Datum: 12.12.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Nandlstadt
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:21 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:33 Uhr bis 21:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 14.11.2024 und 28.11.2024
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem Bauausschuss
3 Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung) - Satzungsbeschluss
4 Bestätigung der Annahme von Spenden an den Markt Nandlstadt
5 Änderung der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates des Marktes Nandlstadt (regelmäßiger Sitzungstag)
6 Bekanntgaben und Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 12.12.2024.pdf

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 14.11.2024 und 28.11.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 12.12.2024 ö beschließend 1

Beschlussempfehlung

Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 14.11.2024 und 28.11.2024 werden genehmigt.

Beschluss

Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 14.11.2024 und 28.11.2024 werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem Bauausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 12.12.2024 ö informativ 2
zum Seitenanfang

3. Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung) - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 12.12.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 28.11.2024 wurde beschlossen, zunächst noch eine Beratung der Thematik im Finanz- und Personalausschuss vorzunehmen.
Dieser hat in seiner Sitzung vom 03.12.2024 ausführlich diskutiert und letztlich einstimmig beschlossen, dem Marktgemeinderat zu empfehlen, die Hebesätze für Grundsteuer A und B zunächst unangetastet zu lassen.
Es wurden verschiedene Varianten besprochen und gegeneinander abgewogen, letztlich war man sich jedoch einig, zum einen die finale Festlegung der sich derzeit noch regelmäßig ändernden Messbeträge abwarten zu wollen, zum anderen die Intention im Rahmen der Erhöhung der Gewerbesteuer im Jahr 2022, auch die Grundsteuereinnahmen erhöhen zu wollen, weiter zu verfolgen.
Sobald die endgültigen Messbeträge feststehen (laut Steueramt frühestens Mitte 2025), möchte der Finanz -und Personalausschuss die Angelegenheit noch einmal aufgreifen bzw. beraten und dem Marktgemeinderat ggf. einen neuen Vorschlag für das Jahr 2026 unterbreiten.

Beschlussempfehlung

Der vorliegende Entwurf der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung) wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

Diskussionsverlauf

GL Reithmeier gibt nochmals einen kurzen Überblick über die Grundsteuerreform als Anlass für die Diskussion über die Hebesätze. Der Finanz- und Personalausschuss empfehle dem Marktgemeinderat, die Hebesätze vorerst unverändert zu lassen und nach Vorliegen der endgültigen Messbeträge nochmals über die Angelegenheit zu diskutieren.

In der aufkommenden Diskussion wird nochmals darauf hingewiesen, dass eine Beibehaltung der Hebesätze nicht zu einer Beibehaltung der Einnahmen aus der Grundsteuer, sondern zu deutlichen Mehreinnahmen für den Markt führe. Allerdings sei ohne abschließende Zahlen zu den Messbeträgen keine vernünftige Entscheidung möglich. Einig ist sich das Gremium, für das Jahr 2026 nochmals über die Hebesätze zu diskutieren und diese ggf. anpassen zu wollen.

Beschluss 1

Der vorliegende Entwurf der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung) wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Finanz- und Personalausschuss berät die Höhe der Hebesätze für das Jahr 2026 nach Vorliegen der endgültigen Grundsteuermessbeträge erneut und unterbreitet dem Marktgemeinderat einen entsprechenden angepassten Vorschlag zur Änderung oder Beibehaltung der Hebesätze.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Dokumente
Download Hebesatzsatzung 2025.pdf

zum Seitenanfang

4. Bestätigung der Annahme von Spenden an den Markt Nandlstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 12.12.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

In den Gemeindeordnungen der meisten Bundesländer ist geregelt, dass die Annahme von Spenden an die Kommune oder deren Einrichtungen durch den Gemeinderat erklärt werden muss. In der Regel ist über die Annahme von Spenden in öffentlicher Gemeinderatssitzung zu beschließen und zwar unter Angabe des Spenders und des Spendenzwecks.
Damit ist die Gefahr, sich durch eine Vorteilsannahme nach § 331 Strafgesetzbuch strafbar zu machen, nicht mehr gegeben.
Werden der Gemeinde Spenden zugewendet, sind sie unter Vorbehalt des Gemeinderatsbeschlusses entgegenzunehmen.
Die Verwaltung möchte die Annahme von Spenden im Sinne der allgemeinen Compliance-Grundsätze künftig ebenfalls vom Marktgemeinderat genehmigen lassen, um absolute Transparenz über die erhaltenen Spenden zu schaffen und einen aktiven Beitrag zur Korruptionsprävention zu leisten.
Nachstehend sind alle vom 01.01.2014 bis 05.12.2024 bei der Gemeinde eingegangenen Spenden aufgelistet, deren Annahme nun vom Gemeinderat beschlossen werden soll.
Künftig wird es sich anbieten, im Januar einen Beschluss über die erhaltenen Spenden des Vorjahres zu fassen. Die Verwaltung möchte jedoch – da seitens des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands angeraten wird, mind. einen Beschluss je Kalenderjahr zu fassen – bereits in der letzten Sitzung für dieses Jahr einen Beschluss herbeiführen.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat beschließt die Annahme der in der Anlage aufgelisteten Spenden.

Diskussionsverlauf

Es wird vereinbart, künftig Listen mit allen Informationen und Spendenzwecken zu füllen, die der Verwaltung bekannt sind. Diese werden zudem soweit wie möglich auf einzelne Spenden bzw. Spender aufgesplittet.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Annahme der in der Anlage aufgelisteten Spenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Änderung der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates des Marktes Nandlstadt (regelmäßiger Sitzungstag)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 12.12.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Verwaltung hat beim ersten Bürgermeister die Verlegung des Sitzungstages von Donnerstag auf einen anderen Wochentag beantragt.
Das Rathaus hat am behördenüblichen langen Donnerstag bis 18:00 Uhr geöffnet, bis dahin geht auch die Kernarbeitszeit, innerhalb welcher alle Beschäftigte anwesend sein müssen, um für die Besucher:innen greifbar zu sein. Die Kernzeit umfasst im Übrigen jeweils die kompletten Öffnungszeiten des Rathauses.
Gemäß § 3 des Arbeitszeitgesetzes darf die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiben, in Ausnahmefällen kann diese auf bis zu 10 Stunden verlängert werden.
Derzeit ist es unvermeidlich, dass die Beschäftigten, welche an einer Sitzung teilnehmen, diese Grenze überschreiten, teils um bis zu vier Stunden. Der Markt Nandlstadt trägt die Verantwortung dafür, dass das Arbeitszeitgesetz als Arbeitsschutzvorschrift eingehalten wird.
Aus dem Gremium wurde vorgeschlagen, z. B. den Arbeitsbeginn der Beschäftigten, die an einer Sitzung teilnehmen, an diesem Tag nach hinten zu schieben oder z. B. am Nachmittag zu Hause zu bleiben. Allerdings ist der Donnerstag seit jeher der übliche Behördentag, an welchem die Kommunalverwaltungen ganztägig geöffnet haben und die Besucher:innen davon ausgehen, die benötigten Ansprechpartner auch vor Ort anzutreffen. Im Jahr 2024 werden bis Ende Dezember insgesamt 33 Sitzungen des Marktgemeinderates sowie seiner Ausschüsse stattgefunden haben, alleine 16 davon an einem Donnerstag (sowie 8 Sitzungen am Dienstag, 5 am Montag und 4 am Mittwoch). Dies hätte bedeutet, dass wichtige Teile der Verwaltung alleine an 16 von 47 möglichen Behördendonnerstagen (ca. 34 %) vormittags oder nachmittags nicht anwesend gewesen wären, um die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Aus Sicht der Geschäftsleitung widerspricht dies dem Dienstleistungsgedanken öffentlicher Verwaltungen.
Deshalb sicherlich haben auch lediglich zwei weitere Kommunen aus dem Landkreis Freising ihre Sitzungen auf den Donnerstag gelegt, nämlich Marzling und Wolfersdorf. Und bei der Gemeinde Wolfersdorf muss man bedenken, dass diese Teil der VG Zolling mit 4 Mitgliedsgemeinden ist und hier zwangsläufig eine Gemeinde den Donnerstag als Sitzungstag wird nehmen müssen.
Letztlich legt der erste Bürgermeister mit der Ladung einer Sitzung auch den jeweiligen Sitzungstag fest. Die Geschäftsleitung würde sich jedoch über die Unterstützung des Gremiums bei der Umsetzung des Arbeitnehmerschutzes ausdrücklich freuen.

Beschlussempfehlung

Der vorliegende Entwurf der 1. Änderung der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates des Marktes Nandlstadt wird genehmigt und beschlossen.

Diskussionsverlauf

Marktrat Nocker bemängelt, dass die Änderung des Sitzungstages als versteckte Information verkauft werden sollte.
Marktrat Mörwald schlägt vor, die derzeitige Regelung bis zum Ende der Wahlperiode zu belassen.
Marktrat Stöckeler verweist das Gremium auf dessen Verantwortung zur Sicherstellung der Einhaltung des Arbeitsschutzes. Man könne nicht bewusst für eine Regelung stimmen, die mit dem Arbeitsschutz nicht vereinbar sei.
Marktrat Urbaneck stimmt dem zu und führt aus, dass der Marktgemeinderat der Verwaltung hier entgegenkommen müsse.
Marktrat Unger widerspricht Marktrat Nocker. Dass die Verwaltung den Dienstag als Sitzungstag vorschlage, sei klar aus einer Email hervorgegangen, zudem werde das Thema nun auch offiziell behandelt. Ihm sei der Sitzungstag grundsätzlich egal. Sollte es bei Donnerstag bleiben, wolle er allerdings einen Passus in den Beschluss aufgenommen haben, dass die Verwaltung die Einhaltung der Arbeitszeit gewährleisten müsse.
Marktrat Selmayer verweist darauf, dass die erste Frage bei einem Arbeitsunfall immer der Beginn der Arbeitszeit sei. Am Behördentag sollten möglichst alle Mitarbeiter:innen im Rathaus anwesend sein, der Marktgemeinderat habe den Auftrag, dies auch zu ermöglichen.
Auch Markträtin Thiermann-Mayrhofer spricht sich für eine Beibehaltung des Sitzungstags bis zum Ende der Wahlperiode aus. 
Marktrat Krojer erkennt kein Problem und keinen Anlass für eine Diskussion. Die Verwaltung habe einen anderen Sitzungstag vorgeschlagen und dies auch ausreichend begründet. Nun solle man auch darüber abstimmen.

Beschluss

Der vorliegende Entwurf der 1. Änderung der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates des Marktes Nandlstadt wird genehmigt und beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Marktrat Stöckeler beantragt die namentliche Aufnahme seines Abstimmverhaltens mit "Ja".

Dokumente
Download 1. Änderung Geschäftsordnung 2025.pdf

zum Seitenanfang

6. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 12.12.2024 ö informativ 6

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert darüber, dass derzeit dazu aufgerufen werde, an die Gemeindeverwaltung mit dem Wunsch zum Erhalt des Hallenbades heranzutreten. Er stellt klar, dass es keine Bestrebungen gebe, den Betrieb des Hallenbades einzustellen. Im Gegenteil sei vom Schulverband eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben worden, welche die notwendigen Maßnahmen zum Erhalt des Bades mit den hierfür anfallenden Kosten aufzeigen solle.
Marktrat Urbaneck weist noch einmal auf die Wichtigkeit des Hallenbades hin. Dieses sei stark frequentiert und werde alleine von acht Schulen zum Schwimmunterricht genutzt. 58 Kinder nähmen regelmäßig an den Trainingseinheiten der Wasserwacht teil. Der Anteil der Menschen, welche das Schwimmen beherrschten, würde immer weiter zurückgehen. Deshalb müsse man dringend Sanierungsmaßnahmen im Hallenbad vornehmen, um für die Zukunft aufgestellt zu sein. Die Technik könne nach derzeitigem Stand jederzeit ausfallen.

Marktrat Selmayer weist auf Löcher im Garten des Johannes-Kindergartens hin. Bauamtsleiter Pichlmaier versichert, man werde dies an den Bauhof weitergeben.

Datenstand vom 28.01.2025 21:37 Uhr