Datum: 28.11.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Nandlstadt
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:13 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:26 Uhr bis 21:54 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Außerordentliche Sitzung des Marktgemeinderates
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28.11.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der TOP entfällt, da die Niederschrift noch nicht vorliegt.
Beschlussempfehlung
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2024 wird genehmigt.
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2. Beschlussfassung über die Höhe der Hebesätze für Grundsteuer A und B
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Außerordentliche Sitzung des Marktgemeinderates
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28.11.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Grundsätzliche Informationen:
- Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018; Grundsteuer ist grundgesetzwidrig.
- Letzte Wertebemessung in Westdeutschland 1964 – in Ostdeutschland 1935.
- In der jetzigen Form verstößt die Grundsteuer seit 2002 gegen den Gleichheitsgrundsatz.
- Bundestag und Bundesrat mussten bis 31.12.2019 eine Neufassung der Grundsteuer beschließen.
- Die neue Grundsteuer tritt zum 01.01.2025 in Kraft
- Grundsteuer wichtige Einkommensquelle für Kommunen; Einnahmen 2023 in Bayern 1.997.091.000 €, bundesweit 15.500.000.000 €
- Gesetz zur Neuregelung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.
- Öffnungsklausel für länderspezifische Regelung möglich.
- Bayern hat ein Flächenmodell beschlossen.
Die Verwaltung wird zwei Varianten vorstellen und zur Abstimmung stellen:
- Auswirkungen auf die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer bei Beibehaltung des derzeitigen Hebesatzes
Notwendige Höhe des Hebesatzes für eine Beibehaltung der derzeitigen Gesamteinnahmen
Und hier noch ein paar Zahlen:
2023
Steuerart
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Messbetrag
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Grundsteuer
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Grundsteuer A
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23.116,47 €
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67.037,98 €
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Grundsteuer B
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117.134,15 €
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339.657,12 €
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2024
Steuerart
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Messbetrag
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Grundsteuer
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Grundsteuer A
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23.183,64 €
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67.232,78 €
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Grundsteuer B
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117.232,22 €
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339.941,53 €
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Prognose 2025
Steuerart
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Messbetrag
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Grundsteuer A
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7.535,53 €
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Grundsteuer B
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163.046,04 €
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Diskussionsverlauf
Christine Heinzlmair erläutert anhand ihrer Präsentation, wie und warum die rechtlichen Grundlagen für die Erhebung der Grundsteuer A und B geändert wurden.
Folgende Punkte werden in der darauffolgenden Diskussion angesprochen:
- Es können für Grundsteuer A und B unterschiedliche Hebesätze festgelegt werden. Beachten hierbei sollte man den Wechsel der landwirtschaftlichen Wohngebäude von Grundsteuer A nach Grundsteuer B.
Landwirtschaftliche Wohngebäude weisen historisch bedingt grundsätzlich eine wesentlich größere Grund- und Wohnfläche auf als andere Wohngebäude. Dies bedeutet nach neuer Rechtslage eine deutlich höhere Grundsteuerbelastung für landwirtschaftliche Anwesen.
Eine Reduzierung der Hebesätze ist grundsätzlich nicht zwingend erforderlich, dies ist eine rein politische Entscheidung.
Die Messbeträge für die Erhebung der Grundsteuer werden nicht von den Kommunen selbst ermittelt, sondern von den Finanzämtern zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer war man sich im Gremium grundsätzlich einig, auch die Einnahmen der Grundsteuer zu erhöhen. Dies sollte im Rahmen der Diskussion berücksichtigt werden.
Der Markt Nandlstadt hat die Hebesteuersätze für die Grundsteuer A und B zuletzt im Jahr 1974 angepasst. Im Bundesdurchschnitt sind die Hebesteuersätze allein in den letzten zehn Jahren um gut 20 % angestiegen.
Derzeit ändern sich die Messbeträge noch regelmäßig, da noch nicht alle Fälle eingearbeitet sind. Belastbare endgültige Zahlen werden frühestens Mitte 2025 vorliegen.
Eine Festsetzung der Hebesätze darf nur in 10er-Prozent-Schritten erfolgen. Um keine Mindereinnahmen zu erzielen, müsste der Hebesatz für Grundsteuer A und B (bei identischem Satz) mindestens 240 % betragen.
Auf Vorschlag von Marktrat Unger ist sich das Gremium einig, vor einer endgültigen Beschlussfassung eine nochmalige Beratung im Finanz- und Personalausschuss vorzunehmen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beauftragt den Finanz- und Personalausschuss, die Angelegenheit nochmals zu diskutieren und bis zur Sitzung des Marktgemeinderates am 12.12.2024 eine Beschlussempfehlung zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Dokumente
Download Grundsteuer.pdf
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3. 4. Änderung des Flächennutzungsplans für den Markt Nandlstadt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Außerordentliche Sitzung des Marktgemeinderates
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28.11.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Nochmalige Beschlussfassung über die Stellungnahme der Anwohner der Ortsteile Gründl und Kollersdorf vom 18.01.2024
Diskussionsverlauf
Der Vorsitzende fasst zusammen, dass man zuletzt im Mai über diesen Punkt beraten habe. Seinerzeit sei man sich einig gewesen, zunächst eine Klärung mit der Städtebauförderung herbeiführen müsse, um eine evtl. Förderschädlichkeit des Projektes ausschließen zu können.
Mithilfe des zuständigen Ministeriums habe man eine für alle Seiten vertretbare Lösung gefunden und die Erstellung eines Konzeptes für die Stärkung des Ortszentrums unter Belichtung der Auswirkungen des geplanten Fachmarktzentrums auf die Entwicklung des Ortskerns bei der Firma CIMA in Auftrag gegeben.
Diese habe in einer Vorabstellungnahme negative Auswirkungen des Fachmarktzentrums auf den Ortskern ausgeschlossen, weshalb die Städtebauförderung per Email eine weitere Förderung des Marktes Nandlstadt bei zukünftigen Projekten in Aussicht gestellt habe.
Auszug aus der Email:
„Die Vorabstellungnahme der Firma CIMA zur Entwicklungsperspektive der Ortsmitte Nandlstadt haben wir erhalten. Hier werden bereits einige zentrale Feststellungen und Empfehlungen zur innerörtlichen Einzelhandelsstruktur sowie eine erste Einordnung des besprochenen Vorhabens SO Kitzberger Feld II aufgezeigt.
Auf Basis der bisherigen Untersuchungsergebnisse geht das Büro CIMA davon aus, dass das geplante Ansiedlungsvorhaben am Kitzberger Feld II die dargelegten Entwicklungsperspektiven der Ortsmitte von Nandlstadt nicht wesentlich beeinträchtigt.
Aufgrund dieser erfreulichen Feststellung gehen wir davon aus, dass einer weiteren fachlichen und finanziellen Unterstützung des Marktes Nandlstadt durch die Städtebauförderung nichts im Wege steht. Bitte halten Sie uns über die weiteren Untersuchungsergebnisse auf dem Laufenden, insbesondere wenn sich wesentliche Änderungen ergeben sollten.“
Peter Wacker jun. berichtet sodann, der Flächennutzungsplan sei aus Raumordnungssicht immanent wichtig, da eine Ausweisung solcher Flächen künftig fast nicht mehr möglich sein werde. Das Konzept der Staatsregierung sehe künftig ein Heranrücken von Gewerbeflächen an die bestehende Wohnbebauung vor.
Dokumente
Download 240418_01_Nandlstadt_4.FNP-Änderung_Deckblatt.pdf
Download 240418_02_Nandlstadt_4.FNP-Änderung_Begründung.pdf
Download 240418_03_Nandlstadt_4.FNP-Änderung_Plan.pdf
Download 240418_04_Nandlstadt_4.FNP-Änderung_Schallschutzgutachten.pdf
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3.1. Informationen durch Peter Wacker jun. (Wacker Planungsgesellschaft mbH) und Gerhard Stierstorfer (BIBER Holding GmbH)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Außerordentliche Sitzung des Marktgemeinderates
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28.11.2024
|
ö
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informativ
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3.1 |
Diskussionsverlauf
Gerhard Stierstorfer beschreibt, welche Problemstellungen man zwischenzeitlich geklärt habe:
- Die Länge der Zufahrt beträgt statt der angenommenen 15 m tatsächlich ca. 40 m, weshalb die befürchtete Verkehrsproblematik ausgeschlossen werden könne.
Es wird auf Kosten des Investors eine Fußgängerampel mit Beleuchtung errichtet, zusätzlich wird eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung durch Versetzung des Ortsschildes vorgenommen.
Bzgl. der Befürchtungen der Anwohner von Gründl und Kollersdorf habe Herr Baumgartner von der Firma OBW im Mai bereits das geplante Regenüberlaufbecken vorgestellt. Statt einem 10-jährigen Regenereignis sei dieses auf ein 20-jähriges Regenereignis hin geplant worden, ausgestattet mit einem festen Drosselbauwerk. Im Vergleich zur jetzigen Situation stelle diese Maßnahme tatsächlich sogar eine Verbesserung der Regenrückhaltung dar.
Der Investor verpflichte sich, die Niederschlagswassergebühren in vollem Umfang zu leisten.
Sodann führt er noch an, dass die Städtebauförderung grundsätzlich bei solchen nicht innerorts geplanten Projekten negative Stellungnahmen abgeben würde, aber noch nie eine Kommune aus dem Städtebauförderprogramm geworfen habe. Marktrat Klier tritt dem deutlich entgegen und verweist darauf, dass die Städtebauförderung konkret angedroht habe, den Markt Nandlstadt künftige finanzielle Zuwendungen zu versagen. Deshalb müsse auch bei einem weiteren Fortgang des Projektes die Städtebauförderung jederzeit aktiv und transparent mit eingebunden werden.
Nach einer kurzen Diskussion über das Für und Wider des Projektes sowie die Erfüllung der Anforderungen des Marktgemeinderates ruft der Vorsitzende zur Beschlussfassung auf.
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3.2. Beschlussfassung über die Abwägung der Stellungnahme aus der Beteiligung der Öffentlichkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Außerordentliche Sitzung des Marktgemeinderates
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28.11.2024
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ö
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beschließend
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3.2 |
zum Seitenanfang
3.2.1. Einwendungen der Anwohner der Ortschaften Gründl und Kollersdorf vom 18.01.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Außerordentliche Sitzung des Marktgemeinderates
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28.11.2024
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ö
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beschließend
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3.2.1 |
Sachverhalt
Stellungnahme siehe Anlage
Beschlussempfehlung
Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Bewohner der Ortschaften Gründl und Kollersdorf und teilt dazu folgendes mit:
Die wirtschaftliche Entwicklung und die Versorgung der Bürger des Marktes Nandlstadt ist ein vorrangiges Ziel der Marktverwaltung, dazu ist es auch erforderlich die notwendigen Flächen zur Entwicklung von Gewerbe- und Handelsbetrieben bereitzustellen. Die Marktverwaltung hat jedoch keinen Einfluss auf die unternehmerischen Entscheidungen von einzelnen Betrieben und deren Mitarbeitern bzw. keinen Möglichkeiten diese spezifischen Entscheidungen unmittelbar zu beeinflussen. Die Einschätzung über die Möglichkeiten der Arbeitsmarktsituationen kann nur durch die Betriebe und Unternehmen eigenverantwortlich überprüft werden. Grundsätzlich ist der Markt Nandlstadt bestrebt leerstehende Geschäftsräume im Ortsbereich mit neuen Angeboten zu füllen. Allerdings sind die Flächenanforderung moderner Einzelhandelsbetriebe mit den verfügbaren, freien Gewerbeflächen im Ortszentrum nicht in Einklang zu bringen. Weiterhin wird mitgeteilt, dass der Markt Nandlstadt keine typische „Urlaubsregion“ ist und es sei darauf verwiesen, dass in den typischen Urlaubsregionen Geschäftsbetrieb zumeist saisonal stattfindet und die betreffenden Betriebe außerhalb der Saison meist komplett geschlossen sind. Dies erscheint nicht als erstrebenswertes Ziel für das Ortsbild des Marktes.
Der Hinweis auf die Bodenqualitäten im betreffenden Bereich wird zur Kenntnis genommen. Dazu sei auf die Hinweise zum Bebauungsplan verwiesen, in denen der richtige und sinnvolle Umgang mit dem Schutzgut Boden erläutert wird.
Die tatsächlichen Erfahrungen und Bedenken werden vom Marktrat sehr ernst genommen. Auch werden die Forderungen nach Hochwasserschutzmaßnahmen durch den Marktrat zur Kenntnis genommen und im Zuge eines separaten, integralen Hochwasserschutzkonzepts bearbeitet werden. Dieses Konzept ist jedoch nicht Teil des in Rede stehenden Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplanes.
Durch Anlage von Rückhaltebecken innerhalb des Geltungsbereichs wird Vorsorge getroffen, dass zukünftig anfallendes Niederschlagswasser nur gedrosselt in den Kühbach eingeleitet wird.
Die Bemessung der Rückhaltebecken soll sich an den Erfordernissen eines 20-jährigen Regenereignisses orientieren und geht damit über die rechtlich notwendigen Bemessungsvorgaben deutlich hinaus.
Somit ergibt sich für die Unterlieger des Bachlaufs keine Verschlechterung gegenüber der bestehenden Situation, bei der anfallendes Niederschlagswasser ungedrosselt und unkontrolliert in den Kühbach gelangen kann.
Der Ausgleich für den Eingriff entspricht den gesetzlichen Vorgaben und Verfahrensabläufen.
Während der Planungsphase wurden mehrere mögliche Arten von Querungshilfen auf Ihre Anwendbarkeit und Umsetzbarkeit an der betreffenden Stelle geprüft und mit den entsprechenden Stellen im LRA Freising beraten. Die Einrichtung einer Bedarfsampelanlage stellte dabei die am besten umsetzbare und für den Fußgängerschutz wirksamste Lösung dar. Außerdem wirkt diese nur im Bedarfsfall als ein Eingriff in den Verkehrsfluss. Des Weiteren sei angemerkt, dass jegliche Form einer Querungshilfe Unterhalts- bzw. Pflegekosten auslöst, die entsprechend zu tragen sind.
Vorhalteflächen für Rückhaltebecken werden im Bebauungsplan aufgenommen, eine weitere Änderung der Planung auf Ebene des Flächennutzungsplanes ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Bewohner der Ortschaften Gründl und Kollersdorf und teilt dazu folgendes mit:
Die wirtschaftliche Entwicklung und die Versorgung der Bürger des Marktes Nandlstadt ist ein vorrangiges Ziel der Marktverwaltung, dazu ist es auch erforderlich die notwendigen Flächen zur Entwicklung von Gewerbe- und Handelsbetrieben bereitzustellen. Die Marktverwaltung hat jedoch keinen Einfluss auf die unternehmerischen Entscheidungen von einzelnen Betrieben und deren Mitarbeitern bzw. keinen Möglichkeiten diese spezifischen Entscheidungen unmittelbar zu beeinflussen. Die Einschätzung über die Möglichkeiten der Arbeitsmarktsituationen kann nur durch die Betriebe und Unternehmen eigenverantwortlich überprüft werden. Grundsätzlich ist der Markt Nandlstadt bestrebt leerstehende Geschäftsräume im Ortsbereich mit neuen Angeboten zu füllen. Allerdings sind die Flächenanforderung moderner Einzelhandelsbetriebe mit den verfügbaren, freien Gewerbeflächen im Ortszentrum nicht in Einklang zu bringen. Weiterhin wird mitgeteilt, dass der Markt Nandlstadt keine typische „Urlaubsregion“ ist und es sei darauf verwiesen, dass in den typischen Urlaubsregionen Geschäftsbetrieb zumeist saisonal stattfindet und die betreffenden Betriebe außerhalb der Saison meist komplett geschlossen sind. Dies erscheint nicht als erstrebenswertes Ziel für das Ortsbild des Marktes.
Der Hinweis auf die Bodenqualitäten im betreffenden Bereich wird zur Kenntnis genommen. Dazu sei auf die Hinweise zum Bebauungsplan verwiesen, in denen der richtige und sinnvolle Umgang mit dem Schutzgut Boden erläutert wird.
Die tatsächlichen Erfahrungen und Bedenken werden vom Marktrat sehr ernst genommen. Auch werden die Forderungen nach Hochwasserschutzmaßnahmen durch den Marktrat zur Kenntnis genommen und im Zuge eines separaten, integralen Hochwasserschutzkonzepts bearbeitet werden. Dieses Konzept ist jedoch nicht Teil des in Rede stehenden Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplanes.
Durch Anlage von Rückhaltebecken innerhalb des Geltungsbereichs wird Vorsorge getroffen, dass zukünftig anfallendes Niederschlagswasser nur gedrosselt in den Kühbach eingeleitet wird.
Die Bemessung der Rückhaltebecken soll sich an den Erfordernissen eines 20-jährigen Regenereignisses orientieren und geht damit über die rechtlich notwendigen Bemessungsvorgaben deutlich hinaus.
Somit ergibt sich für die Unterlieger des Bachlaufs keine Verschlechterung gegenüber der bestehenden Situation, bei der anfallendes Niederschlagswasser ungedrosselt und unkontrolliert in den Kühbach gelangen kann.
Der Ausgleich für den Eingriff entspricht den gesetzlichen Vorgaben und Verfahrensabläufen.
Während der Planungsphase wurden mehrere mögliche Arten von Querungshilfen auf Ihre Anwendbarkeit und Umsetzbarkeit an der betreffenden Stelle geprüft und mit den entsprechenden Stellen im LRA Freising beraten. Die Einrichtung einer Bedarfsampelanlage stellte dabei die am besten umsetzbare und für den Fußgängerschutz wirksamste Lösung dar. Außerdem wirkt diese nur im Bedarfsfall als ein Eingriff in den Verkehrsfluss. Des Weiteren sei angemerkt, dass jegliche Form einer Querungshilfe Unterhalts- bzw. Pflegekosten auslöst, die entsprechend zu tragen sind.
Vorhalteflächen für Rückhaltebecken werden im Bebauungsplan aufgenommen, eine weitere Änderung der Planung auf Ebene des Flächennutzungsplanes ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
Dokumente
Download 1_BBP_Öffentlichkeit.pdf
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3.3. Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Außerordentliche Sitzung des Marktgemeinderates
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28.11.2024
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ö
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beschließend
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3.3 |
Beschlussempfehlung
Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Markt Nandlstadt wird wie vorliegend gebilligt. Der Marktgemeinderat beschließt die Durchführung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Beschluss
Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Markt Nandlstadt wird wie vorliegend gebilligt. Der Marktgemeinderat beschließt die Durchführung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
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4. Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 30 "Kitzberger Feld II"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Außerordentliche Sitzung des Marktgemeinderates
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28.11.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Dokumente
Download 240418_01_Nandlstadt_BBP_Kitzberger Feld II_Titelblatt.pdf
Download 240418_02_Nandlstadt_BBP_Kitzberger Feld II_Begründung.pdf
Download 240418_03_Nandlstadt_BBP_Kitzberger Feld II_Lageplan.pdf
Download 240418_04_Nandlstadt_BBP_Kitzberger Feld II_Bestands-und Bewertungsplan.pdf
Download 240418_05_Nandlstadt_BBP_Kitzberger Feld II_Ausgleichsflächenplan.pdf
Download 240418_06_Nandlstadt_BBP_ Kitzberger Feld II_Anlage Ortsränder.pdf
Download 240418_07_Nandlstadt_BBP_ Kitzberger Feld II_Anlage Fußgängerüberquerung.pdf
Download 240418_08_Nandlstadt_BBP_ Kitzberger Feld II_Anlage Bodengutachten.pdf
Download 240418_09_Nandlstadt_BBP_ Kitzberger Feld II_Anlage_saP.pdf
Download 240418_10_Nandlstadt_BBP_ Kitzberger Feld II_Anlage Schallschutzgutachten.pdf
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4.1. Informationen durch Peter Wacker jun. (Wacker Planungsgesellschaft mbH) und Gerhard Stierstorfer (BIBER Holding GmbH)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Außerordentliche Sitzung des Marktgemeinderates
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28.11.2024
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ö
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informativ
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4.1 |
Sachverhalt
Siehe TOP 3.1
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4.2. Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Außerordentliche Sitzung des Marktgemeinderates
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28.11.2024
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ö
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beschließend
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4.2 |
zum Seitenanfang
4.2.1. Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München, Heßstraße 128, 80797 München vom 14.02.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Außerordentliche Sitzung des Marktgemeinderates
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28.11.2024
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ö
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beschließend
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4.2.1 |
Sachverhalt
Stellungnahme siehe Anlage
Beschlussempfehlung
Der Markt Nandlstadt bedankt sich für die Stellungnahme des WWA München.
Es wird dazu folgendes mitgeteilt:
Zu 1) Der Markt nimmt die Empfehlung des WWA München zur Kenntnis. Unter Abwägung der in der Stellungnahme angeführten Punkte hat sich der Markt Nandlstadt dazu entschieden auf die verpflichtende Festsetzung einer Dachbegrünung zu verzichten. Nichtsdestotrotz steht es den zukünftigen Bauherrn frei sich für eine Dachbegrünung zu entscheiden. Der Hinweis auf den „Leitfaden Wassersensible Siedlungsentwicklung“ des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz wird zur Kenntnis genommen.
Zu 2) Der Marktrat nimmt zur Kenntnis, dass mit der gedrosselten Ableitung des Niederschlagswasser grundsätzliches Einverständnis herrscht. Die vom WWA gewünschte Darstellung der Rückhalteflächen wird in der Planung berücksichtigt und als Vorhaltefläche dargestellt.
Beschluss
Der Markt Nandlstadt bedankt sich für die Stellungnahme des WWA München.
Es wird dazu folgendes mitgeteilt:
Zu 1) Der Markt nimmt die Empfehlung des WWA München zur Kenntnis. Unter Abwägung der in der Stellungnahme angeführten Punkte hat sich der Markt Nandlstadt dazu entschieden auf die verpflichtende Festsetzung einer Dachbegrünung zu verzichten. Nichtsdestotrotz steht es den zukünftigen Bauherrn frei sich für eine Dachbegrünung zu entscheiden. Der Hinweis auf den „Leitfaden Wassersensible Siedlungsentwicklung“ des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz wird zur Kenntnis genommen.
Zu 2) Der Marktrat nimmt zur Kenntnis, dass mit der gedrosselten Ableitung des Niederschlagswasser grundsätzliches Einverständnis herrscht. Die vom WWA gewünschte Darstellung der Rückhalteflächen wird in der Planung berücksichtigt und als Vorhaltefläche dargestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Dokumente
Download 2_BBP_WWA.pdf
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4.3. Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Außerordentliche Sitzung des Marktgemeinderates
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28.11.2024
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ö
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beschließend
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4.3 |
Beschlussempfehlung
Der Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 30 „Kitzberger Feld II“ wird wie vorliegend gebilligt. Der Marktgemeinderat beschließt die Durchführung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Beschluss
Der Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 30 „Kitzberger Feld II“ wird wie vorliegend gebilligt. Der Marktgemeinderat beschließt die Durchführung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
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5. Weiterführung des Radwegs von Kollersdorf nach Schwaig
- Beschlussfassung über die finanzielle Beteiligung des Marktes Nandlstadt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Außerordentliche Sitzung des Marktgemeinderates
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28.11.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Email des Landratsamtes Freising vom 08.11.2024:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Betz,
wie bereits beim Termin am 10.10.2024 mit Herrn Kämper und Herrn Phillip besprochen, muss der Förderantrag im Bereich der Ortsdurchfahrt Schwaig auf den Markt Nandlstadt als „Gehweg – Radfahrer frei“ umgeschrieben werden. Nach Rücksprache mit der Regierung von Oberbayern kann, wie vorgesehen eine gemeinsame Baulast für einen Geh- und Radweg aufgrund der beengten Grundverhältnisse nicht umgesetzt werden.
Der Landkreis Freising hat den Förderantrag nach Stadt/Land für den Streckenabschnitt ausserorts bereits bei der Regierung von Oberbayern gestellt. Auch der Förderantrag für den Bereich innerhalb des Ortsbereiches Schwaig nach Bay.GVFG wurde gestellt. Der Förderantrag innerorts muss jedoch auf den Markt Nandlstadt umgeschrieben, sowie auch die Vereinbarung zwischen dem Markt Nandlstadt und dem Landkreis Freising. Als Nachweis für das Einverständnis des Marktes Nandlstadt bzgl. der Umschreibungen des Förderantrages innerorts, zur Kostentragung der gesamten Kosten des „Geweges – Radfahrer frei“ im Bereich der Ortsdurchfahrt Schwaig und zur entsprechenden Anpassung der bereits gültigen Ausbauvereinbarung benötigen wir einen Marktratsbeschluss entsprechend. Bei dem Termin am 10.10.24 wurde eine Kostenerhöhung, der nicht über Förderung gedeckten Kosten, aufgrund dieser Änderungen für den Markt Nandlstadt in Höhe von ca. 35.000,00 € in Aussicht gestellt.
Die Nachtragsänderungen der bereits geschlossenen Ausbauvereinbarungen betreffen:
- § 1 Nr. 3 Satz 2 : Änderung in alleinige Baulast des Marktes Nandlstadt innerhalb der Ortsdurchfahrt
§ 4 Nr. 2: Die Kosten für den „Gehweg – Radfahrer frei“ innerorts trägt alleine der Markt Nandlstadt
§ 6: Der Unterhalt für den „Gehweg – Radfahrer frei“ im Bereich innerhalb der Ortsdurchfahrt Schwaig liegt beim Markt Nandlstadt
Ziel ist weiterhin die durchgängige Verbindung für Radfahrer zwischen Tölzkirchen und Schwaig incl. der Ortsdurchfahrt Schwaig.
Wir bitten daher um zeitnahe Zusendung des Marktratsbeschlusses zur
- Kostübernahme der gesamten anfallenden Kosten für den „Gehweg – Radfahrer frei“ innerhalb der Ortsdurchfahrt Schwaig,
- Umschreibung des Förderantrages auf den Markt Nandlstadt durch den Landkreis und
- zum Abschluss einer entsprechenden Nachtragsänderung der bereits geschlossenen Ausbauvereinbarung.
Für weitere Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
FreundlicheGrüße Grüße
Martina Schäftlmeier
Landratsamt Freising
Sachgebiet 61 – Tiefbau
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat stimmt der Umschreibung des Förderantrags innerorts zur Kostentragung der gesamten Kosten des „Gehwegs – Radfahrer frei“ im Bereich der Ortsdurchfahrt Schwaig und der entsprechenden Anpassung der bereits gültigen Ausbauvereinbarung mit einem voraussichtlichen Anteil des Marktes Nandlstadt von ca. 35.000,00 Euro zu.
Diskussionsverlauf
Auf Nachfrage von Marktrat Forster erläutert der Vorsitzende, dass auch eine Beteiligung an einer erforderlichen Stützwand notwendig sei. Der genaue finanzielle Anteil sei allerdings noch nicht bekannt.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt der Umschreibung des Förderantrags innerorts zur Kostentragung der gesamten Kosten des „Gehwegs – Radfahrer frei“ im Bereich der Ortsdurchfahrt Schwaig und der entsprechenden Anpassung der bereits gültigen Ausbauvereinbarung mit einem voraussichtlichen Anteil des Marktes Nandlstadt von ca. 35.000,00 Euro zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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6. Erneuerung der Heizanlagen in gemeindeeigenen Gebäuden
- Grundsatzbeschluss über die Weiterführung des regelmäßigen Austauschs mit Festlegung des Projektes für 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Außerordentliche Sitzung des Marktgemeinderates
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28.11.2024
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ö
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6 |
Sachverhalt
Über den Zustand der Heizanlagen in den Liegenschaften des Marktes Marktes Nandlstadt wurde in den letzten Jahren immer wieder berichtet und auf die Notwendigkeit eines regelmäßigen Austauschs der Anlagen hingewiesen.
Die Verwaltung möchte – wie bereits vor einigen Jahren eigentlich angedacht – nunmehr mit einer regelmäßigen Erneuerung der Heizanlagen fortfahren und diesbezüglich Planungssicherheit haben.
Deshalb schlägt die Verwaltung vor, den ursprünglich angedachten jährlichen Austausch der alten Heizanlagen beschlussmäßig festzuhalten und – da seitens der Firma Baron wiederholt auf den schlechten Zustand hingewiesen wurde – mit der Heizanlage der Feuerwehr Nandlstadt bzw. des Bauhofs beginnen.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat beschließt, die Heizanlagen mit über 25 Jahren Betriebsdauer in den gemeindlichen Liegenschaften auszutauschen. Jährlich soll eine Anlage erneuert werden, begonnen mit der Heizanlage des Feuerwehrgerätehauses Nandlstadt (mit Bauhof).
Diskussionsverlauf
Nach einer kurzen Diskussion über den Umfang der Ermächtigung der Verwaltung, die Tragweite des Beschlusses, unterschiedliche Heizungstypen und die Sinnhaftigkeit eines jährlichen Austauschs ist sich das Gremium einig, den Beschlussvorschlag auf Antrag von Marktrat Klier abzuändern.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, die veralteten Heizanlagen in den gemeindlichen Liegenschaften sukzessive auszutauschen. Begonnen werden soll mit der Heizanlage des Feuerwehrgerätehauses Nandlstadt mit angrenzendem Bauhof.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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7. Temporäre Aufstellung von Plakatwänden im Gemeindegebiet
- Beschlussfassung über mögliche Standorte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Außerordentliche Sitzung des Marktgemeinderates
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28.11.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Sitzung des Marktgemeinderates vom 19.09.2024 wurde ein gemeinsamer Antrag von allen Fraktionen auf Aufstellung von Plakatwänden im Gemeindegebiet behandelt. Auseinander ging man mit dem Auftrag an alle Fraktionen, Vorschläge für geeignete Standorte an die Verwaltung zu senden.
Von Marktrat Stöckeler wurden einige Vorschläge eingereicht, die insbesondere unter verkehrsrechtlichen Aspekten auf Ihre Geeignetheit überprüft wurden. Aus diesen Vorschlägen hat die Verwaltung folgende mögliche Standorte ausgewählt (die definitiv innerorts liegen müssen):
- Baumgarten, am „Stachus“ (am Anwesen Untere Dorfstr. 1)
Nandlstadt, Bushaltestelle Mainburger Straße (gegenüber BayWa-Lagerplatz)
Nandlstadt, am Fußweg zwischen Mainburger Straße und Hopfenstraße
Nandlstadt, Festwiese gegenüber der Hopfenhalle
Nandlstadt, Moosburger Straße (an der Rasenfläche vor der Wohnanlage Hopfengarten)
Nandlstadt, Parkplatz Jahnstraße (TSV Nandlstadt)
Nandlstadt, Hausmehringer Straße (vor der Hecke am Parkplatz Feuerwehrhaus)
Nandlstadt, Ortseingang Ecke Freisinger Straße / Moosburger Straße an der Gewerbetafel
Die Verwaltung empfiehlt, sich im Hauptort Nandlstadt auf nicht mehr als vier Standorte zu einigen).
Zur Realisierung des Vorhabens wäre sodann in jedem Falle noch die Aufstellung einer sog. Plakatierungsverordnung erforderlich.
Beschluss
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt, das Thema 2025 wieder behandelt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
Dokumente
Download 1 Baumgarten.pdf
Download 2 Nandlstadt Bushaltestelle Mainburger Str.pdf
Download 3 Nandlstadt Fußweg Mainburger Str.pdf
Download 4 Nandlstadt Festwiese.pdf
Download 5 Nandlstadt Moosburger Str.pdf
Download 6 Nandlstadt Parkplatz Jahnstr.pdf
Download 7 Nandlstadt FFW.pdf
Download 8 Nandlstadt Schule.pdf
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8. 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Nandlstadt (BGS/EWS vom 14.12.2023)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Außerordentliche Sitzung des Marktgemeinderates
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28.11.2024
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Zur Konkretisierung der gängigen Verwaltungspraxis möchte die Verwaltung eine Ergänzung in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vornehmen.
Beschlussempfehlung
Der vorliegende Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Nandlstadt (BGS/EWS vom 14.12.2023) wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
Diskussionsverlauf
Es entsteht eine kurze Diskussion darüber, der Verwaltung keinen „Freibrief“ an die Hand gegen zu wollen. Weiterhin solle jeder Fall einzeln betrachtet werden. GL Reithmeier klärt auf, dass gerade die eingefügte Regelung diese Möglichkeit schaffen würde. Bislang habe man sich bei der Betrachtung der Fälle rein auf Rechtsprechung gestützt, so würde auch die Satzung eine entsprechende Regelung enthalten.
Beschluss
Der vorliegende Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Nandlstadt (BGS/EWS vom 14.12.2023) wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6
Dokumente
Download 1. Änderung Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung 2025.pdf
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9. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Außerordentliche Sitzung des Marktgemeinderates
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28.11.2024
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ö
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informativ
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9 |
Datenstand vom 05.12.2024 13:57 Uhr