Datum: 23.02.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Nandlstadt
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:48 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:56 Uhr bis 21:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
|
1 |
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2023
|
2 |
Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem Bauausschuss
|
3 |
Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
|
4 |
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Airischwand
- Vorstellung einer ersten Entwurfsplanung mit Kostenschätzung und möglichen Eigenleistungen
- Beschlussfassung über das weitere Vorgehen
|
5 |
Erweiterung und Verbesserung der gemeindlichen Kläranlage
- Vorstellung der Gesamtkosten mit Varianten zur Umlegung
- Diskussion mit Beschlussfassung über die Umlegung der Kosten der Verbesserungsmaßnahme
|
6 |
Antrag der Fraktion GOL auf Ausbau eines Mobilitätsdrehkreuzes
|
7 |
Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Bauernrieder Straße" für eine Teilfläche der Fl.-Nr. 769 und 769/1 jeweils der Gemarkung Nandlstadt - Satzungsbeschluss
|
8 |
Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Untere Dorfstraße Baumgarten" für die Fl-Nr. 25 und eine Teilfläche der Fl.-Nr. 57 jeweils der Gemarkung Baumgarten - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
|
9 |
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 "Ortsteil Reith" mit integriertem Grünordnungsplan auf den Fl.-Nr. 830/9, 862/1, 862/2, 862/3, 862/4, jew. Gem. Baumgarten, sowie auf Teilflächen der Fl.-Nr. 834, 834/1, 834/3, 835, 858, jew. Gem. Baumgarten
|
9.1 |
Behandlung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen
|
9.1.1 |
Stellungnahme von Rosmarie Rauscher, Schreiben vom 29.09.2022
|
9.2 |
Behandlung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen
|
9.2.1 |
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Bereich Landwirtschaft, Dr.-Ulrich-Weg 4, 85435 Erding mit Schreiben vom 09.09.2022
|
9.2.2 |
Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Erding/Freising, Dr.-Ulrich-Weg 3, 85435 Erding mit Schreiben vom 05.10.2022
|
9.2.3 |
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q, München, mit Schreiben vom 06.09.2022
|
9.2.4 |
Bayernwerk Netz GmbH Kundencenter Pfaffenhofen mit Schreiben vom 24.08.2022
|
9.2.5 |
Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, Landshut, mit Schreiben vom 15.09.2022
|
9.2.6 |
Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH, Hauptverwaltung München, Paul-Wassermann-Straße 3, 81829 München mit Schreiben vom 23.08.2022
|
9.2.7 |
Handwerkskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße 4, 80333 München mit Schreiben vom 05.10.2022
|
9.2.8 |
Heinz Entsorgung GmbH & Co KG, 85368 Moosburg a.d. Isar, mit Schreiben vom 22.08.2022
|
9.2.9 |
Landratsamt Freising, SG 41, Altlasten und Bodenschutz, Freising mit Schreiben vom 02.09.2022
|
9.2.10 |
Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Freising mit Schreiben vom 31.08.2022
|
9.2.11 |
Landratsamt Freising, SG 41, Immissionsschutzbehörde, Freising mit Schreiben vom 09.09.2022
|
9.2.12 |
Landratsamt Freising, Wasserrecht, Freising mit Schreiben vom 04.10.2022
|
9.2.13 |
Polizeiinspektion Moosburg a.d. Isar, Poststraße 6, 85368 Moosburg a.d. Isar vom 24.08.2022
|
9.2.14 |
Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz, München mit Schreiben vom 23.08.2022
|
9.2.15 |
Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, München mit Schreiben vom 25.08.2022
|
9.2.16 |
Wasserwirtschaftsamt München, Abteilung 5 - Landkreis Freising, Heßstraße 128, 80797 München, mit Schreiben vom 30.09.2022
|
10 |
Bekanntgaben und Anfragen
|
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
23.02.2023
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Beschlussempfehlung
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2023 wird genehmigt.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem Bauausschuss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
23.02.2023
|
ö
|
informativ
|
2 |
zum Seitenanfang
3. Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
23.02.2023
|
ö
|
informativ
|
3 |
Sachverhalt
In der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.01.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Der Auftrag für die Kanalbauarbeiten im Rahmen der Erneuerung der Zeilerbergstraße wurde an die Firma Georg Pritsch GmbH & Co. KG, Herrngiersdorf, mit einer Bruttoangebotssumme von 492.902,28 Euro (inkl. 4 % Nachlass) vergeben.
Der Auftrag zum Neubau von 3 und Ersatzbau von 4 Brennstellen in der Zeilerbergstraße wurde an die Firma Bayernwerk Netz GmbH mit einer Bruttoangebotssumme von 30.457,01 Euro vergeben.
zum Seitenanfang
4. Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Airischwand
- Vorstellung einer ersten Entwurfsplanung mit Kostenschätzung und möglichen Eigenleistungen
- Beschlussfassung über das weitere Vorgehen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
23.02.2023
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr Airischwand werden die erste Entwurfsplanung mit Kostenschätzung von Architekt Bernd Kieferl vorstellen. Ebenso werden die möglichen Eigenleistungen zur Reduzierung der Kosten dargestellt.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat beschließt den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Airischwand am vorgestellten Ort mit den vorliegenden voraussichtlichen Kosten. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Architekten und der Freiwilligen Feuerwehr Airischwand aufgrund der vorliegenden Entwurfsplanung eine eingabefähige Genehmigungsplanung auszuarbeiten.
Diskussionsverlauf
Architekt Kieferl stellt den aktuellen Planungsentwurf vor. Im Laufe des Vortrags wird u. a. geklärt, dass in den Sanitärräumen auch Duschen vorgesehen sind. Zudem ist das Dach so ausgelegt, dass eine PV-Anlage installiert werden kann und auch soll. Als Heizsystem ist derzeit in Kombination mit der PV-Anlage eine Wärmepumpe vorgesehen.
Kommandant Mayerhofer stellt sodann das durch Eigenleistung der Feuerwehr Airischwand mögliche Einsparpotential vor.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Airischwand am vorgestellten Ort mit den vorliegenden voraussichtlichen Kosten. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Architekten und der Freiwilligen Feuerwehr Airischwand aufgrund der vorliegenden Entwurfsplanung eine eingabefähige Genehmigungsplanung auszuarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Download Kostenaufstellung Neues Feuerwehr Geräte Haus FFW Airischwand.pdf
zum Seitenanfang
5. Erweiterung und Verbesserung der gemeindlichen Kläranlage
- Vorstellung der Gesamtkosten mit Varianten zur Umlegung
- Diskussion mit Beschlussfassung über die Umlegung der Kosten der Verbesserungsmaßnahme
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
23.02.2023
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
In der Sitzung werden die im Rahmen der Erweiterung und Verbesserung der gemeindlichen Kläranlage sowie des Neubaus des Regenüberlaufbeckens entstandenen Gesamtkosten sowie die Möglichkeiten für deren Umlegung vorgestellt.
Grundsätzlich stehen dem Marktgemeinderat bei der Entscheidungsfindung von der hundertprozentigen Umlegung auf einmalige Verbesserungsbeiträge bis hin zur hundertprozentigen gebührenfinanzierten Umlegung alle Möglichkeiten offen.
Die Verwaltung kann sich intern auf keine einstimmige Beschlussempfehlung einigen, schlägt jedoch dem Marktgemeinderat drei gangbare Varianten zur Abstimmung vor:
Variante 1
Der umlagefähige Verbesserungsaufwand für die Entwässerungseinrichtung (Erweiterung und Sanierung der gemeindlichen Kläranlage sowie der Neubau des Regenüberlaufbeckens) werden zu 100 % durch Verbesserungsbeiträge finanziert.
Variante 2
Der umlagefähige Verbesserungsaufwand für die Entwässerungseinrichtung (Erweiterung und Sanierung der gemeindlichen Kläranlage sowie der Neubau des Regenüberlaufbeckens) werden zu 50 % durch Verbesserungsbeiträge finanziert, die restlichen 50 % werden auf die neu zu kalkulierenden Abwassergebühren umgelegt.
Variante 3
Der umlagefähige Verbesserungsaufwand für die Entwässerungseinrichtung (Erweiterung und Sanierung der gemeindlichen Kläranlage sowie der Neubau des Regenüberlaufbeckens) werden zu 100 % durch Gebühren finanziert.
Alle drei Varianten vereinen jeweils Vor- und Nachteile auf sich, welche der Marktgemeinderat bei seiner Entscheidung berücksichtigen sollte.
Variante 1
+ + Gesamtkosten werden voll umgelegt, keine Neuverschuldung, keine auf die Gebühren umzulegenden Zinsen, auch unbebaute Grundstücke werden voll veranschlagt; Grundstücke mit hoher Bebauung und wenig Verbrauch (z. B. Supermärkte) werden mit berücksichtigt
- - Hohe einmalige Belastung für die Grundstückseigentümer, keine verbrauchsabhängige Differenzierung
Variante 2
+ + Gesamtkosten werden hälftig umgelegt, vertretbare Neuverschuldung, nur hälftig auf die Gebühren umzulegende Zinsen, teils verbrauchsabhängige Differenzierung, unbebaute Grundstücke werden teils mit veranschlagt
- - vergleichsweise hoher Verwaltungsaufwand im Vergleich zum Ertrag
Variante 3
+ + keine einmalige Belastung, komplett verbrauchsabhängige Differenzierung
- - Umlegung wird in die Zukunft geschoben, hohe Neuverschuldung, hoher Anstieg der laufenden Kosten, Belastung insbesondere für Personen ohne Wohneigentum, unbebaute Grundstücke werden nicht berücksichtigt, Grundstücke mit hoher Bebauung und wenig Verbrauch (z. B. Supermärkte) werden durch die Bürgerinnen und Bürger mit finanziert
Beschlussempfehlung
Der umlagefähige Verbesserungsaufwand für die Entwässerungseinrichtung (Erweiterung und Sanierung der gemeindlichen Kläranlage sowie der Neubau des Regenüberlaufbeckens) werden zu 50 % durch Verbesserungsbeiträge finanziert, die restlichen 50 % werden auf die neu zu kalkulierenden Abwassergebühren umgelegt.
Diskussionsverlauf
Der Vorsitzende erläutert noch einmal kurz die einzelnen Varianten. Von der Kommunalaufsicht habe er die Aussage erhalten (welche er auch noch schriftlich erhalte), dass eine Zahlungspflicht in drei Raten bei den Verbesserungsbeiträgen möglich sei. Ziel des Inkrafttretens einer Verbesserungsbeitrags- und Gebührensatzung sei der 01.01.2024.
Verbesserungsbeiträge würden zunächst dafür verwendet werden, die aus dem Haushalt vorgestreckten Mittel wieder zurückzuführen. Sodann würde mit dem evtl. Rest eine Tilgung der Verbindlichkeiten angestrebt.
Im Anschluss entsteht eine kurze Diskussion über die Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten. Marktrat Selmayer wirft der Verwaltung vor, eine Million Euro an Zinsen „in den Sand gesetzt“ zu haben, welche nun die Bürgerinnen und Bürger tragen müssten.
Der Vorsitzende ergänzt abschließend noch, dass am 30.04.2023 ein Tag der offenen Tür in der Kläranlage geplant sei, an dem man sich vor Ort ansehen könne, wohin die Investitionen in der Kläranlage geflossen sind.
Beschluss
Der umlagefähige Verbesserungsaufwand für die Entwässerungseinrichtung (Erweiterung und Sanierung der gemeindlichen Kläranlage sowie der Neubau des Regenüberlaufbeckens) werden zu 50 % durch Verbesserungsbeiträge finanziert, die restlichen 50 % werden auf die neu zu kalkulierenden Abwassergebühren umgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4
zum Seitenanfang
6. Antrag der Fraktion GOL auf Ausbau eines Mobilitätsdrehkreuzes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
23.02.2023
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Die Fraktion GOL beantragt den Ausbau eines Mobilitätskreuzes im Marktgebiet Nandlstadt. Die Haushaltslage lässt ein solches Vorhaben derzeit nicht zu. Zudem sieht die Verwaltung, dass diese Planungen zunächst im Lenkungskreis diskutiert werden sollten, um eine evtl. Vereinbarkeit mit den Grundsätzen der Städtebauplanung und des ISEK des Marktes Nandlstadt zu erreichen zu können.
Beschlussempfehlung
Der Antrag der GOL vom 30.11.2022 wird abgelehnt.
Beschluss
Der Antrag der GOL-Fraktion vom 30.11.2022 wird zur weiteren Beratung an den Lenkungskreis verwiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
Dokumente
Download doc02917920230117114736.pdf
Download GOL.pdf
zum Seitenanfang
7. Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Bauernrieder Straße" für eine Teilfläche der Fl.-Nr. 769 und 769/1 jeweils der Gemarkung Nandlstadt - Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
23.02.2023
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Nachdem die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und die Mitteilung der Abwägungsergebnisse an die entsprechenden Behörden durchgeführt wurden, kann nun der Satzungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung „Bauernrieder Straße“ gefasst werden.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat genehmigt den vorliegenden Entwurf und beschließt die Einbeziehungssatzung „Bauernrieder Straße“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 28.07.2022 als Satzung.
Beschluss
Der Marktgemeinderat genehmigt den vorliegenden Entwurf und beschließt die Einbeziehungssatzung „Bauernrieder Straße“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 28.07.2022 als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Download 230223_01_Nandlstadt_EBZ_Bauernrieder Straße_Deckblatt.pdf
Download 230223_02_Nandlstadt_EBZ_Bauernrieder Straße_Begründung.pdf
Download 230223_03_Nandlstadt_EBZ_Bauernrieder Straße_Lageplan.pdf
Download 230223_04_Nandlstadt_EBZ_Bauernrieder Straße_Bewertung_und_Ausgleich.pdf
zum Seitenanfang
8. Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Untere Dorfstraße Baumgarten" für die Fl-Nr. 25 und eine Teilfläche der Fl.-Nr. 57 jeweils der Gemarkung Baumgarten - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
23.02.2023
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Aufgrund des Aufstellungsbeschlusses vom 20.10.2022 wurde durch das Planungsbüro ein Entwurf zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Untere Dorfstraße Baumgarten“ ausgearbeitet.
Beschlussempfehlung
Der vorliegende Entwurf zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Untere Dorfstraße Baumgarten“ wird gebilligt. Der Marktgemeinderat beschließt die Durchführung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Beschluss
Der vorliegende Entwurf zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Untere Dorfstraße Baumgarten“ wird gebilligt. Der Marktgemeinderat beschließt die Durchführung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Michael Buchberger war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Dokumente
Download 230223_01_Nandlstadt_EBZ_Untere Dorfstraße Baumgarten_Deckblatt.pdf
Download 230223_02_Nandlstadt_EBZ_Untere Dorfstraße Baumgarten_Begr.pdf
Download 230223_03_Nandlstadt_EBZ_Untere Dorfstraße Baumgarten_Lageplan.pdf
Download 230223_04_Nandlstadt_EBZ_Untere Dorfstraße Baumgarten_Bestand-Bewertung-Ausgleich.pdf
zum Seitenanfang
9. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 "Ortsteil Reith" mit integriertem Grünordnungsplan auf den Fl.-Nr. 830/9, 862/1, 862/2, 862/3, 862/4, jew. Gem. Baumgarten, sowie auf Teilflächen der Fl.-Nr. 834, 834/1, 834/3, 835, 858, jew. Gem. Baumgarten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
15.12.2022
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
23.02.2023
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Vollzug der Baugesetze;
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Ortsteil Reith“ mit integriertem Grünordnungsplan; Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zeitgleiche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB – Abwägung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Behörden-/Trägerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
zum Seitenanfang
9.1. Behandlung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
15.12.2022
|
ö
|
beschließend
|
4.1 |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
23.02.2023
|
ö
|
beschließend
|
9.1 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB, § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 b BauGB, wurden der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 für das Gebiet „Ortsteil Reith“ mit integriertem Grünordnungsplan und die Begründung, jeweils in der Fassung vom 23.06.2022, sowie ein Geotechnischer Bericht (Bearbeitungsstand 15.03.2022), im Zeitraum vom 29.08.2022 bis einschließlich 05.10.2022, im Sitzungssaal des Rathauses des Marktes Nandlstadt, Rathausplatz 1, 85405 Nandlstadt, im Dachgeschoss, Zimmer DG 31, barrierefrei, für jedermanns Einsicht, öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme war während der offiziellen Öffnungszeiten möglich. Auf Wunsch erläuterte ein Mitarbeiter des Bauamtes die Planung.
Bezüglich der Beteiligung der Öffentlichkeit sind im Zeitraum vom 29.08.2022 bis zum 05.10.2022 von folgenden Personen Stellungnahmen eingegangen:
- Rosmarie Rauscher, Schreiben vom 29.09.2022
zum Seitenanfang
9.1.1. Stellungnahme von Rosmarie Rauscher, Schreiben vom 29.09.2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
15.12.2022
|
ö
|
beschließend
|
4.1.1 |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
23.02.2023
|
ö
|
beschließend
|
9.1.1 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Die Bewirtschaftung meiner landwirtschaftlichen Fläche mit der Flurnummer 837 (Gemarkung Baumgarten) sehe ich mit der Umsetzung des Bebauungsplanes nicht mehr als gewährleistet, da die großen landwirtschaftlichen Geräte, insbesondere die Erntemaschinen (z. B. ein Mähdrescher) die Fläche nicht mehr anfahren können. Für einen Mähdrescher mit einer üblichen Breite von 3,50 m, einer Länge des Schneidwerks von bis zu 23 Metern und einer hinten gelenkten Achse (Hinweisschild „Achtung Fahrzeug schärt aus“) ist es unmöglich die Kurve am östlichen Ende des Bebauungsplans unfallfrei fahren zu können, denn es ist davon auszugehen, dass ein Zaun links und rechts der 4-Meter breiten Straße auf den Grenzverlauf gebaut wird. Dies ist bereits bei dem neu gebauten Haus mit der Hausnummer 3 der Fall. Bis zum jetzigen Zeitpunkt habe ich es rein der Duldung der Anlieger zu verdanken, dass ich die 3-Meter breite Straße mit meinen landwirtschaftlichen Maschinen in einer weitaus größeren Breite nutzen und befahren durfte. Da diese Zufahrt die einzige Möglichkeit ist, um die Felder mit Erntemaschinen anfahren zu können, bin ich darauf angewiesen, dass hierfür eine vernünftige und für alle Seiten akzeptable Lösung ausgearbeitet wird. Ich bitte die Markträtinnen, Markträte und die Verwaltung, dass sie meine Anliegen ernst nehmen, denn ich möchte auch in Zukunft noch heimische Lebensmittel für unsere Bevölkerung auf unseren Feldern anbauen und auch ernten können.
Beschlussempfehlung
Die Stellungnahme wurde am 18.11.2022 mit Schreiben vom 17.11.2022 zurückgezogen.
Eine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes ist daher nicht veranlasst.
Beschluss
Die Stellungnahme wurde am 18.11.2022 mit Schreiben vom 17.11.2022 zurückgezogen.
Eine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes ist daher nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Markträtin Rauscher war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Dokumente
Download doc03514420221130135249.pdf
zum Seitenanfang
9.2. Behandlung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
15.12.2022
|
ö
|
beschließend
|
4.2 |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
23.02.2023
|
ö
|
beschließend
|
9.2 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung nach § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB,
§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 b BauGB wurde mit Schreiben vom 18.08.2022 eine Frist von 29.08.2022 bis einschließlich 05.10.2022 gewährt. Insgesamt wurden 50 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Im Rahmen des Verfahrens wurden von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine Stellungnahmen abgegeben:
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Freising, Domberg 20, 85354 Freising
- Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Freising
- Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Freising
- Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern, Infanteriestraße 1, 80797 München
- Kreishandwerkerschaft Freising, Clemensänger-Ring 25, 85356 Freising Lerchenfeld
- Landratsamt Freising, SG 41 Abgrabungsrecht, Landshuter Straße 31, 85356 Freising
- Landratsamt Freising, SG43 Bauleitplanung, Landshuter Straße 31, 85356 Freising
- Landratsamt Freising, Kreisarchäologie, Landshuter Straße 31, 85356 Freising
- Landratsamt Freising, SG43 Ortsplanung, Landshuter Straße 31, 85356 Freising
- Landratsamt Freising, SG42 Untere Naturschutzbehörde, Landshuter Straße 31, 85356 Freising
- MVV Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, Thierschstraße 2, 80538 München
- Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern (SG 315), Maximilianstraße 39,
80538 München
Von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind Stellungnahmen ohne Anregungen eingegangen:
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Bereich Forsten, Dr.-Ulrich-Weg 4, 85435 Erding mit Schreiben vom 09.09.2022
- bayernets GmbH, München mit Schreiben vom 22.08.2022 – keine Einwände
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Infra I3, Bonn mit Schreiben vom 18.08.2022 – keine Einwände
- Erzbischöfliches Ordinariat München, R1, FB Pastoralraumanalyse vom 27.09.2022 – keine Äußerung
- Flughafen München GmbH, Postfach 23 17 55, 85326 München mit Schreiben vom 23.09.2022 – Keine Äußerung
- Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München mit Schreiben vom 08.09.2022 – keine Einwände
- Gemeinde Rudelzhausen mit Schreiben vom 23.08.2022 – keine Einwände
- Kreisbrandrat des Landkreises Freising, Herrn Manfred Danner, Moosburg a. d. Isar mit Schreiben vom 05.09.2022 – keine Äußerung
- Landratsamt Freising, SG 33, Straßenverkehrsbehörde, Freising mit Schreiben vom 30.09.2022 – keine Äußerung
- Landratsamt Freising, SG 61, Tiefbau, Freising mit Schreiben vom 31.08.2022 – Keine Äußerung
- Markt Au i. d. Hallertau mit Schreiben vom 30.08.2022 – keine Einwände
- Regierung von Oberbayern, Gewerbeaufsichtsamt, Heßstraße 130, 80797 München mit Schreiben vom 02.09.2022 – keine Einwände
- Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München mit Schreiben vom 04.10.2022 – keine Einwände
- Regionaler Planungsverband München mit Schreiben vom 12.09.2022 – keine Einwände
- Staatliches Bauamt Freising, Servicestelle München, Winzererstraße 43, 80797 München mit Schreiben vom 31.08.2022– keine Einwände
- Verwaltungsgemeinschaft Mauern, Mitgliedsgemeinde Mauern, vom 22.08.2022 – keine Äußerung
- Verwaltungsgemeinschaft Mauern, Mitgliedsgemeinde Wang, vom 22.08.2022 – keine Äußerung
- Verwaltungsgemeinschaft Mauern, Mitgliedsgemeinde Hörgertshausen, vom 22.08.2022 – keine Äußerung
- TenneT TSO GmbH, Bayreuth mit Schreiben vom 31.08.2022 – Belange werden nicht berührt
- Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Mitgliedsgemeinde Attenkirchen vom 05.09.2022 – keine Äußerung
- Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Mitgliedsgemeinde Zolling vom 24.08.2022 – keine Äußerung
- Wasserzweckverband Baumgartner Gruppe, 85395 Attenkirchen, mit Schreiben vom 29.08.2022 – keine Äußerung
Folgende Behörden / TÖB haben Stellungnahmen und Anregungen vorgebracht:
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Bereich Landwirtschaft, Dr.-Ulrich-Weg 4, 85435 Erding mit Schreiben vom 09.09.2022
- Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Erding/Freising, Dr.-Ulrich-Weg 3, 85435 Erding mit Schreiben vom 05.10.2022
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q, München, mit Schreiben vom 06.09.2022
- Bayernwerk Netz GmbH Kundencenter Pfaffenhofen mit Schreiben vom 24.08.2022
- Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, Landshut, mit Schreiben vom 15.09.2022
- Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH, Hauptverwaltung München, Paul-Wassermann-Straße 3, 81829 München mit Schreiben vom 23.08.2022
- Handwerkskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße 4, 80333 München mit Schreiben vom 05.10.2022
- Heinz Entsorgung GmbH & Co KG, 85368 Moosburg a. d. Isar, mit Schreiben vom 22.08.2022
- Landratsamt Freising, SG 41, Altlasten und Bodenschutz, Freising mit Schreiben vom 02.09.2022
- Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Freising mit Schreiben vom 31.08.2022
- Landratsamt Freising, SG 41, Immissionsschutzbehörde, Freising mit Schreiben vom 09.09.2022
- Landratsamt Freising, Wasserrecht, Freising mit Schreiben vom 04.10.2022
- Polizeiinspektion Moosburg a. d. Isar mit Schreiben vom 24.08.2022
- Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz, München mit Schreiben vom 23.08.2022
- Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, München mit Schreiben vom 25.08.2022
- Wasserwirtschaftsamt München, Abteilung 5 – Landkreis Freising, Heßstraße 128, 80797 München, mit Schreiben vom 30.09.2022
zum Seitenanfang
9.2.1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Bereich Landwirtschaft, Dr.-Ulrich-Weg 4, 85435 Erding mit Schreiben vom 09.09.2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
15.12.2022
|
ö
|
beschließend
|
4.2.1 |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
23.02.2023
|
ö
|
beschließend
|
9.2.1 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Landwirtschaft:
Die landwirtschaftlichen Sachverhalte, welche im Entwurf des Bebauungsplanes festgehalten sind, werden ausreichend berücksichtigt. Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass bestehende landwirtschaftliche Betriebe nicht in der Ausübung und Entwicklung durch dieses Bauvorhaben beeinträchtigt werden dürfen.
Forstfachliche und waldrechtliche Belange:
Von den vorgelegten Planungen ist kein Wald im Sinne der Waldgesetze (Art. 2 BayWaldG i. V. m. § 2 BWaldG) betroffen. Aus waldrechtlicher und forstfachlicher Sicht ergeben sich insofern keine Einwände.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die landwirtschaftlichen Sachverhalte im Bebauungsplan bereits ausreichend berücksichtigt wurden.
Ebenso wird zur Kenntnis genommen, dass Wald im Sinne der Waldgesetze nicht betroffen ist und insofern auch keine Einwendungen aus forstfachlicher und waldrechtlicher Sicht bestehen.
Eine Planänderung ist dadurch nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die landwirtschaftlichen Sachverhalte im Bebauungsplan bereits ausreichend berücksichtigt wurden.
Ebenso wird zur Kenntnis genommen, dass Wald im Sinne der Waldgesetze nicht betroffen ist und insofern auch keine Einwendungen aus forstfachlicher und waldrechtlicher Sicht bestehen.
Eine Planänderung ist dadurch nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9.2.2. Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Erding/Freising, Dr.-Ulrich-Weg 3, 85435 Erding mit Schreiben vom 05.10.2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
15.12.2022
|
ö
|
beschließend
|
4.2.2 |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
23.02.2023
|
ö
|
beschließend
|
9.2.2 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Von Seiten des Bayerischen Bauernverbandes, Geschäftsstelle Erding/Freising, bestehen folgende Einwendungen:
Eine Eingrünung ist grundsätzlich erstrebenswert. Es sollte aber bei der Randbepflanzung des Plangebietes, vor allem beim Pflanzen von Bäumen ein ausreichender Grenzabstand (4 m) eingehalten werden, damit die landw. Flächen nicht durch Schattenwirkung beeinträchtigt werden. Eine niedrige Bepflanzung ist zu begrüßen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung der benachbarten landw. Flächen, Lärm- Staub- und Geruchsemissionen entstehen. Des weiteren ist darauf zu achten, dass eine ordentliche Bewirtschaftung der anliegenden Flächen zu gewährleisten ist, landwirtschaftliche Fahrzeuge haben eine Breite von bis zu 3,5 m und diese sollten problemlos die Straßen befahren können. Ein mehrstöckiger Bau ist grundsätzlich eher zu begrüßen, um den Verbrauch von landwirtschaftlich nutzbarer Fläche nicht unnötig zu beschleunigen.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes, Geschäftsstelle Erding/ Freising.
Der vom Bayerischen Bauernverband vorgebrachte Hinweis bzgl. der Ortsrandeingrünung und dem einzuhaltenden Pflanzabstand von 4m für Bäume zu landwirtschaftlichen Flächen findet sich bereits in der Grünordnung unter D: 1. textlichen Festsetzungen für Baugrundstücke, im Punkt 1.1.
Auch der Hinweistext auf die unvermeidbaren landwirtschaftlichen Emissionen findet sich bereits unter C: Hinweise und Empfehlungen zum Bebauungsplan, Punkt 8., im Bebauungsplan.
Ebenfalls ist die Erreichbarkeit der Felder ist durch die vorliegende Planung weiterhin uneingeschränkt gegeben. Die neu zu errichtenden Straßenflächen weisen eine 4,0m breite Erschließungsstraße aus. Dies ist für landwirtschaftliche Fahrzeuge mit 3,5m maximaler Breite ausreichend.
Der Marktrat nimmt ebenfalls zur Kenntnis, dass die Möglichkeit zu mehrgeschossiger Bauweise durch den bayerischen Bauernverband gewünscht wird. Der Marktrat bekennt sich zum sparsamen Umgang mit den in Rede stehenden Flächen, teilt jedoch mit, dass auf Grund des Charakters der umliegenden, dörflichen Bebauung und der topografischen Gegebenheiten im Plangebiet eine höhere Bauweise als die geplante, den bauleitplanerischen Zielen der Gemeinde im Plangebiet nicht entspricht. Die bereits festgesetzten Wandhöhen erlauben eine ausreichende bauliche Höhenentwicklung, die sich in das bestehende Ortsbild einfügt.
Eine Planänderung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes, Geschäftsstelle Erding/ Freising.
Der vom Bayerischen Bauernverband vorgebrachte Hinweis bzgl. der Ortsrandeingrünung und dem einzuhaltenden Pflanzabstand von 4m für Bäume zu landwirtschaftlichen Flächen findet sich bereits in der Grünordnung unter D: 1. textlichen Festsetzungen für Baugrundstücke, im Punkt 1.1.
Auch der Hinweistext auf die unvermeidbaren landwirtschaftlichen Emissionen findet sich bereits unter C: Hinweise und Empfehlungen zum Bebauungsplan, Punkt 8., im Bebauungsplan.
Ebenfalls ist die Erreichbarkeit der Felder ist durch die vorliegende Planung weiterhin uneingeschränkt gegeben. Die neu zu errichtenden Straßenflächen weisen eine 4,0m breite Erschließungsstraße aus. Dies ist für landwirtschaftliche Fahrzeuge mit 3,5m maximaler Breite ausreichend.
Der Marktrat nimmt ebenfalls zur Kenntnis, dass die Möglichkeit zu mehrgeschossiger Bauweise durch den bayerischen Bauernverband gewünscht wird. Der Marktrat bekennt sich zum sparsamen Umgang mit den in Rede stehenden Flächen, teilt jedoch mit, dass auf Grund des Charakters der umliegenden, dörflichen Bebauung und der topografischen Gegebenheiten im Plangebiet eine höhere Bauweise als die geplante, den bauleitplanerischen Zielen der Gemeinde im Plangebiet nicht entspricht. Die bereits festgesetzten Wandhöhen erlauben eine ausreichende bauliche Höhenentwicklung, die sich in das bestehende Ortsbild einfügt.
Eine Planänderung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9.2.3. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q, München, mit Schreiben vom 06.09.2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
15.12.2022
|
ö
|
beschließend
|
4.2.3 |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
23.02.2023
|
ö
|
beschließend
|
9.2.3 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Wir bedanken uns für die Beteiligung an der oben genannten Planung und bitten Sie, bei künftigen Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch unser Sachgebiet (B Q) und unser Aktenzeichen anzugeben. Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung:
Bodendenkmalpflegerische Belange:
Der Bebauungsplan befindet sich im Bereich des historischen Ortskerns des 1139 erstmals urkundlich erwähntes Ortes Reith. Daher muss im Planungsgebiet mit mittelalterlichen Siedlungsspuren gerechnet werden. Zudem sind aus dem näheren Umfeld zahlreiche jungsteinzeitliche Lesefunde bekannt, die auf eine Siedlung dieser Zeitstellung schließen lassen.
Im Bereich von Bodendenkmälern sowie in Bereichen, wo Bodendenkmäler zu vermuten sind, bedürfen gemäß Art. 7 Abs. 1 BayDSchG Bodeneingriffe aller Art einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Der Hinweis auf die Meldepflicht nach Art. 8 BayDSchG ist im vorliegenden Fall nicht ausreichend und sollte gestrichen werden. Wir bitten Sie deshalb, folgenden Text in die textlichen Hinweise auf dem Lageplan und ggf. in den Umweltbericht zu übernehmen:
„Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7 Abs. 1 BayDSchG notwendig, die in einem eigentändigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.“
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wird in diesem Verfahren gegebenenfalls die fachlichen Anforderungen formulieren.
Im Falle der Denkmalvermutung wird im Rahmen des Erlaubnisverfahrens nach Art. 7 Abs. 1 BayDSchG die archäologisch qualifizierte Voruntersuchung bzw. die qualifizierte Beobachtung des Oberbodenabtrags bei privaten Vorhabenträgern, die die Voraussetzungen des § 13 BGB (Verbrauchereigenschaft) erfüllen, sowie Kommunen soweit möglich durch Personal des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege geleitet; in den übrigen Fällen beauftragt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege auf eigene Kosten eine private Grabungsfirma. In Abstimmung kann auch eine fachlich besetzte Untere Denkmalschutzbehörde (Kreis- und Stadtarchäologie) tätig werden. Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/publikationen/denkmalpflege-themen_denkmalvermutung-bodendenkmalpflege_2016.pdf
Wir weisen darauf hin, dass die erforderlichen Maßnahmen abhängig von Art und Umfang der erhaltenen Bodendenkmäler einen größeren Umfang annehmen können und rechtzeitig geplant werden müssen. Sollte die archäologische Ausgrabung als Ersatz für die Erhaltung eines Bodendenkmals notwendig sein, sind hierbei auch Vor- und Nachbereitung der Ausgrabung zu berücksichtigen (u. a. Durchführungskonzept, Konservierung und Verbleib der Funde).
Bei der Verwirklichung von Bebauungsplänen soll grundsätzlich vor der Parzellierung die gesamte Planungsfläche archäologisch qualifiziert untersucht werden, um die Kosten für den einzelnen Bauwerber zu reduzieren (vgl. BayVGH, Urteil v. 4. Juni 2003, Az.: 26 B 00.3684, EzD 2.3.5. Nr. 3 / Denkmalpflege Informationen des BLfD 2004/I (B 127), 68 ff. (mit Anm. W. K. Göhner); BayVG München, Urteil v. 14. September 2000, Az.: M 29 K 00838, EzD 2.3.5 Nr. 2).
Als Alternative zur archäologischen Ausgrabung kann in bestimmten Fällen eine Konservatorische Überdeckung der Bodendenkmäler in Betracht gezogen werden. Eine Konservatorische Überdekcung ist oberhalb des Befundhorizontes und nur nach Abstimmung mit dem BLfD zu realisieren (z. B. auf Humus oder kolluvialer Überdeckung). Vgl. zur Anwendung, Ausführung und Dokumentation einer Konservatorischen Überdekcung https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/fachanwender/konservatorische_ueberdeckung_bodendenkmaeler_2020.pdf . Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege berät in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde bei der Prüfung alternativer Planungen unter denkmalfachlichen Gesichtspunkten.
In Umsetzung der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshof (Entscheidung vom 22.07.2008, Az.: Vf. 11-VII-07, juris / NVwZ 2008, 1234-1236 (bestätigt durch die nachgehenden Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2008, Az.: 1 BvR 2296/08 & 1 BvR 2351/08, n. v.)) wird dringend angeregt, aus städtebaulichen Gründen geeignete Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB (z. B. nach Nummern 2, 9, 10, 11, 15, 20 (Bodendenkmal als „Archiv des Bodens“)) vorzunehmen
Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält dieses Schreiben per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung. Fragen, die konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt an den für Sie zuständigen Gebietsreferenten der Praktischen Denkmalpflege (www.blfd.bayern.de).
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege.
Der Marktrat nimmt zur Kenntnis, dass der Ortsteil Reith erstmals 1139 urkundlich erwähnt wird und deshalb im Planungsgebiet mit mittelalterlichen Siedlungsspuren zu rechnen ist. Auch der Hinweis auf jungsteinzeitliche Lesefunde im nähren Umfeld wird zur Kenntnis genommen.
Der Marktrat folgt deshalb dem Vorschlag des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, und ersetzt den Text aus Punkt C: Hinweise und Empfehlungen zum Bebauungsplan 11., durch den geforderten Hinweis auf die Erforderlichkeit einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gem. Art. 7 Abs. 1 BayDSchG.
Eine Planänderung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege.
Der Marktrat nimmt zur Kenntnis, dass der Ortsteil Reith erstmals 1139 urkundlich erwähnt wird und deshalb im Planungsgebiet mit mittelalterlichen Siedlungsspuren zu rechnen ist. Auch der Hinweis auf jungsteinzeitliche Lesefunde im nähren Umfeld wird zur Kenntnis genommen.
Der Marktrat folgt deshalb dem Vorschlag des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, und ersetzt den Text aus Punkt C: Hinweise und Empfehlungen zum Bebauungsplan 11., durch den geforderten Hinweis auf die Erforderlichkeit einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gem. Art. 7 Abs. 1 BayDSchG.
Eine Planänderung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9.2.4. Bayernwerk Netz GmbH Kundencenter Pfaffenhofen mit Schreiben vom 24.08.2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
15.12.2022
|
ö
|
beschließend
|
4.2.4 |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
23.02.2023
|
ö
|
beschließend
|
9.2.4 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Gegen das o. g. Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungseinrichtungen.
Kabel
Der Schutzzonenbereich für Kabel beträgt bei Aufgrabungen je 0,5 m rechts und links zur Trassenachse. Der ungehinderte Zugang, sowie die ungehinderte Zufahrt, zu unseren Kabeln muss je derzeit gewährleistet sein, damit Aufgrabungen z. B. mit einem Minibagger, möglich sind. Befinden sich unsere Anlagen innerhalb der Umzäunung, ist für Wartung und Reparaturarbeiten am Eingangstor der PV-Anlage ein Schlüsseltresor zu installieren. Die Kosten trägt der Betreiber der PV-Anlage. Den Schließzylinder stellt die Bayernwerk Netz GmbH. Wir weisen darauf hin, dass die Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen von Bepflanzung freizuhalten sind, da sonst die Betriebssicherheit und Reparaturmöglichkeit eingeschränkt werden. Bäume und tiefwurzelnde Sträucher dürfen aus Gründen des Baumschutzes (DIN 18920) bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind im Einvernehmen mit uns geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen.
Sitz: Regensburg
Amtsgericht Regensburg
HRB 9476
Beachten Sie bitte die Hinweise im “Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle", Ausgabe 2013 vom FGSV Verlag www.fgsv-verlag.de (FGSV-Nr. 939), bzw. die DVGW-Richtlinie GW125. Hinsichtlich der in den angegebenen Schutzzonenbereichen bzw. Schutzstreifen bestehenden Bau- und Bepflanzungsbeschränkung machen wir darauf aufmerksam, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art uns rechtzeitig zur Stellungnahme vorzulegen sind. Dies gilt insbesondere für Straßen- und Wegebaumaßnahmen, Ver- und Entsorgungsleitungen, Kiesabbau, Aufschüttungen, Freizeit- und Sportanlagen, Bade- und Fischgewässer und Aufforstungen.
Kabelplanung(en)
Zur elektrischen Versorgung des geplanten Gebietes sind Niederspannungskabel erforderlich. Eine Kabelverlegung ist in der Regel nur in Gehwegen, Versorgungsstreifen, Begleitstreifen oder Grünstreifen ohne Baumbestand möglich. Im überplanten Bereich befinden sich Anlagenteile der Bayernwerk Netz GmbH oder es sollen neue erstellt werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Versorgungsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbauträger und anderer Versorgungsträger ist es notwendig, dass der Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich frühzeitig (mindestens 3 Monate) vor Baubeginn der Bayernwerk Netz GmbH schriftlich mitgeteilt wird. Nach § 123 BauGB sind die Gehwege und Erschließungsstraßen soweit herzustellen, dass Erdkabel in der endgültigen Trasse verlegt werden können. Ausführung von Leitungsbauarbeiten sowie Ausstecken von Grenzen und Höhen:
•
Vor Beginn der Verlegung von Versorgungsleitungen sind die Verlegezonen mit endgültigen Höhenangaben der Erschließungsstraßen bzw. Gehwegen und den erforderlichen Grundstücksgrenzen vor Ort bei Bedarf durch den Erschließungsträger (Gemeinde) abzustecken.
Für die Ausführung der Leitungsbauarbeiten ist uns ein angemessenes Zeitfenster zur Verfügung zu stellen, in dem die Arbeiten ohne Behinderungen und Beeinträchtigungen durchgeführt werden können. Für Kabelhausanschlüsse dürfen nur marktübliche und zugelassene Einführungssysteme, welche bis mind. 1 bar gas- und wasserdicht sind, verwendet werden. Ein Prüfungsnachweis der Einführung ist nach Aufforderung vorzulegen. Wir bitten Sie, den Hinweis an die Bauherren in der Begründung aufzunehmen. Das beiliegende “Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ ist zu beachten. Die beiliegenden “Sicherheitshinweise für Arbeiten in der Nähe von Kabel-, Gas- und
Freileitungen“ sind zu beachten. Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter:
https://www.bayernwerk-netz.de/de/energie-service/kundenservice/planauskunftsportal.html
Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, uns bei weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass von Seiten der Bayernwerk Netz GmbH keine grundsätzlichen Einwendungen bestehen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb ihrer Anlagen nicht beeinträchtigt wird. Der Marktrat nimmt zur Kenntnis, dass sich im überplanten Bereich bereits Versorgungseinrichtungen der Bayernwerk Netz GmbH befinden.
Ein Hinweis auf das „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und die Kanäle“, Ausgabe 2013 sowie zu Hauseinführungen und die einzuhaltenden Pflanzabstände werden redaktionell in der Begründung zum Bebauungsplan unter Punkt 9.5 Elektroversorgung ergänzt.
Die in der Stellungnahme angeführten Hinweise auf die geplante Verlegung von Kabelleitungen im überplanten Bereich und die zugehörigen Merkblätter, werden durch den Marktrat zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden an den Erschließungsplaner zur Beachtung bei der Erschließungsplanung weitergegeben.
Eine Planänderung wird dadurch nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass von Seiten der Bayernwerk Netz GmbH keine grundsätzlichen Einwendungen bestehen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb ihrer Anlagen nicht beeinträchtigt wird. Der Marktrat nimmt zur Kenntnis, dass sich im überplanten Bereich bereits Versorgungseinrichtungen der Bayernwerk Netz GmbH befinden.
Ein Hinweis auf das „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und die Kanäle“, Ausgabe 2013 sowie zu Hauseinführungen und die einzuhaltenden Pflanzabstände werden redaktionell in der Begründung zum Bebauungsplan unter Punkt 9.5 Elektroversorgung ergänzt.
Die in der Stellungnahme angeführten Hinweise auf die geplante Verlegung von Kabelleitungen im überplanten Bereich und die zugehörigen Merkblätter, werden durch den Marktrat zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden an den Erschließungsplaner zur Beachtung bei der Erschließungsplanung weitergegeben.
Eine Planänderung wird dadurch nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Download Merkblatt_zum_Schutz_der_Verteilungsanlagen.pdf
Download Sicherheitshinweise_Bayernwerk.pdf
zum Seitenanfang
9.2.5. Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, Landshut, mit Schreiben vom 15.09.2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
15.12.2022
|
ö
|
beschließend
|
4.2.5 |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
23.02.2023
|
ö
|
beschließend
|
9.2.5 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Vielen Dank für die Information. Das Schreiben ist am 22.08.2022 bei uns eingegangen. Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 125 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt
Stellung:
Die Telekom prüft derzeit die Voraussetzungen zur Errichtung eigener TK-Linien im Baugebiet. Je nach Ausgang dieser Prüfung wird die Telekom eine Ausbauentscheidung treffen. Vor diesem Hintergrund behält sich die Telekom vor, bei Unwirtschaftlichkeit oder einem bereits bestehenden oder geplanten Ausbau einer TK-Infrastruktur durch einen anderen Anbieter auf die Errichtung eines eigenen Netzes zu verzichten. Im Geltungsbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die durch die geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt werden (siehe Bestandsplan in der Anlage - dieser dient nur der Information und verliert nach 14 Tagen seine Gültigkeit). Wir bitten Sie, alle Beteiligten darauf hinzuweisen, bei der Planung und Bauausführung darauf zu achten, dass diese Linien nicht verändert werden müssen bzw. beschädigt werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine unterirdische Versorgung des Neubaugebietes durch die Telekom nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung möglich ist. Wir beantragen daher Folgendes sicherzustellen:
• dass für den Ausbau des Telekommunikationsliniennetzes im Erschließungsgebiet eine ungehinderte, unentgeltliche und kostenfreie Nutzung der künftigen Straßen und Wege möglich ist,
• dass eine rechtzeitige und einvernehmliche Abstimmung der Lage und der Dimensionierung der Leitungszonen vorgenommen wird und eine Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen für Straßenbau und Leitungsbau durch den Erschließungsträger erfolgt.
• Wir bitten dem Vorhabenträger aufzuerlegen, dass dieser für das Vorhaben einen Bauablaufzeitenplan aufstellt und mit uns unter Berücksichtigung der Belange der Telekom abzustimmen hat, damit Bauvorbereitung, Kabelbestellung, Kabelverlegung, Ausschreibung von Tiefbauleistungen usw. rechtzeitig eingeleitet werden können. Für unsere Baumaßnahme wird eine Vorlaufzeit von 6 Monaten benötigt.
• In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone für die Unterbringung der Telekommunikationslinien vorzusehen.
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013 - siehe hier u. a. Abschnitt 6 - zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden.
Abfrage zum Neubaugebiet NBG1007072, Bpl Nr. 27 Ortsteil Reith, Markt Nandlstadt
Hiermit möchten wir die Eckdaten für das o. g. Vorhaben abfragen, um unsere Termine und Systeme zu pflegen. Diese sind wichtig, um eine Planung und Berechnung der Wirtschaftlichkeit für Ihr Neubaugebiet und folglich auch die richtige Produktauswahl für unsere Kunden sicherzustellen. Fehlende oder ungenaue Angaben können zu Terminverschiebung, Unwirtschaftlichkeit und Nichtausbau des Neubaugebietes führen.
|
|
|
|
Baubeginn
|
|
Termin
Spartengespräch
|
|
Termin
Abschluss der Kanalarbeiten
|
|
Termin Spartenverlegung
(EVU/TelEkom)
|
|
Bauende
|
|
Erstbezug
|
|
bauzeitenplan
als Anlage
|
|
Adressen im Baugebiet
|
|
Anzahl Wohneinheiten und geplante Parzellen
aufgeteilt in Bauabschnitte
ja/nein
|
|
Anzahl Gewerbeeinheiten und geplante Parzellen
Aufgeteilt in Bauabschnitte
ja/nein
|
|
Aktueller Bpl
rechtskräftig
ja/nein
|
|
Vorhabensträger
Privat /Kommune
|
|
Ansprechpartner
Bauamt
|
|
Ansprechpartner
Investor/Bauträger
|
|
Ansprechpartner
ING-Büro
|
|
Ansprechpartner Elektrofirma/Innenverkabelung
|
|
weitere Informationen
|
|
Namen und Datum der Angaben um bei weiteren Klärungsbedarf einen Bezug zu haben
|
|
Beschlussempfehlung
Der Marktrat nimmt die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH zur Kenntnis.
Den erteilten Hinweisen und Anregungen wird im Rahmen der Erschließungsplanung Rechnung getragen.
Der Bitte bei der Planung und Bauausführung darauf zu achten, dass die bestehenden Telekommunikationslinien der Telekom Technik GmbH weder verändert noch beschädigt werden, wird nachgekommen. Im Zuge der weiteren Planung und Ausführung wird auf die Lage und Unversehrtheit dieser Linien geachtet.
Der Antrag der Deutschen Telekom Technik GmbH wird in den dem Verfahren nachgeordneten baurechtlichen und ausführungstechnischen Schritten dem Erschließungs- bzw. Vorhabenträger weitergegeben.
Aufgrund der Stellungnahme ist keine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes erforderlich.
Beschluss
Der Marktrat nimmt die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH zur Kenntnis.
Den erteilten Hinweisen und Anregungen wird im Rahmen der Erschließungsplanung Rechnung getragen.
Der Bitte bei der Planung und Bauausführung darauf zu achten, dass die bestehenden Telekommunikationslinien der Telekom Technik GmbH weder verändert noch beschädigt werden, wird nachgekommen. Im Zuge der weiteren Planung und Ausführung wird auf die Lage und Unversehrtheit dieser Linien geachtet.
Der Antrag der Deutschen Telekom Technik GmbH wird in den dem Verfahren nachgeordneten baurechtlichen und ausführungstechnischen Schritten dem Erschließungs- bzw. Vorhabenträger weitergegeben.
Aufgrund der Stellungnahme ist keine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9.2.6. Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH, Hauptverwaltung München, Paul-Wassermann-Straße 3, 81829 München mit Schreiben vom 23.08.2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
15.12.2022
|
ö
|
beschließend
|
4.2.6 |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
23.02.2023
|
ö
|
beschließend
|
9.2.6 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Nach Prüfung Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass unseren Anlagen von dem Bebauungsplan Nr. 27 Ortsteil nicht betroffen sind. Soweit sich Änderungen an Ihrer Planung ergeben, fragen Sie uns bitte erneut an. Rein vorsorglich legen wir unsere „Richtlinien für die Inanspruchnahme des Schutzstreifens der Mineralölfernleitung durch Dritte“ bei, die in jedem Falle zu beachten sind.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Deutsche Transalpine Ölleitung GmbH.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Anlagen der Deutsche Transalpine Pipeline GmbH durch die vorliegende Planung nicht betroffen sind.
Der rein vorsorglich vorgebrachte Hinweis auf die „Richtlinien für die Inanspruchnahme des Schutzstreifens der Mineralölfernleitung durch Dritte“ wird zur Kenntnis genommen.
Eine Planänderung wird dadurch nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Deutsche Transalpine Ölleitung GmbH.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Anlagen der Deutsche Transalpine Pipeline GmbH durch die vorliegende Planung nicht betroffen sind.
Der rein vorsorglich vorgebrachte Hinweis auf die „Richtlinien für die Inanspruchnahme des Schutzstreifens der Mineralölfernleitung durch Dritte“ wird zur Kenntnis genommen.
Eine Planänderung wird dadurch nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Download doc03516320221130173233.pdf
zum Seitenanfang
9.2.7. Handwerkskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße 4, 80333 München mit Schreiben vom 05.10.2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
15.12.2022
|
ö
|
beschließend
|
4.2.7 |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
23.02.2023
|
ö
|
beschließend
|
9.2.7 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
die Handwerkskammer für München und Oberbayern bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu o.a. Bebauungsplanaufstellungsverfahren der Marktgemeinde Nandlstadt für den Bereich der teilweise mit abreißenden landwirtschaftlichen Gebäuden bebauten Fl.Nrn. 830/9, 862/1, 862/2, 862/3, 862/4 sowie Teilflächen der FlNrn. 834, 834/1, 834/3, 835, 858, Gem. Baumgarten. Östlich an das vorhandene Dorfgebiet Reith am östlichen Ortsrand von Nandlstadt anschließend soll in der Gemeinde ein neues Wohngebiet (WA) auf ca, 0,4 ha im Rahmen eines Verfahrens nach § 13 b BauGB entstehen. Der Bebauungsplan wird nicht aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan entwickelt, der für das Plangebiet ein Dorfgebiet gemäß § 5 BauNVO- der noch angrenzend bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung entsprechend- darstellt, was eine Berichtigung desselben für den Geltungsbereich im Nachgang erfordert. Es soll in erster Linie Raum für Wohnbebauung in Form Einzelhäusern auf 5 Parzellen geschaffen werden. Aufgrund der Kleinflächigkeit ist diese Umwidmung zu einem Wohngebiet zu akzeptieren. Jedoch würden wir es sehr begrüßen, wenn für wegfallende mischbaulich und damit auch gewerblich nutzbare Flächen, (wodurch bedauerlicherweise auch immer Ansiedlungs-/ oder ggf. Erweiterungsmöglichkeiten für Gewerbe/Handwerksnutzungen verloren gehen), an anderer Stelle im Marktgemeindegebiet adäquater Ersatz geschaffen werden könnte.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern.
Der Marktrat nimmt zur Kenntnis, dass aus Sicht der Handwerkskammer dem geplanten Vorhaben zugestimmt werden kann. Hinsichtlich der angeregten Ausweisung von Ersatzflächen für die gewerbliche Nutzung, teilt der Marktrat mit, dass hierzu die gerade erst neue erstellten Flächen im Gewerbegebiet Kitzberger Feld dienen. Diese Flächen sind vor allem zur Ansiedlung lokaler Handwerksbetriebe gedacht.
Eine Planänderung ist deshalb nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern.
Der Marktrat nimmt zur Kenntnis, dass aus Sicht der Handwerkskammer dem geplanten Vorhaben zugestimmt werden kann. Hinsichtlich der angeregten Ausweisung von Ersatzflächen für die gewerbliche Nutzung, teilt der Marktrat mit, dass hierzu die gerade erst neue erstellten Flächen im Gewerbegebiet Kitzberger Feld dienen. Diese Flächen sind vor allem zur Ansiedlung lokaler Handwerksbetriebe gedacht.
Eine Planänderung ist deshalb nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9.2.8. Heinz Entsorgung GmbH & Co KG, 85368 Moosburg a.d. Isar, mit Schreiben vom 22.08.2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
15.12.2022
|
ö
|
beschließend
|
4.2.8 |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
23.02.2023
|
ö
|
beschließend
|
9.2.8 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Vielen Dank für die frühzeitige Beteiligung an der geplanten Baumaßnahme.
Die direkte Anfahrt der neu zu erschließenden Grundstücke mit den Abfallsammelfahrzeugen ist leider nicht möglich. Es besteht keine Wendemöglichkeit für unsere LKW, die Dimension der beiden Stichstraßen ist für ein Wendemanöver nicht ausreichend.
Nach aktuellem Stand fahren unsere Sammelfahrzeuge von der Hausnummer 1 kommend in Rückwärtsfahrt bis an die Hofeinfahrt der Hausnummer 2 (hier werden auch die Abfallgefäße der bestehenden Hausnummer 3 zur Abholung/Leerung bereitgestellt).
Eine Weiterfahrt wurde bereits für die Hausnummer 3 nicht umgesetzt, da unmittelbar nach der Hofeinfahrt zur Nr. 2 der Weg nicht ausreichend dimensioniert (Straßenbreite verengt sich) und befestigt ist.
ERGO:
Die Anschlussteilnehmer haben die Abfallgefäße/-säcke auf Höhe der Hofeinfahrt zur Hausnummer 2 bereitzustellen.
Aufgrund der steigenden Anzahl an Gefäßen sollte eine entsprechende Bereitstellungsfläche eingerichtet werden.
Beschlussempfehlung
Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Heinz Entsorgung GmbH und teilt mit, dass in der vorliegenden Planung bereits an der gewünschten Stelle eine Müllsammelstelle eingeplant wurde, an der die Tonnen zur Abholung bereitgestellt werden sollen.
In der der Stellungnahme beigelegten Skizze wird das Plansymbol für Müllsammelstellen leider durch den Markierungskreis verdeckt.
Eine Planänderung ist deshalb nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Heinz Entsorgung GmbH und teilt mit, dass in der vorliegenden Planung bereits an der gewünschten Stelle eine Müllsammelstelle eingeplant wurde, an der die Tonnen zur Abholung bereitgestellt werden sollen.
In der der Stellungnahme beigelegten Skizze wird das Plansymbol für Müllsammelstellen leider durch den Markierungskreis verdeckt.
Eine Planänderung ist deshalb nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9.2.9. Landratsamt Freising, SG 41, Altlasten und Bodenschutz, Freising mit Schreiben vom 02.09.2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
15.12.2022
|
ö
|
beschließend
|
4.2.9 |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
23.02.2023
|
ö
|
beschließend
|
9.2.9 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Die von der Planung betroffenen Grundstücke mit der Flurnummer 830/9, 862/1, 862/2, 862/3, 862/4 Gemarkung Baumgarten sowie als Teilfläche die Flurnummer 834, 834/1, 834/3, 835, 858 Gemarkung Baumgarten sind aktuell nicht im Altlastenkataster eingetragen. Dem Landratsamt Freising – Sachgebiet 41 / Bodenschutz - liegen keine Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vor. Die Marktgemeinde Nandlstadt ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gehalten, auch eigene Recherchen (z.B. Luftbilder, Archive, Bürgerbefragungen, Baugrunduntersuchungen usw.) durchzuführen um eine mögliche Altlastenproblematik abzuklären. Erkenntnisse über eine Baugrunduntersuchung, die oftmals auch Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen gibt, liegen uns nicht vor.
Es ist begrüßenswert, dass die Belange des Bodenschutzes im Bebauungsplan oder dessen Begründung behandelt wurden.
Hinweis zum Flächenverbrauch:
Laut Begründung zum Bebauungsplan beträgt die Größe des Plangebiets ca. 0,40 Hektar. In Bayern soll sorgsamer mit der Fläche umgegangen werden. Daher wird in Bayern eine Richtgröße für den Flächenverbrauch ( Siedlungs- und Verkehrsfläche ) von 5 ha je Tag im Landesplanungsgesetz angestrebt (siehe Koalitionsvertrag S. 30 ).
Die Fläche Bayerns beträgt 7.055.000 Hektar. Anteilig auf das Gemeindegebiet der Marktgemeinde Nandlstadt ( ca. 3431 Hektar ) heruntergerechnet ergäbe sich für die Marktgemeinde Nandlstadt ein jährlicher Flächenverbrauch von rund 0,887537208 Hektar. Dieser sollte in der Regel nicht überschritten werden und wäre somit mit diesem Baugebiet knapp zur Hälfte ausgeschöpft.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, SG 41, Altlasten und Bodenschutz.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die im Planungsbereich liegenden Grundstücke nicht im Altlastenkataster eingetragen sind und dem LRA Freising derzeit keine Hinweise auf Bodenverunreinigungen vorliegen.
Der Marktrat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass das LRA Freising es begrüßt, dass die Belange des Bodenschutzes bereits im Bebauungsplan behandelt wurden.
Die vom LRA Freising vorgebrachten Hinweise zum Flächenverbrauch werden durch den Marktrat zur Kenntnis genommen. Es wird dazu mitgeteilt, dass sich der Markt Nandlstadt zum sparsamen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Flächen bekennt und sich nach Abwägung der entsprechenden Gesichtspunkte unter- und gegeneinander zur Ausweisung des vorliegenden Bauleitplanung entschieden hat.
Eine Planänderung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, SG 41, Altlasten und Bodenschutz.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die im Planungsbereich liegenden Grundstücke nicht im Altlastenkataster eingetragen sind und dem LRA Freising derzeit keine Hinweise auf Bodenverunreinigungen vorliegen.
Der Marktrat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass das LRA Freising es begrüßt, dass die Belange des Bodenschutzes bereits im Bebauungsplan behandelt wurden.
Die vom LRA Freising vorgebrachten Hinweise zum Flächenverbrauch werden durch den Marktrat zur Kenntnis genommen. Es wird dazu mitgeteilt, dass sich der Markt Nandlstadt zum sparsamen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Flächen bekennt und sich nach Abwägung der entsprechenden Gesichtspunkte unter- und gegeneinander zur Ausweisung des vorliegenden Bauleitplanung entschieden hat.
Eine Planänderung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9.2.10. Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Freising mit Schreiben vom 31.08.2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
15.12.2022
|
ö
|
beschließend
|
4.2.10 |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
23.02.2023
|
ö
|
beschließend
|
9.2.10 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
IfSG §§ 37,38, 41
Alle Gebäude sind an das öffentliche Kanalnetz sowie an die öffentliche Trinkwasserleitung anzuschließen. Die Maßnahme- und Prüfwerte, des Wirkungspfad Boden - Mensch des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) sind einzuhalten. Gemäß dem geotechnischen Gutachten vom 15.03.2022 - Baugrunderkundung/Baugrundgutachten Voruntersuchung -
mit der Projekt - Nr. 21182489 (1. Ausfertigung) von der IMH Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Geotechnik mbH, Deggendorfer Str. 40, 94491 Hengersberg heißt es unter "Punkt 8. Ergänzende Hinweise und Empfehlungen: Vorliegend handelt es sich um eine Baugrundvoruntersuchung. Nach Vorlage von Detailplanungen ist die letztendliche Gründung, Verbau und Wasserhaltung insbesondere bei Unterkellerungen nochmals mit dem Baugrundsachverständigen in einer Baugrundhauptuntersuchung abzustimmen! Nach DIN EN 1997 ist spätestens nach dem Aushub der Baugrube von einem Sachverständigen für Geotechnik bzw. dem Berichtverfasser zu prüfen, ob die vorliegend getroffenen Annahmen über die Beschaffenheit und den Verlauf der die Gründung tragenden Schichten in der Gründungssohle zutreffen.
Bei den beauftragten Felduntersuchungen handelt es sich naturgemäß nur um punktuelle Aufschlüsse. Sollten sich während der Ausführung Abweichungen zum vorliegenden Baugrundgutachten als auch planungsbedingte Änderungen ergeben, so ist der Berichtverfasser in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls ist unsererseits die kurzfristige Erarbeitung einer ergänzenden Stellungnahme erforderlich. Durch die derzeit noch nicht auf die DIN 18 300 (2019-09) überarbeitete DIN 4020 hinsichtlich erforderlicher Beurteilungen und Bauhinweise in einem Geotechnischen Bericht ist die vorliegende Homogenbereichseinteilung als vorläufig anzusehen. Die Einteilung der Homogenbereiche ist in Zusammenarbeit mit den Fachplanern unter Berücksichtigung der verschiedenen Gewerke, des Bauablaufs u. dgl. abzustimmen. Die endgültige, für die Ausschreibung gewählte Einteilung ist abschließend in einem Entwurfsbericht darzustellen." Deshalb ist bei den zukünftigen Baumaßnahmen darauf zu achten, dass wenn weitere/neue Erkenntnisse im Bezug zu Bodenverunreinigungen oder Altlasten festgestellt werden, dafür Sorge zu tragen ist, dass das Landratsamt Freising - Sachgebiet 41- unverzüglich verständigt wird. Falls der Oberboden ausgetauscht wird, muss der neu aufgebrachte Oberboden die Prüf- und Maßnahmenwerte des
Wirkungspfads Boden - Mensch des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) einhalten.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Gesundheitsamtes Freising, und teilt mit, dass die vorgebrachten fachlichen Informationen und Empfehlungen bereits ausführlichste im Bebauungsplan behandelt wurden. Die in der Stellungnahme angeführten Punkte wurden in der Begründung zum Bebauungsplan unter den Gliederungspunkten 9.1 Wasseranschluss, 9.2 Kanalanschluss, 9.4 Kanalnetz sowie 9.7 Altlasten betrachtet. Weiterhin finden sich die entsprechenden Hinweise unter „C: Hinweise und Empfehlungen zum Bebauungsplan“ Punkt 3. (Trinkwasserversorgung), Punkt 4.1 (Abwasserbeseitigung) und Punkt 5 (Umgang mit dem Schutzgut Boden).
Eine Änderung der Planung ist daher nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Gesundheitsamtes Freising, und teilt mit, dass die vorgebrachten fachlichen Informationen und Empfehlungen bereits ausführlichste im Bebauungsplan behandelt wurden. Die in der Stellungnahme angeführten Punkte wurden in der Begründung zum Bebauungsplan unter den Gliederungspunkten 9.1 Wasseranschluss, 9.2 Kanalanschluss, 9.4 Kanalnetz sowie 9.7 Altlasten betrachtet. Weiterhin finden sich die entsprechenden Hinweise unter „C: Hinweise und Empfehlungen zum Bebauungsplan“ Punkt 3. (Trinkwasserversorgung), Punkt 4.1 (Abwasserbeseitigung) und Punkt 5 (Umgang mit dem Schutzgut Boden).
Eine Änderung der Planung ist daher nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9.2.11. Landratsamt Freising, SG 41, Immissionsschutzbehörde, Freising mit Schreiben vom 09.09.2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
15.12.2022
|
ö
|
beschließend
|
4.2.11 |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
23.02.2023
|
ö
|
beschließend
|
9.2.11 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Unseren Kenntnissen nach befindet sich bei den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzungen keine Tierhaltung, die zu relevanten Geruchimmissionen führt. Der Hopfenbetrieb ist seit mehreren Jahrzehnten eingestellt. Es erfolgt ausschließlich eine Bewirtschaftung der Felder. Im Hinweis Nr. 8 wurde von der Gemeinde auf die angrenzende Landwirtschaftliche Nutzung hingewiesen.
Beschlussempfehlung
Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, SG 41, Immissionsschutz.
Es wird allgemein begrüßt, dass nach Kenntnissen der Immissionsschutzbehörde, sich keine Nutztierhaltungen in unmittelbarer Nähe befinden und auch kein Hopfenanbau im nächsten Umkreis erfolgt.
Der Markt teilt mit, dass im Hinweis Nr. 8 auf Immissionen durch landwirtschaftliche Nutzung hingewiesen wurde.
Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, SG 41, Immissionsschutz.
Es wird allgemein begrüßt, dass nach Kenntnissen der Immissionsschutzbehörde, sich keine Nutztierhaltungen in unmittelbarer Nähe befinden und auch kein Hopfenanbau im nächsten Umkreis erfolgt.
Der Markt teilt mit, dass im Hinweis Nr. 8 auf Immissionen durch landwirtschaftliche Nutzung hingewiesen wurde.
Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9.2.12. Landratsamt Freising, Wasserrecht, Freising mit Schreiben vom 04.10.2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
15.12.2022
|
ö
|
beschließend
|
4.2.12 |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
23.02.2023
|
ö
|
beschließend
|
9.2.12 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Der Fachbereich Gewässerausbau teilt mit:
Im Planungsgebiet befinden sich keine Gewässer, der Gewässerausbau ist nicht betroffen. Im Bebauungsplan werden sowohl Festsetzungen zur Versickerung von Niederschlagswasser als auch zur Einleitung in Oberflächengewässer getroffen, auch in der Begründung werden beide Möglichkeiten genannt. Lediglich die Einleitung des Niederschlagswassers in die Kanalisation wird nicht zugelassen, was begrüßt wird. Laut Bodengutachten ist eine Versickerung nicht möglich. Wir bitten, die Festsetzungen und die Begründung entsprechend anzupassen (s. dazu auch die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts München vom 30.09.2022). Sofern das gesammelte Niederschlagswasser von Baugrundstücken und Straßenflächen in den Graben Richtung Bründlbach geleitet wird, sollte hinsichtlich der zulässigen Grundflächen (130/140 qm mit Überschreitung bis zu einer GRZ von 0,6) und Straßenflächen dargelegt werden, dass die Voraussetzungen für das erlaubnisfreie Einleiten von Niederschlagswasser gemäß TRENOG erfüllt sind. Andernfalls sollte bereits im Bebauungsplanverfahren mit dem Landratsamt Freising und dem Wasserwirtschaftsamt geklärt werden, ob eine wasserrechtliche Erlaubnis in Aussicht gestellt werden kann, da auf die Erteilung einer wasserrechtlichen Gestattung kein Rechtsanspruch besteht.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, SG 41, Wasserrecht.
Der Marktrat nimmt zur Kenntnis, dass der Gewässerbau durch die vorliegende Planung nicht betroffen ist, da sich im Planungsgebiet keine Gewässer befinden.
Zum Hinweis der nicht möglichen Versickerung teilt der Marktrat mit, dass in Folge mehrerer Baggerschürfe auf den Grundstücken die Sickerfähigkeit des Bodens nachgewiesen wurde. Die geplante Niederschlagswasserentsorgung wurde entsprechend auf Versickerung umgestellt und dazu ein Konzept im Einvernehmen mit dem WWA München erstellt.
Die eine wasserrechtliche Erlaubnis ist somit nicht mehr erforderlich.
Die entsprechenden Textpassagen in den Festsetzungen und der Begründung zum Bebauungsplan werden entsprechend angepasst.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, SG 41, Wasserrecht.
Der Marktrat nimmt zur Kenntnis, dass der Gewässerbau durch die vorliegende Planung nicht betroffen ist, da sich im Planungsgebiet keine Gewässer befinden.
Zum Hinweis der nicht möglichen Versickerung teilt der Marktrat mit, dass in Folge mehrerer Baggerschürfe auf den Grundstücken die Sickerfähigkeit des Bodens nachgewiesen wurde. Die geplante Niederschlagswasserentsorgung wurde entsprechend auf Versickerung umgestellt und dazu ein Konzept im Einvernehmen mit dem WWA München erstellt.
Die eine wasserrechtliche Erlaubnis ist somit nicht mehr erforderlich.
Die entsprechenden Textpassagen in den Festsetzungen und der Begründung zum Bebauungsplan werden entsprechend angepasst.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9.2.13. Polizeiinspektion Moosburg a.d. Isar, Poststraße 6, 85368 Moosburg a.d. Isar vom 24.08.2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
15.12.2022
|
ö
|
beschließend
|
4.2.13 |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
23.02.2023
|
ö
|
beschließend
|
9.2.13 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Zu Punkt 2.5 des Antwortbogens verweisen wir in zutreffenden Teilen auf unsere Stellungnahme vom 20.05.2021, da aus hiesiger Sicht keine ergänzenden bzw. zusätzlichen Empfehlungen gemacht werden können. Bei vorliegendem Bebauungsplan handelt es sich lediglich um die Schaffung von 5 Bauparzellen, die 5 Einfamilienhäuser mit den zugehörigen Stellplätzen ermöglichen sollen.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme der Polizeiinspektion Moosburg a. d. Isar vom 24.08.2022 zur Kenntnis.
Die in der Stellungnahme vom 20.05.2021 zum Bebauungsplan Nr. 24 „Moosburger Straße“ erteilten Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Aufgrund der Stellungnahme ist keine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes erforderlich.
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme der Polizeiinspektion Moosburg a. d. Isar vom 24.08.2022 zur Kenntnis.
Die in der Stellungnahme vom 20.05.2021 zum Bebauungsplan Nr. 24 „Moosburger Straße“ erteilten Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Aufgrund der Stellungnahme ist keine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9.2.14. Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz, München mit Schreiben vom 23.08.2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
15.12.2022
|
ö
|
beschließend
|
4.2.14 |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
23.02.2023
|
ö
|
beschließend
|
9.2.14 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen sind für den durch die Gemeinde sicherzustellenden Brandschutz – Art. 1 des Bayer. Feuerwehrgesetzes – grundsätzlich folgende allgemeine Belange des abwehrenden Brandschutzes (Durchführung wirksamer Löscharbeiten und Rettung von Personen) zu überprüfen und bei Bedarf im Benehmen mit dem Kreisbrandrat durchzuführen:
1. Das Hydrantennetz ist nach den Technischen Regeln des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) – Arbeitsblätter W 331 und W 405 – auszubauen. Gegebenenfalls ist der Löschwasserbedarf nach dem Ermittlungs- und Richtwertverfahren des ehem. Bayer. Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz zu ermitteln. Der Hydrantenplan ist vom Kreisbrandrat gegenzuzeichnen.
2. Die öffentlichen Verkehrsflächen sind so anzulegen, dass sie hinsichtlich der Fahrbahnbreite, Kurvenkrümmungsradien usw. mit den Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit und ungehindert befahren werden können. Die Tragfähigkeit muss dazu für Fahrzeuge bis 16 t (Achslast 10 t) ausgelegt sein. Hierzu wird auch auf die DIN 14 090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ verwiesen. Es muss insbesondere gewährleistet sein, dass Gebäude ganz oder mit Teilen in einem Abstand von höchstens 50 m von den öffentlichen Verkehrsflächen erreichbar sind. Bei Sackgassen ist darauf zu achten, dass die sog. „Wendehammer“ auch für Feuerwehrfahrzeuge benutzbar sind. Zur ungehinderten Benutzung ist ein Wendeplatzdurchmesser von mind. 18 m, für Feuerwehreinsätze mit einer Drehleiter DL(K) 23-12 ein Durchmesser von mind. 21 m erforderlich. Gegebenenfalls sind Verkehrsbeschränkungen (Halteverbot) zu verfügen.
3. Aus Aufenthaltsräumen von nicht zu ebener Erde liegenden Geschossen muss die Rettung von Personen über zwei voneinander unabhängige Rettungswege gewährleistet sein. Bei baulichen Anlagen ohne besondere Art und Nutzung und einer Bauhöhe unterhalb der Hochhausgrenze kann der zweite Rettungsweg auch über die Leitern der Feuerwehr sichergestellt werden, wenn die Feuerwehr über das erforderliche Rettungsgerät (z.B. Drehleiter DL(K) 2312 o.ä.) verfügt. Sofern innerhalb der Hilfsfrist von 10 Minuten der zweite Rettungsweg über entsprechend ausreichende Leitern der Feuerwehr nicht sichergestellt werden kann, sind zwei voneinander unabhängige bauliche Rettungswege (notwendige Treppen) erforderlich.
4. Bei Aufenthaltsräumen im Dachgeschoss müssen die notwendigen Fenster mit Leitern der Feuerwehr direkt anleiterbar sein (zweiter Rettungsweg). Im Übrigen verweisen wir auf die "Planungshilfen für die Bauleitplanung", Fassung 2020/2021, herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, insbesondere auf den Abschnitt II 3 Nr. 35 -Brandschutz-. Wir haben uns nur aus der fachlichen Sicht des Brandschutzes geäußert und diese Äußerung innerhalb der Regierung nicht abgestimmt.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Abteilung Brand- und Katastrophenschutz.
Von Seiten des Marktes Nandlstadt wird zur Kenntnis genommen, dass bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen für den durch den Markt sicherzustellenden Brandschutz (Art. 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz) grundsätzlich allgemeine Belange des abwehrenden Brandschutzes (Durchführung wirksamer Löscharbeiten und Rettung von Personen) zu überprüfen und bei Bedarf im Benehmen mit dem Kreisbrandrat durchzuführen sind.
Die weiterhin aufgeführten Hinweise in den Punkten 1-4 der Stellungnahme zum Thema „baulichen Brandschutz“, sind bereits vollumfänglich unter „C: Hinweise und Empfehlungen zum Bebauungsplan“ unter „6. Allgemeine Belange des abwehrenden Brandschutzes“ enthalten.
Der weitere Hinweise auf die „Planungshilfen für die Bauleitplanung„ wird zur Kenntnis genommen.
Aufgrund der Stellungnahme ist keine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes erforderlich.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Abteilung Brand- und Katastrophenschutz.
Von Seiten des Marktes Nandlstadt wird zur Kenntnis genommen, dass bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen für den durch den Markt sicherzustellenden Brandschutz (Art. 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz) grundsätzlich allgemeine Belange des abwehrenden Brandschutzes (Durchführung wirksamer Löscharbeiten und Rettung von Personen) zu überprüfen und bei Bedarf im Benehmen mit dem Kreisbrandrat durchzuführen sind.
Die weiterhin aufgeführten Hinweise in den Punkten 1-4 der Stellungnahme zum Thema „baulichen Brandschutz“, sind bereits vollumfänglich unter „C: Hinweise und Empfehlungen zum Bebauungsplan“ unter „6. Allgemeine Belange des abwehrenden Brandschutzes“ enthalten.
Der weitere Hinweise auf die „Planungshilfen für die Bauleitplanung„ wird zur Kenntnis genommen.
Aufgrund der Stellungnahme ist keine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9.2.15. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, München mit Schreiben vom 25.08.2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
15.12.2022
|
ö
|
beschließend
|
4.2.15 |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
23.02.2023
|
ö
|
beschließend
|
9.2.15 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gibt folgende Stellungnahme zur o.g. Bauleitplanung ab.
Planung
Der Markt Nandlstadt möchte die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für weitere Wohnbebauung schaffen. Das Plangebiet befindet sich am östlichen Rand des Ortsteils Reith, umfasst ca. 0,4 ha und ist derzeit teilweise mit landwirtschaftlichen Gebäuden bebaut. Im wirksamen Flächennutzungsplan wird es bereits als gemischte Baufläche dargestellt. Künftig soll der Bereich als allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Eine entsprechende Anpassung des
Flächennutzungsplans soll im Wege einer Berichtigung erfolgen.
Bewertung
Die angestrebte Nachnutzung einer ehemaligen Hofstelle ist in Hinblick Auf das LEP-Ziel 3.2 (Innenentwicklung vor Außenentwicklung) grundsätzlich zu begrüßen. Der Bedarf für die Planung kann im konkreten Fall mit dem prognostizierten Bevölkerungswachstum1 nachvollziehbar begründet werden. Wir weisen allerdings vorsorglich darauf hin, dass bei künftigen Vorhaben ein Bedarfsnachweis den Planunterlagen beizufügen ist. Hierzu verweisen wir auf die Auslegungshilfe des StMWi – Anforderungen an die Prüfung des Bedarfs neuer Siedlungsflächen für Wohnen und Gewerbe im Rahmen der landesplanerischen Überprüfung (Stand 15.09.2021), welche im Internet unter Flächensparoffensive Bayern: Festlegungen der Landesentwicklung und standardisierter Bedarfsnachweis (flaechensparoffensive.bayern) abrufbar ist. Gemäß Demographiespiegel Bayern wird für den Markt Nandlstadt für den Zeitraum 2019-2039 ein prozentualer Anstieg der Altersgruppe „65 und älter“ um 59% erwartet, während für die Altersgruppen zwischen 18 und 65 Jahren eine leicht rückläufige Entwicklung erwartet wird. Im Hinblick auf die Anforderungen einer demographiegerechten Siedlungsentwicklung i.S.d. LEP-Ziels 1.2.1 und der Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum empfehlen wir daher dringend auf verdichtete und insbesondere altengerechte bzw. barrierefreie Wohnformen hinzuwirken und den Schwerpunkt auf Einfamilienhäuser zu überdenken. Da flächenintensive Wohnformen zumeist auch in Bezug auf Erschließungs- und Instandhaltungskosten besonders kostenintensiv sind, regen wir zudem an, die langfristige Wirtschaftlichkeit der geplanten Ausweisung mittels des FolgekostenSchätzers2 zu überprüfen.
Ergebnis
Die gegenständliche Planung steht den Erfordernissen der Raumordnung grundsätzlich nicht entgegen. Die o.g. Punkte bitten wir bei künftigen Verfahren zu beachten bzw. zu berücksichtigen.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde vom 25.08.2022.
Der Marktrat bedankt sich für die Einschätzung der Höheren Landesplanungsbehörde, dass die vorliegende Planung den Erfordernissen der Raumplanung nicht entgegensteht.
Weiterhin teilt der Marktrat mit, dass die in der Stellungnahme angeführten Punkte bei künftigen Verfahren berücksichtigt werden sollen.
Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde vom 25.08.2022.
Der Marktrat bedankt sich für die Einschätzung der Höheren Landesplanungsbehörde, dass die vorliegende Planung den Erfordernissen der Raumplanung nicht entgegensteht.
Weiterhin teilt der Marktrat mit, dass die in der Stellungnahme angeführten Punkte bei künftigen Verfahren berücksichtigt werden sollen.
Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9.2.16. Wasserwirtschaftsamt München, Abteilung 5 - Landkreis Freising, Heßstraße 128, 80797 München, mit Schreiben vom 30.09.2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
15.12.2022
|
ö
|
beschließend
|
4.2.16 |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
23.02.2023
|
ö
|
beschließend
|
9.2.16 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Niederschlagswasser; Widersprüchlichkeiten im Entwurf B-Plan und Begründung:
1. Unter Ziffer B 7.1 des Bebauungsplanentwurfes wird angegeben, dass das Niederschlagswasser zu versickern ist. Unter Ziffer B 7.2 wird angegeben, dass aufgrund der anstehenden Böden eine Versickerung nicht möglich ist und das Wasser zu einem oberirdischen Gewässer zu leiten ist. Eine Einleitung von Niederschlagswasser ist die gemeindliche Kanalisation ist nicht zulässig. Das WWA München begrüßt die Festsetzung des letzten Satzes unter Ziffer B 7.2, da dieser den Grundsätzen der Abwasserbeseitigung gem. § 55 Abs. 2 WHG entspricht. Wir bitten die Ziffer B 7.1 des Entwurfs ersatzlos zu streichen und unter Ziffer B 7.2 weiter auszuführen, dass das Niederschlagswasser über einen Graben in den Bründlbach geleitet werden soll.
2. Gleiches gilt für die ersten zwei Sätze in der Begründung unter Ziffer 9.4: „Das Plangebiet wird in einem Trennsystem entwässert. Die Niederschlagswässer aus den Verkehrsflächen werden über Rinnen und Straßensinkkästen gefasst, in Absetzschächten sedimentiert und über Sickerschächte in den Untergrund geleitet.“ Diese Aussagen stehen im Widerspruch zum Ergebnis des Bodengutachtens, nachdem keine Versickerung möglich ist. Auch die ersten zwei Sätze unter Ziffer 9.4 der Begründung sind zu löschen.
3. Das auf der Straßenfläche anfallende Niederschlagswasser ist aufgrund der geringen Belastung und den Vorgaben des § 55 Abs. 2 WHG zu sammeln und auch über den Graben Richtung Bründlbach zu führen. Aufgrund der vorliegenden Topographie sind dazu allenfalls geringfügige Geländemodellierungen notwendig. Das Niederschlagswasser darf nicht in die Mischkanalisation eingeleitet werden. Wir bitten dies in der Begründung zu ändern.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München vom 30.09.2022.
Der Marktrat teilt dazu mit, dass in Folge der Stellungnahme des WWA die Niederschlagswasserentsorgung im Baugebiet konzeptionell überarbeitet und mit dem WWA abgestimmt wurde.
Auf Basis mehrerer Baggerschürfe konnte die Sickerfähigkeit des Bodens, auf den in Rede stehenden Grundstücken, nachgewiesen werden.
Das Niederschlagswasserentsorgungskonzept wurde folglich auf Versickerung umgestellt. Die entsprechenden Passagen in den Festsetzungen durch Text und in der Begründung wurden diesbezüglich angepasst.
Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München vom 30.09.2022.
Der Marktrat teilt dazu mit, dass in Folge der Stellungnahme des WWA die Niederschlagswasserentsorgung im Baugebiet konzeptionell überarbeitet und mit dem WWA abgestimmt wurde.
Auf Basis mehrerer Baggerschürfe konnte die Sickerfähigkeit des Bodens, auf den in Rede stehenden Grundstücken, nachgewiesen werden.
Das Niederschlagswasserentsorgungskonzept wurde folglich auf Versickerung umgestellt. Die entsprechenden Passagen in den Festsetzungen durch Text und in der Begründung wurden diesbezüglich angepasst.
Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
23.02.2023
|
ö
|
informativ
|
10 |
Diskussionsverlauf
Marktrat Klier bittet wiederholt um Klärung der Parksituation in der Straße „Am Bergnerfeld“ und die damit verbundene schwierige Zufahrt zu den landwirtschaftlichen Grundstücken rund um das Baugebiet „Nord-West II“.
Auch bittet er erneut um nochmalige Klärung eines sicheren Übergangs vom neuen Baugebiet zum Rewe mit dem Landratsamt Freising.
Datenstand vom 23.03.2023 15:46 Uhr