Datum: 28.01.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Nandlstadt
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:57 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:09 Uhr bis 21:34 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzungen vom 12.12.2024 und 09.01.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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28.01.2025
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ö
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beschließend
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1 |
Beschlussempfehlung
Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 12.12.2024 und 09.01.2025 werden genehmigt.
Beschluss
Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 12.12.2024 und 09.01.2025 werden genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem Bauausschuss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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28.01.2025
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ö
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informativ
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3. Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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28.01.2025
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informativ
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Sachverhalt
In der nichtöffentlichen Sitzung vom 12.12.2024 wurde folgender Beschluss gefasst:
Der Auftrag für die Arbeiten zur Erstellung von Urnenerdgräbern am gemeindlichen Friedhof wird an die Firma Kreativ in Grün GmbH & Co. KG, Airischwand, mit einer Bruttoangebotssumme von 53.567,37 Euro vergeben.
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4. Heizkonzept für das Feuerwehrgerätehaus Nandlstadt mit Bauhof
- Vorstellung durch Peter Beck, ggf. mit Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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28.01.2025
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Peter Beck stellt sein Konzept bzw. seine Berechnungen für eine neue Heizanlagen im Feuerwehrgerätehaus Nandlstadt mit Bauhof vor.
Die Verwaltung präferiert aufgrund der Investitionskosten sowie des Unterhaltsaufwands den Einbau einer Pelletheizung.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat beschließt, im Feuerwehrgerätehaus Nandlstadt mit Bauhof eine neue Pelletheizung einzubauen. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Planungsbüro Peter Beck die entsprechende Ausschreibung durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Peter Beck stellt die beiden von ihm betrachteten Varianten (Pellets und Hackschnitzel) für eine neue Heizanlage und die damit verbundenen geschätzten Investitionskosten dar.
Marktrat Schranner zeigt sich entsetzt ob der wahnsinnig hohen Kosten. Auf seine Nachfrage erläutert Herr Beck, dass der Einbau z. B. eines Ölbrennwertkessels weiterhin möglich ist, man ab 2029 jedoch verpflichtet sei, einen Anteil von mind. 15 % „grünem“ Öl zu verwenden. Schranner erklärt, dann sei er klar gegen die dargestellten Varianten.
Marktrat Kühner schildert, dass die Heizung im Feuerwehrgerätehaus derzeit auf Handbetrieb am Limit laufe. Im Gegensatz zu den dargestellten Varianten sei ein effizienter Ölbrennwertkessel deutlich sinnvoller und wirtschaftlicher. Auf seine Nachfragen hin erklärt Herr Beck Folgendes:
- Das geplante Pelletlager umfasst ca. 3 bis 4 Meter.
Eine Brauchwasserwärmepumpe für den Sommer ist grundsätzlich möglich, aus seiner Sicht jedoch nicht sonderlich sinnvoll, da die Zirkulationspumpe 24/7 durchlaufen müsse.
Marktrat Mayer stellt klar, dass eine Kommune in der Energiefrage grundsätzlich eine Vorbildfunktion habe. Allerdings sei man auch zu sparsamer und wirtschaftlicher Haushaltsführung verpflichtet. Ein moderner Ölbrennwertkessel sei deutlich wirtschaftlicher als die dargestellten Varianten. Herr Beck stimmt dem zu und ergänzt, dass man im Falle einer neuen Ölheizung z. B. einen zusätzlichen Pufferspeicher errichten und 2029 eine Brauchwasserwärmepumpe nachrüsten könne.
Marktrat Forster bemängelt deutlich, dass die Beschaffung der Brennmittel und somit die Betriebs- und Unterhaltskosten der Heizanlagen gar nicht berücksichtigt worden seien. Bei dem errechneten Energiebedarf könne man derzeit bei gutem Ölpreis von Kosten in Höhe von etwa 15.000 Euro pro Jahr ausgehen, bei Pellets von Kosten in Höhe von ca. 9.000 Euro pro Jahr und bei Hackschnitzeln von Kosten in Höhe von ca. 5.000 Euro pro Jahr. Daher liege eine absolut unvollständige Wirtschaftlichkeitsberechnung vor. Zudem seien mögliche Fördermittel nicht gegengerechnet worden, ebenso wie laufende Kosten und Wartungskosten.
Marktrat Stöckeler echauffiert sich, dass laut Abmachung eigentlich zunächst der Ausschuss für Umwelt, Energie und Digitalisierung über die Angelegenheit vorberaten hätte sollen. Im vorgelegten Vergleich sei bewusst auf eine industrielle Wärmepumpe verzichtet worden, hier fehle es am nötigen Willen. Dies würde jedoch viel Platz sparen, zudem sei eine solche Anlage wartungsarm und es seien keine zusätzlichen Brennstoffe erforderlich.
Marktrat Mörwald korrigiert, dass eine Wärmepumpe bei einer solch hohen erforderlichen Heizleistung wirtschaftlich wohl schwer darzustellen sei, auch wenn aus seiner Sicht eine 20kW-Wärempumpe in Kaskadenschaltung (4 Kaskaden) absolut umsetzbar sei. Eine Brauchwasserwärmepumpe sei aus seiner Sicht jedoch in jedem Fall zu empfehlen. Keinesfalls solle man eine fossile Lösung wählen.
Marktrat Klier beantragt die Zurückverweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Digitalisierung mit dem Auftrag, dem Marktgemeinderat eine eindeutige Beschlussempfehlung vorzulegen.
Marktrat Kühner beantragt, in jedem Fall einen Ölbrennwertkessel in die Vergleichsberechnung mit aufzunehmen.
Herr Beck erklärt, dass dies bislang nicht in seinem Auftrag enthalten gewesen sei.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beauftragt den Ausschuss für Umwelt, Energie und Digitalisierung damit, die Angelegenheit zeitnah vorzuberaten und dem Marktgemeinderat eine eindeutige Beschlussempfehlung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3
Dokumente
Download Container.pdf
Download Heizraum Keller.pdf
Download Kostenschätzung Hackschnitzelheizung.pdf
Download Kostenschätzung Pelletheizung.pdf
Download Kostenschätzung Sanitär Hackgut.pdf
Download Kostenschätzung Sanitär Pellet.pdf
Download Musterplanung_Einzelstock_STB_Container_eHack_2Varianten.pdf
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5. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 "Aiglsdorf - Nord"
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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28.01.2025
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Bereits in der Sitzung vom 24.11.2022 hat der Marktgemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplans „Aiglsdorf – Nord“ auf den Flur-Nummern 781/2 und 781/3 jeweils der Gemarkung Figlsdorf sowie auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 781/4 der Gemarkung Figlsdorf beschlossen.
Mit dem nunmehr vorliegenden Entwurf möchte die Verwaltung in das entsprechende Beteiligungsverfahren einsteigen. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass die Durchführung des Auslegungsverfahrens voraussichtlich nicht vor März erfolgen kann.
Beschlussempfehlung
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans Nr. 32 „Aiglsdorf – Nord“ vom 12.12.2024 wird gebilligt. Der Marktgemeinderat beschließt die Durchführung des Verfahrens zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Beschluss
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans Nr. 32 „Aiglsdorf – Nord“ vom 12.12.2024 wird gebilligt. Der Marktgemeinderat beschließt die Durchführung des Verfahrens zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Download B-Plan Aiglsdorf_Nord_Begründung.pdf
Download B-Plan Aiglsdorf_Nord_Bestand-Bewertung-Ausgleich.pdf
Download B-Plan Nandlstadt_Aiglsdorf_Nord.pdf
Download Naturschutzfachliche Prüfung Nandlstadt_Aiglsdorf_Nord.pdf
Download Titelblatt zum B-Plan Aiglsdorf_Nord.pdf
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6. Nutzung kommunaler Liegenschaften
- Empfehlungen des Lenkungskreises, Diskussion und Beschlussfassung
- Umbau des ehem. Sparkassen-Gebäudes (Bahnhofstr. 2), Diskussion und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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28.01.2025
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ö
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beschließend
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6 |
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6.1. Empfehlungen des Lenkungskreises, Diskussion und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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28.01.2025
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ö
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beschließend
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6.1 |
Diskussionsverlauf
GL Reithmeier gibt nochmals einen Überblick über die Situation der Mittagsbetreuung und die aus Sicht der Verwaltung möglichen Alternativen.
Marktrat Klier führt aus, dass sich der Lenkungskreis klar für die Variante 1 ausgesprochen habe, jedoch mit der Bitte, evtl. Fördermöglichkeiten im Vorfeld mit der Städtebauförderung abzuklären. In jedem Fall sehe man den Umzug der VHS in das ehemalige Sparkassen-Gebäude als sinnvollen Baustein in der weiteren Nutzung der kommunalen Liegenschaften.
Zudem empfehle der Lenkungskreis, die Immobilie im Bräuanger 2 zu veräußern und das Siebenbürger-Gebäude konzeptionell zu sanieren. Hierfür soll zunächst ein Bestandsgutachten erstellt werden.
Markträtin Thiermann-Mayrhofer bittet, sämtliche Alternativmöglichkeiten zu prüfen, so z. B. die Mitnutzung des Gymnastikraums der VHS, eine Auslagerung der Büroräume der VHS oder die Möglichkeit für die VHS, Räume der alten oder neuen Turnhalle zu nutzen. Zudem bittet sie, in jedem Fall Fördermöglichkeiten zu prüfen, um den Eigenanteil des Marktes möglichst gering zu halten.
Marktrat Mörwald erachtet die Variante 2 für nachhaltiger. So könne im Rahmen dieser evtl. auch eine wichtige energetische Sanierung in Betracht gezogen werden. Auch die Gasheizung sollte auf einen möglichen Austausch geprüft werden. Allerdings erkenne er natürlich das Problem des Zeitfaktors.
Auf Nachfrage von Markträtin Schillinger erklärt GL Reithmeier:
- Wie viele Kinder im Anbau der Grund- und Mittelschule untergebracht werden können, kann nicht abschließend beantwortet werden, insbesondere da die Voraussetzungen (Quadratmeter je Kind, Betreuungsschlüssel etc.) derzeit überarbeitet werden.
Die Kinder sind nicht zur Fertigstellung ihrer Hausaufgaben verpflichtet, es besteht lediglich das Angebot zur Erledigung der Hausaufgaben. Eine Betreuung außerhalb der Räumlichkeiten der Mittagsbetreuung (ähnlich z. B. eines Waldkindergartens) wäre somit grundsätzlich möglich, allerdings würde dies nicht den Förderrichtlinien für Mittagsbetreuungen entsprechen.
Marktrat Mayer stellt klar, dass der erste Bürgermeister auch 1. Vorsitzender der VHS sei. Insofern frage er sich, ob keine Gespräche mit der VHS geführt worden seien. Der Vorsitzende beteuert, es seien sehr wohl Gespräche geführt worden, die VHS habe aber z. B. eine gemeinsame Nutzung einzelner Räumlichkeiten kategorisch ausgeschlossen.
Auch weist Mayer z. B. auf den Turnraum des Johannes-Kindergartens hin, welche über einen zweiten Rettungsweg verfüge und abends ungenutzt sei. Diesen könne man der VHS z. B. als Alternative für den Gymnastikraum anbieten.
Nach weiterer kurzer Diskussion schlägt Marktrat Klier vor, einen Beschluss über den grundsätzlichen Umzug der VHS in das ehemalige Sparkassen-Gebäude zu fassen, verbunden mit dem Auftrag an die Verwaltung, sämtliche Fördermöglichkeiten zu klären und einen Zeitplan für die Umsetzung vorzulegen.
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6.2. Umbau des ehem. Sparkassen-Gebäudes (Bahnhofstr. 2), Diskussion und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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28.01.2025
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ö
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beschließend
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6.2 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt einem zeitnahen Umzug der VHS in das ehemalige Sparkassen-Gebäude zu. Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche Fördermöglichkeiten abzuklären und dem Marktgemeinderat einen Zeitplan für die Umsetzung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
Dokumente
Download Präsentation Sparkassengebäude Mittagsbetreuung VHS.pdf
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7. Antrag des MSC Nandlstadt e.V. im ADAC auf Durchführung des Autoslalom am 04. Mai 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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28.01.2025
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Siehe Antrag
Beschlussempfehlung
Die Durchführung des Autoslaloms am 04. Mai 2025 durch den MSC Nandlstadt e.V. im ADAC wird antragsgemäß genehmigt.
Diskussionsverlauf
Marktrat Kühner bittet darum, die Freiwillige Feuerwehr frühzeitig und rechtzeitig zu beteiligen. Dies sein in den vergangenen Jahren oft übersehen worden.
Beschluss
Die Durchführung des Autoslaloms am 04. Mai 2025 durch den MSC Nandlstadt e.V. im ADAC wird antragsgemäß genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
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8. Antrag auf Nutzung der Hopfenhalle durch den Sportschützengau Freising vom 11. Juli 2025 bis 13. Juli 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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28.01.2025
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ö
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8 |
Sachverhalt
Der Sportschützengau Freising beantragt mit Schreiben vom 25.11.2024 die Nutzung der Hopfenhalle für die Durchführung einer Jubiläumsveranstaltung zum 100-jährigen Bestehen. Der Antrag wurde dem Kultur-, Vereins- und Festausschuss am 14.01.2025 zur Vorberatung vorgelegt.
Man war sich einig, dass die Hopfenhalle an den Schützengau Freising vermietet werden soll. Es folgte eine Diskussion über die Höhe des Benutzungsentgelts. Die Mitglieder des Kultur- Vereins- und Festausschusses entschieden 6:1 den Vorschlag nach § 3 Abs. 2 zu Nr. 3 b in Höhe von 600,00 € pro Veranstaltungstag mit der derzeit gültigen Nebenkostenpauschale und der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu befürworten.
Beschlussempfehlung
Der Marktrat stimmt dem Vorschlag des Kultur-, Vereins- und Festausschusses zu. Die Hopfenhalle darf vom Schützengau Freising vom 11.06.2025 – 13.06.2025 für ein Benutzungsentgelt von 600,00 € zzgl. der gültigen Nebenkostenpauschale von 250,00 € und der gesetzlichen Mehrwertsteuer je Veranstaltungstag genutzt werden.
Diskussionsverlauf
Marktrat Unger erkundigt sich, ob das genehmigte Veranstaltungskontingent trotz der Veranstaltung eingehalten werde und eigene Veranstaltungen des Marktes nicht gefährde. Der Vorsitzende beteuert, dass das Kontingent nicht überschritten werde.
Marktrat Klier bittet ausdrücklich darum, eine Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Hopfenhalle vorzubereiten.
Beschluss
Der Marktrat stimmt dem Vorschlag des Kultur-, Vereins- und Festausschusses zu. Die Hopfenhalle darf vom Schützengau Freising vom 11.06.2025 – 13.06.2025 für ein Benutzungsentgelt von 600,00 € zzgl. der gültigen Nebenkostenpauschale von 250,00 € und der gesetzlichen Mehrwertsteuer je Veranstaltungstag genutzt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
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9. Festlegung über die Höhe des Erfrischungsgeldes für die Mitglieder der Wahlvorstände bei der Bundestagwahl am 23.02.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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28.01.2025
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten nach § 10 Abs. 2 Bundeswahlordnung (BWO) für ihre Tätigkeit am Wahltag ein Erfrischungsgeld. Die Höhe des Erfrischungsgeldes beträgt nach dieser Vorschrift 35,00 € für den Vorsitzenden und 25,00 € für die übrigen Mitglieder. Dies sind notwendige Kosten der Kommunen und werden vom Bund im Wege der Einzelabrechnung ersetzt. Eine darüber hinaus gehende Aufwandsentschädigung ist bundesrechtlich nicht vorgesehen und wäre nicht erstattungsfähig. Die Verwaltung plant für die Bundestagwahl am 23.02.2025 derzeit mit einer Einteilung in vier Urnenwahlbezirke und vier Briefwahlbezirke. Der Wahlvorstand besteht aus acht Personen (Wahlvorsteher, stellvertretender Wahlvorsteher, Schriftführer, stellvertretender Schriftführer und vier Beisitzer). Bei der Bundestagwahl 2021 wurde für jedes Mitglied des Wahlvorstands, ungeachtet seiner Funktion, sowie für die Wahlsachbearbeiter/-innen 40,00 € Erfrischungsgeld gewährt. Die Mehrkosten für den Markt Nandlstadt betragen bei diesem Vorgehen 800,00 €.
Beschlussempfehlung
Der Marktrat beschließt, jedem Mitglied des Wahlvorstandes ungeachtet seiner Funktion sowie den Wahlsachbearbeitern/-innen im Rathaus 40,00 € Erfrischungsgeld zu gewähren.
Beschluss
Der Marktrat beschließt, jedem Mitglied des Wahlvorstandes ungeachtet seiner Funktion sowie den Wahlsachbearbeitern/-innen im Rathaus 40,00 € Erfrischungsgeld zu gewähren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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10. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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28.01.2025
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ö
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informativ
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10 |
Diskussionsverlauf
Der Vorsitzende informiert über folgende Termine:
- 06.02.2025 Ortsteilversammlung Airischwand in Hausmehring
06.05.2025 Ehrenamtsempfang
01.10. bis 05.10.2025 Hopfenfest
Auf Nachfrage von Marktrat Stöckeler nach dem Stand in Sachen Plakatwände verweist GL Reithmeier darauf, dass die Vorschläge der Verwaltung nicht behandelt worden seien und der TOP auf 2025 verschoben worden sei. Darüber hinaus habe die Verwaltung keine Aufträge erhalten, im Gegenteil hätten sich die Fraktionen Gedanken über entsprechende Vorschläge zu Standorten und Ausführung der Plakatwände machen sollen.
Auf Nachfrage von Marktrat Urbaneck erläutert der Vorsitzende, dass eine Machbarkeitsstudie für das Hallenbad in Auftrag gegeben worden sei, deren Ergebnis noch einige Zeit auf sich warten lassen werde.
Marktrat Mayer kritisiert, dass die Bürger:innen gebeten wurden, bereits im Vorfeld Fragen für die Bürgerversammlung einzureichen, welche dann jedoch nicht öffentlich im Rahmen der Bürgerversammlung sondern lediglich per Email durch den ersten Bürgermeister beantwortet wurden. Er bittet darum, künftig sämtliche Fragen öffentlich zu besprechen, was vom Vorsitzenden auch so zugesagt wird. Marktrat Klier ergänzt, dass auch sämtliche Fragen an sich in der Bürgerversammlung öffentlich verlesen werden sollten. Auch dies wird vom Vorsitzendenden zugesichert.
Die Frage, ob das ehem. Sparkassengebäude gesichert asbestfrei sei, wird von Bauamtsleiter Pichlmaier bejaht. Dies sei durch eine entsprechende Untersuchung bestätigt.
Datenstand vom 23.02.2025 18:19 Uhr