerk Netz GmbH, Draht 7, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm, mit Schreiben vom 09.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2023 ö beschließend 5.1.2

Sachverhalt

Stellungnahme:
Gegen das o. g. Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungseinrichtungen. 

Kabel: 
Der Schutzzonenbereich für Kabel beträgt bei Aufgrabungen je 0,5 m rechts und links zur Trassenachse. Die Leitung nebst Zubehör ist auf Privatgrund mittels Dienstbarkeiten grundbuchamtlich gesichert. Der ungehinderte Zugang, sowie die ungehinderte Zufahrt, zu unseren Kabeln muss jederzeit gewährleistet sein, damit Aufgrabungen z. B. mit einem Minibagger, möglich sind. Befinden sich unsere Anlagen innerhalb der Umzäunung, ist für Wartung und Reparaturarbeiten am Eingangstor der PV-Anlage ein Schlüsseltresor zu installieren. Die Kosten trägt der Betreiber der PV-Anlage. Den Schließzylinder stellt die Bayernwerk Netz GmbH. Wir weisen darauf hin, dass die Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen von Bepflanzung freizuhalten sind, da sonst die Betriebssicherheit und Reparaturmöglichkeit eingeschränkt werden. Bäume und tiefwurzelnde Sträucher dürfen aus Gründen des Baumschutzes (DIN 18920) bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind im Einvernehmen mit uns geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen. Beachten Sie bitte die Hinweise im „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ Ausgabe 2013 vom FGSV Verlag www.fgsv-verlag.de (FGSV-Nr. 939), bzw. die DVGW-Richtlinie GW125. Hinsichtlich der in den angegebenen Schutzzonenbereichen bzw. Schutzstreifen bestehenden Bau- und Bepflanzungsbeschränkung machen wir darauf aufmerksam, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art uns rechtzeitig zur Stellungnahme vorzulegen sind. Dies gilt insbesondere für Straßen- und Wegebaumaßnahmen, Ver- und Entsorgungsleitungen, Kiesabbau, Aufschüttungen, Freizeit- und Sportanlagen, Bade- und Fischgewässer und Aufforstungen. Das beiliegende „Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ ist zu beachten. Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter: https://www.bayernwerk-netz.de/de/energie-service/kundenservice/planauskunftsportal.html . Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, uns bei weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen. 

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH vom 09.11.2022. Die mit der Änderung zulässige Anpassung der Dachneigung hat keine Auswirkungen auf Leitungstrassen und sonstige Einrichtungen der Bayernwerk Netz GmbH. Die fachlichen In-formationen werden zur Kenntnis genommen und im Zuge der Bauausführung berücksichtigt. Die Informationen werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH vom 09.11.2022. Die mit der Änderung zulässige Anpassung der Dachneigung hat keine Auswirkungen auf Leitungstrassen und sonstige Einrichtungen der Bayernwerk Netz GmbH. Die fachlichen In-formationen werden zur Kenntnis genommen und im Zuge der Bauausführung berücksichtigt. Die Informationen werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Download Merkblatt_zum_Schutz_der_Verteilungsanlagen.pdf

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5.1.3. Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH, Hauptverwaltung München, Paul-Wassermann-Straße 3, 81829 München, mit Schreiben vom 31.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2023 ö beschließend 5.1.3

Sachverhalt

Stellungnahme: 
nach Prüfung Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass unseren Anlagen von den geplanten Maßnahmen nicht betroffen sind. Soweit sich Änderungen an Ihrer Planung ergeben, fragen Sie uns bitte erneut an. Rein vorsorglich legen wir unsere „Richtlinien für die Inanspruchnahme des Schutzstreifens der Mineralölfernleitung durch Dritte“ bei, die in jedem Falle zu beachten sind.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Deutsche Transalpine Oelleitung Gmbh vom 31.10.2022. Die Information wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Deutsche Transalpine Oelleitung Gmbh vom 31.10.2022. Die Information wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Download doc03610020230112155420.pdf

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5.1.4. Landratsamt Freising, SG41 Altlasten, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, mit Schreiben vom 28.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2023 ö beschließend 5.1.4

Sachverhalt

Stellungnahme:
Bodenschutzrechtliche Belange werden durch die Bebauungsplan-Änderung nicht berührt. 

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, SG41 Altlasten, vom 28.11.2022. Die Information wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, SG41 Altlasten, vom 28.11.2022. Die Information wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5.1.5. Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Johannisstraße 8, 85354 Freising, mit Schreiben vom 02.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2023 ö beschließend 5.1.5

Sachverhalt

Stellungnahme: 
Alle Gebäude sind an das öffentliche Kanalnetz sowie an die öffentliche Trinkwasserleitung anzuschließen. Sollten bei den Baumaßnahmen Bodenverunreinigungen oder Altlasten festgestellt werden, ist dafür Sorge zu tragen, dass das Landratsamt Freising, - Sachgebiet 41 – unverzüglich verständigt wird. Die Maßnahme- und Prüfwerte, besonders für Kinderspielplatz und Wohngebiet, des Wirkungspfad Boden – Mensch des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) sind einzuhalten. 

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, Gesundheitsamt, vom 02.11.2022. Die mit der Änderung zulässige Anpassung der Dachneigung hat keine Auswirkungen auf die dargestellten Belange des Gesundheitsschutzes. Die fachlichen Informationen werden zur Kenntnis genommen und im Zuge der Bauausführung berücksichtigt. Die Informationen werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, Gesundheitsamt, vom 02.11.2022. Die mit der Änderung zulässige Anpassung der Dachneigung hat keine Auswirkungen auf die dargestellten Belange des Gesundheitsschutzes. Die fachlichen Informationen werden zur Kenntnis genommen und im Zuge der Bauausführung berücksichtigt. Die Informationen werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5.1.6. Landratsamt Freising, Untere Naturschutzbehörde, SG 42, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, mit Schreiben vom 05.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2023 ö beschließend 5.1.6

Sachverhalt

Stellungnahme:
Mit der Änderung des Bebauungsplans wird beabsichtigt die zulässige Dachneigung anzupassen, um die Ausrüstung der Dächer mit Photovoltaikanlagen zu erleichtern. Zusätzliche Versiegelung von Grundflächen und damit weitere Eingriffe in Natur und Landschaft sind durch die Planung nicht verbunden. Eine Kompensationsverpflichtung ist daher nicht gegeben. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans „Korbinianstraße“ besteht Einverständnis. 

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, SG 42 Naturschutzbehörde, vom 05.12.2022. Die Information wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, SG 42 Naturschutzbehörde, vom 05.12.2022. Die Information wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5.1.7. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Maximilianstraße 39, 80538 München, mit Schreiben vom 08.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2023 ö beschließend 5.1.7

Sachverhalt

Stellungnahme:
Die Änderung – Neufassung der Dachneigung – steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen. 

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, vom 08.11.2022. Die Information wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, vom 08.11.2022. Die Information wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5.1.8. Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz, Maximilianstraße 39, 80538 München, mit Schreiben vom 30.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2023 ö beschließend 5.1.8

Sachverhalt

Stellungnahme:
Bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen sind für den durch die Gemeinde sicherzustellenden Brandschutz – Art. 1 des Bayer. Feuerwehrgesetzes – grundsätzlich folgende allgemeine Belange des abwehrenden Brandschutzes (Durchführung wirksamer Löscharbeiten und Rettung von Personen) zu überprüfen und bei Bedarf im Benehmen mit dem Kreisbrandrat durchzuführen: 

1. Das Hydrantennetz ist nach den Technischen Regeln des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) – Arbeitsblätter W 331 und W 405  -auszubauen. Gegebenenfalls ist der Löschwasserbedarf nach dem Ermittlungs- und Richtwertverfahren des ehem. Bayer. Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz zu ermitteln. Der Hydrantenplan ist vom Kreisbrandrat gegenzuzeichnen. 

2. Die öffentlichen Verkehrsflächen sind so anzulegen, dass sie hinsichtlich der Fahrbahnbreite, Kurvenkrümmungsradien usw. mit den Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit und ungehindert befahren werden können. Die Tragfähigkeit muss dazu für Fahrzeuge bis 16 t (Achslast 10 t) ausgelegt sein. Hierzu wird auch auf die DIN 14 090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ verwiesen. Es muss insbesondere gewährleistet sein, dass Gebäude ganz oder mit Teilen in einem Abstand von höchstens 50 m von den öffentlichen Verkehrsflächen erreichbar sind. Bei Sackgassen ist darauf zu achten, dass die sog. „Wendehammer“ auch für Feuerwehrfahrzeuge benutzbar sind. Zur ungehinderten Benutzung ist ein Wendeplatzdurchmesser von mind. 18 m, für Feuerwehreinsätze mit einer Drehleiter DL(K) 23-12 ein Durchmesser von mind. 21 m erforderlich. Gegebenenfalls sind Verkehrsbeschränkungen (Halteverbot) zu verfügen. 

3. Aus Aufenthaltsräumen von nicht zu ebener Erde liegenden Geschossen muss die Rettung von Personen über zwei voneinander unabhängige Rettungswege gewährleistet sein. Bei baulichen Anlagen ohne besondere Art und Nutzung und einer Bauhöhe unterhalb der Hochhausgrenze kann der zweite Rettungsweg auch über die Leitern der Feuerwehr sichergestellt werden, wenn die Feuerwehr über das erforderliche Rettungsgerät (z. B. Drehleiter DL(K) 23-12 o. ä.) verfügt. Sofern innerhalb der Hilfsfrist von 10 Minuten der zweite Rettungsweg über entsprechend ausreichende Leitern der Feuerwehr nicht sichergestellt werden kann, sind zwei voneinander unabhängige bauliche Rettungswege (notwendige Treppen) erforderlich. 

4. Bei Aufenthaltsräumen im Dachgeschoss müssen die notwendigen Fenster mit Leitern der Feuerwehr direkt anleiterbar sein (zweiter Rettungsweg). 

Im Übrigen verweisen wir auf die „Planungshilfen für die Bauleitplanung“, Fassung 2020/2021, herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, insbesondere auf den Abschnitt II 3 Nr. 35 -Brandschutz-. Wir haben uns nur aus der fachlichen Sicht des Brandschutzes geäußert und diese Äußerung innerhalb der Regierung nicht abgestimmt. 

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz, vom 30.11.2022. Die mit der Änderung zulässige Anpassung der Dachneigung hat keine Auswirkungen auf die Belange des Brandschutzes. Die fachlichen Informationen werden zur Kenntnis genommen und im Zuge der Bauausführung berücksichtigt. Die Informationen werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz, vom 30.11.2022. Die mit der Änderung zulässige Anpassung der Dachneigung hat keine Auswirkungen auf die Belange des Brandschutzes. Die fachlichen Informationen werden zur Kenntnis genommen und im Zuge der Bauausführung berücksichtigt. Die Informationen werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Wiederaufnahme des Verfahrens zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans für die Ausweisung von Konzentrationszonen zur Errichtung von Windkraftanlagen - Vergabe des Planungsauftrags an das Planungsbüro Voerkelius

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2023 ö beschließend 6

Beschlussempfehlung

Der Planungsauftrag zur Wiederaufnahme des Verfahrens zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes für die Ausweisung von Konzentrationszonen zur Errichtung von Windkraftanlagen wird an das Planungsbüro Ulrich Voerkelius mit einer Bruttoangebotssumme von 25.688,27 Euro vergeben.

Beschluss

Der Planungsauftrag zur Wiederaufnahme des Verfahrens zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes für die Ausweisung von Konzentrationszonen zur Errichtung von Windkraftanlagen wird an das Planungsbüro Ulrich Voerkelius mit einer Bruttoangebotssumme von 25.688,27 Euro vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Antrag des MSC Nandlstadt e.V. im ADAC auf Durchführung des Autoslalom am 01.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2023 ö beschließend 7

Beschlussempfehlung

Die Durchführung des Autoslaloms am 01.05.2023 durch den MSC Nandlstadt e.V. im ADAC wird antragsgemäß genehmigt.

Beschluss

Die Durchführung des Autoslaloms am 01.05.2023 durch den MSC Nandlstadt e.V. im ADAC wird antragsgemäß genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Dokumente
Download Antrag MSC Autoslalom 2023.pdf

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8. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2023 ö informativ 8
Datenstand vom 16.02.2023 15:10 Uhr