Datum: 21.09.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Nandlstadt
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:42 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:52 Uhr bis 22:18 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 21.09.2023.pdf
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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.07.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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21.09.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Beschlussempfehlung
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.07.2023 wird genehmigt.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.07.2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem Bauausschuss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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21.09.2023
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ö
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informativ
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2 |
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3. Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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21.09.2023
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ö
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informativ
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3 |
Sachverhalt
In der nichtöffentlichen Sitzung vom 27. Juli 2023 wurde der Auftrag zur Sanierung der Heizungsanlage im Johannes-Kindergarten an die Firma Josef Kirchner e.K., Heizung-Klima-Sanitär, Oberpöring, mit einer Bruttoangebotssumme von 168.722,44 Euro vergeben.
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4. Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 1 "Baumgarten Nord-West"
- Aufhebung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses vom 27.04.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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21.09.2023
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 27.04.2023 die Durchführung des sog. beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB beschlossen, nach welchem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entfallen konnte, ebenso wie eine Umweltprüfung sowie der Nachweis evtl. Ausgleichsflächen.
Das BVerwG hat jedoch mit Urteil vom 18.07.2023 (4 CN 3.22) entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen. Nach Ansicht des Gerichts verstößt § 13b Satz 1 BauGB gegen EU-Recht. Das Gericht kommt danach zum Ergebnis, dass § 13b BauGB wegen des Vorrangs des Unionsrechts nicht angewendet werden dürfe und dieser Verfahrensmangel die Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans zur Folge habe.
Dies bedeutet in der Folge:
- Für Neuplanungen ist § 13b BauGB in seiner heutigen Fassung unanwendbar.
Anhängige Bauleitplanverfahren müssen in das Regelverfahren übergeleitet werden, in dem dann eine Umweltprüfung nebst Umweltbericht erstellt und gegebenenfalls Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Die damit einhergehenden Anpassungen sind zudem im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abzubilden.
Für bestehende Bebauungspläne nach § 13b BauGB ist zu prüfen, ob der Verfahrensfeh-ler wegen Ablaufs der einjährigen Rügefrist seit Bekanntmachung nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich geworden ist. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass eine korrekte Belehrung nach § 215 Abs. 2 BauGB in der Bekanntmachung enthalten war. Insbesondere bei Bauleitplänen, bei denen die Rügefrist noch nicht abgelaufen ist, gilt es im Hinblick auf zukünftige Baugenehmigungen den Bestand des Bebauungsplans kritisch zu prüfen.
Das hier anhängige Bauleitverfahren, welches nach den Vorgaben des § 13b BauGB eingeleitet wurde, kann somit so nicht weitergeführt werden und ist in ein Regelverfahren überzuleiten. Der Beschluss vom 27.04.2023 ist daher aufzuheben.
Beschlussempfehlung
Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Marktgemeinderates vom 27.04.2023 bzgl. der 2. Änderung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan Nr. 1 „Baumgarten Nord-West“ wird aufgehoben.
Beschluss
Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Marktgemeinderates vom 27.04.2023 bzgl. der 2. Änderung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan Nr. 1 „Baumgarten Nord-West“ wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Dokumente
Download 2022-225-BPL.pdf
Download BPL Vorentwurf_10356.pdf
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5. Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 1 "Baumgarten Nord-West"
- Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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21.09.2023
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Siehe TOP 4.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat beschließt die Durchführung des Regelverfahrens und gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die Durchführung des Regelverfahrens und gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Dokumente
Download 2022-225-BPL.pdf
Download BPL Vorentwurf_10356.pdf
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6. Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes für Windkraft
- Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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21.09.2023
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde seitens der Bundeswehr auf das Bestehen einer Hubschraubertiefflugzone entlang der geplanten Konzentrationszonen 1, 3, 4 und 5 hingewiesen. Militärische Belange würden der Errichtung von Windenergieanlagen dort entgegenstehen. Lediglich die Konzentrationszone 2 würde außerhalb einer solchen Tiefflugzone liegen, diese könnte befürwortet werden.
Seitens des Planers, Herrn Ulrich Voerkelius, wird empfohlen, diesen Entwand dahingehend abzuwägen, dass lediglich die Konzentrationszone 2 im Teilflächennutzungsplan weiter verfolgt und ausgewiesen wird.
Aus Sicht der Verwaltung ist die rechtliche Bindung die Bedeutung bzw. Rechtstellung militärischer Belange gegenüber dem Ausbau erneuerbarer Energien jedoch nicht abschließend geklärt.
Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster wurde jüngst ein Vergleich zwischen der Bundeswehr und den Stadtwerken Münster geschlossen. Hier hätte die Stellungnahme der Bundeswehr mit Hinweis auf eine Tiefflugzone zum Ersterben eines konkreten Bauvorhabens für ein Windrad geführt. Im Vergleich haben sich die Klageparteien darauf geeinigt, dass die Stellungnahme der Bundeswehr zurückgezogen wird, die Stadtwerke Münster im Gegenzug auf evtl. Schadenersatzforderungen wegen der Verzögerung des Baus verzichten. In einer Protokollnotiz des Oberverwaltungsgerichts Münster wird darauf hingewiesen, dass die Bundeswehr bei Auseinandersetzungen um ihre Flugkorridore künftig prüfen müsse, ob sich ihre Routen wegen des Baus neuer Windenergieanlagen auch verschieben lassen.
Die Verwaltung sieht die gleiche Situation auch im vorliegenden Fall und schlägt daher vor, die Stellungnahme dahingehend abzuwägen, die Bundeswehr aufzufordern, eine Verlegung der aktuellen Route bzw. Hubschraubertiefflugzone zu prüfen.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat hält trotz der Stellungnahme der Bundeswehr an der Ausweisung der Konzentrationszonen 1 bis 5 fest. Der Abwägungsvorschlag soll wie vorgeschlagen angepasst werden.
Diskussionsverlauf
GL Reithmeier erläutert seinen Beschlussvorschlag. Der Marktgemeinderat habe derzeit eine Frage zu klären, die eigentlich auf höherer Ebene beantwortet werden müsse, nämlich die Gewichtigkeit der Belange der Bundeswehr gegenüber dem dringend erforderlichen Ausbau der Windenergie. Der Markt Nandlstadt sei verpflichtet, in den nächsten Jahren einen Teil seines Gemeindegebietes für mögliche Windräder zur Verfügung zu stellen bzw. auszuweisen. Die Stellungnahme der Bundeswehrverwaltung würde dieses Vorhaben bis auf eine einzelne Zone komplett zum Erliegen bringen. Dieses Problem hätten viele Kommunen. Vor dem OVG Münster sei kürzlich ein Vergleich geschlossen worden, in welchem die Bundeswehrverwaltung einer Verlegung ihrer Tiefflugstrecken zugestimmt habe. Das OVG habe in einer Protokollnotiz festgehalten, dass dieses Vorgehen bei allen Vorhaben zur Errichtung von Windrädern angebracht sei. Er plädiere daher dafür, die Bundeswehr zu einer Prüfung der Verlegung der Tiefflugstrecken im Gemeindegebiet Nandlstadt aufzufordern.
Marktrat Schranner weist darauf hin, dass sich mehr Stellungnahmen gegen einzelne Zonen aussprechen. Bei jeder Bauleitplanung würden sämtliche Stellungnahmen beachtet, da solle man auch hier tun.
Marktrat Stöckeler teilt die Sicht der Verwaltung. Viele Kommunen stünden vor ähnlichen Problemen. Die ausgewiesenen Tiefflugzonen stammten aus den 60er-Jahren, weshalb diese dringend überprüft werden sollten.
Marktrat Mörwald schlägt vor, den Beschlussvorschlag auch auf das Luftfahrtbundesamt sowie die Deutsche Flugsicherung auszuweiten.
Marktrat Unger führt aus, es bestehe grundsätzliche Einigung über 5 Zonen. Allerdings sei durch die Stellungnahmen eine neue Situation entstanden. Bis hier eine abschließende rechtliche Klärung erfolgt sei, solle man keine Entscheidung fällen und zunächst nur mit Zone 2 weitermachen. Nach Klärung sei evtl. eine Erweiterung um die weiteren Zonen möglich. Nicht außer Acht lassen dürfe man auch die evtl. Verantwortlichkeit des Marktes Nandlstadt, sollte man sich über die Stellungnahmen hinwegsetzen.
Bauamtsleiter Pichlmaier bestätigt, dass gerade die Verantwortlichkeit ein schwieriges Thema sei. Das Landratsamt warte nun schon seit geraumer Zeit mit der Genehmigung für die beiden Windräder in Zone 1. Wahrscheinlich wolle man dort die Entscheidung im Marktgemeinderat bzgl. des Teilflächennutzungsplans abwarten. Auch er sehe die Haftungsfrage kritisch, sollte bei Außerachtlassen der eingegangenen Stellungnahmen z. B. ein Unfall im Tiefflugverkehr passieren. Insbesondere auch im Hinblick auf die Stellungnahme des Marktes Au würde er nur mit Zone 2 in’s Rennen gehen. Man dürfe auch die zeitliche Problematik nicht vergessen, es sei ein Inkrafttreten des Teilflächennutzungsplans bis Februar erforderlich.
Marktrat Mörwald bittet, man solle dem Landratsamt kein Kalkül unterstellen, dies sei eine reine Mutmaßung. Auch er halte eine rechtliche Klärung für unbedingt erforderlich. Wenn dies bis zur nächsten Sitzung nicht möglich sei, solle man zunächst nur eine Zone ausweisen.
Marktrat Krojer sieht keine Haftungsproblematik, da das Landratsamt letztendlich über die Rechtmäßigkeit des Teilflächennutzungsplans entscheide.
Marktrat Urbaneck gibt zu bedenken, dass es wegen der Stichtagsregelung bei einer Zone bleiben werde, sofern man jetzt nur diese eine ausweise.
Marktrat Forster erklärt, er wisse nicht, wie man unter den gegebenen Voraussetzungen die Vorgaben, 1,1 % bzw. 1,8 % der Gemeindefläche für Windkraft auszuweisen, erfüllen solle.
Marktrat Nocker meint, die primäre Vorgabe sei es, Flächen auszuweisen. So solle man doch mit einer Höhenbegrenzung arbeiten, um Flächen zu schaffen, die Tiefflugzone jedoch trotzdem nicht zu beeinträchtigen.
Marktrat Schranner schlägt vor, man solle darüber abstimmen, ob man mit einer oder fünf Zonen weitermachen solle. Gleichzeitig beantragt er namentliche Abstimmung.
Marktrat Mörwald bittet, rechtlich folgende Fragen zu klären:
- Stellt die Ausweisung lediglich einer Zone trotz negativer Stellungnahmen eine Verhinderungsplanung dar?
Sind die Tiefflugrouten veränderbar?
Haben militärische Belange Vorrang gegenüber dem Ausbau der Windenergie?
Marktrat Krojer befürchtet, das Landratsamt würde bei Ausweisung lediglich einer Zone eine Verringerung des Abstands zur nächsten Wohnbebauung fordern, um trotzdem mehr Raum für Windkraft zu schaffen.
Marktrat Klier informiert darüber, dass der regionale Planungsverband sehr aggressiv bei der Ausweisung von Flächen für Windenergie sei. Er fordere einen Zusatz im Beschluss, dass bei Wegfall der negativen Stellungnahmen mehr Zonen ausgewiesen werden.
Marktrat Mayer unterstützt dies. Man solle die Angelegenheit entweder vertagen oder so schnell wie möglich die Klärung der offenen Fragen mit Planer Voerkelius anstreben.
Beschluss 1
Der Marktgemeinderat beschließt namentliche Abstimmung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 13
Beschluss 2
Die Angelegenheit wird vertagt. Die offenen Fragen werden bis zur nächsten Sitzung geklärt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 17
Beschluss 3
Der Marktgemeinderat hält trotz der Stellungnahme der Bundeswehr an der Ausweisung der Konzentrationszonen 1 bis 5 fest. Der Abwägungsvorschlag soll wie von der Verwaltung vorgeschlagen angepasst werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 15
Beschluss 4
Der Marktgemeinderat folgt den Empfehlungen des Planers Ulrich Voerkelius und wird die Abwägungen wie von diesem vorgeschlagen in der nächsten Sitzung vornehmen bzw. das Verfahren zunächst ausschließlich mit Zone 2 weiter betreiben.
Sollten die vorgebrachten Einwendungen gegen die Zonen 1, 3, 4 und 5 entfallen, wird an den ursprünglich vorgeschlagenen fünf Zonen festgehalten, ohne dass es eines weiteren Beschlusses des Marktgemeinderates bedarf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2
Dokumente
Download Konzentrationszonen.pdf
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7. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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21.09.2023
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ö
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informativ
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7 |
Diskussionsverlauf
Marktrat Mayer verliest eine Stellungnahme der CSU-Fraktion:
„Stellungnahme der CSU-Fraktion Nandlstadt zum Artikel der Holledauer Zeitung vom 4.09.2023: Nandlstadts Bürgermeister Betz zieht Halbzeitbilanz
Nandlstadts Bürgermeister Gerhard Betz hat Halbzeitbilanz seiner ersten Wahlperiode gezogen. Neben den vielen Pflichtaufgaben hat es ihm im Besonderen ein Vorzeigeobjekt angetan.
Gerhard Betz „Bürgermeister der Herzen“ – Ein Bürgermeister den Tat, Weitsicht und Sachverstand auszeichnen ist er allerdings nicht. Die tatsächliche Lage der Gemeinde Nandlstadt ist dagegen eher kritisch. Die Zwischenbilanz zum September 2023 ergibt, dass die Situation der Gemeinde mehr als schwierig ist.
Sanierung Waldbad Nandlstadt
Die Waldbad-Sanierung war zum Amtsantritt von Gerhard Betz bereits in Planung. Nach einigen Gesprächen mit der Regierung von Oberbayern, welche die Fördergelder bewilligen, wurden die Verhandlungen federführend durch den 2. Bürgermeister Rainer Klier, den Geschäftsführer Michael Reithmeier in Zusammenarbeit mit dem Lenkungskreis geführt. Mehr als einmal wurde die Rücknahme der Zuschüsse nach Einmischung des Bürgermeisters angedroht. Das belegen einige Stellungnahmen der Planer und Aussagen des zuständigen Mitarbeiters der Regierung von Oberbayern. Die Hauptarbeit wurde vom Bauamtsleiter Johann Pichlmaier übernommen, verantwortet und nicht vom Bürgermeister.
Gewerbegebiet Kitzberger Feld
Jahrelange Vorgespräche des früheren Bürgermeisters Jakob Hartl und Hans Schapfl, dem früheren 2. Bürgermeister, gingen der Erweiterung des Gewerbegebietes voraus. Deshalb ist die Aussage von Gerhard Betz, es sei nichts vorhanden gewesen, ein Affront gegen die ehemaligen Bürgermeister und den früheren Marktrat. Die Umsetzung der Erweiterung des Gewerbegebietes wurde vom Bauamtsleiter Johann Pichlmaier und seinen Kollegen vorangetrieben und erledigt.
Finanzielle Situation der Gemeinde
Die Finanzlage der Gemeinde Nandlstadt ist stark angespannt: 4 Mio. Euro an Rücklagen wurden seit 2020 aufgebraucht und zusätzlich alle 5 Grundstücke im Baugebiet gegenüber dem Rewe-Markt veräußert.
Die Sanierung der Kläranlage für die Gemeinde Nandlstadt kostete zirka 5,5 Mio. Euro. Davon wurden 2 Mio. Euro aus dem Haushalt entnommen und 3,5 Mio. Euro finanziert. Diese 2 Mio. Euro fehlen aktuell dem Haushalt und müssten dringend zurückgeführt werden. Das erfolgt über Umlagen an die Bürger. Problem: Die Berechnungen dafür liegen bei einem Ingenieurbüro, welches für die Errechnung beauftragt ist. Seit über einem Jahr (!) wurde dem Marktrat regelmäßig mitgeteilt, dass das Ingenieurbüro die Berechnung nicht fertigstellen konnte, weil bis einschließlich August 2023 immer noch Unterlagen fehlten, die nicht von der Gemeinde bereitgestellt wurden. Die Umlagen sind dringend nötig, um den Finanzhaushalt zu stabilisieren.
Der dazugehörige Kredit wurde durch zu späte Zinsfestschreibung auch noch wesentlich teurer.
Es gab eine klare Strategie und Planung, wann die Gebühren der Kläranlage erhoben werden sollten. Allerdings ist die Umsetzung bis dato für die finanzielle Situation der Gemeinde ein Desaster. Nachdem nun auch noch der Mitarbeiter im Bauamt, der für die Erstellung der Bescheide vorgesehen war, sehr überraschend gekündigt hat, ist hier keine Verbesserung in Sicht. Eine planmäßige Umsetzung der Bescheide zum 1. Januar 2024 erscheint nicht mehr realistisch.
Zusammenarbeit im Marktrat
Die Zusammenarbeit unter den Fraktionen im Marktrat ist oft kontrovers aber gut. Die Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister lässt öfter zu wünschen übrig, da die Informationspolitik nicht so transparent ist, wie sie angekündigt wurde. Zu viele Themen werden im „nicht öffentlichen“ Teil der Gemeinderatssitzungen behandelt, die aus unserer Sicht im öffentlichen Teil der Sitzungen behandelt werden müssten. Ein Blick in die letzten Sitzungsprotokolle beweist das.
Personalsituation
Anfang des Jahres 2020 war die Personalsituation im Nandlstädter Rathaus entspannt. Seitdem sind 6 (!) langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung ausgeschieden – alle auf eigenen Wunsch. Mehr als die Hälfte der Kündigungen bezog sich auf die Zusammenarbeit oder dem Verhalten des Bürgermeisters. Selbst beim Wertstoffhof haben 3 Personen gleichzeitig aus Frustration gekündigt. Die Konsequenz war, dass der Wertstoffhof aus Personalmangel im August geschlossen war.
Aufgrund dieser Situation im Rathaus wird aktuell ein Werte- und Verhaltens-Kodex erarbeitet.
Die Gemeinderäte – fraktionsübergreifend – sind nach-wie-vor verunsichert, wie sie sich gegenüber den Missständen im Rathaus positionieren sollen.
Bezugnahme auf den Artikel
Dieser Artikel ist ein Schlag ins Gesicht des ehemaligen BGM Jakob Hartl, des alten Marktrates und vor allem ein Schlag ins Gesicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung der Gemeinde Nandlstadt.
Gerhard Betz präsentiert sich gerne als „Macher“ in allen Gemeindeangelegenheiten. Die Realität ist aber eine andere. Mangels der Bereitschaft sich in die verschiedenen Sachgebiete einzuarbeiten werden die meisten der genannten Projekte - Ausbau des Highspeed-Internet, Neubau und Sanierung von Spielplätzen, Erweiterung der Rad- und Gehwege, etc. – maßgeblich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rathaus und von den verschiedenen Arbeitskreisen gestemmt.
Wir, als Markträte der Gemeinde Nandlstadt, haben unseren Eid auf das Wohlergehen der Gemeinde geschworen. Seit dem Amtsantritt des Bürgermeisters, wurde von mehreren Seiten versucht, den Bürgermeister für sein Amt, die dazugehörigen Aufgaben und Verantwortung zu sensibilisieren.
Die nächsten großen Aufgaben stehen der Gemeinde bereits bevor: die Erweiterung der Mittelschule sowie ein 3. Kindergarten um nur die zwei größten zu nennen. Diese beiden Projekte sind ebenfalls sehr arbeitsintensiv und noch nicht, wie viele der bereits erledigten Projekte, bereits vorgeplant.
Da sich die Zusammenarbeit zwischen BGM Betz und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus stark verschlechtert hat, haben wir die Befürchtung das noch weitere Kündigungen folgen könnten oder er den Zugriff komplett verliert, was eine erfolgreiche Umsetzung der Projekte fast unmöglich macht.
Durch die Uneinsichtigkeit des Bürgermeisters sehen wir jetzt den Zeitpunkt gekommen hier etwas klarzustellen um Schaden von der Gemeinde abzuwenden: Nur wenn öffentlich und transparent über die Missstände gesprochen wird, können diese bereinigt werden.
Franz Mayer Fraktionssprecher
Rainer Klier 2 BGM, Sybille Thiermann-Mayrhofer, Sebastian Unger,
Martin Forster, Andreas Selmayer
Der Vorsitzende erläutert daraufhin, er habe viele Aussagen so nicht formuliert und keinen Einfluss auf die Berichterstattung der örtlichen Presse. Der veröffentlichte Artikel unterliege der redaktionellen Freiheit des Verfassers. Sämtliche Projekte seien immer in Zusammenarbeit mit Verwaltung und Marktgemeinderat realisiert worden. Darüber hinaus wolle allerdings im Moment nicht auf die Stellungnahme eingehen.
Marktrat Selmayer bemängelt, dass Bürger und Marktgemeinderat keine Informationen über die Schließung des Wertstoffhofes im August erhalten hätten. Dies hätte man in der Juli-Sitzung bereits gewusst, jedoch verschwiegen. Auch habe keine Absprache mit den Nachbarkommunen stattgefunden, obwohl von den Bürgern erwartet worden sei, die umliegenden Wertstoffhöfe während der Schließung anzufahren. Der Vorsitzende erwidert, die Informationen stünden bereits seit Mitte Juli auf der Homepage sowie am Tor des Wertstoffhofs. Es hätte akute Personalnot geherrscht, den restlichen Mitarbeitern sei der Urlaub im August schon lange vorher genehmigt worden.
Marktrat Mörwald kritisiert, dass die Eintragung in das goldene Buch durch Martin Reiter aufgrund dessen erhalten Bayerischen Verdienstordens während der Abwesenheit des ersten Bürgermeisters und ohne Mitteilung an den Marktgemeinderat erfolgt sei. Marktrat Klier erwidert, er sei in seinem Urlaub über die Verleihung des Verdienstordens informiert worden. Martin Reiter habe daraufhin spontan einem Besuch im Rathaus zugesagt, da er selbst kurz darauf für einige Zeit in Urlaub gegangen sei.
Datenstand vom 16.10.2023 18:03 Uhr