Datum: 25.02.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Nandlstadt
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:52 Uhr bis 21:41 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2025
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem Bauausschuss
3 Neuerrichtung eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Airischwand in Hausmehring - Vorstellung der Eingabeplanung mit zeitlichem Ausblick - Beschlussfassung über die Freigabe der Eingabeplanung
4 4. Änderung des Flächennutzungsplans für den Markt Nandlstadt - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
4.1 Stellungnahmen mit sonstigen fachlichen Hinweisen
4.1.1 Bayernwerk Netz GmbH Kundencenter Pfaffenhofen, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm, vom 24.01.2025
4.1.2 Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Maximilianstraße 39, 80538 München, vom 24.01.2025
4.1.3 Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz, Maximilianstraße 39, 80538 München, vom 16.12.2024
4.1.4 Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Mitgliedsgemeinde Attenkirchen, Rathausplatz 1, 85406 Zolling, vom 31.01.2025
4.1.5 Wasserwirtschaftsamt München, Abteilung 5 - Landkreis Freising, Heßstraße 128, 80797 München, vom 22.01.2025
4.1.6 Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, Siemensstraße 20, 84030 Landshut, vom 28.01.2025
4.2 Stellungnahmen mit Einwänden
4.2.1 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Wasserburger Straße 2, 85560 Ebersberg vom 31.01.2025
4.2.2 Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Erding/Freising, Dr.-Ulrich-Weg 3, 85435 Erding vom 30.01.2025
4.2.3 Handwerkskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 4, 80333 München
4.2.4 Landratsamt Freising, Abteilung Wasserrecht, Landshuter Straße 31, 85356 Freising vom 03.02. 2025
4.2.5 Verwaltungsgemeinschaft Sünching, Gemeinde Mötzing, Schulstraße 26, 93104 Sünching, vom 20.12.2025
4.2.6 Regionaler Planungsverband München, Arnulfstraße 60, 3. OG, 80335 München vom 30.01.2025, 30.01.2025
4.2.7 Wasserzweckverband Baumgartner Gruppe, Berging 10 –Wasserturm, 85395 Attenkirchen vom 13.01.2025
5 Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 30 "Kitzberger Feld II" - Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
5.1 Stellungnahmen mit sonstigen fachlichen Hinweisen
5.1.1 Bayernwerk Netz GmbH Kundencenter Pfaffenhofen, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm, vom 24.01.2025
5.1.2 Landratsamt Freising, SG 61 Abteilung Tiefbau, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, vom 03.02.2025
5.1.3 Landratsamt Freising, SG 33 Straßenverkehrsbehörde, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, vom 03.02.2025
5.1.4 Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Maximilianstraße 39, 80538 München, vom 24.01.2025
5.1.5 Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz, Maximilianstraße 39, 80538 München, vom 16.12.2024
5.1.6 Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Mitgliedsgemeinde Attenkirchen, Rathausplatz 1, 85406 Zolling, vom 31.01.2025
5.1.7 Wasserwirtschaftsamt München, Abteilung 5 - Landkreis Freising, Heßstraße 128, 80797 München, vom 22.01.2025
5.1.8 Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, Siemensstraße 20, 84030 Landshut, vom 28.01.2025
5.2 Stellungnahmen mit Einwänden
5.2.1 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Wasserburger Straße 2, 85560 Ebersberg vom 31.01.2025
5.2.2 Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Erding/Freising, Dr.-Ulrich-Weg 3, 85435 Erding vom 30.01.2025
5.2.3 Handwerkskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 4, 80333 München
5.2.4 Landratsamt Freising, Abteilung Wasserrecht, Landshuter Straße 31, 85356 Freising vom 03.02. 2025
5.2.5 Landratsamt Regensburg, Untere Naturschutzbehörde, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg, vom 12.12.2025
5.2.6 Verwaltungsgemeinschaft Sünching, Gemeinde Mötzing, Schulstraße 26, 93104 Sünching, vom 20.12.2025
5.2.7 Wasserzweckverband Baumgartner Gruppe, Berging 10 –Wasserturm, 85395 Attenkirchen vom 13.01.2025
6 Temporäre Aufstellung von Plakatwänden im Gemeindegebiet
6.1 Grundsatzbeschluss
6.2 Beschlussfassung über mögliche Standorte
7 Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Durchführung von Bündelausschreibungen für die Strom- und Gasbeschaffung
8 Bestellung von Astrid Oberstetter zur stellvertretenden Kassenverwalterin
9 Vorstellung des Konzeptes des Lenkungskreises zur weiteren Nutzung der Liegenschaften des Marktes Nandlstadt
10 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 1

Beschlussempfehlung

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 28.01.2025 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 28.01.2025 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem Bauausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö informativ 2
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3. Neuerrichtung eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Airischwand in Hausmehring - Vorstellung der Eingabeplanung mit zeitlichem Ausblick - Beschlussfassung über die Freigabe der Eingabeplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bereits in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 23.02.2023 wurde von Dipl.-Ing. Bernd Kieferl die Entwurfsplanung des neuen Feuerwehrgerätehauses vorgestellt. Der Marktgemeinderat fasste sodann folgenden Beschluss:

„Der Marktgemeinderat beschließt den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Airischwand am vorgestellten Ort mit den vorliegenden voraussichtlichen Kosten. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Architekten und der Freiwilligen Feuerwehr Airischwand aufgrund der vorliegenden Entwurfsplanung eine eingabefähige Genehmigungsplanung auszuarbeiten.“

Die Genehmigungsplanung liegt zwischenzeitlich vor, der Förderantrag bei der Regierung von Oberbayern wurde ebenfalls bereits gestellt.
Nunmehr fehlt lediglich die Freigabe, die Genehmigungsunterlagen auch beim Landratsamt Freising einzureichen.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat genehmigt die vorgestellte Planung und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte zum Erhalt der erforderlichen Genehmigungen zu tätigen, um einen schnellstmöglichen Baubeginn zu ermöglichen.

Diskussionsverlauf

Folgende Punkte werden besprochen:
  • Zur Erfüllung der Fördervoraussetzungen für einen weiteren Stellplatz genügt auch das Unterstellen eines – den Förderrichtlinien entsprechenden – Anhängers. Ein weiteres Fahrzeug ist hierfür nicht erforderlich.
  • Feuerwehr, Architekt und Bauamt haben bereits viel Zeit in das Projekt investiert.
  • Die Feuerwehr steht zur Umsetzung der versprochenen Eigenleistung bereit.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die vorgestellte Planung und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte zum Erhalt der erforderlichen Genehmigungen zu tätigen, um einen schnellstmöglichen Baubeginn zu ermöglichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download FW_Airischwand EP.pdf

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4. 4. Änderung des Flächennutzungsplans für den Markt Nandlstadt - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 30 Kitzberger Feld II i.V. m. der 4. Änderung des FLNP für das Gemeindegebiet, 85405 Nandlstadt
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB;
Beteiligung vom 17.12.2024 bis 31.01.2025

(Hinweis: Die Frist für die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde bis 14.02.2025 verlängert.)


  1. Stellungnahmen ohne Einwände oder keine Äußerung:

  1. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Freising, Domberg 20, 85354 Freising vom 20.12.2024, Keine Einwände

  1. bayernets GmbH, Poccistraße 7, 80336 München, vom 17.12.2024, keine Einwände

  1. Deutsche Transalpine, Oelleitung GmbH, Hauptverwaltung München, Paul-Wassermann-Straße 3, 81829 München, vom 16.12.2024, keine Einwände

  1. Erzbischöfliches Ordinariat München, R1, FB Pastoralraumanalyse, Kapellenstraße 4, 80333 München, 29.01.2025, keine Äußerung

  1. Industrie- und Handelskammer, für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München vom 31.01.2025, keine Einwände

  1. Landratsamt Freising, SG43 Brandschutzdienststelle, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, vom 31.01.2025, keine Äußerung

  1. Leonet AG, Edlmairstraße 1, 94469 Deggendorf vom 16.12.2025, keine Einwände

  1. Polizeiinspektion Moosburg a. d. Isar Poststraße 6, 85368 Moosburg a. d. Isar vom 27.12.2024, keine Einwände

  1. Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München vom 23.01.2025, keine Einwände

  1. Staatliches Bauamt Freising, Servicestelle München, Winzererstraße 43, 80797 München vom 18.12.2024, keine Einwände

  1. TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth vom 12.12. 2024, keine Einwände

  1. Verwaltungsgemeinschaft Mauern Mitgliedsgemeinde Mauern Schloßplatz 2, 85419 Mauern vom 16.12.2024, keine Einwände

  1. Verwaltungsgemeinschaft Mauern Mitgliedsgemeinde Wang Schloßplatz 2, 85419 Mauern vom 16.12.2024, keine Einwände

  1. Verwaltungsgemeinschaft Mauern Mitgliedsgemeinde Hörgertshausen Schloßplatz 2, 85419 Mauern vom 16.12.2024, keine Einwände

  1. Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Mitgliedsgemeinde Zolling, Rathausplatz 1, 85406 Zolling vom 27.01.2025, keine Äußerung

Dokumente
Download 250225_01_Nandlstadt_4.FNP-Änderung_Deckblatt.pdf
Download 250225_02_Nandlstadt_4.FNP-Änderung_Begründung.pdf
Download 250225_03_Nandlstadt_4.FNP-Änderung_Lageplan.pdf
Download 250225_04_Nandlstadt_4.FNP-Änderung_Schallschutzgutachten.pdf
Download 250225_05_Nandlstadt_4.FNP-Änderung_sap.pdf

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4.1. Stellungnahmen mit sonstigen fachlichen Hinweisen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 4.1
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4.1.1. Bayernwerk Netz GmbH Kundencenter Pfaffenhofen, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm, vom 24.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 4.1.1

Sachverhalt

„Sehr geehrte Damen und Herren, Mit dem Schreiben vom 18.01.2024, TBPP Sc 10489, haben wir von der Bayernwerk Netz GmbH bereits eine weiterhin gültige Stellungnahme zum Verfahren abgegeben. 
Der für die Transformatorenstation vorgeschlagene Standort im Süd-Westen des Sondergebietsteil 3 ist für die Versorgung der zukünftigen Bebauung bestens geeignet. 
Wir möchten zusätzlich darauf hinweisen, dass ein eigens für die Transformatoren-station ausgewiesenes Flurstück (min. 5m x 7m), welches in Gemeindeeigentum übergeht, die bevorzugte Lösung darstellt. 
Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, uns bei weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen. 

Freundliche Grüße
Claudia Seidl, Florian Schoderer“

Beschlussempfehlung

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass die Stellungnahme vom 18.01.2025 weiterhin Gültigkeit behält und antwortet daher wie folgt:

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Bayernwerk Netz GmbH keine grundsätzlichen Einwendungen zur vorliegenden Planung bestehen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb der Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass sich in dem überplanten Bereich Versorgungseinrichtungen der Bayernwerk Netz GmbH befinden.
Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise bezüglich des Schutzzonenbereiches für Kabel zur Trassenachse auf. Er achtet darauf, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art der Bayernwerk Netz GmbH rechtzeitig zur Stellungnahme vorgelegt werden und, dass Bäume und tiefwurzelnde Sträucher aus Gründen des Baumschutzes nur bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden. 
Die weiteren Hinweise zu den Themen Kabel und Kabelplanungen, werden vom Marktgemeinderat ebenso zur Kenntnis genommen. 
Es wird mitgeteilt, dass der vorgebrachte Verweis zum „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ in der vorliegenden Planung in der Begründung ergänzt wurden.

Des Weiteren wurde der Hinweis, dass für Kabelhausanschlüsse nur marktübliche und zugelassene Einführungssysteme, welche bis mind. 1 bar gas- und wasserdicht sind, verwendet werden, in die Begründung aufgenommen.

Die Marktgemeinde nimmt erfreut zur Kenntnis, dass das der vorgeschlagene Transformatorenstandort für die Versorgung der künftigen Bebauung bestens geeignet ist. 

Die Hinweise, dass bereits bei Baubeginn der ersten Gebäude verbindlich gewährleistet sein muss, dass die Bayernwerk Netz GmbH über die Stationsgrundstücke verfügen können, und dass zu dem Zeitpunkt befestigte Verkehrsflächen vorhanden sein müssen, die von LKW mit Tieflader befahren werden können, nimmt der Marktgemeinderat ebenfalls zur Kenntnis.

Zudem teilt die Marktgemeinde mit, dass die Merkblätter „Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ beachtet werden.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass die Stellungnahme vom 18.01.2025 weiterhin Gültigkeit behält und antwortet daher wie folgt:

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Bayernwerk Netz GmbH keine grundsätzlichen Einwendungen zur vorliegenden Planung bestehen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb der Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass sich in dem überplanten Bereich Versorgungseinrichtungen der Bayernwerk Netz GmbH befinden.
Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise bezüglich des Schutzzonenbereiches für Kabel zur Trassenachse auf. Er achtet darauf, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art der Bayernwerk Netz GmbH rechtzeitig zur Stellungnahme vorgelegt werden und, dass Bäume und tiefwurzelnde Sträucher aus Gründen des Baumschutzes nur bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden. 
Die weiteren Hinweise zu den Themen Kabel und Kabelplanungen, werden vom Marktgemeinderat ebenso zur Kenntnis genommen. 
Es wird mitgeteilt, dass der vorgebrachte Verweis zum „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ in der vorliegenden Planung in der Begründung ergänzt wurden.

Des Weiteren wurde der Hinweis, dass für Kabelhausanschlüsse nur marktübliche und zugelassene Einführungssysteme, welche bis mind. 1 bar gas- und wasserdicht sind, verwendet werden, in die Begründung aufgenommen.

Die Marktgemeinde nimmt erfreut zur Kenntnis, dass das der vorgeschlagene Transformatorenstandort für die Versorgung der künftigen Bebauung bestens geeignet ist. 

Die Hinweise, dass bereits bei Baubeginn der ersten Gebäude verbindlich gewährleistet sein muss, dass die Bayernwerk Netz GmbH über die Stationsgrundstücke verfügen können, und dass zu dem Zeitpunkt befestigte Verkehrsflächen vorhanden sein müssen, die von LKW mit Tieflader befahren werden können, nimmt der Marktgemeinderat ebenfalls zur Kenntnis.

Zudem teilt die Marktgemeinde mit, dass die Merkblätter „Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ beachtet werden.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4.1.2. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Maximilianstraße 39, 80538 München, vom 24.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 4.1.2

Sachverhalt

Sehr geehrte Damen und Herren, 

die Regierung von Oberbayern hat als höhere Landesplanungsbehörde bereits mit Schreiben vom 19.01.2024 im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB zu o.g. Vorhaben Stellung genommen. Auf diese Stellungnahme dürfen wir verweisen. Darin stellten wir fest, dass die Planung in der Fassung vom 16.11.2023 den Erfordernissen der Raumordnung nicht grundsätzlich entgegensteht und den Belangen von Natur und Landschaft, auf Grund der Lage der Teilflächen 1 und 4 (nördliche Abschnitte) sowie 3 in einem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet, in der Gesamtabwägung besonderes Gewicht beizumessen sei. 
Die nun vorgelegte Bauleitplanung (Stand: 28.11.2024) unterscheidet sich zum Entwurf vom 16.11.2023 wesentlich. Die Umwandlung von rd. 2,3 ha gewerblicher Bauflächen im westlichen/nordwestlichen Bereich in Flächen für die Land-wirtschaft wurde zurückgezogen. Zudem wird ein ca. 0,2 ha großes Grundstück im nordöstlichen Geltungsbereich (Fl.-Nr. 372 Gmkg. Nandlstadt) das derzeit im rechtsgültigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist, im Planentwurf aufgenommen und als gewerbliche Fläche dargestellt ohne weiter darauf einzugehen. 
Wie unserem Schreiben vom 19.01.2024 zu entnehmen ist, wurde in der ursprünglichen Fassung v. 16.11.2023 den Belangen des Flächensparens sowie der vorrangingen Innenentwicklung (vgl. LEP 3.1.1 G, 3.2 Z) nur Rechnung getragen, weil der Umfang der geplanten Neuausweisung von gewerblichen Bauflächen in ähnlichem Umfang zu der Rücknahme der bereits dargestellten Flächen gegenüberstand. Eine Übertragung der Einschätzung der höheren Landesplanung auf die vorliegende Planung ist folglich nicht ohne weiteres möglich. 

Bewertung im vorliegenden Verfahrensschritt 

Siedlungsstruktur / Flächenbedarf 

Um den Erfordernissen der Ressourcenschonung (LEP 1.1.3 G), des Flächensparens (LEP 3.1.1 G) und der Innenentwicklung (LEP 3.2 Z) Rechnung zu tragen, muss der Umfang der Neuausweisung bedarfsorientiert sein und die Umsetzung/Ausgestaltung der Planung nachhaltig und ressourcenschonend erfolgen. 
Grundsätzlich steht ein gewisserer Flächenüberhang auf Ebene des Flächennutzungsplans den Erfordernissen einer flächensparenden Siedlungsentwicklung nicht entgegen, um der Marktgemeinde Flexibilität bei künftigen Planungen zu gewähren. Der Umfang der vorliegenden Planung erscheint aus landesplanerischer Sicht in dieser Höhe als nicht mehr plausibel. Zur Klarstellung des Flächenbedarfs bitten wir Angaben, etwa zu den Branchen der anfragenden Firmen, deren jeweiligen Flächenbedarfen und Art des Bedarfs (z.B. Erweiterung ortsansässiger Betriebe bzw. Neuansiedlung regionaler/überregionaler Betriebe) zu ergänzen, um den Anforderungen an die Prüfung des Bedarfs neuer Siedlungsflächen für Wohnen und Gewerbe im Rahmen der landesplanerischen Überprüfung vom 05.12.2023 (sog. Auslegungshilfe des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie) Rechnung zu tragen. 

Den Planunterlagen ist zu entnehmen, dass die Marktgemeinde bestrebt ist die Lebens- und Arbeitsbedingungen u. a. durch die Schaffung bzw. Sicherung gewerblicher Arbeitsplätze langfristig strukturell zu verbessern. Es soll Betrieben die Möglichkeit geboten werden, sich anzusiedeln und somit Arbeitsplätze zu sichern und neue Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen. Auch wenn diese Vorsätze grundsätzlich nachvollziehbar erscheinen, stellt diese Erklärung lt. genannter Auslegungshilfe des StMWi keine ausreichende Begründung dar. 
Zudem empfehlen wir der Marktgemeinde, wie im Entwurf v. 16.11.2023 zur 4. Flächennutzungsplanänderung vorgesehen, langfristig nicht zur Verfügung stehende Entwicklungsflächen nicht mehr im Flächennutzungsplan darzustellen, sofern diese nicht am Hauptort der Marktgemeinde liegen. 

Siedlungsstruktur / Flächensparen 
Zur Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden sollen flächen- und energiesparende Siedlungs- und Erschließungsformen unter Berücksichtigung ortsspezifischer Gegebenheiten angewendet werden (vgl. LEP 3.1.1 G). Im Zuge der Flächensparoffensive des Bay. Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (vgl. Schreiben StMWi vom 05.08.2019 an die Gemeinden in Bayern) soll die Flächeninanspruchnahme reduziert und die vorhandenen Flächenpotentiale effizient genutzt werden.
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir, die gemeindlichen Steuerungsmöglichkeiten im Rahmen der Bauleitplanung hinsichtlich einer möglichst effizienten Nutzung der gewerblichen Bauflächen zu nutzen. Mögliche Ansatzpunkte sind konsequent mehrgeschossige Bauweisen sowie eine flächensparende Ausgestaltung der Flächen für den ruhenden Verkehr, etwa durch Bündelung und Stapelung der Stellplatzflächen. 

Natur und Landschaft 
Die von der Planung berührten Belange von Natur und Landschaft sind weiterhin in enger Ab-stimmung mit der zuständigen Fachbehörde zu berücksichtigen (vgl. RP 14 B I 1.2.1 (G), RP 14 BI 1.2.2.05.8 (G)). 

Ergebnis 
Die Planung kann aus hiesiger Sicht bei Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft nur für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 30 „Kitzberger Feld II“ mit den Erfordernissen der Raumordnung in Einklang gebracht werden. Auch mit den Anpassungen bzw. neuen Einteilungen der Flächen für Straßen, Grünumrandung und Gewerbefläche im nördlichen Teil Nr. 2 des derzeitigen Geltungsbereichs besteht landes-planerisch Einverständnis (ohne Einbeziehung des Grundstücks mit Fl.-Nr. 372 Gmkg. Nandlstadt). 
Erst nach Vorlage eines nachvollziehbaren Bedarfsnachweises und bei Berücksichtigung der Anforderungen an eine flächensparende Siedlungsentwicklung kann die 4. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung v. 28.11.2024 im Gesamtumfang abschließend landesplanerisch bewertet werden. 
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass bei nachfolgenden Bauleitplanungen der Flächenbedarf und eine effiziente Flächennutzung weiterhin im Kontext der jeweiligen Planung zu begründen sind. 

Hinweis 
In der Bekanntmachung der Marktgemeinde zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit v. 02.12.20224 (Stand 28.11.2024) wurde auf Seite 3 der Ausschnitt des Geltungsbereichs der 4. Flächennutzungsplanänderung mit Entwurfsstand v. 16.11.2023 abgebildet. 

Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Vasiliki Wolf 
Sachgebiet 24.2 - Landes- und Regionalplanung 
in den Regionen Ingolstadt (10) und München (14)

Beschlussempfehlung

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanung.
Zunächst ist es dem Marktrat wichtig mitzuteilen, dass die Rücknahme der nicht zur Verfügung stehenden Potentialflächen nach wie vor im Interesse der Marktgemeinde liegt und ein entsprechendes Bauleitplanverfahren zur Teilrücknahmeverfahren des Bebauungsplanes „Kitzberger Feld“ dazu durchgeführt werden soll, so dass auch zukünftig die Grundsätze des Flächensparens eingehalten werden. Um diesen Verfahrensschritt gerecht zu werden, hat man sich zur Änderung der Plandarstellung im Rahmen der öffentlichen Auslegung entschieden. Eine entsprechende Erläuterung dazu wird in der Begründung zur 4. Flächennutzungsplanänderung redaktionell ergänzt. 
Weiterhin wünscht die Marktgemeinde auch keinen Flächenüberhang auszuweisen. Die Ersatzflächen für die beabsichtigten Rücknahmeflächen sind insgesamt sogar kleiner, können jedoch durch Ihre bereits bestehende Verkehrs- und infrastrukturelle Erschließung deutlich leichter und kostengünstiger genutzt werden, was gerade im Hinblick auf die Folgekosten der Bauleitplanung einen erheblichen Punkt in der Bedarfsermittlung darstellt. Eine Liste der Anfragen von örtlichen und überörtlichen Gewerbebetrieben, die Ihre Betriebsflächen gerne im Markt Nandlstadt vergrößern oder ansiedeln würden, wurde der Regierung von Oberbayern zur Kenntnis gebracht. Die darin enthaltene Flächensumme zeigt den akuten Bedarf an neuer Gewerbefläche im Markt Nandlstadt nachdrücklich. Dabei ist zu betonen, dass dem Markt Nandlstadt an einer angemessenen, nachhaltigen und organischen Entwicklung gelegen ist.
Wie bereits zuvor erläutert, beabsichtigt der Markt Nandlstadt zukünftig die Rücknahmeflächen nicht mehr im Flächennutzungsplan dazustellen, möchte jedoch zunächst das erforderliche Bauleitplanverfahren zur Rücknahme der in Rede stehenden Flächen durchführen. Unter Abwägung des akuten Mangels an zur Verfügung stehenden Gewerbeflächen und des damit einhergehenden Mangels an wirtschaftlicher Entwicklungsfähigkeit, gegenüber der zeitlichen Dauer des Bauleitplanverfahrens zur Teilrücknahme, hat sich der Markt Nandlstadt dazu entschlossen, zunächst sowohl die Rücknahme als auch die Ersatzflächen in der 4. Flächennutzungsplanänderung darzustellen.

Die Erläuterungen in der Stellungnahme zum Thema Siedlungsstruktur/Flächensparen werden durch den Marktrat zur Kenntnis genommen und es wird mitgeteilt, dass diese Punkte in der angestrebten Entwicklung des Gewerbegebiets Kitzberger Feld bereits mitberücksichtigt wurden. Wie zuvor bereits erläutert kann im so zB im Bereich der Ersatzflächen die Erschließung deutlich einfacher und flächeneffizienter bewerkstelligt werden.

Die Zuständigen Fachbehörden wurden am Bauleitplanverfahren beteiligt und der Stellungnahmen in den Planungen berücksichtigt.

Der Markt nimmt erfreut zur Kenntnis, dass aus für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 „Kitzberger Feld II“ und den davon nördlich gelegenen Plangebieten bereits Einvernehmen mit der vorliegenden Planung herrscht.
Ein entsprechender Bedarfsnachweis für die restlichen, von der 4. Flächennutzungsplanänderung betroffenen Flächen, kann bei der Regierung von Oberbayern im Rahmen der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung vorgelegt werden.

Der Hinweis auf die Plandarstellung in der Bekanntmachung wird zur Kenntnis genommen. 

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanung.
Zunächst ist es dem Marktrat wichtig mitzuteilen, dass die Rücknahme der nicht zur Verfügung stehenden Potentialflächen nach wie vor im Interesse der Marktgemeinde liegt und ein entsprechendes Bauleitplanverfahren zur Teilrücknahmeverfahren des Bebauungsplanes „Kitzberger Feld“ dazu durchgeführt werden soll, so dass auch zukünftig die Grundsätze des Flächensparens eingehalten werden. Um diesen Verfahrensschritt gerecht zu werden, hat man sich zur Änderung der Plandarstellung im Rahmen der öffentlichen Auslegung entschieden. Eine entsprechende Erläuterung dazu wird in der Begründung zur 4. Flächennutzungsplanänderung redaktionell ergänzt. 
Weiterhin wünscht die Marktgemeinde auch keinen Flächenüberhang auszuweisen. Die Ersatzflächen für die beabsichtigten Rücknahmeflächen sind insgesamt sogar kleiner, können jedoch durch Ihre bereits bestehende Verkehrs- und infrastrukturelle Erschließung deutlich leichter und kostengünstiger genutzt werden, was gerade im Hinblick auf die Folgekosten der Bauleitplanung einen erheblichen Punkt in der Bedarfsermittlung darstellt. Eine Liste der Anfragen von örtlichen und überörtlichen Gewerbebetrieben, die Ihre Betriebsflächen gerne im Markt Nandlstadt vergrößern oder ansiedeln würden, wurde der Regierung von Oberbayern zur Kenntnis gebracht. Die darin enthaltene Flächensumme zeigt den akuten Bedarf an neuer Gewerbefläche im Markt Nandlstadt nachdrücklich. Dabei ist zu betonen, dass dem Markt Nandlstadt an einer angemessenen, nachhaltigen und organischen Entwicklung gelegen ist.
Wie bereits zuvor erläutert, beabsichtigt der Markt Nandlstadt zukünftig die Rücknahmeflächen nicht mehr im Flächennutzungsplan dazustellen, möchte jedoch zunächst das erforderliche Bauleitplanverfahren zur Rücknahme der in Rede stehenden Flächen durchführen. Unter Abwägung des akuten Mangels an zur Verfügung stehenden Gewerbeflächen und des damit einhergehenden Mangels an wirtschaftlicher Entwicklungsfähigkeit, gegenüber der zeitlichen Dauer des Bauleitplanverfahrens zur Teilrücknahme, hat sich der Markt Nandlstadt dazu entschlossen, zunächst sowohl die Rücknahme als auch die Ersatzflächen in der 4. Flächennutzungsplanänderung darzustellen.

Die Erläuterungen in der Stellungnahme zum Thema Siedlungsstruktur/Flächensparen werden durch den Marktrat zur Kenntnis genommen und es wird mitgeteilt, dass diese Punkte in der angestrebten Entwicklung des Gewerbegebiets Kitzberger Feld bereits mitberücksichtigt wurden. Wie zuvor bereits erläutert kann im so zB im Bereich der Ersatzflächen die Erschließung deutlich einfacher und flächeneffizienter bewerkstelligt werden.

Die Zuständigen Fachbehörden wurden am Bauleitplanverfahren beteiligt und der Stellungnahmen in den Planungen berücksichtigt.

Der Markt nimmt erfreut zur Kenntnis, dass aus für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 „Kitzberger Feld II“ und den davon nördlich gelegenen Plangebieten bereits Einvernehmen mit der vorliegenden Planung herrscht.
Ein entsprechender Bedarfsnachweis für die restlichen, von der 4. Flächennutzungsplanänderung betroffenen Flächen, kann bei der Regierung von Oberbayern im Rahmen der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung vorgelegt werden.

Der Hinweis auf die Plandarstellung in der Bekanntmachung wird zur Kenntnis genommen. 

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4.1.3. Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz, Maximilianstraße 39, 80538 München, vom 16.12.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 4.1.3

Sachverhalt

Sehr geehrte Damen und Herren, 
bei der Aufstellung und Änderung von Flächennutzungsplänen und Bebauungs-plänen sind für den durch die Gemeinde sicherzustellenden Brandschutz – Art. 1 des Bayer. Feuerwehrgesetzes – grundsätzlich folgende allgemeine Belange des abwehrenden Brandschutzes (Durchführung wirksamer Löscharbeiten und Ret-tung von Personen) zu überprüfen und bei Bedarf im Benehmen mit dem Kreisbrandrat durchzuführen: 
1. Das Hydrantennetz ist nach den Technischen Regeln des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) – Arbeitsblätter W 331 und W 405 – auszubauen. Gegebenenfalls ist der Löschwasserbedarf nach dem Ermittlungs- und Richtwertverfahren des ehem. Bayer. Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz zu ermitteln. Der Hydrantenplan ist vom Kreisbrandrat gegenzuzeichnen. 

2. Die öffentlichen Verkehrsflächen sind so anzulegen, dass sie hinsichtlich der Fahrbahnbreite, Kurvenkrümmungsradien usw. mit den Fahrzeugen der Feu-erwehr jederzeit und ungehindert befahren werden können. Die Tragfähigkeit muss dazu für Fahrzeuge bis 16 t (Achslast 10 t) ausgelegt sein. Hierzu wird auch auf die DIN 14 090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ verwiesen. Es muss insbesondere gewährleistet sein, dass Gebäude ganz oder mit Teilen in einem Ab-stand von höchstens 50 m von den öffentlichen Verkehrsflächen erreichbar sind. Bei Sackgassen ist darauf zu achten, dass die sog. „Wendehammer“ auch für Feuerwehrfahr-zeuge benutzbar sind. Zur ungehinderten Benutzung ist ein Wendeplatzdurchmesser von mind. 18 m, für Feuerwehreinsätze mit einer Drehleiter DL(K) 23-12 ein Durchmesser von mind. 21 m erforderlich. Gegebenenfalls sind Verkehrsbeschränkungen (Halteverbot) zu ver-fügen. 

3. Aus Aufenthaltsräumen von nicht zu ebener Erde liegenden Geschossen muss die Rettung von Personen über zwei voneinander unabhängige Rettungswege gewährleistet sein. Bei baulichen Anlagen ohne besondere Art und Nutzung und einer Bauhöhe unterhalb der Hoch-hausgrenze kann der zweite Rettungsweg auch über die Leitern der Feuerwehr sichergestellt werden, wenn die Feuerwehr über das erforderliche Rettungsgerät (z.B. Drehleiter DL(K) 23-12 o.ä.) verfügt. Sofern innerhalb der Hilfsfrist von 10 Minuten der zweite Rettungsweg über entsprechend ausreichende Leitern der Feuerwehr nicht sichergestellt werden kann, sind zwei voneinander unabhängige bauliche Rettungswege (notwendige Treppen) erforderlich. 

4. Bei Aufenthaltsräumen im Dachgeschoss müssen die notwendigen Fenster mit Leitern der Feuerwehr direkt anleiterbar sein (zweiter Rettungsweg). 

5. Die Feuerwehr ist bei der Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben oder anderer besonderer Einrichtungen (z.B. Verwender von Radioisotopen o.ä.), die auf Grund der Betriebsgröße und –art und/oder der gelagerten, hergestellten oder zu verarbeitenden Stoffe (z.B. radioaktive Stoffe, Säuren, brennbare Flüssigkeiten, aggressive Gase etc.) einen besonderen Gefahrenschwerpunkt bilden, entsprechend auszurüsten. 
Im Übrigen verweisen wir auf die "Planungshilfen für die Bauleitplanung", Fassung 2020/2021, herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, insbesondere auf den Abschnitt II 3 Nr. 35 -Brandschutz-. 
Wir haben uns nur aus der fachlichen Sicht des Brandschutzes geäußert und diese Äußerung innerhalb der Regierung nicht abgestimmt. 

Mit freundlichen Grüßen
Gez. 
Peter vom Hofe 
Fachberater für den 
Brand- und Katastrophenschutz

Beschlussempfehlung

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Abteilung Brand- und Katastrophenschutz und teilt mit, dass die in der Stellungnahme vorgebrachten Hinweise und Empfehlungen bereits in der Begründung zum Bebauungsplan unter Punkt 12. enthalten sind.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Abteilung Brand- und Katastrophenschutz und teilt mit, dass die in der Stellungnahme vorgebrachten Hinweise und Empfehlungen bereits in der Begründung zum Bebauungsplan unter Punkt 12. enthalten sind.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4.1.4. Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Mitgliedsgemeinde Attenkirchen, Rathausplatz 1, 85406 Zolling, vom 31.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 4.1.4

Sachverhalt

Beglaubigter Auszug aus der Niederschrift
Sitzung des Gemeinderates Attenkirchen am 20.01.2025

Beteiligung der Gemeinde Attenkirchen zur Aufstellung des Bebauungs- und
Grünordnungsplanes Nr. 30 "Kitzberger Feld II" und 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes des Marktes Nandlstadt im Parallelverfahren
gemäß§ 8 Abs. 3 Satz 1 Bau.GB;
Beteiligung der berührten Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i. V.
m. § 4a Abs. 2 BauGB;
Stellungnahme der Gemeinde Attenkirchen

Bürgermeister Mathias Kern gibt bekannt, dass die Gemeinde Attenkirchen mit Schreiben des Marktes Nandlstadt vom 12.12.2024 am Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht, ,,Kitzberger Feld II " und der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Nandlstadt mit Umweltbericht im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB beteiligt worden ist (Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB).
Der bestehende Flächennutzungsplan entspricht im Bereich des geplanten Sondergebietes „Einzelhandel mit Gastronomie" (SO) und Gewerbegebietes südlich des Marktes Nandlstadt nicht mehr der beabsichtigten Entwicklung, weshalb die gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren notwendig ist. In diesem Zusammenhang wird eine Teilfläche von 4,48 ha aus dem bereits bestehenden Bebauungsplanes Kitzberger Feld I zurückgenommen wegen fehlender Bereitschaft der Eigentümer zukünftig Gewerbeflächen zur Erschließung bereit zu stellen.
Der Markt Nandlstadt beabsichtigt mit der Planung folgende Ziele und Zwecke zu erreichen:
Der Markt Nandlstadt stellt aufgrund des Siedlungsdruckes der letzten Jahre in Verbindung mit hohem Personenzuzug den Bebauungsplan Nr. 30 Kitzberger Feld II auf. Im Parallelverfahren ändert er auch seinen mit Bescheid vom 11.04.2019 genehmigten Flächennutzungsplan mit der 4. Änderung. Der Markt Nandlstadt ist daher bestrebt seiner wachsenden Bevölkerung eine verbesserte Nahversorgung zu
ermöglichen.

Das Ziel dieser Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanaufstellung, ist demnach die Schaffung von Baurecht in Form eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel mit Gastronomie" (SO) gemäß §11 Abs.3 Satz 1 Nr.2. BauNVO. Damit soll die verbrauchernahe Versorgung der Bewohner des Marktes Nandlstadt verbessert werden. Zu diesem Zweck sollen im geplanten Sondergebiet als zulässige Arten der Nutzung nur ein Lebensmitteldiscounter, ein Lebensmittelvollsortimenter, ein Getränkemarkt, ein Drogeriemarkt ein Imbiss, ein Backshop mit Café und eine Apotheke zulässig sein. Durch die stetige Weiterentwicklung des Marktes Nandlstadt hat sich der Bedarf nach Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs weiter erhöht. Im südlichen Teil des Marktes Nandlstadt gibt es derzeit keinen Lebensmitteldiscounter oder Lebensmittelvollsortimenter. Im Zentrum von Nandlstadt gibt es kleinere Geschäfte, im Norden einen Penny- und im Westen einen Rewe-Supermarkt. Im ganzen Markt Nandlstadt gibt es keinen Drogeriemarkt trotz hoher Nachfrage. (Alle vollständigen Unterlagen der Gemeinde Nandlstadt können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.marktnandlstadt. de/bauen/laufende-bauleitverfahren) Die Gemeinde Attenkirchen hat zu der Planung der Gewerbegebietsflächen weiterhin keine Einwände und Anregungen.
Zu dem geplanten Sondergebiet „Einzelhandel mit Gastronomie", in dem ein Lebensmittelvollsortimenter (Zulässige Gesamtverkaufsfläche: 1.300 m2), ein Lebensmitteldiscounter (Zulässige Gesamtverkaufsfläche: 1.200 m2), ein Drogeriemarkt (Zulässige Gesamtverkaufsfläche: 800 m2), ein Getränkemarkt (Zulässige Gesamtverkaufsfläche: 500 m2), ein Imbiss (Zulässige Gesamtfläche: 65 m2), und ein Backshop mit Cafe (Zulässige Gesamtverkaufsfläche: 65 m2) sowie eine Apotheke (Zulässige Gesamtfläche: 200 m2) geplant sind, hatte die Gemeinde Attenkirchen in ihrer Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß§ 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB mehrere begründete Einwände vorgebracht. Die Gemeinde Attenkirchen bedankt sich beim Marktgemeinderat Nandlstadt für die Würdigung dieser Stellungnahme am 18.04.2024.
In der Beantwortung blieben leider zentrale Anliegen der Gemeinde Attenkirchen unberücksichtigt. Wir bitten unsere Nachbargemeinde Nandlstadt dringend, im Zuge des besagten Bauleitplanverfahrens eine umfassende Marktanalyse für den Bedarf und die momentane Bedarfsabdeckung der Nahversorgung im Grundzentrum Nandlstadt vorzunehmen, um etwaige Fehlplanungen zu vermeiden.
Darüber hinaus ist eine umfassende Marktanalyse unerlässlich, um die Auswirkungen des Sondergebietes „Einzelhandel mit Gastronomie" auf die Nachbarkommunen und damit auch auf die Gemeinde Attenkirchen abschätzen zu können. Erst dadurch lassen sich Erkenntnisse auf durch das Sondergebiet verursachte überörtliche Verkehrsströme und die damit verbundenen Verkehrsbelastungen mit Lärm und Abgasen sowie mögliche und ggf. sogar notwendige Abhilfemaßnahmen gewinnen (Empfehlung einer umfassenden Untersuchung). Ggf. ergeben sich daraus auch neue Anforderungen an den Öffentlichen Personennahverkehr von und nach Nandlstadt.

Beschluss: 7 : 4
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung nach § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB bittet die Gemeinde Attenkirchen als benachbarte Gemeinde zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht, ,,Kitzberger Feld II " und der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Nandlstadt mit Umweltbericht im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB zum geplanten Sondergebiet
,,Einzelhandel mit Gastronomie" um Berücksichtigung ihrer Anregungen.

Beschlussempfehlung

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Gemeinde Attenkirchen und nimmt die enthaltene Zusammenfassung der in Rede stehenden Bauleitplanung sowie die sonstigen fachliche Hinweise zur Kenntnis und antwortet dazu wie folgt:
Der Marktrat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass von Seiten der Gemeinde Attenkirchen keine Einwände bzgl. der geplanten Gewerbeflächen bestehen.
Die Aussage, dass in der Abwägung der Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung, Anliegen der Gemeinde Attenkirchen unberücksichtigt geblieben sind, wird vom Marktrat zurückgewiesen. Die Stellungnahme der Gemeinde Attenkirchen wurde Punkt für Punkt beantwortet und die vorgebrachten Punkte unter- und gegeneinander abgewogen.
Die Forderung der Gemeinde Attenkirchen nach einer zusätzlichen Marktanalyse wird vom Marktrat abgelehnt. Der Nutzen, den sich die Gemeinde Attenkirchen aus einer solchen Analyse verspricht, wird vom Marktrat nicht gesehen. Der Bedarf an zusätzlichen Einkaufsflächen wurde in der Begründung zum Bebauungsplan bereits ausführlich erläutert. 
Auch mit einem Zuwachs an Verkehrsaufkommen aus der Gemeinde Attenkirchen heraus ist nicht zu rechnen. Die Gemeinde Attenkirchen kann ihren Bürgern derzeit keine eigenen Supermarktflächen anbieten. Entsprechende „Einkaufsfahrten“ der Attenkirchener Bürgern müssen folglich auch bislang schon in den umliegenden Gemeinden erfolgen, sofern der Bedarf an Waren nicht bereits bei den lokalen Geschäften in Attenkirchen gedeckt werden kann. Eine zusätzliche Verkehrsbelastung, die größer wäre als die ohnehin schon vorhandene Verkehrsbelastung durch die Lage entlang der Bundestraße B301, für die Bewohner der Gemeinde Attenkirchen kann daraus folglich nicht abgeleitet werden.
Hinsichtlich der verbesserten Busverbindung von Attenkirchen nach Nandlstadt, bietet der Marktrat an, unabhängig von der vorliegenden Bauleitplanung, gemeinsam mit der Gemeinde Attenkirchen den Kontakt zum MVV – Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH zu suchen und sich dort für eine Verbesserung der gegenwärtigen Situation einzusetzen.

Aufgrund der Stellungnahme ist eine Änderung der Planung nicht veranlasst.

Diskussionsverlauf

Die GOL teilt die Auffassung der Gemeinde Attenkirchen bzgl. einer erforderlichen Bedarfserhebung und stimmt daher gegen den Abwägungsvorschlag.

Beschluss

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Gemeinde Attenkirchen und nimmt die enthaltene Zusammenfassung der in Rede stehenden Bauleitplanung sowie die sonstigen fachliche Hinweise zur Kenntnis und antwortet dazu wie folgt:
Der Marktrat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass von Seiten der Gemeinde Attenkirchen keine Einwände bzgl. der geplanten Gewerbeflächen bestehen.
Die Aussage, dass in der Abwägung der Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung, Anliegen der Gemeinde Attenkirchen unberücksichtigt geblieben sind, wird vom Marktrat zurückgewiesen. Die Stellungnahme der Gemeinde Attenkirchen wurde Punkt für Punkt beantwortet und die vorgebrachten Punkte unter- und gegeneinander abgewogen.
Die Forderung der Gemeinde Attenkirchen nach einer zusätzlichen Marktanalyse wird vom Marktrat abgelehnt. Der Nutzen, den sich die Gemeinde Attenkirchen aus einer solchen Analyse verspricht, wird vom Marktrat nicht gesehen. Der Bedarf an zusätzlichen Einkaufsflächen wurde in der Begründung zum Bebauungsplan bereits ausführlich erläutert. 
Auch mit einem Zuwachs an Verkehrsaufkommen aus der Gemeinde Attenkirchen heraus ist nicht zu rechnen. Die Gemeinde Attenkirchen kann ihren Bürgern derzeit keine eigenen Supermarktflächen anbieten. Entsprechende „Einkaufsfahrten“ der Attenkirchener Bürgern müssen folglich auch bislang schon in den umliegenden Gemeinden erfolgen, sofern der Bedarf an Waren nicht bereits bei den lokalen Geschäften in Attenkirchen gedeckt werden kann. Eine zusätzliche Verkehrsbelastung, die größer wäre als die ohnehin schon vorhandene Verkehrsbelastung durch die Lage entlang der Bundestraße B301, für die Bewohner der Gemeinde Attenkirchen kann daraus folglich nicht abgeleitet werden.
Hinsichtlich der verbesserten Busverbindung von Attenkirchen nach Nandlstadt, bietet der Marktrat an, unabhängig von der vorliegenden Bauleitplanung, gemeinsam mit der Gemeinde Attenkirchen den Kontakt zum MVV – Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH zu suchen und sich dort für eine Verbesserung der gegenwärtigen Situation einzusetzen.

Aufgrund der Stellungnahme ist eine Änderung der Planung nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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4.1.5. Wasserwirtschaftsamt München, Abteilung 5 - Landkreis Freising, Heßstraße 128, 80797 München, vom 22.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 4.1.5

Sachverhalt

Sehr geehrte Damen und Herren, 

zum vorliegenden Bebauungsplan „Kitzberger Feld II“ haben wir uns bereits mit Stellungnahme vom 14.02.2024 im Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB geäußert. 
Wir hatten Ihnen in der frühzeitigen Beteiligung zwei Hinweise gegeben. Unserer ersten Einwendung bzgl. der Festsetzung der Flächen für Regenrückhaltebecken haben Sie mit Abwägungsbeschluss vom 28.11.2024 entsprochen und im aktuell vorliegenden Bebauungsplanentwurf zwei Regenrückhaltebecken ergänzt. 
Wir bedauern, dass unsere zweite dringende Empfehlung, der Festsetzung von Gründächern für Flach- und flach geneigte Pultdächer, nicht entsprochen wurde. 
Wir erheben keine weiteren Einwendungen, weisen aber darauf hin, dass spätestens zur Einreichung eines Bauantrags ein Überflutungsnachweis gem. DIN 1986-100 geführt werden sollte. Wir empfehlen, einen Überflutungsnachweis mindestens für ein 100-jährliches Regenereignis durchzuführen. 
Für Rückfragen stehen wir auch gerne den Bauherren zur Verfügung.

Eine Kopie dieses Schreibens senden wir in cc an das Landratsamt Freising. 

Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Florian Hinz 
Bauoberrat

Beschlussempfehlung

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München und nimmt zur Kenntnis, dass die in der Planung bereits eingefügten Regenrückhaltebecken durch das WWA München positiv bemerkt wurden.
Hinsichtlich der empfohlenen Festsetzung von Gründächern für Flach- und flachgeneigte Pultdächer wird mitgeteilt, dass sich der Marktrat unter Abwägung der Vor- und Nachteile einer solchen Festsetzung dazu entschieden hat, insbesondere da Dachflächen vorrangig für den Aufbau von Photovoltaikanlagen genutzt werden sollen, hier von einer solchen verbindlichen Festsetzung abzusehen. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch das WWA München keine weiteren Einwände erhoben werden. Ebenso wird der Hinweis auf den ggf. notwendigen Überflutungsnachweis gemäß DIN 1986-100 wird vom Marktrat zur Kenntnis genommen und redaktionell in den Hinweisen zum Bebauungsplan ergänzt.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München und nimmt zur Kenntnis, dass die in der Planung bereits eingefügten Regenrückhaltebecken durch das WWA München positiv bemerkt wurden.
Hinsichtlich der empfohlenen Festsetzung von Gründächern für Flach- und flachgeneigte Pultdächer wird mitgeteilt, dass sich der Marktrat unter Abwägung der Vor- und Nachteile einer solchen Festsetzung dazu entschieden hat, insbesondere da Dachflächen vorrangig für den Aufbau von Photovoltaikanlagen genutzt werden sollen, hier von einer solchen verbindlichen Festsetzung abzusehen. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch das WWA München keine weiteren Einwände erhoben werden. Ebenso wird der Hinweis auf den ggf. notwendigen Überflutungsnachweis gemäß DIN 1986-100 wird vom Marktrat zur Kenntnis genommen und redaktionell in den Hinweisen zum Bebauungsplan ergänzt.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4.1.6. Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, Siemensstraße 20, 84030 Landshut, vom 28.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 4.1.6

Sachverhalt

Sehr geehrter Herr Wacker , 

unsere Stellungnahme vom 24.01.2024 gilt unverändert weiter.

Können Sie uns bereits Termine/Daten zum o. g. Vorhaben nennen?

Wenn ja ,würde ich Sie bitten die beigefügte Anlage „Eckdaten zum Neubaugebiet“, auch wenn noch nicht alle Daten bekannt sind, baldmöglichst an uns zurückzusenden bzw. an den Vorhabensträger/Eigentümer weiterzuleiten.

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen
Elke Meierbeck
DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GMBH 


Stellungnahme vom 24.01.24:

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Information. Das Schreiben ist am 04.01.2024 per E-Mail bei uns eingegangen. Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 125 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:

Die Telekom prüft derzeit die Voraussetzungen zur Errichtung eigener TK-Linien im Baugebiet. Je nach Ausgang dieser Prüfung wird die Telekom eine Ausbauentscheidung treffen. Vor diesem Hintergrund behält sich die Telekom vor, bei Unwirtschaftlichkeit oder einem bereits bestehenden oder geplanten Ausbau einer TK-lnfrastruktur durch einen anderen Anbieter auf die Errichtung eines eigenen Netzes zu verzichten.

Zur genannten Planung bestehen keine Einwände.

Im Geltungsbereich befinden sich derzeit keine Telekommunikationslinien der Telekom. Wir machen darauf aufmerksam, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine unterirdische Versorgung des Neubaugebietes durch die Telekom nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung möglich ist. Wir beantragen daher Folgendes sicherzustellen:
  • dass für den Ausbau des Telekommunikationsliniennetzes im Erschließungsgebiet eine ungehinderte, unentgeltliche und kostenfreie Nutzung der künftigen Straßen und Wege möglich ist,
  • dass eine rechtzeitige und einvernehmliche Abstimmung der Lage und der Dimensionierung der Leitungszonen vorgenommen wird und eine Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen für Straßenbau und Leitungsbau durch den Erschließungsträger erfolgt.
  • Wir bitten dem Vorhabenträger aufzuerlegen, dass dieser für das Vorhaben einen Bauablaufzeitenplan aufstellt und mit uns unter Berücksichtigung der Belange der Telekom abzustimmen hat, damit Bauvorbereitung, Kabelbestellung, Kabelverlegung, Ausschreibung von Tiefbauleistungen usw. rechtzeitig eingeleitet werden können. Für unsere Baumaßnahme wird eine Vorlaufzeit von 6 Monaten benötigt.
  • In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone für die Unterbringung der Telekommunikationslinien vorzusehen.

Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013 - siehe hier u. a. Abschnitt 6 - zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 28.01.2025 und nimmt zur Kenntnis, dass zur genannten Planung „Kitzberger Feld II“ und der 4. Flächennutzungsplanänderung weiterhin keine Einwände bestehen.
Es wird ebenfalls zur Kenntnis genommen, dass die Stellungnahme vom 24.01.24 weiterhin Gültigkeit hat und wird daher wie folgt beantwortet:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Telekom derzeit die Voraussetzungen zur Errichtung eigener TK-Linien im Baugebiet prüft. Es wird zur genommen, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine unterirdische Versorgung des Neubaugebietes durch die Telekom nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung möglich ist. Die Punkte, die dafür sichergestellt werden müssen, nimmt der Marktgemeinderat ebenso zur Kenntnis.

Es wird mitgeteilt, dass der vorgebrachte Verweis zum „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ in der vorliegenden Planung redaktionell in die Begründung ergänzt wird.

Termine und Daten werden der Telekom Technik GmbH so bald wie möglich mitgeteilt werden und die angefragten Eckdaten werden ebenfalls baldestmöglich zur Verfügung gestellt.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 28.01.2025 und nimmt zur Kenntnis, dass zur genannten Planung „Kitzberger Feld II“ und der 4. Flächennutzungsplanänderung weiterhin keine Einwände bestehen.
Es wird ebenfalls zur Kenntnis genommen, dass die Stellungnahme vom 24.01.24 weiterhin Gültigkeit hat und wird daher wie folgt beantwortet:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Telekom derzeit die Voraussetzungen zur Errichtung eigener TK-Linien im Baugebiet prüft. Es wird zur genommen, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine unterirdische Versorgung des Neubaugebietes durch die Telekom nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung möglich ist. Die Punkte, die dafür sichergestellt werden müssen, nimmt der Marktgemeinderat ebenso zur Kenntnis.

Es wird mitgeteilt, dass der vorgebrachte Verweis zum „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ in der vorliegenden Planung redaktionell in die Begründung ergänzt wird.

Termine und Daten werden der Telekom Technik GmbH so bald wie möglich mitgeteilt werden und die angefragten Eckdaten werden ebenfalls baldestmöglich zur Verfügung gestellt.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4.2. Stellungnahmen mit Einwänden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 4.2
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4.2.1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Wasserburger Straße 2, 85560 Ebersberg vom 31.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 4.2.1

Sachverhalt

Sehr geehrte Damen und Herren, 
für die erneute Beteiligung an o.g. Planungsvorhaben bedanken wir uns. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Ebersberg-Erding gibt für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Umweltbericht eine gemeinsame Stellungnahme der Bereiche Landwirtschaft und Forsten ab. 

Landwirtschaftliche Belange: 
Den Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung vom 18.04.2024 mit dem darin enthaltenen Abwägungsbeschluss haben wir erhalten. 
Unsere Stellungnahme vom 07.02.2024 hat weiterhin Gültigkeit. 
Es bestehen aus landwirtschaftlich-fachlicher Sicht keine weiteren Einwände. 

Forstwirtschaftliche und waldrechtliche Belange: 
Den Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung vom 18.04.2024 mit dem darin 
enthaltenen Abwägungsbeschluss nehmen wir zur Kenntnis. 
Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 07.02.2024. Es bestehen aus forstfachlicher und waldrechtlicher Sicht keine weiteren Einwände. 

Mit freundlichen Grüßen 
gez. Dr. Florian Zormaier 
Forstdirektor

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, und nimmt zur Kenntnis, dass die Stellungnahme vom 07.02.2024 weiterhin Gültigkeit hat, sowie dass aus landwirtschaftlich-fachlicher, forstfachlicher und waldrechtlicher Sicht keine weiteren Einwände bestehen.

Da die Stellungnahmen vom 07.02.2024 weiterhin Gültigkeit behalten wird durch den Marktgemeinderat wie folgt geantwortet:

Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass auf den angrenzenden Flächen für Landwirtschaft des Geltungsbereiches die landwirtschaftlichen Betriebe in der Ausübung und Entwicklung durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Der Marktgemeinderat teilt mit, dass der Hinweis bezüglich der Grenzabstände von mindestens 4 Metern zum Nachbargrundstück bereits im BBP unter „Textliche Hinweise Punkt D“ aufgeführt ist.
Zusätzlich werden folgende Hinweise zum Schutz der Landwirte redaktionell in die Begründung mit aufgenommen:

  1. Unvermeidbare Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen durch landwirtschaftliche Betriebe und von landwirtschaftlichen Nutzflächen (z.B. Nachtarbeit zur Erntezeit) sind zu dulden.
  2. Die benachbarten landwirtschaftlichen Flächen dürfen von den Maßnahmen der Ausgleichsflächen nicht beeinflusst werden.

Der Marktgemeinderat unterstützt die Empfehlung den qualitativ hochwertigen Boden abzutragen und auf ertragsärmeren Standorten zu verteilen und fügt diesen Punkt als Hinweis redaktionell in die Begründung mit ein.
Dem Marktgemeinderat Nandlstadt ist sich dem Verlust an landwirtschaftlicher Fläche bewusst und hat sich unter Abwägung aller wirtschaftlichen und ökologischen Punkte für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kitzberger Feld II“ entschieden.
Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass aus landwirtschaftlicher Sicht keine weiteren Einwände bestehen.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.

Forstfachliche und waldrechtliche Belange:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten von dem Bebauungsplan und der Flächennutzungsplanänderung nicht direkt betroffen sind und forstliche Belange daher nicht direkt berührt werden.

Der Marktgemeinderat bedankt sich für den Hinweis, dass die Fl.Nr. 261/0 und 262/0, Gemarkung Figlsdorf Wald i.S.d. § 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG) befindet. Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. Da sich die Flurnummern außerhalb des Geltungsbereiches befinden, ist eine Anpassung der aufgeführten Flurnummern nicht Bestandteil dieses Bauleitverfahrens und wird nicht innerhalb der 4. Flächennutzungsplanänderung angepasst. 

Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, und nimmt zur Kenntnis, dass die Stellungnahme vom 07.02.2024 weiterhin Gültigkeit hat, sowie dass aus landwirtschaftlich-fachlicher, forstfachlicher und waldrechtlicher Sicht keine weiteren Einwände bestehen.

Da die Stellungnahmen vom 07.02.2024 weiterhin Gültigkeit behalten wird durch den Marktgemeinderat wie folgt geantwortet:

Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass auf den angrenzenden Flächen für Landwirtschaft des Geltungsbereiches die landwirtschaftlichen Betriebe in der Ausübung und Entwicklung durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Der Marktgemeinderat teilt mit, dass der Hinweis bezüglich der Grenzabstände von mindestens 4 Metern zum Nachbargrundstück bereits im BBP unter „Textliche Hinweise Punkt D“ aufgeführt ist.
Zusätzlich werden folgende Hinweise zum Schutz der Landwirte redaktionell in die Begründung mit aufgenommen:

  1. Unvermeidbare Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen durch landwirtschaftliche Betriebe und von landwirtschaftlichen Nutzflächen (z.B. Nachtarbeit zur Erntezeit) sind zu dulden.
  2. Die benachbarten landwirtschaftlichen Flächen dürfen von den Maßnahmen der Ausgleichsflächen nicht beeinflusst werden.

Der Marktgemeinderat unterstützt die Empfehlung den qualitativ hochwertigen Boden abzutragen und auf ertragsärmeren Standorten zu verteilen und fügt diesen Punkt als Hinweis redaktionell in die Begründung mit ein.
Dem Marktgemeinderat Nandlstadt ist sich dem Verlust an landwirtschaftlicher Fläche bewusst und hat sich unter Abwägung aller wirtschaftlichen und ökologischen Punkte für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kitzberger Feld II“ entschieden.
Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass aus landwirtschaftlicher Sicht keine weiteren Einwände bestehen.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.

Forstfachliche und waldrechtliche Belange:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten von dem Bebauungsplan und der Flächennutzungsplanänderung nicht direkt betroffen sind und forstliche Belange daher nicht direkt berührt werden.

Der Marktgemeinderat bedankt sich für den Hinweis, dass die Fl.Nr. 261/0 und 262/0, Gemarkung Figlsdorf Wald i.S.d. § 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG) befindet. Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. Da sich die Flurnummern außerhalb des Geltungsbereiches befinden, ist eine Anpassung der aufgeführten Flurnummern nicht Bestandteil dieses Bauleitverfahrens und wird nicht innerhalb der 4. Flächennutzungsplanänderung angepasst. 

Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4.2.2. Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Erding/Freising, Dr.-Ulrich-Weg 3, 85435 Erding vom 30.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 4.2.2

Sachverhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Stellungnahmen des Bayerischen Bauernverbandes vom 30.01.2024 und 07.02.2024 gelten
weiterhin.
Mit freundlichen Grüßen,
Veronika Eicher
Fachberaterin



Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist darauf zu achten, dass eine ordentliche Bewirtschaftung der anliegenden Flächen zu gewährleisten ist. Landwirtschaftliche Fahrzeuge haben eine Breite von bis zu 3,5 m und diese sollten problemlos die Straßen befahren können. Die Verkehrswege dürfen nicht als zusätzliche Parkmöglichkeit gebraucht werden.
Der Verlust an landwirtschaftlicher Fläche für Verkehrsfläche und Bebauung nimmt immer weiter zu.

Deshalb ist eine mehrstöckige Bebauung grundsätzlich eher zu begrüßen, um den Verbrauch von landwirtschaftlich nutzbarer Fläche nicht unnötig zu beschleunigen. Zudem sollten die Möglichkeiten der Nachverdichtung und die Wiedernutzbarmachung von Flächen in Betracht gezogen werden, um die Inanspruchnahme von zusätzlichen Flächen auf das notwendige Maß zu begrenzen.

Eine Eingrünung ist grundsätzlich erstrebenswert. Es sollte aber bei der  Randbepflanzung, vor allem beim Pflanzen von Bäumen ein ausreichender Grenzabstand (4m) eingehalten werden, damit die landwirtschaftlichen Flächen nicht durch Schattenwirkung beeinträchtigt werden. Eine niedrige Bepflanzung ist zu begrüßen.

Im Rahmen der Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung werden Ausgleichsflächen ausgewiesen. Es ist zu begrüßen, dass der Ausgleich an Gewässern stattfindet und somit wertvollen Ackerboden schont. Es ist darauf zu achten, dass Ausgleichsflächen dergestalt gepflegt werden, dass hiervon keine negativen Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzung im Umgriff ausgehen (z.B. Unkrautsamenflug).

Des Weiteren ist auf einen ausreichenden Hochwasserschutz zu achten. Durch die Flächenversiegelung verschärft sich die Hochwasserproblematik für unterhalb liegender Ortschaften. Wiesen, die zur Futtergewinnung benötigt werden, können nach einem Hochwasser nicht mehr dafür genutzt werden.
Bei den immer häufiger werdenden Starkregenereignissen, wird die geplante Versickerung des Regenwassers nicht ausreichend sein.

Mit freundlichen Grüßen,
Veronika Eicher

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes und nimmt zur Kenntnis, dass die Stellungnahme vom 07.02.24 ihre Gültigkeit behält. Es wird daher wie folgt geantwortet:

Es wird mitgeteilt, dass durch die vorliegende Planung die Zugänglichkeit zu den anliegenden landwirtschaftlichen Flächen nicht eingeschränkt wird. Der vorgebrachte Hinweis bezüglich der ordentlichen Bewirtschaftung der anliegenden Flächen, insbesondere in Bezug auf die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Verkehrswege, befindet sich bereits in der Begründung zum Bebauungsplan. 

Dem Marktgemeinderat Nandlstadt ist sich dem Verlust an landwirtschaftlicher Fläche bewusst und hat sich unter Abwägung aller wirtschaftlichen und ökologischen Punkte für die 4. Flächennutzungsplanänderung entschieden. Eine Nachverdichtung im Bezug auf Gewerbeflächen scheint schwerlich realisierbar, ohne die bestehenden Betriebe in ihrem wirtschaftlichen Bestand und deren Möglichkeit zur wirtschaftlichen Entwicklung erheblich einzuschränken. Dies stünde im Widerspruch zu den Maßgaben des Landesentwicklungsprogrammes. Weiterhin sei mitgeteilt, dass der Markt Nandlstadt bereits über zu wenige realisierbare Gewerbeflächen verfügt und sich deshalb zur Neuausweisung der in Rede stehenden Flächen entschieden hat. Zudem stellt die Planung mit der gewerblichen Nutzung kein Widerspruch gegenüber einer Wiedernutzbarkeit dar.

Der Marktgemeinderat teilt mit, dass zum Schutz der angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebe auf Ebene des Bebauungsplanes „Textliche Hinweise Punkt D“ auf einen Hinweis bezüglich der Grenzabstände zur Nachbargrenze für Pflanzen verwiesen wird. Eine entsprechende Festsetzung auf Ebene des Flächennutzungsplanes scheint nicht angebracht zu sein.

Der Marktrat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die ausgewiesenen Ausgleichsflächen durch den bayerischen Bauernverband begrüßt werden. 
Es sind Pflegemaßnahmen (jährliche Mahd) auf der Ausgleichsfläche durchzuführen. Ein Samenflug von Wildpflanzen kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dies ist jedoch zu akzeptieren. Biodiversität ist auch Ziel der Bayerischen Staatsregierung für die bäuerliche Landwirtschaft.

Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis entgegen, dass auf einen ausreichenden Hochwasserschutz zu achten ist.
Geplant ist das Niederschlagswasser gedrosselt in den Kühbach abzuleiten.  Dies wird vom Wasserwirtschaftsamt und der Abteilung Wasserrecht befürwortet. Es wird mit Abstimmung dieser Behörden ein Entwässerungskonzept entsprechend erstellt. Der Kühbach ist weder als vorläufiges noch als festgesetztes Überschwemmungsgebiet erfasst. Durch das gepufferte Sammeln und die gedrosselte Einleitung im gesamten Gewerbegebiet wird die Menge an Niederschlag, besser gesteuert und gelangt nur verzögert in den Kühbach. In Anbetracht der großräumigen Einzugsfläche des Kühbachs von rund 3,3 km² zwischen Nandlstadt und Gründl, stellt der betreffende Planausschnitt der 4. Flächennutzungsplanänderung mit rund 5 Hektar (= 0,05 km²) für die gesamte Einzugsfläche eine nachgeordnete Rolle. Hochwasserschutzmaßnahmen einzig aufgrund der in Rede stehenden Bauleitplanungen scheinen daher nicht zwingend geboten. Weiterhin ist bereits berücksichtigt, dass die Regenrückhaltebecken über das erforderliche Volumen hinaus größer ausgelegt werden um auch zukünftige Starkregenereignisse ausreichend abzupuffern.

Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes und nimmt zur Kenntnis, dass die Stellungnahme vom 07.02.24 ihre Gültigkeit behält. Es wird daher wie folgt geantwortet:

Es wird mitgeteilt, dass durch die vorliegende Planung die Zugänglichkeit zu den anliegenden landwirtschaftlichen Flächen nicht eingeschränkt wird. Der vorgebrachte Hinweis bezüglich der ordentlichen Bewirtschaftung der anliegenden Flächen, insbesondere in Bezug auf die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Verkehrswege, befindet sich bereits in der Begründung zum Bebauungsplan. 

Dem Marktgemeinderat Nandlstadt ist sich dem Verlust an landwirtschaftlicher Fläche bewusst und hat sich unter Abwägung aller wirtschaftlichen und ökologischen Punkte für die 4. Flächennutzungsplanänderung entschieden. Eine Nachverdichtung im Bezug auf Gewerbeflächen scheint schwerlich realisierbar, ohne die bestehenden Betriebe in ihrem wirtschaftlichen Bestand und deren Möglichkeit zur wirtschaftlichen Entwicklung erheblich einzuschränken. Dies stünde im Widerspruch zu den Maßgaben des Landesentwicklungsprogrammes. Weiterhin sei mitgeteilt, dass der Markt Nandlstadt bereits über zu wenige realisierbare Gewerbeflächen verfügt und sich deshalb zur Neuausweisung der in Rede stehenden Flächen entschieden hat. Zudem stellt die Planung mit der gewerblichen Nutzung kein Widerspruch gegenüber einer Wiedernutzbarkeit dar.

Der Marktgemeinderat teilt mit, dass zum Schutz der angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebe auf Ebene des Bebauungsplanes „Textliche Hinweise Punkt D“ auf einen Hinweis bezüglich der Grenzabstände zur Nachbargrenze für Pflanzen verwiesen wird. Eine entsprechende Festsetzung auf Ebene des Flächennutzungsplanes scheint nicht angebracht zu sein.

Der Marktrat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die ausgewiesenen Ausgleichsflächen durch den bayerischen Bauernverband begrüßt werden. 
Es sind Pflegemaßnahmen (jährliche Mahd) auf der Ausgleichsfläche durchzuführen. Ein Samenflug von Wildpflanzen kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dies ist jedoch zu akzeptieren. Biodiversität ist auch Ziel der Bayerischen Staatsregierung für die bäuerliche Landwirtschaft.

Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis entgegen, dass auf einen ausreichenden Hochwasserschutz zu achten ist.
Geplant ist das Niederschlagswasser gedrosselt in den Kühbach abzuleiten.  Dies wird vom Wasserwirtschaftsamt und der Abteilung Wasserrecht befürwortet. Es wird mit Abstimmung dieser Behörden ein Entwässerungskonzept entsprechend erstellt. Der Kühbach ist weder als vorläufiges noch als festgesetztes Überschwemmungsgebiet erfasst. Durch das gepufferte Sammeln und die gedrosselte Einleitung im gesamten Gewerbegebiet wird die Menge an Niederschlag, besser gesteuert und gelangt nur verzögert in den Kühbach. In Anbetracht der großräumigen Einzugsfläche des Kühbachs von rund 3,3 km² zwischen Nandlstadt und Gründl, stellt der betreffende Planausschnitt der 4. Flächennutzungsplanänderung mit rund 5 Hektar (= 0,05 km²) für die gesamte Einzugsfläche eine nachgeordnete Rolle. Hochwasserschutzmaßnahmen einzig aufgrund der in Rede stehenden Bauleitplanungen scheinen daher nicht zwingend geboten. Weiterhin ist bereits berücksichtigt, dass die Regenrückhaltebecken über das erforderliche Volumen hinaus größer ausgelegt werden um auch zukünftige Starkregenereignisse ausreichend abzupuffern.

Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4.2.3. Handwerkskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 4, 80333 München

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 4.2.3

Sachverhalt

Sehr geehrter Herr Pichlmaier,
die Handwerkskammer für München und Oberbayern bedankt sich für die erneute Beteiligung an o.a. Verfahren der Marktgemeinde Nandlstadt und nimmt die Abwägung ihrer Stellungnahme sowie aus dem Planentwurf mit Fassungsdatum 28.November 2024 soweit ersichtlichen Anpassungen zur Kenntnis:

Im Sondergebietsteil 3 (SO 3) soll als ergänzende Nutzung zusätzlich eine Apotheke mit einer Verkaufsfläche von max. 200 m² zulässig, daher erhält das Sondergebiet nun die Zweckbestimmung „Einzelhandel mit Gastronomie und Apotheke". Zudem wurde eine Aktualisierung der schalltechnischen Untersuchung (Bericht Nr. 23-005-07 des Ingenieurbüro BL-Consult Piening von 6.März 2024) vorgenommen sowie die Hinweise und Festsetzungen des Bebauungsplans zum Immissionsschutz ergänzt.

Auf die vorausgegangene Stellungnahme von 2024 sei von unserer Seite diesbezüglich weiterhin verwiesen, hinsichtlich des Sondergebiets erübrigt sich eine weitere Betrachtung, da gemäß dem beigefügten Sitzungsbuchauszug der Dimensionierung des Einzelhandelsgroßprojekts von Seiten der Regierung von Oberbayern offenbar zugestimmt wurde.

Mit freundlichen Grüßen
lsabella Hößl
Referentin

Beschlussempfehlung

Der Marktrat bedank sich für die Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern.
Wie in der Stellungnahme bereits richtig festgestellt, wurden zusätzliche Maßnahmen zum Thema Schallschutz in die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingestellt.

Der Verweis auf die Stellungnahme der Handwerkskammer von 2024 wird durch den Marktrat zur Kenntnisgenommen. 
Die in der Stellungnahme angeregte Erhöhung der Immissionsgrenzwerte um 5 dB (A) tags/ nachts wurde durch den Schallschutzgutachter überprüft. Durch eine etwaige Erhöhung der Immissionsgrenzwerte um 5 dB (A) ergeben sich keine signifikanten Vorteile für die anzusiedelnden Betriebe. Deshalb hat sich der Marktrat dazu entschieden die Grenzwerte entsprechend den geltenden Normen beizubehalten. 
Dem Wunsch der Handwerkskammer Büronutzungen nur ausnahmsweise zuzulassen wird vom Marktrat nicht gefolgt. Gemäß §8 Abs. 1 BauNVO dienen Gewerbegebiete vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. Unter §8 Abs 2 S2. werden Büro- und Verwaltungsnutzungen explizit zugelassen. Dieser Maßgabe und den Richtlinien des baulichen Schallschutzes folgend, sollen Büro- und Verwaltungsnutzungen regulär zulässig bleiben. 

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktrat bedank sich für die Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern.
Wie in der Stellungnahme bereits richtig festgestellt, wurden zusätzliche Maßnahmen zum Thema Schallschutz in die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingestellt.

Der Verweis auf die Stellungnahme der Handwerkskammer von 2024 wird durch den Marktrat zur Kenntnisgenommen. 
Die in der Stellungnahme angeregte Erhöhung der Immissionsgrenzwerte um 5 dB (A) tags/ nachts wurde durch den Schallschutzgutachter überprüft. Durch eine etwaige Erhöhung der Immissionsgrenzwerte um 5 dB (A) ergeben sich keine signifikanten Vorteile für die anzusiedelnden Betriebe. Deshalb hat sich der Marktrat dazu entschieden die Grenzwerte entsprechend den geltenden Normen beizubehalten. 
Dem Wunsch der Handwerkskammer Büronutzungen nur ausnahmsweise zuzulassen wird vom Marktrat nicht gefolgt. Gemäß §8 Abs. 1 BauNVO dienen Gewerbegebiete vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. Unter §8 Abs 2 S2. werden Büro- und Verwaltungsnutzungen explizit zugelassen. Dieser Maßgabe und den Richtlinien des baulichen Schallschutzes folgend, sollen Büro- und Verwaltungsnutzungen regulär zulässig bleiben. 

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4.2.4. Landratsamt Freising, Abteilung Wasserrecht, Landshuter Straße 31, 85356 Freising vom 03.02. 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 4.2.4

Sachverhalt

Arbeitsbereich Niederschlagswasserbeseitigung: 
Das Niederschlagswasser aus dem Bereich der befestigten Flächen des Plangebiets soll in Regenrückhaltebecken zurückgehalten werden und gedrosselt durch einen bestehenden Durchlass unter der Kreisstraße FS 32 direkt in den Kühbach eingeleitet werden. Die befestigten Flächen des Plangebiets sind circa 1,6 ha groß. Bis auf die Dachflächen des Sondergebietes (hier: Kategorie I) ist das Niederschlagswasser der Belastungskategorie II zuzuordnen.

Aufgrund der Größe der befestigten Flächen von über 1.000 m² ist für die Einleitung des gesammelten Niederschlagswassers in den Kühbach eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Da kein Rechtsanspruch auf Erteilung einer wasserrechtlichen Gestattung besteht, sollte dies bereits im Bebauungsplanverfahren mit dem Landratsamt Freising, Wasserrecht und Wasserwirtschaft, sowie dem Wasserwirtschaftsamt München abgestimmt werden. Bestehende Erlaubnisse (zur Niederschlagswasserbeseitigung) werden nicht tangiert.

Nach bisherigen Planungsstand soll zur Ableitung des Niederschlagswassers aus dem Regenrückhaltebecken in den Kühbach ein bereits bestehender DN 300 Durchlass verwendet werden, um die Kreisstraße FS 32 zu unterqueren. Dieser Durchlass ist Eigentum des Landkreises Freising (Tiefbauamt) und ist eine Benutzungsanlage im Rahmen der erlaubnispflichtigen Niederschlagswasserbeseitigung. Für die Benutzung des Durchlasses ist eine rechtliche Sicherung erforderlich, die nach Rücksprache mit dem Tiefbauamt momentan noch nicht vorliegt. Wegen Art und Form der rechtlichen Sicherung ist mit dem Tiefbauamt Kontakt aufzunehmen. 

Es sollte bereits jetzt - unter Absprache mit dem Wasserwirtschaftsamt München und entgegen der dortigen Stellungnahme vom 21.01.2025 - kritisch geprüft werden, ob der bestehende Durchlass auch in dieser Größe ausreichend groß bemessen ist. Sollte vielleicht noch ein weiterer zweiter oder ein größerer Durchlass zur Ableitung des Niederschlagswassers unter der Kreisstraße erforderlich werden, weisen wir darauf hin, dass hierzu ebenfalls eine Zustimmung vom Landkreis Freising – Tiefbauamt erforderlich wäre. Im Entwässerungsplan für den Bebauungsplan ist darzulegen, dass die bestehenden Entwässerungsanlagen, die genutzt werden sollen, genug Kapazität aufweisen.

Das wild abfließende Wasser wird nach Angaben der Gemeinde über die bestehende Straßenentwässerung der Gemeinde abgeleitet. Aufgrund der Hanglage weisen wir auf § 37 WHG hin: „Der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers auf ein tieferliegendes Grundstück darf nicht zum Nachteil eines höher liegenden Grundstücks behindert werden. Der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers darf nicht zum Nachteil eines tieferliegenden Grundstücks verstärkt oder auf andere Weise verändert werden“ (…)

Mangels einer rechtlichen Sicherung für die Nutzung des bestehenden DN 300 Durchlasses unter der Kreisstraße FS 32 können wir dem Vorhaben momentan noch nicht abschließend zustimmen.

Möglichkeiten der Überwindung (z. B. Ausnahmen oder Befreiungen)
Entgegen der Ausführungen im Erläuterungsbericht, liegt keine Vereinbarung mit dem Landratsamt Freising, SG 61- Tiefbau vor. Eine Rücksprache mit dem SG 61 ergab, dass dort keine Vereinbarung - geschweige denn eine vertragliche Vereinbarung - bekannt ist, so dass dem Vorhaben derzeit nicht zugestimmt werden kann. Eine Abhilfe ist durch den Abschluss einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung möglich.

Beschlussempfehlung

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Abteilung Wasserrecht des LRA Freising.
Die in der Stellungnahme vorgebrachten Punkte werden zur Kenntnis genommen und wie folgt beantwortet. 
Hinsichtlich der rechtlichen Sicherung der Benutzung des Durchlasses unter der Kreisstraße wurde mittlerweile Kontakt mit dem Tiefbauamt aufgenommen. Entsprechende Unterlagen für eine Vereinbarung finden sich in Vorbereitung.
Der Hinweis auf die Dimensionierung des Durchlasses als DN300 wird durch den Marktrat zur Kenntnis genommen. Eine Prüfung der erforderlichen Größe des Durchlasses und somit der Durchlasskapazität wird im Rahmen der Entwässerungsplanung vorgenommen. Sollten sich hier Handlungsbedarf zeigen können die entsprechenden Maßnahmen getroffen werden und der Durchlass ggf. in seiner Größe angepasst werden, sodass die Kapazität der Entwässerungsanlagen den notwendigen Dimensionen entspricht.
Weiterhin wird mitgeteilt, dass durch die vorliegende Bauleitplanung kein Eingriff in die Straßenentwässerung erfolgt. Entsprechend ist auch in diesem Zusammenhang nicht mit einer Verschlechterung der Bestandssituation nach §37 WHG zu rechnen.
Der Marktrat nimmt zur Kenntnis, dass die Abteilung Wasserrecht aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Sicherung der Nutzung des Durchlasses dem Vorhaben momentan noch nicht abschließenden zustimmen kann, verweist aber nochmals darauf, dass eine entsprechende Sicherung sich bereits in Vorbereitung befindet. Sobald die Sicherung der Durchlassnutzung abschließend vereinbart wurde, wird die Abteilung Wasserrecht darüber in Kenntnis gesetzt werden.

Eine Planänderung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Abteilung Wasserrecht des LRA Freising.
Die in der Stellungnahme vorgebrachten Punkte werden zur Kenntnis genommen und wie folgt beantwortet. 
Hinsichtlich der rechtlichen Sicherung der Benutzung des Durchlasses unter der Kreisstraße wurde mittlerweile Kontakt mit dem Tiefbauamt aufgenommen. Entsprechende Unterlagen für eine Vereinbarung finden sich in Vorbereitung.
Der Hinweis auf die Dimensionierung des Durchlasses als DN300 wird durch den Marktrat zur Kenntnis genommen. Eine Prüfung der erforderlichen Größe des Durchlasses und somit der Durchlasskapazität wird im Rahmen der Entwässerungsplanung vorgenommen. Sollten sich hier Handlungsbedarf zeigen können die entsprechenden Maßnahmen getroffen werden und der Durchlass ggf. in seiner Größe angepasst werden, sodass die Kapazität der Entwässerungsanlagen den notwendigen Dimensionen entspricht.
Weiterhin wird mitgeteilt, dass durch die vorliegende Bauleitplanung kein Eingriff in die Straßenentwässerung erfolgt. Entsprechend ist auch in diesem Zusammenhang nicht mit einer Verschlechterung der Bestandssituation nach §37 WHG zu rechnen.
Der Marktrat nimmt zur Kenntnis, dass die Abteilung Wasserrecht aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Sicherung der Nutzung des Durchlasses dem Vorhaben momentan noch nicht abschließenden zustimmen kann, verweist aber nochmals darauf, dass eine entsprechende Sicherung sich bereits in Vorbereitung befindet. Sobald die Sicherung der Durchlassnutzung abschließend vereinbart wurde, wird die Abteilung Wasserrecht darüber in Kenntnis gesetzt werden.

Eine Planänderung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4.2.5. Verwaltungsgemeinschaft Sünching, Gemeinde Mötzing, Schulstraße 26, 93104 Sünching, vom 20.12.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 4.2.5

Sachverhalt

Ökol. Ausgleichsfläche FI.Nr. 340, Gmkg. Schönach:
Es wird gebeten, die Abstände der Baum- und Strauchpflanzungen zu den angrenzenden Feldwegen und Ackerflächen auf 6 m zu erhöhen, da die gesetzlichen Abstände in der Praxis oftmals nicht ausreichend sind.

Beschlussempfehlung

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Gemeinde Mötzing und teilt dazu mit, dass die Abstände von Baumpflanzungen entlang der geplanten Ausgleichsflächen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfolgt. Sofern dies vor Ort möglich sein sollte, können die Abstände erhöht werden. Ansonsten werden die gesetzlichen Vorgaben eingehalten.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Gemeinde Mötzing und teilt dazu mit, dass die Abstände von Baumpflanzungen entlang der geplanten Ausgleichsflächen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfolgt. Sofern dies vor Ort möglich sein sollte, können die Abstände erhöht werden. Ansonsten werden die gesetzlichen Vorgaben eingehalten.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4.2.6. Regionaler Planungsverband München, Arnulfstraße 60, 3. OG, 80335 München vom 30.01.2025, 30.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 4.2.6

Sachverhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Beteiligung an o. g. Verfahren.

Die vorgelegte Planung wird aus regionalplanerischer Sicht kritisch beurteilt. Ausschlaggebend hierfür ist, dass die im vorangegangenen Verfahrensschritt noch geplante Herausnahme von rund 2,3 ha rechtswirksam dargestellter gewerblicher Baufläche im nordwestlichen Bereich des Gewerbegebietes in der aktuell vorliegenden Planfassung wieder enthalten ist.

Gemäß RP 14-Ziel B II 4.1 sind bei der Siedlungsentwicklung die Möglichkeiten der Innenentwicklung, d.h. Flächen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und die im Flächennutzungsplan dargestellten Flächen vorrangig zu nutzen. Eine darüberhinausgehende Entwicklung ist nur zulässig, wenn auf diese Potenziale nicht zurückgegriffen werden kann. Die Planunterlagen geben Auskunft darüber, dass eine bauliche Nutzung größerer Flächenanteile im Geltungsbereich des bestehenden Gewerbegebietes praktisch nicht umsetzbar ist.

Konsequenterweise sollte dann im Gegenzug zur geplanten Neudarstellung die Rücknahme dieser nicht nutzbaren Bauflächen aus dem Flächennutzungsplan eingehend geprüft werden.

Bei etwaigen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß
Marc Wißmann
Geschäftsführer

Beschlussempfehlung

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes München.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der RPV die Änderung der Planung aus regionalplanerischer Sicht kritisch sieht.
Wie in der Stellungnahme richtig angemerkt wird, sollten gemäß Regionalplan und Landesentwicklungsprogramm, die zur Verfügung stehenden Flächenpotentiale genutzt werden. Dies entspricht auch dem Willen des Marktes Nandlstadt, weshalb man sich seit fast 30 Jahren um die Potentialflächen im Bereich des Gewerbegebiets bemüht hat. Leider blieben diese Versuche erfolglos und der Markt Nandlstadt möchte nun im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit seine planerischen Absichten im Bereich des Kitzberger Feldes ändern. Die Rücknahme der der nicht zur Verfügung stehenden Flächen wird daher nach wie vor angestrebt, muss aber in einem separaten Bauleitverfahren durchgeführt werden, weshalb man sich im Rahmen der zweiten Auslegung entschieden hat, die Rücknahmeflächen zunächst in der aktuellen Darstellung zu belassen, bis das Rücknahmeverfahren abgeschlossen wurde. Eine entsprechende Erläuterung dazu wird in der Begründung zur 4. Flächennutzungsplanänderung redaktionell ergänzt.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Diskussionsverlauf

Die Fraktion GOL sieht das Planungsvorhaben – ebenso wie auch der RPV – nach wie vor kritisch und stimmt daher gegen den Abwägungsvorschlag.

Beschluss

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes München.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der RPV die Änderung der Planung aus regionalplanerischer Sicht kritisch sieht.
Wie in der Stellungnahme richtig angemerkt wird, sollten gemäß Regionalplan und Landesentwicklungsprogramm, die zur Verfügung stehenden Flächenpotentiale genutzt werden. Dies entspricht auch dem Willen des Marktes Nandlstadt, weshalb man sich seit fast 30 Jahren um die Potentialflächen im Bereich des Gewerbegebiets bemüht hat. Leider blieben diese Versuche erfolglos und der Markt Nandlstadt möchte nun im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit seine planerischen Absichten im Bereich des Kitzberger Feldes ändern. Die Rücknahme der der nicht zur Verfügung stehenden Flächen wird daher nach wie vor angestrebt, muss aber in einem separaten Bauleitverfahren durchgeführt werden, weshalb man sich im Rahmen der zweiten Auslegung entschieden hat, die Rücknahmeflächen zunächst in der aktuellen Darstellung zu belassen, bis das Rücknahmeverfahren abgeschlossen wurde. Eine entsprechende Erläuterung dazu wird in der Begründung zur 4. Flächennutzungsplanänderung redaktionell ergänzt.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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4.2.7. Wasserzweckverband Baumgartner Gruppe, Berging 10 –Wasserturm, 85395 Attenkirchen vom 13.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 4.2.7

Sachverhalt

Sehr geehrter Herr Wacker,
anbei übersenden wir Ihnen unsere negative Stellungnahme zum Bebauungsplan „Kitzberger Feld II“, in der wir auf die aktuellen Herausforderungen im Bereich der Wasserversorgung hinweisen möchten.
Zur Erklärung der derzeitigen Situation im Hinblick auf unseren Wasserbezug: Dieser erfolgt zu 100 % über den ZVWV Hallertau. Aktuell befinden wir uns in einem Rechtsstreit mit diesem Verband, was die Dringlichkeit der nachfolgend aufgeführten Punkte zur Beschlussfassung unterstreicht:

Wasserlieferant: ZVWV Hallertau

  • Der Wasserliefervertrag zwischen dem Wasserzweckverband Baumgartner Gruppe und dem ZVWV Hallertau, datiert auf den 24.06.2016 bzw. 12.12.2016, wurde zum 31.12.2021 gekündigt.
  • In der Verbandsversammlung des ZVWV Hallertau am 24.04.2024 wurde beschlossen, die beiden Übergabestellen Rehloh und Haslach dauerhaft zu schließen:
    • Rehloh zum 31.12.2025
    • Haslach zum 31.12.2027 

Sollten diese Wassersperre umgesetzt werden, ist eine zuverlässige Trinkwasserversorgung nur noch eingeschränkt oder möglicherweise gar nicht mehr gewährleistet.

  • Um eine Wassersperre zu vermeiden und die Versorgung langfristig sicherzustellen, fand am 21.10.2024 ein Vermittlungsgespräch beim Bayerischen Gemeindetag unter der Leitung von Frau Dr. Thimet statt. Dabei wurde eine gemeinsame Berechnungsgrundlage erarbeitet, die als Basis für einen neuen Vertrag dienen soll. Dieser Vertrag soll von beiden Parteien geprüft und anschließend den jeweiligen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
  • Der Beschluss des ZVWV Hallertau vom 24.04.2024, der die dauerhafte Wassersperre vorsieht, bleibt jedoch bestehen.

Alternative Wasserlieferanten: Gemeinde Zolling und WZV Paunzhausen

  • Die beiden alternativen Wasserversorger bieten lediglich „Notverbünde“ an, die für eine dauerhafte Versorgung jedoch nicht geeignet sind.
Sollte es trotz aller Bemühungen nicht möglich sein, eine Einigung mit dem ZVWV Hallertau zu erzielen, würde der Markt Nandlstadt mit der Beschlussfassung das Restrisiko tragen, die Wasserversorgung für das „Kitzberger Feld II“ sicherzustellen.
Wir bitten Sie, diese Punkte in die weiteren Planungen und Entscheidungsprozesse einzubeziehen.

Mit freundlichen Grüßen,
Patrik Stäringer

Beschlussempfehlung

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme und nimmt die vorgebrachten Punkte der Stellungnahme zur Kenntnis.
Die erläuterten Entwicklungen hinsichtlich der Wasserversorgung werden vom Marktrat mit Interesse verfolgt, da von davon auch die Wasserversorgung des ganzen Gemeindebereichsabhängig ist. Die vorgebrachten Punkte in der Stellungnahme werden deshalb aufmerksamst zur Kenntnis genommen. 
Der Marktrat teilt dazu mit, dass in Erwartung einer Einigung zwischen den Versorgerverbänden, und in Anbetracht der alternativen Ausweichmöglichkeit, es für geraten hält, mit der vorliegenden Bauleitplanung fortzufahren, da diese eine wichtige Maßnahme für die gesamte Gemeinde darstellt, und eine nicht Versorgung mit Wasser nicht immanent zu erwarten ist. Außerdem sind die hier in Rede stehenden Betriebe in ihrem täglichem Bedarf weniger wasserintensiv als vergleichsweise ein Wohngebiet.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Diskussionsverlauf

Marktrat Unger erkundigt sich, ob für den Markt Nandlstadt Komplikationen durch die Stellungnahme des Wasserzweckverbands entstehen können und was passiert, wenn das WZV Baumgartner Gruppe die Versorgung nicht sicherstellen könne. Der Vorsitzende hat keine Antwort auf diese Fragen, sieht jedoch das Eintreten dieses Falles als nicht realistisch.
Marktrat Unger ergänzt, man müsse das Vorgehen des WZV Hallertau in Frage stellen und solle Druck zur Erreichung einer Einigung ausüben.
Der Vorsitzende verliest sodann für die Zuhörer:innen die Stellungnahme sowie den Abwägungsvorschlag.

Beschluss

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme und nimmt die vorgebrachten Punkte der Stellungnahme zur Kenntnis.
Die erläuterten Entwicklungen hinsichtlich der Wasserversorgung werden vom Marktrat mit Interesse verfolgt, da von davon auch die Wasserversorgung des ganzen Gemeindebereichsabhängig ist. Die vorgebrachten Punkte in der Stellungnahme werden deshalb aufmerksamst zur Kenntnis genommen. 
Der Marktrat teilt dazu mit, dass in Erwartung einer Einigung zwischen den Versorgerverbänden, und in Anbetracht der alternativen Ausweichmöglichkeit, es für geraten hält, mit der vorliegenden Bauleitplanung fortzufahren, da diese eine wichtige Maßnahme für die gesamte Gemeinde darstellt, und eine nicht Versorgung mit Wasser nicht immanent zu erwarten ist. Außerdem sind die hier in Rede stehenden Betriebe in ihrem täglichem Bedarf weniger wasserintensiv als vergleichsweise ein Wohngebiet.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 30 "Kitzberger Feld II" - Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö 5

Sachverhalt

Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 30 Kitzberger Feld II i.V. m. der 4. Änderung des FLNP für das Gemeindegebiet, 85405 Nandlstadt
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB;
Beteiligung vom 17.12.2024 bis 31.01.2025

(Hinweis: Die Frist zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurde bis 14.02.2025 verlängert.)


  1. Stellungnahmen ohne Einwände oder keine Äußerung:

  1. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Freising, Domberg 20, 85354 Freising vom 20.12.2024, Keine Einwände

  1. bayernets GmbH, Poccistraße 7, 80336 München, vom 17.12.2024, keine Einwände

  1. Deutsche Transalpine, Oelleitung GmbH, Hauptverwaltung München, Paul-Wassermann-Straße 3, 81829 München, vom 16.12.2024, keine Einwände

  1. Erzbischöfliches Ordinariat München, R1, FB Pastoralraumanalyse, Kapellenstraße 4, 80333 München, 29.01.2025, keine Äußerung

  1. Industrie- und Handelskammer, für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München vom 31.01.2025, keine Einwände

  1. Landratsamt Freising, SG43 Brandschutzdienststelle, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, vom 31.01.2025, keine Äußerung

  1. Leonet AG, Edlmairstraße 1, 94469 Deggendorf vom 16.12.2025, keine Einwände

  1. Polizeiinspektion Moosburg a. d. Isar Poststraße 6, 85368 Moosburg a. d. Isar vom 27.12.2024, keine Einwände

  1. Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München vom 23.01.2025, keine Einwände

  1. Regionaler Planungsverband München, Arnulfstraße 60, 3. OG, 80335 München vom 30.01.2025, keine Einwände

  1. Staatliches Bauamt Freising, Servicestelle München, Winzererstraße 43, 80797 München vom 18.12.2024, keine Einwände

  1. TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth vom 12.12. 2024, keine Einwände

  1. Verwaltungsgemeinschaft Mauern Mitgliedsgemeinde Mauern Schloßplatz 2, 85419 Mauern vom 16.12.2024, keine Einwände

  1. Verwaltungsgemeinschaft Mauern Mitgliedsgemeinde Wang Schloßplatz 2, 85419 Mauern vom 16.12.2024, keine Einwände

  1. Verwaltungsgemeinschaft Mauern Mitgliedsgemeinde Hörgertshausen Schloßplatz 2, 85419 Mauern vom 16.12.2024, keine Einwände

  1. Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Mitgliedsgemeinde Zolling, Rathausplatz 1, 85406 Zolling vom 27.01.2025, keine Äußerung

  1. DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Postfach 1243, 63202 Langen vom 17.02.2025, keine Einwände

Dokumente
Download 250225_01_Nandlstadt_BBP_Kitzberger Feld II_Deckblatt.pdf
Download 250225_02_Nandlstadt_BBP_Kitzberger Feld II_Begründung.pdf
Download 250225_03_Nandlstadt_BBP_Kitzberger Feld II_Lageplan.pdf
Download 250225_04_Nandlstadt_BBP_ Kitzberger Feld II_Bestands-und-Bewertungsplan.pdf
Download 250225_05_Nandlstadt_BBP_ Kitzberger Feld II_Ausgleichsflächenplan.pdf
Download 250225_06_Nandlstadt_BBP_ Kitzberger Feld II_Anlage Ortsränder.pdf
Download 250225_07_Nandlstadt_BBP_ Kitzberger Feld II_Anlage Fußgängerüberquerung.pdf
Download 250225_08_Nandlstadt_BBP_ Kitzberger Feld II_Anlage Bodengutachten.pdf
Download 250225_09_Nandlstadt_BBP_ Kitzberger Feld II_Anlage_saP.pdf
Download 250225_10_Nandlstadt_BBP_ Kitzberger Feld II_Anlage Schallschutzgutachten.pdf
Download 250225_11_Nandlstadt_BBP_Kitzberger Feld II_Anlage Niederschlagswasserentsorgung.pdf

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5.1. Stellungnahmen mit sonstigen fachlichen Hinweisen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 5.1
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5.1.1. Bayernwerk Netz GmbH Kundencenter Pfaffenhofen, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm, vom 24.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 5.1.1

Sachverhalt

Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit dem Schreiben vom 18.01.2024, TBPP Sc 10489, haben wir von der Bayernwerk Netz GmbH bereits eine weiterhin gültige Stellungnahme zum Verfahren abgegeben. 
Der für die Transformatorenstation vorgeschlagene Standort im Süd-Westen des Sondergebietsteil 3 ist für die Versorgung der zukünftigen Bebauung bestens geeignet. 
Wir möchten zusätzlich darauf hinweisen, dass ein eigens für die Transformatoren-station ausgewiesenes Flurstück (min. 5m x 7m), welches in Gemeindeeigentum übergeht, die bevorzugte Lösung darstellt. 
Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, uns bei weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen. 

Freundliche Grüße
Claudia Seidl, Florian Schoderer

Beschlussempfehlung

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass die Stellungnahme vom 18.01.2025 weiterhin Gültigkeit behält. Es wird daher wie folgt geantwortet:

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Bayernwerk Netz GmbH keine grundsätzlichen Einwendungen zur vorliegenden Planung bestehen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb der Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass sich in dem überplanten Bereich  Versorgungseinrichtungen der Bayernwerk Netz GmbH befinden.
Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise bezüglich des Schutzzonenbereiches für Kabel zur Trassenachse auf. Er achtet darauf, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art der Bayernwerk Netz GmbH rechtzeitig zur Stellungnahme vorgelegt werden und, dass Bäume und tiefwurzelnde Sträucher aus Gründen des Baumschutzes nur bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden. 
Die weiteren Hinweise zu den Themen Kabel und Kabelplanungen, werden vom Marktgemeinderat ebenso zur Kenntnis genommen. 
Es wird mitgeteilt, dass der vorgebrachte Verweis zum „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ in der vorliegenden Planung in der Begründung ergänzt wurden.

Des Weiteren wurde der Hinweis, dass für Kabelhausanschlüsse nur marktübliche und zugelassene Einführungssysteme, welche bis mind. 1 bar gas- und wasserdicht sind, verwendet werden, in die Begründung aufgenommen.

Die Marktgemeinde nimmt erfreut zur Kenntnis, dass das der vorgeschlagene Transformatorenstandort für die Versorgung der künftigen Bebauung bestens geeignet ist. 

Die Hinweise, dass bereits bei Baubeginn der ersten Gebäude verbindlich gewährleistet sein muss, dass die Bayernwerk Netz GmbH über die Stationsgrundstücke verfügen können, und dass zu dem Zeitpunkt befestigte Verkehrsflächen vorhanden sein müssen, die von LKW mit Tieflader befahren werden können, nimmt der Marktgemeinderat ebenfalls zur Kenntnis.

Zudem teilt die Marktgemeinde mit, dass die Merkblätter „Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ beachtet werden.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass die Stellungnahme vom 18.01.2025 weiterhin Gültigkeit behält. Es wird daher wie folgt geantwortet:

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Bayernwerk Netz GmbH keine grundsätzlichen Einwendungen zur vorliegenden Planung bestehen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb der Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass sich in dem überplanten Bereich  Versorgungseinrichtungen der Bayernwerk Netz GmbH befinden.
Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise bezüglich des Schutzzonenbereiches für Kabel zur Trassenachse auf. Er achtet darauf, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art der Bayernwerk Netz GmbH rechtzeitig zur Stellungnahme vorgelegt werden und, dass Bäume und tiefwurzelnde Sträucher aus Gründen des Baumschutzes nur bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden. 
Die weiteren Hinweise zu den Themen Kabel und Kabelplanungen, werden vom Marktgemeinderat ebenso zur Kenntnis genommen. 
Es wird mitgeteilt, dass der vorgebrachte Verweis zum „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ in der vorliegenden Planung in der Begründung ergänzt wurden.

Des Weiteren wurde der Hinweis, dass für Kabelhausanschlüsse nur marktübliche und zugelassene Einführungssysteme, welche bis mind. 1 bar gas- und wasserdicht sind, verwendet werden, in die Begründung aufgenommen.

Die Marktgemeinde nimmt erfreut zur Kenntnis, dass das der vorgeschlagene Transformatorenstandort für die Versorgung der künftigen Bebauung bestens geeignet ist. 

Die Hinweise, dass bereits bei Baubeginn der ersten Gebäude verbindlich gewährleistet sein muss, dass die Bayernwerk Netz GmbH über die Stationsgrundstücke verfügen können, und dass zu dem Zeitpunkt befestigte Verkehrsflächen vorhanden sein müssen, die von LKW mit Tieflader befahren werden können, nimmt der Marktgemeinderat ebenfalls zur Kenntnis.

Zudem teilt die Marktgemeinde mit, dass die Merkblätter „Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ beachtet werden.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5.1.2. Landratsamt Freising, SG 61 Abteilung Tiefbau, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, vom 03.02.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 5.1.2

Sachverhalt

Unsere Ausführungen in der Stellungnahme vom 08.02.2024 behalten nach wie vor ihre Gültigkeit.
Des Weiteren möchten wir nochmal folgendes mitteilen:

- Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Kreisstraße FS 32 darf zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt werden. Die Erschließung des Gewerbegebiets (einschließlich Sondergebiet Einzelhandel mit Gastronomie hat zwingend über die Verbindungsstraße zwischen FS 32 und FS 43 zu erfolgen.
- Wir weisen auf die Anbauverbotszonen nach Art. 23 ff. BayStrWG hin.
- Die neuen Pläne zeigen die Aufstellflächen für die Bushaltestellen nicht. Die entpsrechenden Aufstellflächen und eventuelle Busbuchten sind in die Planung einzutragen.
- Durch den Einkaufsmarkt ist mit einem erhöhten Aufkommen von Linksabbiegern auf der FS 32 zu rechnen. Für den Fall, dass die Unfallzahlen auf der FS 32 sich negativ verändern sollten, ist auf der FS 32 eine Abbiegespur nachträglich herzustellen. Die möglichen Kosten wären durch den Investor oder die Gemeinde zu tragen.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, Tiefbauamt und nimmt zur Kenntnis, dass die Stellungnahme vom 08.02.2024 weiterhin Gültigkeit behält.

Die in der Stellungnahme vorgebrachten fachlichen Informationen und Empfehlungen werden vom Marktrat zur Kenntnis genommen. Der Markt Nandlstadt wird Vereinbarungen für die Querung der Fußgänger auf der Kreisstraße FS32 mit Ampelschaltung und der geplanten Bushaltestelle mit dem Kreis Freising abschließen. Die entsprechende Aufstellfläche der Ampel und die voraussichtliche Platzierung der Bushaltestelle wurden bereits zur öffentlichen Auslegung konzeptionell in die Planung mit aufgenommen. 

Die Verkehrssicherheit der Fußgänger ist für den Markt Nandlstadt unabdingbar, deshalb werden die Sichtfelder der Querenden freigehalten und notwendige Fußwege realisiert. 
Es entspricht dem planerischen Willen des Marktrats eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h im Bereich der Bushaltestelle einzurichten, s. Zusatzblatt „Fußgängerüberquerung“. An dieser Stelle kann sich der Marktgemeinderat sogar eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h vorstellen. Die Reduzierung der Geschwindigkeit wird mit dem Sachgebiet 33 – Straßenverkehrsbehörde abgestimmt.

Bezüglich der kreuzenden Leitung unter der Kreisstraße, die ggf. für die Oberflächenwasserentsorgung notwendig sein wird, wird sich der Markt Nandlstadt mit dem Tiefbauamt in Verbindung setzen.
Es wird der Hinweis zur Kenntnis genommen, dass die geplante Werbeanlage entlang der Kreisstraße FS 32 die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht gefährdet darf. Das Tiefbauamt wird im Baugenehmigungsverfahren beteiligt.

Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis und die Bitte zur Kenntnis, dass eine direkte Erschließung des Gewerbegebietes mit Pkws an der FS 32 nicht gestattet ist und, dass die Erschließung über die Gemeindestraße mit dem größtmöglichen Abstand zu Kreuzungsbereich auszubilden ist. Entsprechende Festsetzungen wurden bereits im Bebauungsplan getroffen.
Der Hinweis auf die Anbauverbotszone nach Art. 23 ff. BayStrWG wird ebenfalls zur Kenntnis genommen und mitgeteilt, dass die entsprechende Zone bereits per Planzeichen im Bebauungsplan eingetragen ist.
Die zukünftigen Bushaltestellen befinden sich außerhalb des Geltungsbereichs des vorliegenden Bebauungsplanes, weshalb eine planerische Darstellung im Bauleitplanverfahren nicht zwingend geboten ist. Hinsichtlich der Planung und Ausführung wird jedoch durch die Gemeinde die Abstimmung mit dem Tiefbauamt erfolgen. 
Der Marktrat rechnet nicht mit einer stark erhöhten Zahl von Linksabbiegern im Bereich der Kreuzung, da mit dem meisten Fahrzeugaufkommen aus dem Ortsbereich von Nandlstadt zu rechnen ist. Sollten sich dennoch entsprechende Entwicklungen zeigen, werden durch den Markt in Abstimmung mit dem Investor entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Hier ist anzuführen, dass das geplante Tempolimit von 60 km/h und die Errichtung der Fußgängerampel bereits bremsend auf den Verkehr wirken und somit eine Unfallhäufung nicht zu erwarten steht.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, Tiefbauamt und nimmt zur Kenntnis, dass die Stellungnahme vom 08.02.2024 weiterhin Gültigkeit behält.

Die in der Stellungnahme vorgebrachten fachlichen Informationen und Empfehlungen werden vom Marktrat zur Kenntnis genommen. Der Markt Nandlstadt wird Vereinbarungen für die Querung der Fußgänger auf der Kreisstraße FS32 mit Ampelschaltung und der geplanten Bushaltestelle mit dem Kreis Freising abschließen. Die entsprechende Aufstellfläche der Ampel und die voraussichtliche Platzierung der Bushaltestelle wurden bereits zur öffentlichen Auslegung konzeptionell in die Planung mit aufgenommen. 

Die Verkehrssicherheit der Fußgänger ist für den Markt Nandlstadt unabdingbar, deshalb werden die Sichtfelder der Querenden freigehalten und notwendige Fußwege realisiert. 
Es entspricht dem planerischen Willen des Marktrats eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h im Bereich der Bushaltestelle einzurichten, s. Zusatzblatt „Fußgängerüberquerung“. An dieser Stelle kann sich der Marktgemeinderat sogar eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h vorstellen. Die Reduzierung der Geschwindigkeit wird mit dem Sachgebiet 33 – Straßenverkehrsbehörde abgestimmt.

Bezüglich der kreuzenden Leitung unter der Kreisstraße, die ggf. für die Oberflächenwasserentsorgung notwendig sein wird, wird sich der Markt Nandlstadt mit dem Tiefbauamt in Verbindung setzen.
Es wird der Hinweis zur Kenntnis genommen, dass die geplante Werbeanlage entlang der Kreisstraße FS 32 die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht gefährdet darf. Das Tiefbauamt wird im Baugenehmigungsverfahren beteiligt.

Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis und die Bitte zur Kenntnis, dass eine direkte Erschließung des Gewerbegebietes mit Pkws an der FS 32 nicht gestattet ist und, dass die Erschließung über die Gemeindestraße mit dem größtmöglichen Abstand zu Kreuzungsbereich auszubilden ist. Entsprechende Festsetzungen wurden bereits im Bebauungsplan getroffen.
Der Hinweis auf die Anbauverbotszone nach Art. 23 ff. BayStrWG wird ebenfalls zur Kenntnis genommen und mitgeteilt, dass die entsprechende Zone bereits per Planzeichen im Bebauungsplan eingetragen ist.
Die zukünftigen Bushaltestellen befinden sich außerhalb des Geltungsbereichs des vorliegenden Bebauungsplanes, weshalb eine planerische Darstellung im Bauleitplanverfahren nicht zwingend geboten ist. Hinsichtlich der Planung und Ausführung wird jedoch durch die Gemeinde die Abstimmung mit dem Tiefbauamt erfolgen. 
Der Marktrat rechnet nicht mit einer stark erhöhten Zahl von Linksabbiegern im Bereich der Kreuzung, da mit dem meisten Fahrzeugaufkommen aus dem Ortsbereich von Nandlstadt zu rechnen ist. Sollten sich dennoch entsprechende Entwicklungen zeigen, werden durch den Markt in Abstimmung mit dem Investor entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Hier ist anzuführen, dass das geplante Tempolimit von 60 km/h und die Errichtung der Fußgängerampel bereits bremsend auf den Verkehr wirken und somit eine Unfallhäufung nicht zu erwarten steht.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5.1.3. Landratsamt Freising, SG 33 Straßenverkehrsbehörde, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, vom 03.02.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 5.1.3

Sachverhalt

Robert Scheubeck -MVV Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH - Bereich Regionalbus Verkehrsplanung Landkreise
Dachau und Freising, Thierschstraße 2, 80538 München Tel.: (089) 210 33 - 252 Mail: robert.scheubeck@mw-muenchen.de

MVV-seitig bestehen keine Einwendungen. Die nach den Planungsunterlagen vorgesehene neue Haltestelle an der FS 32 auf Höhe des Baugebiets
ist mit Blick auf eine Anbindung mit der im 60-Min.-Takt verkehrenden MVV-Regionalbuslinie 603 Freising - Zolling - Nandlstadt - Rudelzhausen zu
begrüßen. Wir gehen dabei davon aus, dass die Haltestelle beidseitig errichtet wird. Zu beachten ist allerdings, dass das Fahrplankonzept der MVV-Regionalbuslinie 603 den Linienabschnitt der FS32 mit der neuen Haltestelle nicht mit allen Fahrten bedient. Bedient wird der Linienabschnitt am Vormittag vorwiegend mit den Fahrten ab Freising (S); am Nachmittag bzw. Abend mit den Fahrten nach Freising (S). In abweichenden Zeitlagen bzw. Fahrtrichtungen muss· auf die ca. 550 Meter entfernte Haltstelle Nandlstadt, Volksschule ausgewichen werden, die von allen Fahrten der MVV-Regionalbuslinie 603 und zudem von einzelnen Fahrten der ab bzw. bis Moosburg verkehrenden Linien 682, 683 und 684 angefahren wird. Somit ist
der Fußweg entlang der Nandl in Verbindung mit der geplanten Fußgängerampel an der FS32 auch für die ÖPNV-Anbindung ein wichtiges Element.

Beschlussempfehlung

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme des MVV Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten des MVV keine Einwendungen bestehen.
Die weiteren Hinweise der Stellungnahme bzgl. der Fahrzeiten und Haltestellenfrequentierung werden ebenfalls zur Kenntnis genommen. Der Marktrat teilt die Einschätzung des MVV, dass der Fußweg entlang der Nandl in Verbindung mit der geplanten Fußgängerampel an der FS 32 ein wichtiges Element der ÖPNV-Anbindung darstellt.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme des MVV Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten des MVV keine Einwendungen bestehen.
Die weiteren Hinweise der Stellungnahme bzgl. der Fahrzeiten und Haltestellenfrequentierung werden ebenfalls zur Kenntnis genommen. Der Marktrat teilt die Einschätzung des MVV, dass der Fußweg entlang der Nandl in Verbindung mit der geplanten Fußgängerampel an der FS 32 ein wichtiges Element der ÖPNV-Anbindung darstellt.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5.1.4. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Maximilianstraße 39, 80538 München, vom 24.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 5.1.4

Sachverhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Regierung von Oberbayern hat als höhere Landesplanungsbehörde bereits mit Schreiben vom 19.01.2024 im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB zu o.g. Vorhaben Stellung genommen. Auf diese Stellungnahme dürfen wir verweisen.
Darin stellten wir fest, dass die Planung in der Fassung vom 16.11.2023 den Erfordernissen der Raumordnung nicht grundsätzlich entgegensteht und den Belangen von Natur und Landschaft, auf Grund der Lage der Teilflächen 1 und 4 (nördliche Abschnitte) sowie 3 in einem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet, in der Gesamtabwägung besonderes Gewicht beizumessen sei.
An den Planunterlagen wurden nach der letzten Beteiligung Änderungen vorgenommen.
U.a. wurde ein möglicher Standort für eine ÖPNV-Haltestelle im Bebauungsplanentwurf eingezeichnet. Textliche Hinweise zum Immissionsschutz wurden ergänzt sowie Maßnahmen zur Niederschlagswasserbeseitigung aufgenommen (Schaffung eines Rückhaltebeckens).
Diese Änderungen wirken sich nicht auf die Bewertung aus hiesiger Sicht aus.

Ergebnis
Bei weiterer Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft, steht die Planung den Erfordernissen der Raumordnung auch in der Fassung vom 28.11.2024 weiterhin nicht grundsätzlich entgegen.

Hinweis
Zur Pflege der Planzentrale und des Rauminformationssystems bitten wir Sie uns nach Inkrafttreten von Bauleitplänen bzw. städtebaulichen Satzungen eine Endausfertigung mit ausgefüllten Verfahrensvermerken und der Angabe des Rechtskräftigkeitsdatums über das Funktionspostfach flaechenerfassung@reg-ob.bayern.de zukommen zu lassen (vgl. Art. 30, 31 BayLplG).

Aus Sicht des Sachgebiets 34.2 (Städtebau, Bauordnung) dürfen wir folgende städtebauliche Hinweise übermitteln:

Wir gehen davon aus, dass der Bedarf an neuen Einzelhandelsflächen in dem hier geplanten Umfang ausreichend untersucht wurde. In der Begründung zum B-Plan heißt es auf S. 5: „…ist mit einem weiterhin deutlichen Ansteigen der Bevölkerungszahl in der nahen Zukunft zu rechnen.
Dadurch kann auch eine steigende Nachfrage der Bevölkerung bei der Nahversorgung erwartet werden“ und auf S. 6 von einer „hohen Nachfrage“ nach einem Drogeriemarkt. Eine Anlage dazu liegt nicht bei.

Die Beurteilung, ob es sich bei der Fläche für das geplante Einzelhandelsgroßprojekt um eine städtebaulich integrierte Lage handelt – wie laut LEP 5.3.2 erforderlich – bzw. ob eine Ausweisung in Randlage hier zulässig ist, wurde im ersten Beteiligungsverfahren bereits vorgenommen und positiv entschieden. Dieser Meinung schließen wir uns an, sofern die dem Beteiligungsaufruf beiliegenden Anlage „Ortsränder“ als Nachweis dafür ausreicht, dass geeignete städtebaulich integrierte Standorte auf Grund der topographischen Gegebenheiten nicht vorliegen.

Für die vorgesehenen Einkaufsmöglichkeiten liegt kaum fußläufiger Einzugsbereich aus Wohngebieten vor. Die Erreichbarkeit der neu ausgewiesenen Siedlungsfläche von und zum Hauptort kann, über die geplante Bedarfsampelanlage hinaus, durch einen Ausbau der Fuß- und Radwege sowie einen Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz (mit tatsächlicher regelmäßiger Eintaktung) verbessert werden.

Belange der Städtebauförderung:
Dem Vorhaben kann zugestimmt werden, sofern die vorgesehene Einzelhandelsansiedlung die weitere Entwicklung der Ortsmitte Nandlstadt nicht wesentlich beeinträchtigt und somit den Sanierungszielen nicht entgegensteht.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Vasiliki Wolf
Sachgebiet 24.2 - Landes- und Regionalplanung
in den Regionen Ingolstadt (10) und München (14)

Beschlussempfehlung

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanung und nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung weiterhin nicht entgegensteht.

Der Hinweis, das zur Pflege des Rauminformationssystems nach Inkrafttreten der Satzung eine Endausfertigung an das Funktionspostfach zu senden ist, wird zur Kenntnis genommen. Der Marktrat teilt mit, dass dieser Bitte selbstverständlich entsprochen wird.
Die Hinweise des Sachgebiets 34.2 (Städtebau, Bauordnung) werden zur Kenntnis genommen. Es wird dazu mitgeteilt, dass sich der Markt Nandlstadt unter Abwägung aller bekannten Faktoren unter- und gegeneinander zur Aufstellung der vorliegenden Bauleitplanung entschlossen hat.
Wie in den Hinweisen richtig festgestellt wird, wurde die Frage nach der städtebaulich integrierten Lage bereits im Vorfeld der Bauleitplanung intensiv mit der Regierung von Oberbayern diskutiert und unter Nachweis durch die Anlage „Ortsränder“ bestätigt.
Die Einschätzung, dass kaum fußläufiger Einzugsbereich vorliegt, wird vom Marktrat nicht geteilt. Entlang des bestehenden Fuß- und Radweges .  bis zur Wohnsiedlung. geringer Entfernung Diese Strecke kann leicht fußläufig oder per Fahrrad bewerkstelligt werden. Ein Anschluss an den ÖPNV ist bereits in Planung und durch den MVV positiv bestätigt (vgl. Stellungnahme MVV Münchner Tarif- und Verkehrsverbund GmbH vom 03.02.2025).
Die Zustimmung zum Vorhaben durch die Städtebauförderung wird durch den Marktrat positiv zur Kenntnis genommen. 

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanung und nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung weiterhin nicht entgegensteht.

Der Hinweis, das zur Pflege des Rauminformationssystems nach Inkrafttreten der Satzung eine Endausfertigung an das Funktionspostfach zu senden ist, wird zur Kenntnis genommen. Der Marktrat teilt mit, dass dieser Bitte selbstverständlich entsprochen wird.
Die Hinweise des Sachgebiets 34.2 (Städtebau, Bauordnung) werden zur Kenntnis genommen. Es wird dazu mitgeteilt, dass sich der Markt Nandlstadt unter Abwägung aller bekannten Faktoren unter- und gegeneinander zur Aufstellung der vorliegenden Bauleitplanung entschlossen hat.
Wie in den Hinweisen richtig festgestellt wird, wurde die Frage nach der städtebaulich integrierten Lage bereits im Vorfeld der Bauleitplanung intensiv mit der Regierung von Oberbayern diskutiert und unter Nachweis durch die Anlage „Ortsränder“ bestätigt.
Die Einschätzung, dass kaum fußläufiger Einzugsbereich vorliegt, wird vom Marktrat nicht geteilt. Entlang des bestehenden Fuß- und Radweges .  bis zur Wohnsiedlung. geringer Entfernung Diese Strecke kann leicht fußläufig oder per Fahrrad bewerkstelligt werden. Ein Anschluss an den ÖPNV ist bereits in Planung und durch den MVV positiv bestätigt (vgl. Stellungnahme MVV Münchner Tarif- und Verkehrsverbund GmbH vom 03.02.2025).
Die Zustimmung zum Vorhaben durch die Städtebauförderung wird durch den Marktrat positiv zur Kenntnis genommen. 

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5.1.5. Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz, Maximilianstraße 39, 80538 München, vom 16.12.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 5.1.5

Sachverhalt

Sehr geehrte Damen und Herren, 
bei der Aufstellung und Änderung von Flächennutzungsplänen und Bebauungs-plänen sind für den durch die Gemeinde sicherzustellenden Brandschutz – Art. 1 des Bayer. Feuerwehrgesetzes – grundsätzlich folgende allgemeine Belange des abwehrenden Brandschutzes (Durchführung wirksamer Löscharbeiten und Rettung von Personen) zu überprüfen und bei Bedarf im Benehmen mit dem Kreisbrandrat durchzuführen: 
1. Das Hydrantennetz ist nach den Technischen Regeln des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) – Arbeitsblätter W 331 und W 405 – auszubauen. Gegebenenfalls ist der Löschwasserbedarf nach dem Ermittlungs- und Richtwertverfahren des ehem. Bayer. Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz zu ermitteln. Der Hydrantenplan ist vom Kreisbrandrat gegenzuzeichnen. 

2. Die öffentlichen Verkehrsflächen sind so anzulegen, dass sie hinsichtlich der Fahrbahnbreite, Kurvenkrümmungsradien usw. mit den Fahrzeugen der Feu-erwehr jederzeit und ungehindert befahren werden können. Die Tragfähigkeit muss dazu für Fahrzeuge bis 16 t (Achslast 10 t) ausgelegt sein. Hierzu wird auch auf die DIN 14 090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ verwiesen. Es muss insbesondere gewährleistet sein, dass Gebäude ganz oder mit Teilen in einem Ab-stand von höchstens 50 m von den öffentlichen Verkehrsflächen erreichbar sind. Bei Sackgassen ist darauf zu achten, dass die sog. „Wendehammer“ auch für Feuerwehrfahr-zeuge benutzbar sind. Zur ungehinderten Benutzung ist ein Wendeplatzdurchmesser von mind. 18 m, für Feuerwehreinsätze mit einer Drehleiter DL(K) 23-12 ein Durchmesser von mind. 21 m erforderlich. Gegebenenfalls sind Verkehrsbeschränkungen (Halteverbot) zu ver-fügen. 

3. Aus Aufenthaltsräumen von nicht zu ebener Erde liegenden Geschossen muss die Rettung von Personen über zwei voneinander unabhängige Rettungswege gewährleistet sein. Bei baulichen Anlagen ohne besondere Art und Nutzung und einer Bauhöhe unterhalb der Hoch-hausgrenze kann der zweite Rettungsweg auch über die Leitern der Feuerwehr sichergestellt werden, wenn die Feuerwehr über das erforderliche Rettungsgerät (z.B. Drehleiter DL(K) 23-12 o.ä.) verfügt. Sofern innerhalb der Hilfsfrist von 10 Minuten der zweite Rettungsweg über entsprechend ausreichende Leitern der Feuerwehr nicht sichergestellt werden kann, sind zwei voneinander unabhängige bauliche Rettungswege (notwendige Treppen) erforderlich. 

4. Bei Aufenthaltsräumen im Dachgeschoss müssen die notwendigen Fenster mit Leitern der Feuerwehr direkt anleiterbar sein (zweiter Rettungsweg). 

5. Die Feuerwehr ist bei der Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben oder anderer besonderer Einrichtungen (z.B. Verwender von Radioisotopen o.ä.), die auf Grund der Betriebsgröße und –art und/oder der gelagerten, hergestellten oder zu verarbeitenden Stoffe (z.B. radioaktive Stoffe, Säuren, brennbare Flüssigkeiten, aggressive Gase etc.) einen besonderen Gefahrenschwerpunkt bilden, entsprechend auszurüsten. 
Im Übrigen verweisen wir auf die "Planungshilfen für die Bauleitplanung", Fassung 2020/2021, herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, insbesondere auf den Abschnitt II 3 Nr. 35 -Brandschutz-. 
Wir haben uns nur aus der fachlichen Sicht des Brandschutzes geäußert und diese Äußerung innerhalb der Regierung nicht abgestimmt. 

Mit freundlichen Grüßen
Gez. 
Peter vom Hofe 
Fachberater für den 
Brand- und Katastrophenschutz

Beschlussempfehlung

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Abteilung Brand- und Katastrophenschutz und teilt mit, dass die in der Stellungnahme vorgebrachten Hinweise und Empfehlungen bereits in der Begründung zum Bebauungsplan unter Punkt 12. enthalten sind.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Abteilung Brand- und Katastrophenschutz und teilt mit, dass die in der Stellungnahme vorgebrachten Hinweise und Empfehlungen bereits in der Begründung zum Bebauungsplan unter Punkt 12. enthalten sind.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5.1.6. Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Mitgliedsgemeinde Attenkirchen, Rathausplatz 1, 85406 Zolling, vom 31.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 5.1.6

Sachverhalt

Beglaubigter Auszug aus der Niederschrift
Sitzung des Gemeinderates Attenkirchen am 20.01.2025

Beteiligung der Gemeinde Attenkirchen zur Aufstellung des Bebauungs- und
Grünordnungsplanes Nr. 30 "Kitzberger Feld II" und 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes des Marktes Nandlstadt im Parallelverfahren
gemäß§ 8 Abs. 3 Satz 1 Bau.GB;
Beteiligung der berührten Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i. V.
m. § 4a Abs. 2 BauGB;
Stellungnahme der Gemeinde Attenkirchen

Bürgermeister Mathias Kern gibt bekannt, dass die Gemeinde Attenkirchen mit Schreiben des Marktes Nandlstadt vom 12.12.2024 am Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht, ,,Kitzberger Feld II " und der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Nandlstadt mit Umweltbericht im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB beteiligt worden ist (Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB).
Der bestehende Flächennutzungsplan entspricht im Bereich des geplanten Sondergebietes „Einzelhandel mit Gastronomie" (SO) und Gewerbegebietes südlich des Marktes Nandlstadt nicht mehr der beabsichtigten Entwicklung, weshalb die gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren notwendig ist. In diesem Zusammenhang wird eine Teilfläche von 4,48 ha aus dem bereits bestehenden Bebauungsplanes Kitzberger Feld I zurückgenommen wegen fehlender Bereitschaft der Eigentümer zukünftig Gewerbeflächen zur Erschließung bereit zu stellen.
Der Markt Nandlstadt beabsichtigt mit der Planung folgende Ziele und Zwecke zu erreichen:
Der Markt Nandlstadt stellt aufgrund des Siedlungsdruckes der letzten Jahre in Verbindung mit hohem Personenzuzug den Bebauungsplan Nr. 30 Kitzberger Feld II auf. Im Parallelverfahren ändert er auch seinen mit Bescheid vom 11.04.2019 genehmigten Flächennutzungsplan mit der 4. Änderung. Der Markt Nandlstadt ist daher bestrebt seiner wachsenden Bevölkerung eine verbesserte Nahversorgung zu
ermöglichen.

Das Ziel dieser Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanaufstellung, ist demnach die Schaffung von Baurecht in Form eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel mit Gastronomie" (SO) gemäß §11 Abs.3 Satz 1 Nr.2. BauNVO. Damit soll die verbrauchernahe Versorgung der Bewohner des Marktes Nandlstadt verbessert werden. Zu diesem Zweck sollen im geplanten Sondergebiet als zulässige Arten der Nutzung nur ein Lebensmitteldiscounter, ein Lebensmittelvollsortimenter, ein Getränkemarkt, ein Drogeriemarkt ein Imbiss, ein Backshop mit Café und eine Apotheke zulässig sein. Durch die stetige Weiterentwicklung des Marktes Nandlstadt hat sich der Bedarf nach Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs weiter erhöht. Im südlichen Teil des Marktes Nandlstadt gibt es derzeit keinen Lebensmitteldiscounter oder Lebensmittelvollsortimenter. Im Zentrum von Nandlstadt gibt es kleinere Geschäfte, im Norden einen Penny- und im Westen einen Rewe-Supermarkt. Im ganzen Markt Nandlstadt gibt es keinen Drogeriemarkt trotz hoher Nachfrage. (Alle vollständigen Unterlagen der Gemeinde Nandlstadt können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.marktnandlstadt. de/bauen/laufende-bauleitverfahren) Die Gemeinde Attenkirchen hat zu der Planung der Gewerbegebietsflächen weiterhin keine Einwände und Anregungen.
Zu dem geplanten Sondergebiet „Einzelhandel mit Gastronomie", in dem ein Lebensmittelvollsortimenter (Zulässige Gesamtverkaufsfläche: 1.300 m2), ein Lebensmitteldiscounter (Zulässige Gesamtverkaufsfläche: 1.200 m2), ein Drogeriemarkt (Zulässige Gesamtverkaufsfläche: 800 m2), ein Getränkemarkt (Zulässige Gesamtverkaufsfläche: 500 m2), ein Imbiss (Zulässige Gesamtfläche: 65 m2), und ein Backshop mit Cafe (Zulässige Gesamtverkaufsfläche: 65 m2) sowie eine Apotheke (Zulässige Gesamtfläche: 200 m2) geplant sind, hatte die Gemeinde Attenkirchen in ihrer Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß§ 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB mehrere begründete Einwände vorgebracht. Die Gemeinde Attenkirchen bedankt sich beim Marktgemeinderat Nandlstadt für die Würdigung dieser Stellungnahme am 18.04.2024.
In der Beantwortung blieben leider zentrale Anliegen der Gemeinde Attenkirchen unberücksichtigt. Wir bitten unsere Nachbargemeinde Nandlstadt dringend, im Zuge des besagten Bauleitplanverfahrens eine umfassende Marktanalyse für den Bedarf und die momentane Bedarfsabdeckung der Nahversorgung im Grundzentrum Nandlstadt vorzunehmen, um etwaige Fehlplanungen zu vermeiden.
Darüber hinaus ist eine umfassende Marktanalyse unerlässlich, um die Auswirkungen des Sondergebietes „Einzelhandel mit Gastronomie" auf die Nachbarkommunen und damit auch auf die Gemeinde Attenkirchen abschätzen zu können. Erst dadurch lassen sich Erkenntnisse auf durch das Sondergebiet verursachte überörtliche Verkehrsströme und die damit verbundenen Verkehrsbelastungen mit Lärm und Abgasen sowie mögliche und ggf. sogar notwendige Abhilfemaßnahmen gewinnen (Empfehlung einer umfassenden Untersuchung). Ggf. ergeben sich daraus auch neue Anforderungen an den Öffentlichen Personennahverkehr von und nach Nandlstadt.

Beschluss: 7 : 4
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung nach § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB bittet die Gemeinde Attenkirchen als benachbarte Gemeinde zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht, ,,Kitzberger Feld II " und der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Nandlstadt mit Umweltbericht im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB zum geplanten Sondergebiet
,,Einzelhandel mit Gastronomie" um Berücksichtigung ihrer Anregungen.

Beschlussempfehlung

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Gemeinde Attenkirchen und nimmt die enthaltene Zusammenfassung der in Rede stehenden Bauleitplanung sowie die sonstigen fachliche Hinweise zur Kenntnis und antwortet dazu wie folgt:
Der Marktrat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass von Seiten der Gemeinde Attenkirchen keine Einwände bzgl. der geplanten Gewerbeflächen bestehen.
Die Aussage, dass in der Abwägung der Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung, Anliegen der Gemeinde Attenkirchen unberücksichtigt geblieben sind, wird vom Marktrat zurückgewiesen. Die Stellungnahme der Gemeinde Attenkirchen wurde Punkt für Punkt beantwortet und die vorgebrachten Punkte unter- und gegeneinander abgewogen.
Die Forderung der Gemeinde Attenkirchen nach einer zusätzlichen Marktanalyse wird vom Marktrat abgelehnt. Der Nutzen, den sich die Gemeinde Attenkirchen aus einer solchen Analyse verspricht, wird vom Marktrat nicht gesehen. Der Bedarf an zusätzlichen Einkaufsflächen wurde in der Begründung zum Bebauungsplan bereits ausführlich erläutert. 
Auch mit einem Zuwachs an Verkehrsaufkommen aus der Gemeinde Attenkirchen heraus ist nicht zu rechnen. Die Gemeinde Attenkirchen kann ihren Bürgern derzeit keine eigenen Supermarktflächen anbieten. Entsprechende „Einkaufsfahrten“ der Attenkirchener Bürgern müssen folglich auch bislang schon in den umliegenden Gemeinden erfolgen, sofern der Bedarf an Waren nicht bereits bei den lokalen Geschäften in Attenkirchen gedeckt werden kann. Eine zusätzliche Verkehrsbelastung, die größer wäre als die ohnehin schon vorhandene Verkehrsbelastung durch die Lage entlang der Bundestraße B301, für die Bewohner der Gemeinde Attenkirchen kann daraus folglich nicht abgeleitet werden.
Hinsichtlich der verbesserten Busverbindung von Attenkirchen nach Nandlstadt, bietet der Marktrat an, unabhängig von der vorliegenden Bauleitplanung, gemeinsam mit der Gemeinde Attenkirchen den Kontakt zum MVV – Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH zu suchen und sich dort für eine Verbesserung der gegenwärtigen Situation einzusetzen.

Aufgrund der Stellungnahme ist eine Änderung der Planung nicht veranlasst.

Diskussionsverlauf

Die GOL teilt die Auffassung der Gemeinde Attenkirchen bzgl. einer erforderlichen Bedarfserhebung und stimmt daher gegen den Abwägungsvorschlag.

Beschluss

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Gemeinde Attenkirchen und nimmt die enthaltene Zusammenfassung der in Rede stehenden Bauleitplanung sowie die sonstigen fachliche Hinweise zur Kenntnis und antwortet dazu wie folgt:
Der Marktrat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass von Seiten der Gemeinde Attenkirchen keine Einwände bzgl. der geplanten Gewerbeflächen bestehen.
Die Aussage, dass in der Abwägung der Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung, Anliegen der Gemeinde Attenkirchen unberücksichtigt geblieben sind, wird vom Marktrat zurückgewiesen. Die Stellungnahme der Gemeinde Attenkirchen wurde Punkt für Punkt beantwortet und die vorgebrachten Punkte unter- und gegeneinander abgewogen.
Die Forderung der Gemeinde Attenkirchen nach einer zusätzlichen Marktanalyse wird vom Marktrat abgelehnt. Der Nutzen, den sich die Gemeinde Attenkirchen aus einer solchen Analyse verspricht, wird vom Marktrat nicht gesehen. Der Bedarf an zusätzlichen Einkaufsflächen wurde in der Begründung zum Bebauungsplan bereits ausführlich erläutert. 
Auch mit einem Zuwachs an Verkehrsaufkommen aus der Gemeinde Attenkirchen heraus ist nicht zu rechnen. Die Gemeinde Attenkirchen kann ihren Bürgern derzeit keine eigenen Supermarktflächen anbieten. Entsprechende „Einkaufsfahrten“ der Attenkirchener Bürgern müssen folglich auch bislang schon in den umliegenden Gemeinden erfolgen, sofern der Bedarf an Waren nicht bereits bei den lokalen Geschäften in Attenkirchen gedeckt werden kann. Eine zusätzliche Verkehrsbelastung, die größer wäre als die ohnehin schon vorhandene Verkehrsbelastung durch die Lage entlang der Bundestraße B301, für die Bewohner der Gemeinde Attenkirchen kann daraus folglich nicht abgeleitet werden.
Hinsichtlich der verbesserten Busverbindung von Attenkirchen nach Nandlstadt, bietet der Marktrat an, unabhängig von der vorliegenden Bauleitplanung, gemeinsam mit der Gemeinde Attenkirchen den Kontakt zum MVV – Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH zu suchen und sich dort für eine Verbesserung der gegenwärtigen Situation einzusetzen.

Aufgrund der Stellungnahme ist eine Änderung der Planung nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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5.1.7. Wasserwirtschaftsamt München, Abteilung 5 - Landkreis Freising, Heßstraße 128, 80797 München, vom 22.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 5.1.7

Sachverhalt

Sehr geehrte Damen und Herren, 

zum vorliegenden Bebauungsplan „Kitzberger Feld II“ haben wir uns bereits mit Stellungnahme vom 14.02.2024 im Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB geäußert. 
Wir hatten Ihnen in der frühzeitigen Beteiligung zwei Hinweise gegeben. Unserer ersten Einwendung bzgl. der Festsetzung der Flächen für Regenrückhaltebecken haben Sie mit Abwägungsbeschluss vom 28.11.2024 entsprochen und im aktuell vorliegenden Bebauungsplanentwurf zwei Regenrückhaltebecken ergänzt. 
Wir bedauern, dass unsere zweite dringende Empfehlung, der Festsetzung von Gründächern für Flach- und flach geneigte Pultdächer, nicht entsprochen wurde. 
Wir erheben keine weiteren Einwendungen, weisen aber darauf hin, dass spätestens zur Einreichung eines Bauantrags ein Überflutungsnachweis gem. DIN 1986-100 geführt werden sollte. Wir empfehlen, einen Überflutungsnachweis mindestens für ein 100-jährliches Regenereignis durchzuführen. 
Für Rückfragen stehen wir auch gerne den Bauherren zur Verfügung.

Eine Kopie dieses Schreibens senden wir in cc an das Landratsamt Freising. 

Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Florian Hinz 
Bauoberrat

Beschlussempfehlung

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München und nimmt zur Kenntnis, dass die in der Planung bereits eingefügten Regenrückhaltebecken durch das WWA München positiv bemerkt wurden.
Hinsichtlich der empfohlenen Festsetzung von Gründächern für Flach- und flachgeneigte Pultdächer wird mitgeteilt, dass sich der Marktrat unter Abwägung der Vor- und Nachteile einer solchen Festsetzung dazu entschieden hat, insbesondere da Dachflächen vorrangig für den Aufbau von Photovoltaikanlagen genutzt werden sollen, hier von einer solchen verbindlichen Festsetzung abzusehen. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch das WWA München keine weiteren Einwände erhoben werden. Ebenso wird der Hinweis auf den ggf. notwendigen Überflutungsnachweis gemäß DIN 1986-100 wird vom Marktrat zur Kenntnis genommen und redaktionell in den Hinweisen zum Bebauungsplan ergänzt.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.  

Beschluss

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München und nimmt zur Kenntnis, dass die in der Planung bereits eingefügten Regenrückhaltebecken durch das WWA München positiv bemerkt wurden.
Hinsichtlich der empfohlenen Festsetzung von Gründächern für Flach- und flachgeneigte Pultdächer wird mitgeteilt, dass sich der Marktrat unter Abwägung der Vor- und Nachteile einer solchen Festsetzung dazu entschieden hat, insbesondere da Dachflächen vorrangig für den Aufbau von Photovoltaikanlagen genutzt werden sollen, hier von einer solchen verbindlichen Festsetzung abzusehen. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch das WWA München keine weiteren Einwände erhoben werden. Ebenso wird der Hinweis auf den ggf. notwendigen Überflutungsnachweis gemäß DIN 1986-100 wird vom Marktrat zur Kenntnis genommen und redaktionell in den Hinweisen zum Bebauungsplan ergänzt.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5.1.8. Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, Siemensstraße 20, 84030 Landshut, vom 28.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 5.1.8

Sachverhalt

Sehr geehrter Herr Wacker , 

unsere Stellungnahme vom 24.01.2024 gilt unverändert weiter.

Können Sie uns bereits Termine/Daten zum o. g. Vorhaben nennen?

Wenn ja ,würde ich Sie bitten die beigefügte Anlage „Eckdaten zum Neubaugebiet“, auch wenn noch nicht alle Daten bekannt sind, baldmöglichst an uns zurückzusenden bzw. an den Vorhabensträger/Eigentümer weiterzuleiten.

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen
Elke Meierbeck
DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GMBH 


Stellungnahme vom 24.01.24:

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Information. Das Schreiben ist am 04.01.2024 per E-Mail bei uns eingegangen. Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 125 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:

Die Telekom prüft derzeit die Voraussetzungen zur Errichtung eigener TK-Linien im Baugebiet. Je nach Ausgang dieser Prüfung wird die Telekom eine Ausbauentscheidung treffen. Vor diesem Hintergrund behält sich die Telekom vor, bei Unwirtschaftlichkeit oder einem bereits bestehenden oder geplanten Ausbau einer TK-lnfrastruktur durch einen anderen Anbieter auf die Errichtung eines eigenen Netzes zu verzichten.

Zur genannten Planung bestehen keine Einwände.

Im Geltungsbereich befinden sich derzeit keine Telekommunikationslinien der Telekom. Wir machen darauf aufmerksam, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine unterirdische Versorgung des Neubaugebietes durch die Telekom nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung möglich ist. Wir beantragen daher Folgendes sicherzustellen:
  • dass für den Ausbau des Telekommunikationsliniennetzes im Erschließungsgebiet eine ungehinderte, unentgeltliche und kostenfreie Nutzung der künftigen Straßen und Wege möglich ist,
  • dass eine rechtzeitige und einvernehmliche Abstimmung der Lage und der Dimensionierung der Leitungszonen vorgenommen wird und eine Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen für Straßenbau und Leitungsbau durch den Erschließungsträger erfolgt.
  • Wir bitten dem Vorhabenträger aufzuerlegen, dass dieser für das Vorhaben einen Bauablaufzeitenplan aufstellt und mit uns unter Berücksichtigung der Belange der Telekom abzustimmen hat, damit Bauvorbereitung, Kabelbestellung, Kabelverlegung, Ausschreibung von Tiefbauleistungen usw. rechtzeitig eingeleitet werden können. Für unsere Baumaßnahme wird eine Vorlaufzeit von 6 Monaten benötigt.
  • In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone für die Unterbringung der Telekommunikationslinien vorzusehen.

Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013 - siehe hier u. a. Abschnitt 6 - zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 28.01.2025 und nimmt zur Kenntnis, dass zur genannten Planung „Kitzberger Feld II“ und der 4. Flächennutzungsplanänderung weiterhin keine Einwände bestehen.
Es wird ebenfalls zur Kenntnis genommen, dass die Stellungnahme vom 24.01.24 weiterhin Gültigkeit hat und wird daher wie folgt beantwortet:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Telekom derzeit die Voraussetzungen zur Errichtung eigener TK-Linien im Baugebiet prüft. Es wird zur genommen, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine unterirdische Versorgung des Neubaugebietes durch die Telekom nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung möglich ist. Die Punkte, die dafür sichergestellt werden müssen, nimmt der Marktgemeinderat ebenso zur Kenntnis.

Es wird mitgeteilt, dass der vorgebrachte Verweis zum „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ in der vorliegenden Planung redaktionell in die Begründung ergänzt wird.

Termine und Daten werden der Telekom Technik GmbH so bald wie möglich mitgeteilt werden und die angefragten Eckdaten werden ebenfalls baldestmöglich zur Verfügung gestellt.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 28.01.2025 und nimmt zur Kenntnis, dass zur genannten Planung „Kitzberger Feld II“ und der 4. Flächennutzungsplanänderung weiterhin keine Einwände bestehen.
Es wird ebenfalls zur Kenntnis genommen, dass die Stellungnahme vom 24.01.24 weiterhin Gültigkeit hat und wird daher wie folgt beantwortet:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Telekom derzeit die Voraussetzungen zur Errichtung eigener TK-Linien im Baugebiet prüft. Es wird zur genommen, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine unterirdische Versorgung des Neubaugebietes durch die Telekom nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung möglich ist. Die Punkte, die dafür sichergestellt werden müssen, nimmt der Marktgemeinderat ebenso zur Kenntnis.

Es wird mitgeteilt, dass der vorgebrachte Verweis zum „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ in der vorliegenden Planung redaktionell in die Begründung ergänzt wird.

Termine und Daten werden der Telekom Technik GmbH so bald wie möglich mitgeteilt werden und die angefragten Eckdaten werden ebenfalls baldestmöglich zur Verfügung gestellt.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5.2. Stellungnahmen mit Einwänden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 5.2
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5.2.1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Wasserburger Straße 2, 85560 Ebersberg vom 31.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 5.2.1

Sachverhalt

Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 30 Kitzberger Feld II i.V. m. der 4. Änderung des FLNP für das Gemeindegebiet, 85405 Nandlstadt
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB;
Beteiligung vom 17.12.2024 bis 31.01.2025

(Hinweis: Die Frist für die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde bis 14.02.2025 verlängert.)
Sehr geehrte Damen und Herren, 
für die erneute Beteiligung an o.g. Planungsvorhaben bedanken wir uns. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Ebersberg-Erding gibt für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht eine gemeinsame Stellungnahme der Bereiche Landwirtschaft und Forsten ab. 

Landwirtschaftliche Belange: 
Den Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung vom 18.04.2024 mit dem darin enthaltenen Abwägungsbeschluss haben wir erhalten. 
Unsere Stellungnahme vom 07.02.2024 hat weiterhin Gültigkeit. 
Es bestehen aus landwirtschaftlich-fachlicher Sicht keine weiteren Einwände. 

Forstwirtschaftliche und waldrechtliche Belange: 
Den Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung vom 18.04.2024 mit dem darin 
enthaltenen Abwägungsbeschluss nehmen wir zur Kenntnis. 
Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 07.02.2024. Es bestehen aus forstfachlicher und waldrechtlicher Sicht keine weiteren Einwände. 

Mit freundlichen Grüßen 
gez. Dr. Florian Zormaier 
Forstdirektor

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, und nimmt zur Kenntnis, dass die Stellungnahme vom 07.02.2024 weiterhin Gültigkeit hat, sowie dass aus landwirtschaftlich-fachlicher, forstfachlicher und waldrechtlicher Sicht keine weiteren Einwände bestehen.

Da die Stellungnahmen vom 07.02.2024 weiterhin Gültigkeit behalten wird durch den Marktgemeinderat wie folgt geantwortet:

Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass auf den angrenzenden Flächen für Landwirtschaft des Geltungsbereiches die landwirtschaftlichen Betriebe in der Ausübung und Entwicklung durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Der Marktgemeinderat teilt mit, dass der Hinweis bezüglich der Grenzabstände von mindestens 4 Metern zum Nachbargrundstück bereits im BBP unter „Textliche Hinweise Punkt D“ aufgeführt ist.
Zusätzlich wurden folgende Hinweise zum Schutz der Landwirte in die Begründung mit aufgenommen:

Unvermeidbare Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen durch landwirtschaftliche Betriebe und von landwirtschaftlichen Nutzflächen (z.B. Nachtarbeit zur Erntezeit) sind zu dulden.
Die benachbarten landwirtschaftlichen Flächen dürfen von den Maßnahmen der Ausgleichsflächen nicht beeinflusst werden.

Der Marktgemeinderat unterstützt die Empfehlung den qualitativ hochwertigen Boden abzutragen und auf ertragsärmeren Standorten zu verteilen und fügt diesen Punkt als Hinweis redaktionell in die Begründung mit ein.
Dem Marktgemeinderat Nandlstadt ist sich dem Verlust an landwirtschaftlicher Fläche bewusst und hat sich unter Abwägung aller wirtschaftlichen und ökologischen Punkte für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kitzberger Feld II“ entschieden.
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten und nimmt zur Kenntnis, dass das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten von dem Bebauungsplan und der Flächennutzungsplanänderung nicht direkt betroffen sind und forstliche Belange daher nicht direkt berührt werden.

Der Marktgemeinderat bedankt sich für den Hinweis, dass die Fl.Nr. 261/0 und 262/0, Gemarkung Figlsdorf Wald i.S.d. § 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG) befindet. Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. Da sich die Flurnummern außerhalb des Geltungsbereiches befinden, ist eine Anpassung der aufgeführten Flurnummern nicht Bestandteil dieses Bauleitverfahrens und wird nicht innerhalb der 4. Flächennutzungsplanänderung angepasst. 

Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, und nimmt zur Kenntnis, dass die Stellungnahme vom 07.02.2024 weiterhin Gültigkeit hat, sowie dass aus landwirtschaftlich-fachlicher, forstfachlicher und waldrechtlicher Sicht keine weiteren Einwände bestehen.

Da die Stellungnahmen vom 07.02.2024 weiterhin Gültigkeit behalten wird durch den Marktgemeinderat wie folgt geantwortet:

Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass auf den angrenzenden Flächen für Landwirtschaft des Geltungsbereiches die landwirtschaftlichen Betriebe in der Ausübung und Entwicklung durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Der Marktgemeinderat teilt mit, dass der Hinweis bezüglich der Grenzabstände von mindestens 4 Metern zum Nachbargrundstück bereits im BBP unter „Textliche Hinweise Punkt D“ aufgeführt ist.
Zusätzlich wurden folgende Hinweise zum Schutz der Landwirte in die Begründung mit aufgenommen:

Unvermeidbare Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen durch landwirtschaftliche Betriebe und von landwirtschaftlichen Nutzflächen (z.B. Nachtarbeit zur Erntezeit) sind zu dulden.
Die benachbarten landwirtschaftlichen Flächen dürfen von den Maßnahmen der Ausgleichsflächen nicht beeinflusst werden.

Der Marktgemeinderat unterstützt die Empfehlung den qualitativ hochwertigen Boden abzutragen und auf ertragsärmeren Standorten zu verteilen und fügt diesen Punkt als Hinweis redaktionell in die Begründung mit ein.
Dem Marktgemeinderat Nandlstadt ist sich dem Verlust an landwirtschaftlicher Fläche bewusst und hat sich unter Abwägung aller wirtschaftlichen und ökologischen Punkte für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kitzberger Feld II“ entschieden.
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten und nimmt zur Kenntnis, dass das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten von dem Bebauungsplan und der Flächennutzungsplanänderung nicht direkt betroffen sind und forstliche Belange daher nicht direkt berührt werden.

Der Marktgemeinderat bedankt sich für den Hinweis, dass die Fl.Nr. 261/0 und 262/0, Gemarkung Figlsdorf Wald i.S.d. § 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG) befindet. Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. Da sich die Flurnummern außerhalb des Geltungsbereiches befinden, ist eine Anpassung der aufgeführten Flurnummern nicht Bestandteil dieses Bauleitverfahrens und wird nicht innerhalb der 4. Flächennutzungsplanänderung angepasst. 

Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5.2.2. Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Erding/Freising, Dr.-Ulrich-Weg 3, 85435 Erding vom 30.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 5.2.2

Sachverhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist darauf zu achten, dass eine ordentliche Bewirtschaftung der anliegenden Flächen zu gewährleisten ist. Landwirtschaftliche Fahrzeuge haben eine Breite von bis zu 3,5 m und diese sollten problemlos die Straßen befahren können. Die Verkehrswege dürfen nicht als zusätzliche Parkmöglichkeit gebraucht werden.
Der Verlust an landwirtschaftlicher Fläche für Verkehrsfläche und Bebauung nimmt immer weiter zu.
Deshalb ist eine mehrstöckige Bebauung grundsätzlich eher zu begrüßen, um den Verbrauch von landwirtschaftlich nutzbarer Fläche nicht unnötig zu beschleunigen. Zudem sollten die Möglichkeiten der Nachverdichtung und die Wiedernutzbarmachung von Flächen in Betracht gezogen werden, um die Inanspruchnahme von zusätzlichen Flächen auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Eine Eingrünung ist grundsätzlich erstrebenswert. Es sollte aber bei der  Randbepflanzung, vor allem beim Pflanzen von Bäumen ein ausreichender Grenzabstand (4m) eingehalten werden, damit die landwirtschaftlichen Flächen nicht durch Schattenwirkung beeinträchtigt werden. Eine niedrige Bepflanzung ist zu begrüßen.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes werden Ausgleichsflächen ausgewiesen. Es ist zu begrüßen, dass der Ausgleich an Gewässern stattfindet und somit wertvollen Ackerboden schont. Es ist darauf zu achten, dass Ausgleichsflächen dergestalt gepflegt werden, dass hiervon keine negativen Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzung im Umgriff ausgehen (z.B. Unkrautsamenflug).
Des Weiteren ist auf einen ausreichenden Hochwasserschutz zu achten. Durch die Flächenversiegelung verschärft sich die Hochwasserproblematik für unterhalb liegender Ortschaften. Wiesen, die zur Futtergewinnung benötigt werden, können nach einem Hochwasser nicht mehr dafür genutzt werden.
Bei den immer häufiger werdenden Starkregenereignissen wird die geplante Versickerung des Regenwassers nicht ausreichend sein.

Mit freundlichen Grüßen,
Veronika Eicher

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes.

Es wird mitgeteilt, dass durch die vorliegende Planung die Zugänglichkeit zu den anliegenden landwirtschaftlichen Flächen nicht eingeschränkt wird. Der vorgebrachte Hinweis bezüglich der ordentlichen Bewirtschaftung der anliegenden Flächen, insbesondere in Bezug auf die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Verkehrswege, befindet sich bereits in der Begründung zum Bebauungsplan. 

Dem Marktgemeinderat Nandlstadt ist sich dem Verlust an landwirtschaftlicher Fläche bewusst und hat sich unter Abwägung aller wirtschaftlichen und ökologischen Punkte für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kitzberger Feld II“ entschieden. Eine Nachverdichtung in Bezug auf Gewerbeflächen scheint schwerlich realisierbar, ohne die bestehenden Betriebe in ihrem wirtschaftlichen Bestand und deren Möglichkeit zur wirtschaftlichen Entwicklung erheblich einzuschränken. Dies stünde im Widerspruch zu den Maßgaben des Landesentwicklungsprogrammes. Weiterhin sei mitgeteilt, dass der Markt Nandlstadt bereits über zu wenige realisierbare Gewerbeflächen verfügt und sich deshalb zur Neuausweisung der in Rede stehenden Flächen entschieden hat. Zudem stellt die Planung mit der gewerblichen Nutzung kein Widerspruch gegenüber einer Wiedernutzbarkeit dar.

Der Marktgemeinderat teilt mit, dass zum Schutz der angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebe bereits im BBP „Textliche Hinweise Punkt D“ auf einen Hinweis bezüglich der Grenzabstände zur Nachbargrenze für Pflanzen verwiesen wird. 

Der Marktrat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die ausgewiesenen Ausgleichsflächen durch den bayerischen Bauernverband begrüßt werden. 
Es sind Pflegemaßnahmen (jährliche Mahd) auf der Ausgleichsfläche durchzuführen. Ein Samenflug von Wildpflanzen kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dies ist jedoch zu akzeptieren. Biodiversität ist auch Ziel der Bayerischen Staatsregierung für die bäuerliche Landwirtschaft.

Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis entgegen, dass auf einen ausreichenden Hochwasserschutz zu achten ist.
Geplant ist das Niederschlagswasser gedrosselt in den Kühbach abzuleiten.  Dies wird vom Wasserwirtschaftsamt und der Abteilung Wasserrecht befürwortet. Es wird mit Abstimmung dieser Behörden ein Entwässerungskonzept entsprechend erstellt. Der Kühbach ist weder als vorläufiges noch als festgesetztes Überschwemmungsgebiet erfasst. Durch das gepufferte Sammeln und die gedrosselte Einleitung im gesamten Gewerbegebiet wird die Menge an Niederschlag, besser gesteuert und gelangt nur verzögert in den Kühbach. In Anbetracht der großräumigen Einzugsfläche des Kühbachs von rund 3,3 km² zwischen Nandlstadt und Gründl, stellt der betreffende Planausschnitt der 4. Flächennutzungsplanänderung mit rund 5 Hektar (= 0,05 km²) für die gesamte Einzugsfläche eine nachgeordnete Rolle. Hochwasserschutzmaßnahmen einzig aufgrund der in Rede stehenden Bauleitplanungen scheinen daher nicht zwingend geboten. Weiterhin ist bereits berücksichtigt, dass die Regenrückhaltebecken über das erforderliche Volumen hinaus größer ausgelegt werden um auch zukünftige Starkregenereignisse ausreichend abzupuffern. 

Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes.

Es wird mitgeteilt, dass durch die vorliegende Planung die Zugänglichkeit zu den anliegenden landwirtschaftlichen Flächen nicht eingeschränkt wird. Der vorgebrachte Hinweis bezüglich der ordentlichen Bewirtschaftung der anliegenden Flächen, insbesondere in Bezug auf die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Verkehrswege, befindet sich bereits in der Begründung zum Bebauungsplan. 

Dem Marktgemeinderat Nandlstadt ist sich dem Verlust an landwirtschaftlicher Fläche bewusst und hat sich unter Abwägung aller wirtschaftlichen und ökologischen Punkte für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kitzberger Feld II“ entschieden. Eine Nachverdichtung in Bezug auf Gewerbeflächen scheint schwerlich realisierbar, ohne die bestehenden Betriebe in ihrem wirtschaftlichen Bestand und deren Möglichkeit zur wirtschaftlichen Entwicklung erheblich einzuschränken. Dies stünde im Widerspruch zu den Maßgaben des Landesentwicklungsprogrammes. Weiterhin sei mitgeteilt, dass der Markt Nandlstadt bereits über zu wenige realisierbare Gewerbeflächen verfügt und sich deshalb zur Neuausweisung der in Rede stehenden Flächen entschieden hat. Zudem stellt die Planung mit der gewerblichen Nutzung kein Widerspruch gegenüber einer Wiedernutzbarkeit dar.

Der Marktgemeinderat teilt mit, dass zum Schutz der angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebe bereits im BBP „Textliche Hinweise Punkt D“ auf einen Hinweis bezüglich der Grenzabstände zur Nachbargrenze für Pflanzen verwiesen wird. 

Der Marktrat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die ausgewiesenen Ausgleichsflächen durch den bayerischen Bauernverband begrüßt werden. 
Es sind Pflegemaßnahmen (jährliche Mahd) auf der Ausgleichsfläche durchzuführen. Ein Samenflug von Wildpflanzen kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dies ist jedoch zu akzeptieren. Biodiversität ist auch Ziel der Bayerischen Staatsregierung für die bäuerliche Landwirtschaft.

Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis entgegen, dass auf einen ausreichenden Hochwasserschutz zu achten ist.
Geplant ist das Niederschlagswasser gedrosselt in den Kühbach abzuleiten.  Dies wird vom Wasserwirtschaftsamt und der Abteilung Wasserrecht befürwortet. Es wird mit Abstimmung dieser Behörden ein Entwässerungskonzept entsprechend erstellt. Der Kühbach ist weder als vorläufiges noch als festgesetztes Überschwemmungsgebiet erfasst. Durch das gepufferte Sammeln und die gedrosselte Einleitung im gesamten Gewerbegebiet wird die Menge an Niederschlag, besser gesteuert und gelangt nur verzögert in den Kühbach. In Anbetracht der großräumigen Einzugsfläche des Kühbachs von rund 3,3 km² zwischen Nandlstadt und Gründl, stellt der betreffende Planausschnitt der 4. Flächennutzungsplanänderung mit rund 5 Hektar (= 0,05 km²) für die gesamte Einzugsfläche eine nachgeordnete Rolle. Hochwasserschutzmaßnahmen einzig aufgrund der in Rede stehenden Bauleitplanungen scheinen daher nicht zwingend geboten. Weiterhin ist bereits berücksichtigt, dass die Regenrückhaltebecken über das erforderliche Volumen hinaus größer ausgelegt werden um auch zukünftige Starkregenereignisse ausreichend abzupuffern. 

Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5.2.3. Handwerkskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 4, 80333 München

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 5.2.3

Sachverhalt

Sehr geehrter Herr Pichlmaier,
die Handwerkskammer für München und Oberbayern bedankt sich für die erneute Beteiligung an o.a. Verfahren der Marktgemeinde Nandlstadt und nimmt die Abwägung ihrer Stellungnahme sowie aus dem Planentwurf mit Fassungsdatum 28.November 2024 soweit ersichtlichen Anpassungen zur Kenntnis:

Im Sondergebietsteil 3 (SO 3) soll als ergänzende Nutzung zusätzlich eine Apotheke mit einer Verkaufsfläche von max. 200 m² zulässig, daher erhält das Sondergebiet nun die Zweckbestimmung „Einzelhandel mit Gastronomie und Apotheke". Zudem wurde eine Aktualisierung der schalltechnischen Untersuchung (Bericht Nr. 23-005-07 des Ingenieurbüro BL-Consult Piening von 6.März 2024) vorgenommen sowie die Hinweise und Festsetzungen des Bebauungsplans zum Immissionsschutz ergänzt.

Auf die vorausgegangene Stellungnahme von 2024 sei von unserer Seite diesbezüglich weiterhin verwiesen, hinsichtlich des Sondergebiets erübrigt sich eine weitere Betrachtung, da gemäß dem beigefügten Sitzungsbuchauszug der Dimensionierung des Einzelhandelsgroßprojekts von Seiten der Regierung von Oberbayern offenbar zugestimmt wurde.

Mit freundlichen Grüßen
lsabella Hößl
Referentin

Beschlussempfehlung

Der Marktrat bedank sich für die Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern.
Wie in der Stellungnahme bereits richtig festgestellt, wurden zusätzliche Maßnahmen zum Thema Schallschutz in die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingestellt.

Der Verweis auf die Stellungnahme der Handwerkskammer von 2024 wird durch den Marktrat zur Kenntnisgenommen. 
Die in der Stellungnahme angeregte Erhöhung der Immissionsgrenzwerte um 5 dB (A) tags/ nachts wurde durch den Schallschutzgutachter überprüft. Durch eine etwaige Erhöhung der Immissionsgrenzwerte um 5 dB (A) ergeben sich keine signifikanten Vorteile für die anzusiedelnden Betriebe. Deshalb hat sich der Marktrat dazu entschieden die Grenzwerte entsprechend den geltenden Normen beizubehalten. 
Dem Wunsch der Handwerkskammer Büronutzungen nur ausnahmsweise zuzulassen wird vom Marktrat nicht gefolgt. Gemäß §8 Abs. 1 BauNVO dienen Gewerbegebiete vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. Unter §8 Abs 2 S2. werden Büro- und Verwaltungsnutzungen explizit zugelassen. Dieser Maßgabe und den Richtlinien des baulichen Schallschutzes folgend, sollen Büro- und Verwaltungsnutzungen regulär zulässig bleiben. 

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktrat bedank sich für die Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern.
Wie in der Stellungnahme bereits richtig festgestellt, wurden zusätzliche Maßnahmen zum Thema Schallschutz in die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingestellt.

Der Verweis auf die Stellungnahme der Handwerkskammer von 2024 wird durch den Marktrat zur Kenntnisgenommen. 
Die in der Stellungnahme angeregte Erhöhung der Immissionsgrenzwerte um 5 dB (A) tags/ nachts wurde durch den Schallschutzgutachter überprüft. Durch eine etwaige Erhöhung der Immissionsgrenzwerte um 5 dB (A) ergeben sich keine signifikanten Vorteile für die anzusiedelnden Betriebe. Deshalb hat sich der Marktrat dazu entschieden die Grenzwerte entsprechend den geltenden Normen beizubehalten. 
Dem Wunsch der Handwerkskammer Büronutzungen nur ausnahmsweise zuzulassen wird vom Marktrat nicht gefolgt. Gemäß §8 Abs. 1 BauNVO dienen Gewerbegebiete vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. Unter §8 Abs 2 S2. werden Büro- und Verwaltungsnutzungen explizit zugelassen. Dieser Maßgabe und den Richtlinien des baulichen Schallschutzes folgend, sollen Büro- und Verwaltungsnutzungen regulär zulässig bleiben. 

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5.2.4. Landratsamt Freising, Abteilung Wasserrecht, Landshuter Straße 31, 85356 Freising vom 03.02. 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 5.2.4

Sachverhalt

Arbeitsbereich Niederschlagswasserbeseitigung: 
Das Niederschlagswasser aus dem Bereich der befestigten Flächen des Plangebiets soll in Regenrückhaltebecken zurückgehalten werden und gedrosselt durch einen bestehenden Durchlass unter der Kreisstraße FS 32 direkt in den Kühbach eingeleitet werden. Die befestigten Flächen des Plangebiets sind circa 1,6 ha groß. Bis auf die Dachflächen des Sondergebietes (hier: Kategorie I) ist das Niederschlagswasser der Belastungskategorie II zuzuordnen.

Aufgrund der Größe der befestigten Flächen von über 1.000 m² ist für die Einleitung des gesammelten Niederschlagswassers in den Kühbach eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Da kein Rechtsanspruch auf Erteilung einer wasserrechtlichen Gestattung besteht, sollte dies bereits im Bebauungsplanverfahren mit dem Landratsamt Freising, Wasserrecht und Wasserwirtschaft, sowie dem Wasserwirtschaftsamt München abgestimmt werden. Bestehende Erlaubnisse (zur Niederschlagswasserbeseitigung) werden nicht tangiert.

Nach bisherigen Planungsstand soll zur Ableitung des Niederschlagswassers aus dem Regenrückhaltebecken in den Kühbach ein bereits bestehender DN 300 Durchlass verwendet werden, um die Kreisstraße FS 32 zu unterqueren. Dieser Durchlass ist Eigentum des Landkreises Freising (Tiefbauamt) und ist eine Benutzungsanlage im Rahmen der erlaubnispflichtigen Niederschlagswasserbeseitigung. Für die Benutzung des Durchlasses ist eine rechtliche Sicherung erforderlich, die nach Rücksprache mit dem Tiefbauamt momentan noch nicht vorliegt. Wegen Art und Form der rechtlichen Sicherung ist mit dem Tiefbauamt Kontakt aufzunehmen. 

Es sollte bereits jetzt - unter Absprache mit dem Wasserwirtschaftsamt München und entgegen der dortigen Stellungnahme vom 21.01.2025 - kritisch geprüft werden, ob der bestehende Durchlass auch in dieser Größe ausreichend groß bemessen ist. Sollte vielleicht noch ein weiterer zweiter oder ein größerer Durchlass zur Ableitung des Niederschlagswassers unter der Kreisstraße erforderlich werden, weisen wir darauf hin, dass hierzu ebenfalls eine Zustimmung vom Landkreis Freising – Tiefbauamt erforderlich wäre. Im Entwässerungsplan für den Bebauungsplan ist darzulegen, dass die bestehenden Entwässerungsanlagen, die genutzt werden sollen, genug Kapazität aufweisen.

Das wild abfließende Wasser wird nach Angaben der Gemeinde über die bestehende Straßenentwässerung der Gemeinde abgeleitet. Aufgrund der Hanglage weisen wir auf § 37 WHG hin: „Der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers auf ein tieferliegendes Grundstück darf nicht zum Nachteil eines höher liegenden Grundstücks behindert werden. Der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers darf nicht zum Nachteil eines tieferliegenden Grundstücks verstärkt oder auf andere Weise verändert werden“ (…)

Mangels einer rechtlichen Sicherung für die Nutzung des bestehenden DN 300 Durchlasses unter der Kreisstraße FS 32 können wir dem Vorhaben momentan noch nicht abschließend zustimmen.

Möglichkeiten der Überwindung (z. B. Ausnahmen oder Befreiungen)
Entgegen der Ausführungen im Erläuterungsbericht, liegt keine Vereinbarung mit dem Landratsamt Freising, SG 61- Tiefbau vor. Eine Rücksprache mit dem SG 61 ergab, dass dort keine Vereinbarung - geschweige denn eine vertragliche Vereinbarung - bekannt ist, so dass dem Vorhaben derzeit nicht zugestimmt werden kann. Eine Abhilfe ist durch den Abschluss einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung möglich.

Beschlussempfehlung

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Abteilung Wasserrecht des LRA Freising.
Die in der Stellungnahme vorgebrachten Punkte werden zur Kenntnis genommen und wie folgt beantwortet. 
Hinsichtlich der rechtlichen Sicherung der Benutzung des Durchlasses unter der Kreisstraße wurde mittlerweile Kontakt mit dem Tiefbauamt aufgenommen. Entsprechende Unterlagen für eine Vereinbarung finden sich in Vorbereitung.
Der Hinweis auf die Dimensionierung des Durchlasses als DN300 wird durch den Marktrat zur Kenntnis genommen. Eine Prüfung der erforderlichen Größe des Durchlasses und somit der Durchlasskapazität wird im Rahmen der Entwässerungsplanung vorgenommen. Sollten sich hier Handlungsbedarf zeigen können die entsprechenden Maßnahmen getroffen werden und der Durchlass ggf. in seiner Größe angepasst werden, sodass die Kapazität der Entwässerungsanlagen den notwendigen Dimensionen entspricht.
Weiterhin wird mitgeteilt, dass durch die vorliegende Bauleitplanung kein Eingriff in die Straßenentwässerung erfolgt. Entsprechend ist auch in diesem Zusammenhang nicht mit einer Verschlechterung der Bestandssituation nach §37 WHG zu rechnen.
Der Marktrat nimmt zur Kenntnis, dass die Abteilung Wasserrecht aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Sicherung der Nutzung des Durchlasses dem Vorhaben momentan noch nicht abschließenden zustimmen kann, verweist aber nochmals darauf, dass eine entsprechende Sicherung sich bereits in Vorbereitung befindet. Sobald die Sicherung der Durchlassnutzung abschließend vereinbart wurde, wird die Abteilung Wasserrecht darüber in Kenntnis gesetzt werden.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Abteilung Wasserrecht des LRA Freising.
Die in der Stellungnahme vorgebrachten Punkte werden zur Kenntnis genommen und wie folgt beantwortet. 
Hinsichtlich der rechtlichen Sicherung der Benutzung des Durchlasses unter der Kreisstraße wurde mittlerweile Kontakt mit dem Tiefbauamt aufgenommen. Entsprechende Unterlagen für eine Vereinbarung finden sich in Vorbereitung.
Der Hinweis auf die Dimensionierung des Durchlasses als DN300 wird durch den Marktrat zur Kenntnis genommen. Eine Prüfung der erforderlichen Größe des Durchlasses und somit der Durchlasskapazität wird im Rahmen der Entwässerungsplanung vorgenommen. Sollten sich hier Handlungsbedarf zeigen können die entsprechenden Maßnahmen getroffen werden und der Durchlass ggf. in seiner Größe angepasst werden, sodass die Kapazität der Entwässerungsanlagen den notwendigen Dimensionen entspricht.
Weiterhin wird mitgeteilt, dass durch die vorliegende Bauleitplanung kein Eingriff in die Straßenentwässerung erfolgt. Entsprechend ist auch in diesem Zusammenhang nicht mit einer Verschlechterung der Bestandssituation nach §37 WHG zu rechnen.
Der Marktrat nimmt zur Kenntnis, dass die Abteilung Wasserrecht aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Sicherung der Nutzung des Durchlasses dem Vorhaben momentan noch nicht abschließenden zustimmen kann, verweist aber nochmals darauf, dass eine entsprechende Sicherung sich bereits in Vorbereitung befindet. Sobald die Sicherung der Durchlassnutzung abschließend vereinbart wurde, wird die Abteilung Wasserrecht darüber in Kenntnis gesetzt werden.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5.2.5. Landratsamt Regensburg, Untere Naturschutzbehörde, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg, vom 12.12.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 5.2.5

Sachverhalt

Sehr geehrter Herr Wacker,
sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem im LK Regensburg grundsätzlich das LRA die Behördenbeteiligung durchführt und mir Ihre Vorgehensweise nicht vertraut ist, erlaube ich mir die Rückmeldung als Cc zugleich an meine Fachkollegin der UNB im LK Freising und an Herrn Pichlmaier, Gde. Nandlstadt.
Zur Ausgleichsplanung auf dem Flurstück 340 der Gmkg. Schönach, der vom Grundsatz her bereits zugestimmt wurde, ist Folgendes anzumerken:

  • Wie bereits wiederholt vorgetragen handelt es sich bei dem betroffenen Grundstücksteil um einen stillgelegten Acker. Die Einstufung als lntensivwiese ist unzutreffend.
  • Im Maßnahmenplan (oben) wird außer dem Waldrand und der Hecke eine K 133 (nicht 113 wie angegeben) mit 10 WP als Zielzustand angegeben. In der Legende wird dagegen Schilf und Pfeifgengraswiese zusätzlich genannt. Da die K 133 vermutlich nur in den Mulden entstehen kann, ist hier eine Klarstellung erforderlich. Ein jährliches Mähen und Schilfbestand sind zudem nicht schlüssig.
  • Ebenso oben auf dem Plan wird eine dreireihige Hecke aufgeführt, in der Legende ist sie nur zweireihig. Dreireihig war m.W. bereits mit Herr Thom (inzwischen bei uns ausgeschieden) vereinbart worden.
  • Zweifel bestehen hinsichtlich einer B 113 Hecke (feuchter bis nasser Standort) entlang des Weges. Dieser Bereich wird ja nicht abgegraben, sollte also trockener sein. Vermutlich dann eher mesophil, also B 112.
  • Die Pflanzung eines Waldmantels ist zwar nicht zu beanstanden, er wäre hier aber auch nicht nötig. Grauerlen sind zudem nicht standortheimisch, Schwarzerlen dürften von allein aufkommen.
  • Das Saatgut ist bereits im B-Plan festzulegen. ,,Nach Rücksprache mit der UNB" (wie es formuliert wurde) ist nicht der Anspruch eines baurechtschaffenden Bauleitplanes.
  • Eher eine Frage: woraus ergibt sich die geplante 30cm Abgrabungstiefe? Ist dadurch mit einem periodischen Gewässer zu rechnen oder wie verhält es sich mit dem Flurabstand (Grundwasser)?
  • Anlage und Pflege des Grünlandes (unklares Ziel, s.o.). Die vorrangigen Naturschutzziele für den Planungsbereich wären genauso erreicht, wenn man die Fläche zwischen Hecke und Wald nach Abgrabung sich selbst überließe (Ausnahme: Neophytenmanagement). Grünland (welches dann auch immer) wäre weder mit gleichen oder ähnlichen Strukturen im Umfeld vernetzt, noch hätte es eine Größe, die eine genetische Verarmung nicht schon von vornherein besorgen ließe. Vielmehr würde man eine 2000 bis 3000 qm „große" zumal schattige Insel schaffen. Da die angedachte Bewirtschaftung Geld und Energie verbraucht und das Mahdgut vermutlich zu Abfall würde, sollte man die Maßnahme überdenken und stattdessen nur weiträumig abgraben und mittel - bis langfristig Wald entstehen lassen.
  • Für die Abgrabung(en) ist eine baurechtliche Genehmigung (des LRA Regensburg) erforderlich einschließlich der darin enthaltenen Erlaubnis nach der LSG-VO. Bitte reichen Sie den entsprechenden Antrag frühzeitig bei uns ein.
  • Die Ausführungsfrist der Ausgleichsmaßnahmen sollte auf den Beginn der Baugebietserschließung festgesetzt werden. Für eine Mitteilung darüber wären wir dankbar.

Zur Eingriffsplanung einschließlich der sAP erfolgt zuständigkeitshalber keine Äußerung.

Mit freundlichen Grüßen
Ansgar Lemper

Beschlussempfehlung

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Regensburg.
Die in der Stellungnahme vorgebrachten Punkte zur Ausgleichsflächenplanung werden zur Kenntnis genommen und wie folgt beantwortet.
  • Bei der in Rede stehenden Fläche (Flurnummer 340, Gemarkung Schönach) handelt es sich um eine Ackerfläche und nicht wie in der Stellungnahme angeführt, um eine stillgelegte Ackerfläche. Entsprechend wurden die Einstufung und Bewertung der Fläche vorgenommen.
  • Die gewünschte Klarstellung hinsichtlich der K133 wurde redaktionell im Maßnahmenplan vorgenommen. Eine jährliche Mahd soll nur in den Bereichen ohne Schilfbestand erfolgen.
  • Die Legende hinsichtlich der dreireihigen Hecke wurde redaktionell geändert
  • Die Klassifizierung der zu pflanzenden Hecke als B112 wurde redaktionell angepasst.
  • Der nach Ansicht der UNB nicht nötige Waldmantel wurde redaktionell entfernt und ist nun eine Sukzessionsfläche 
  • Hinsichtlich des zu wählenden Saatgutes wird mitgeteilt, dass eine Auswahlliste im Rahmen des BBP als nicht sinnvoll erachtet wird. Grundsätzlich wird in der Begründung zum Bebauungsplan unter Punkt 16. die Wahl von autochtonem Saatgut festgesetzt. Eine in ihrer Genauigkeit darüberhinausgehende Bestimmung wird im Rahmen des Bebauungsplanes als nicht sinnvoll erachtet.
  • Die Abgrabungen dienen der Bildung größerer Feuchtmulden zur Entwicklung feuchter Hochstaudenfluren und Schilfflächen. Durch die Ausbildung von Mulden ist eine bessere Durchfeuchtung der Böden bei Niederschlägen und periodische Gewässerbildung zu erwarten. 
  • Dem Vorschlag der UNB die Ausgleichsfläche sich weitestgehend selbst zu überlassen kann gefolgt werden. Die mittel- bis langfristige Entstehung von neuer Waldfläche wird auch vom Marktrat positiv gesehen.
  • Sofern baurechtlich erforderlich, wird eine entsprechende Antragsunterlage rechtzeitig beim LRA Regensburg eingereicht werden.
  • Eine Festsetzung der Ausführungsfrist für die Ausgleichsflächen wird vom Marktrat nicht gewünscht. Die entsprechenden Fristen sind gesetzlich geregelt und dadurch bereits ausreichend definiert. Die UNB wird jedoch wie gewünscht über die Herstellung der Ausgleichsflächen informiert werden. 
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Regensburg.
Die in der Stellungnahme vorgebrachten Punkte zur Ausgleichsflächenplanung werden zur Kenntnis genommen und wie folgt beantwortet.
  • Bei der in Rede stehenden Fläche (Flurnummer 340, Gemarkung Schönach) handelt es sich um eine Ackerfläche und nicht wie in der Stellungnahme angeführt, um eine stillgelegte Ackerfläche. Entsprechend wurden die Einstufung und Bewertung der Fläche vorgenommen.
  • Die gewünschte Klarstellung hinsichtlich der K133 wurde redaktionell im Maßnahmenplan vorgenommen. Eine jährliche Mahd soll nur in den Bereichen ohne Schilfbestand erfolgen.
  • Die Legende hinsichtlich der dreireihigen Hecke wurde redaktionell geändert
  • Die Klassifizierung der zu pflanzenden Hecke als B112 wurde redaktionell angepasst.
  • Der nach Ansicht der UNB nicht nötige Waldmantel wurde redaktionell entfernt und ist nun eine Sukzessionsfläche 
  • Hinsichtlich des zu wählenden Saatgutes wird mitgeteilt, dass eine Auswahlliste im Rahmen des BBP als nicht sinnvoll erachtet wird. Grundsätzlich wird in der Begründung zum Bebauungsplan unter Punkt 16. die Wahl von autochtonem Saatgut festgesetzt. Eine in ihrer Genauigkeit darüberhinausgehende Bestimmung wird im Rahmen des Bebauungsplanes als nicht sinnvoll erachtet.
  • Die Abgrabungen dienen der Bildung größerer Feuchtmulden zur Entwicklung feuchter Hochstaudenfluren und Schilfflächen. Durch die Ausbildung von Mulden ist eine bessere Durchfeuchtung der Böden bei Niederschlägen und periodische Gewässerbildung zu erwarten. 
  • Dem Vorschlag der UNB die Ausgleichsfläche sich weitestgehend selbst zu überlassen kann gefolgt werden. Die mittel- bis langfristige Entstehung von neuer Waldfläche wird auch vom Marktrat positiv gesehen.
  • Sofern baurechtlich erforderlich, wird eine entsprechende Antragsunterlage rechtzeitig beim LRA Regensburg eingereicht werden.
  • Eine Festsetzung der Ausführungsfrist für die Ausgleichsflächen wird vom Marktrat nicht gewünscht. Die entsprechenden Fristen sind gesetzlich geregelt und dadurch bereits ausreichend definiert. Die UNB wird jedoch wie gewünscht über die Herstellung der Ausgleichsflächen informiert werden. 
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5.2.6. Verwaltungsgemeinschaft Sünching, Gemeinde Mötzing, Schulstraße 26, 93104 Sünching, vom 20.12.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 5.2.6

Sachverhalt

Ökol. Ausgleichsfläche FI.Nr. 340, Gmkg. Schönach:
Es wird gebeten, die Abstände der Baum- und Strauchpflanzungen zu den angrenzenden Feldwegen und Ackerflächen auf 6 m zu erhöhen, da die gesetzlichen Abstände in der Praxis oftmals nicht ausreichend sind.

Beschlussempfehlung

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Gemeinde Mötzing und teilt dazu mit, dass die Abstände von Baumpflanzungen entlang der geplanten Ausgleichsflächen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfolgt. Sofern dies vor Ort möglich sein sollte, können die Abstände erhöht werden. Ansonsten werden die gesetzlichen Vorgaben eingehalten.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Gemeinde Mötzing und teilt dazu mit, dass die Abstände von Baumpflanzungen entlang der geplanten Ausgleichsflächen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfolgt. Sofern dies vor Ort möglich sein sollte, können die Abstände erhöht werden. Ansonsten werden die gesetzlichen Vorgaben eingehalten.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5.2.7. Wasserzweckverband Baumgartner Gruppe, Berging 10 –Wasserturm, 85395 Attenkirchen vom 13.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 5.2.7

Sachverhalt

Sehr geehrter Herr Wacker,
anbei übersenden wir Ihnen unsere negative Stellungnahme zum Bebauungsplan „Kitzberger Feld II“, in der wir auf die aktuellen Herausforderungen im Bereich der Wasserversorgung hinweisen möchten.
Zur Erklärung der derzeitigen Situation im Hinblick auf unseren Wasserbezug: Dieser erfolgt zu 100 % über den ZVWV Hallertau. Aktuell befinden wir uns in einem Rechtsstreit mit diesem Verband, was die Dringlichkeit der nachfolgend aufgeführten Punkte zur Beschlussfassung unterstreicht:

Wasserlieferant: ZVWV Hallertau

  • Der Wasserliefervertrag zwischen dem Wasserzweckverband Baumgartner Gruppe und dem ZVWV Hallertau, datiert auf den 24.06.2016 bzw. 12.12.2016, wurde zum 31.12.2021 gekündigt.
  • In der Verbandsversammlung des ZVWV Hallertau am 24.04.2024 wurde beschlossen, die beiden Übergabestellen Rehloh und Haslach dauerhaft zu schließen:
    • Rehloh zum 31.12.2025
    • Haslach zum 31.12.2027 

Sollten diese Wassersperre umgesetzt werden, ist eine zuverlässige Trinkwasserversorgung nur noch eingeschränkt oder möglicherweise gar nicht mehr gewährleistet.

  • Um eine Wassersperre zu vermeiden und die Versorgung langfristig sicherzustellen, fand am 21.10.2024 ein Vermittlungsgespräch beim Bayerischen Gemeindetag unter der Leitung von Frau Dr. Thimet statt. Dabei wurde eine gemeinsame Berechnungsgrundlage erarbeitet, die als Basis für einen neuen Vertrag dienen soll. Dieser Vertrag soll von beiden Parteien geprüft und anschließend den jeweiligen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
  • Der Beschluss des ZVWV Hallertau vom 24.04.2024, der die dauerhafte Wassersperre vorsieht, bleibt jedoch bestehen.

Alternative Wasserlieferanten: Gemeinde Zolling und WZV Paunzhausen

  • Die beiden alternativen Wasserversorger bieten lediglich „Notverbünde“ an, die für eine dauerhafte Versorgung jedoch nicht geeignet sind.

Sollte es trotz aller Bemühungen nicht möglich sein, eine Einigung mit dem ZVWV Hallertau zu erzielen, würde der Markt Nandlstadt mit der Beschlussfassung das Restrisiko tragen, die Wasserversorgung für das „Kitzberger Feld II“ sicherzustellen.
Wir bitten Sie, diese Punkte in die weiteren Planungen und Entscheidungsprozesse einzubeziehen.

Mit freundlichen Grüßen,
Patrik Stäringer

Beschlussempfehlung

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme und nimmt die vorgebrachten Punkte der Stellungnahme zur Kenntnis.
Die erläuterten Entwicklungen hinsichtlich der Wasserversorgung werden vom Marktrat mit Interesse verfolgt, da von davon auch die Wasserversorgung des ganzen Gemeindebereichsabhängig ist. Die vorgebrachten Punkte in der Stellungnahme werden deshalb aufmerksamst zur Kenntnis genommen. 
Der Marktrat teilt dazu mit, dass in Erwartung einer Einigung zwischen den Versorgerverbänden, und in Anbetracht der alternativen Ausweichmöglichkeit, es für geraten hält, mit der vorliegenden Bauleitplanung fortzufahren, da diese eine wichtige Maßnahme für die gesamte Gemeinde darstellt, und eine nicht Versorgung mit Wasser nicht immanent zu erwarten ist. Außerdem sind die hier in Rede stehenden Betriebe in ihrem täglichen Bedarf weniger wasserintensiv als vergleichsweise ein Wohngebiet.

Aufgrund der Stellungnahme ist eine Änderung der Planung nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme und nimmt die vorgebrachten Punkte der Stellungnahme zur Kenntnis.
Die erläuterten Entwicklungen hinsichtlich der Wasserversorgung werden vom Marktrat mit Interesse verfolgt, da von davon auch die Wasserversorgung des ganzen Gemeindebereichsabhängig ist. Die vorgebrachten Punkte in der Stellungnahme werden deshalb aufmerksamst zur Kenntnis genommen. 
Der Marktrat teilt dazu mit, dass in Erwartung einer Einigung zwischen den Versorgerverbänden, und in Anbetracht der alternativen Ausweichmöglichkeit, es für geraten hält, mit der vorliegenden Bauleitplanung fortzufahren, da diese eine wichtige Maßnahme für die gesamte Gemeinde darstellt, und eine nicht Versorgung mit Wasser nicht immanent zu erwarten ist. Außerdem sind die hier in Rede stehenden Betriebe in ihrem täglichen Bedarf weniger wasserintensiv als vergleichsweise ein Wohngebiet.

Aufgrund der Stellungnahme ist eine Änderung der Planung nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Temporäre Aufstellung von Plakatwänden im Gemeindegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Im Rahmen der Sitzung des Marktgemeinderates vom 19.09.2024 wurde ein gemeinsamer Antrag von allen Fraktionen auf Aufstellung von Plakatwänden im Gemeindegebiet behandelt. Auseinander ging man mit dem Auftrag an alle Fraktionen, Vorschläge für geeignete Standorte an die Verwaltung zu senden.
Von Marktrat Stöckeler wurden einige Vorschläge eingereicht, die insbesondere unter verkehrsrechtlichen Aspekten auf Ihre Geeignetheit überprüft wurden. Aus diesen Vorschlägen hat die Verwaltung folgende mögliche Standorte ausgewählt (die definitiv innerorts liegen müssen):

  1. Baumgarten, am „Stachus“ (am Anwesen Untere Dorfstr. 1)
  2. Nandlstadt, Bushaltestelle Mainburger Straße (gegenüber BayWa-Lagerplatz)
  3. Nandlstadt, am Fußweg zwischen Mainburger Straße und Hopfenstraße
  4. Nandlstadt, Festwiese gegenüber der Hopfenhalle
  5. Nandlstadt, Moosburger Straße (an der Rasenfläche vor der Wohnanlage Hopfengarten)
  6. Nandlstadt, Parkplatz Jahnstraße (TSV Nandlstadt)
  7. Nandlstadt, Hausmehringer Straße (vor der Hecke am Parkplatz Feuerwehrhaus)
  8. Nandlstadt, Ortseingang Ecke Freisinger Straße / Moosburger Straße an der Gewerbetafel

Die Verwaltung empfiehlt, sich im Hauptort Nandlstadt auf nicht mehr als vier Standorte zu einigen).

Zur Realisierung des Vorhabens wäre sodann in jedem Falle noch die Aufstellung einer sog. Plakatierungsverordnung erforderlich.

Dokumente
Download 1 Baumgarten.pdf
Download 2 Nandlstadt Bushaltestelle Mainburger Str.pdf
Download 3 Nandlstadt Fußweg Mainburger Str.pdf
Download 4 Nandlstadt Festwiese.pdf
Download 5 Nandlstadt Moosburger Str.pdf
Download 6 Nandlstadt Parkplatz Jahnstr.pdf
Download 7 Nandlstadt FFW.pdf
Download 8 Nandlstadt Schule.pdf

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6.1. Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Zunächst bedarf es eines Grundsatzbeschlusses des Marktgemeinderates, ob der Antrag auf Aufstellung von Plakatwänden grundsätzlich überhaupt unterstützt wird.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat beschließt, das Plakatieren von Wahlwerbung im Gemeindegebiet nur noch an ausgewählten Standorten mittels mobiler Plakatwände zu gestatten. Die Standorte werden vom Marktgemeinderat ausgewählt und mittels Verordnung festgelegt. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, das Plakatieren von Wahlwerbung im Gemeindegebiet nur noch an ausgewählten Standorten mittels mobiler Plakatwände zu gestatten. Die Standorte werden vom Marktgemeinderat ausgewählt und mittels Verordnung festgelegt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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6.2. Beschlussfassung über mögliche Standorte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Siehe Ausführungen (Überpunkt) TOP 6, dort sind auch sämtliche Unterlagen zu finden

Diskussionsverlauf

Es wird darüber diskutiert, ob 
  • die Plakatwände eher an Einfallstraßen oder an von Fußgängern gut frequentierten Stellen errichtet werden sollen,
  • man alle ehemaligen eigenständigen Ortsteile mit einplanen solle,
  • man die Angelegenheit im Bauausschuss vorbehandeln solle,
  • man bereits vor Einigung auf Standorte eine Plakatierungsverordnung erlassen solle, um der Verwaltung Handlungsmöglichkeiten bei Nichtentfernen von Wahlwerbung zu geben.

Letztlich einigt man sich auf folgenden Grundsatzbeschluss:

Beschluss

Der Bauausschuss soll geeignete Standorte eruieren und dem Marktgemeinderat entsprechende Vorschläge unterbreiten. Im Hauptort Nandlstadt werden vier Standorte ausgewiesen, in den ehemals eigenständigen Ortsteilen (Airischwand, Baumgarten, Figlsdorf) jeweils ein Standort. Zudem wird bereits vor Festlegung der Standorte eine Plakatierungsverordnung erarbeitet, um der Verwaltung Handlungsmöglichkeiten bei nicht entfernter Wahlwerbung zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Durchführung von Bündelausschreibungen für die Strom- und Gasbeschaffung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Im Rahmen der letzten Bündelausschreibung wurde ein Vertrag über die Stromlieferung mit der EINS Energie in Sachsen GmbH & Co. KG geschlossen, der mit Ablauf des 31.12.2025 endet. 
Der Bayerische Gemeindetag bietet weiterhin Bündelausschreibungen für die bayerischen Kommunen an, hat sich hierzu allerdings einen neuen Dienstleister gesucht (enPORTAL GmbH).
Die Verwaltung möchte wie in den letzten Jahren an der Bündelausschreibung teilnehmen, da eine Einzelbeauftragung eines externen Dienstleisters wesentlich mehr Kosten verursachen würde.

Zu 1.

Die Teilnahme an einer Bündelausschreibung bietet für die Gemeinde u.a. folgende Vorteile: Durch die Bündelung der Stromnachfrage von mehreren Gemeinden (Teilnehmern) können erfahrungsgemäß günstigere Konditionen als bei Einzelausschreibungen erzielt werden. Neben den Aufwänden für eine eigenständige Datenaufbereitung reduziert sich der Verwaltungs- und Kostenaufwand im Vergleich zu einer Einzelbeschaffung, indem die Bündelausschreibung durch einen professionellen Dienstleister vorbereitet und durchgeführt wird.

Die enPORTAL GmbH hat nach einem EU-weiten Wettbewerbsverfahren der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH den Zuschlag erhalten, als Kooperationspartner der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH für die Vorbereitung und Durchführung der zukünftigen Bündelausschreibungen zur Energiebeschaffung im Auftrag der Gemeinde tätig zu sein. Die Vorbereitung, die Durchführung und die Administration des Vergabeverfahrens sowie die Datenbeschaffung und Datenpflege erfolgen über das webbasierte Beschaffungsportal enPORTAL connect.
Grundlage für die Leistungen der enPORTAL GmbH ist der Abschluss des vorgelegten Dienstleistungsvertrages. Einzelheiten zur Dienstleistung der enPORTAL GmbH sind auf der Landingpage abrufbar.
Die Vergütung für die Dienstleistungen im Bereich der elektrischen Energie setzt sich aus einem Grundpreis von 475,- Euro netto und einer gesonderten Vergütung pro Abnahmestelle zusammen (15,- Euro netto pro SLP-Abnahmestellen bzw. einer nach Verbrauch definierten Abnahmestelle der Straßenbeleuchtung; 175,- Euro netto pro RLM-Abnahmestelle).
Die Gesamtvergütung für die Teilnahme an der Bündelausschreibung beläuft sich auf der Basis der bekannten Abnahmestellen auf ca 2.000 Euro netto.

Für den Fall, dass kein Stromliefervertrag in Folge einer Bündelausschreibung oder einer nachgelagerten Ausschreibung zustande kommt, reduziert sich die Vergütung (siehe Anlage des Dienstleistungsvertrages, Honorarblatt).

Zu 2.

Die Teilnahme an einer Bündelausschreibung erfordert einen koordinierten Verfahrensablauf und kurzfristige Entscheidungen u.a. über die Zuschlagsentscheidung. Deshalb wird die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH bevollmächtigt, die wesentlichen verfahrensleitenden Entscheidungen zu treffen. Über das webbasierte Portal der enPORTAL GmbH, en- PORTAL connect werden alle Teilnehmer fortlaufend über die Entwicklungen bei der Bündelausschreibung informiert.
WICHTIGER HINWEIS: Die Vollmacht erstreckt sich nur auf diese Bündelausschreibungsrunde und ist auf den in der Vollmachtsurkunde festgelegten Umfang beschränkt. Es darf nur das preisgünstigste Angebot bezuschlagt werden.

Der Gemeinderat hat über die Beteiligung an jeder weiteren Bündelausschreibung sowie über die Erteilung einer Vollmacht an die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH erneut zu entscheiden. Nur bei einer Beteiligung an einer neuen Bündelausschreibung fällt ein weiteres Dienstleistungsentgelt an. Spätere Dienstleistungsentgelte können nur im Rahmen der Preisgleitklausel aufgrund § 4 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages erhöht werden.

Zu 3.

Für die Vorbereitung der Beschaffungsmaßnahme ist die Entscheidung zu treffen, ob, in welchen Fällen und in welcher Qualität Ökostrom beschafft werden soll.

WICHTIGER HINWEIS:
Zusammen mit der Vorlage des Vergabekonzepts wird die enPORTAL GmbH aktuelle Preisindikationen vorlegen. Innerhalb der 2 Wochen-Frist (siehe dazu 4.) sind anderweitige Entscheidungen in Bezug auf die Qualität der zu beschaffenden elektrischen Energie möglich.

Zu 4.

Die enPORTAL GmbH erarbeitet auf der Basis der konkreten Marktgegebenheiten ein konkretes Vergabekonzept und stimmt dieses mit der Bayerische Gemeindetag Kommunal-GmbH unter Einbindung des Bayerischen Gemeindetags ab. Das Vergabekonzept soll eine möglichst sichere und preisgünstige Energiebeschaffung gewährleisten. Soweit das Konzept die Interessen der Gemeinde in Bezug auf die möglichst sichere und preisgünstige Energiebeschaffung plausibel gewährleistet, soll diesem zugestimmt bzw. kein Widerspruch erhoben werden.

WICHTIGER HINWEIS:
Soweit nicht innerhalb von 2 Wochen widersprochen wird, gilt die Zustimmung zur Umsetzung des Vergabekonzeptes als erteilt.

Zu 5.

Durch die Anweisung, dass die Bayerische Kommunal-GmbH eine dahingehende Zuschlagsentscheidung zu treffen hat, wonach dem preisgünstigsten Angebot nach der von der Gemeinde genehmigten Vergabekonzeption der Zuschlag zu erteilen ist, verbleibt der Gemeinde der für eine Bündelausschreibung derzeit bestehende höchstmögliche Einfluss auf die Zuschlagsentscheidung. Insoweit wird die Bevollmächtigung der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH als verfahrensleitende Stelle tätig zu sein, inhaltlich beschränkt. Eine gesonderte Zuschlagsentscheidung der Gemeinde auf Empfehlung der enPORTAL GmbH oder der Bayerische Kommunal-GmbH lässt sich bei einer losweisen Nachfragebündelung mit engen Zeitvorgaben und bei Beteiligung einer Vielzahl von Gemeinden derzeit weder zeitlich noch organisatorisch realisieren.

Mit Zuschlagserteilung wird der Stromliefervertrag geschlossen. Der Unterzeichnung bedarf es zu dessen Rechtswirksamkeit nicht (vgl. Art. 38 Abs. 2 Satz 4 BayGO).

Zu 6.

Die ersten Ausschreibungsverfahren sollen im Mai 2025 beginnen. Um daran teilnehmen zu können, ist mit der Datenerfassung umgehend zu beginnen. Hierbei unterstützt die enPORTAL GmbH die Verwaltung bei der Datenbeschaffung und wird parallel hierzu mit dem Abruf der Energiedaten (Abnahmestellen, Zuordnung, Verbräuche etc.) bei dem aktuellen Lieferanten elektrischer Energie und dem Stromnetzbetreiber beginnen. Hierzu muss die enPORTAL GmbH eine entsprechende Vollmacht (siehe Anlage) erhalten.

Beschlussempfehlung

  1. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, mit der enPORTAL GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Beschaffung von elektrischer Energie und Gas über sein webbasiertes Beschaffungsportal enPORTAL connect abzuschließen.

  1. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH die Vollmacht gemäß Anlage zu erteilen, nach der sie die verfahrensleitenden Entscheidungen für die Bündelausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie ab dem 01.01.2026 im Rahmen der Vorgaben dieser Vollmacht und des freigegebenen Vergabekonzepts treffen darf.

  1. Im Rahmen der anstehenden Bündelausschreibung für elektrische Energie haben die enPORTAL GmbH und die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH folgende Vorgaben zur Strombeschaffenheit zu beachten:
Es soll 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft werden.

  1. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, nach Vorlage des mit der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH abgestimmten Vergabekonzepts innerhalb der in § 2 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrags vorgesehenen Frist über die Freigabe des Vergabekonzepts zu entscheiden.

  1. Die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH wird angewiesen, unter Beachtung der abgestimmten Vergabekonzeption demjenigen Lieferanten den Zuschlag zu erteilen, der für das einschlägige Los / die Lose das jeweils preisgünstigste Angebot, welches die Gemeinde betrifft, unterbreitet.

  1. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, der enPORTAL GmbH für die Abfrage von Abnahmestellen und Verbrauchsdaten bei dem aktuellen Energielieferanten bzw. den Netzbetreibern eine Vollmacht zu erteilen.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage informiert GL Reithmeier über folgende Punkte:

  • Die Ausschreibung erfolgt durch den Drittanbieter über die offiziellen Vergabeportale, regionale Anbieter können hier nicht bevorzugt werden.
  • Zuschlag erhält das nach dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit günstigste bzw. wirtschaftlichste Angebot.
  • Die Ausschreibung erfolgt deutschlandweit, Stromlieferer haben die Möglichkeit, Angebote abzugeben. Einzelne Anbieter können nicht ausgeschlossen werden.
  • Eine Ausschreibung außerhalb der Bündelausschreibung nur für den Markt Nandlstadt ist grundsätzlich möglich, jedoch nicht ohne Unterstützung eines fachkundigen Büros. Der Aufwand für die Verwaltung ist bei beiden Varianten gleich.
  • Im Gegensatz zum vorherigen Drittanbieter hat der Markt Nandlstadt zwei Wochen Zeit, das Ergebnis der Ausschreibung zu akzeptieren.

Beschluss

  1. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, mit der enPORTAL GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Beschaffung von elektrischer Energie und Gas über sein webbasiertes Beschaffungsportal enPORTAL connect abzuschließen.

  1. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH die Vollmacht gemäß Anlage zu erteilen, nach der sie die verfahrensleitenden Entscheidungen für die Bündelausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie ab dem 01.01.2026 im Rahmen der Vorgaben dieser Vollmacht und des freigegebenen Vergabekonzepts treffen darf.

  1. Im Rahmen der anstehenden Bündelausschreibung für elektrische Energie haben die enPORTAL GmbH und die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH folgende Vorgaben zur Strombeschaffenheit zu beachten:
Es soll 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft werden.

  1. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, nach Vorlage des mit der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH abgestimmten Vergabekonzepts innerhalb der in § 2 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrags vorgesehenen Frist über die Freigabe des Vergabekonzepts zu entscheiden.

  1. Die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH wird angewiesen, unter Beachtung der abgestimmten Vergabekonzeption demjenigen Lieferanten den Zuschlag zu erteilen, der für das einschlägige Los / die Lose das jeweils preisgünstigste Angebot, welches die Gemeinde betrifft, unterbreitet.

  1. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, der enPORTAL GmbH für die Abfrage von Abnahmestellen und Verbrauchsdaten bei dem aktuellen Energielieferanten bzw. den Netzbetreibern eine Vollmacht zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Bestellung von Astrid Oberstetter zur stellvertretenden Kassenverwalterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt

Frau Astrid Oberstetter ist seit 01.07.2024 als Sachbearbeiterin in der Kasse beim Markt Nandlstadt beschäftigt. Ziel war es von vorneherein, dass Frau Oberstetter nach entsprechender Einarbeitung die stellvertretende Kassenverwaltung übernimmt (bislang ausgeübt von Ina Beckert). Dies soll nun erfolgen.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bestellt Frau Astrid Oberstetter zur stellvertretenden Kassenverwalterin des Marktes Nandlstadt.
Die Bestellung von Ina Beckert wird gleichzeitig widerrufen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bestellt Frau Astrid Oberstetter zur stellvertretenden Kassenverwalterin des Marktes Nandlstadt.
Die Bestellung von Ina Beckert wird gleichzeitig widerrufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Vorstellung des Konzeptes des Lenkungskreises zur weiteren Nutzung der Liegenschaften des Marktes Nandlstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö informativ 9

Sachverhalt

Der Lenkungskreis stellt sein Konzept zur weiteren Nutzung der Liegenschaften des Marktes Nandlstadt vor.
Da hierzu in den sozialen Netzwerken teils irreführende Aussagen getroffen wurden und um einen vernünftigen Überblick zu bieten, fasst die Verwaltung die bisherigen Niederschriften des Marktgemeinderates sowie die Aussagen des ISEK zu einzelnen Liegenschaften kurz zusammen:

Sitzung vom 09.03.2023:
  • Marktrat Klier: "...der historische Ortskern solle zunächst etwas hinten angestellt werden. Für die künftige Nutzung der Hopfenhalle sowie des Siebenbürger-Anwesens werden im April Vorschläge im Lenkungskreis erarbeitet..."

Sitzung vom 19.10.2023:
  • "Marktrat Klier erläuterte anhand einer Präsentation Nutzungsmöglichkeiten für die alte Hopfenhalle. Dabei sind u.a. Räumlichkeiten für die Bücherei, Jugendtreff, Seminarräume und ein Saal vorgesehen. Weiter berichtet Marktrat Klier, dass das CSU-Gebäude an der Bahnhofstraße für die Nutzung durch die Verwaltung reserviert ist. Bei den anderen Gebäuden wie z.B. die Notunterkunft im Bräuanger 2 oder Marktstraße 23 stellt sich ebenfalls die Frage der weiteren Nutzung und Sanierung oder soll das eine oder andere Gebäude verkauft werden."
  • "Marktrat Mayer schlägt vor, dass ein Gesamtkonzept für alle Liegenschaften erstellt wird und anschließend sollen die Prioritäten festgelegt werden. Marktrat Klier weist darauf hin, dass der Lenkungsausschuss alleine kein Gesamtkonzept entwickeln kann, dazu ist die Mitarbeit der Verwaltung sowie des restlichen Marktratsgremium erforderlich. Damit erklären sich die Markträte einverstanden."

Sitzung vom 14.12.2023:
  • Marktrat Klier: "...des Weiteren erarbeite der Lenkungskreis auch ein Nutzungskonzept für die evtl. weitere Nutzung der gemeindlichen Liegenschaften, welches ebenfalls baldmöglichst im Marktgemeinderat präsentiert werde."

Sitzung vom 17.10.2024:
"GL Reithmeier schlägt vor, dass er sich mit Marktrat Klier und Bauamtsleiter Pichlmaier zusammensetze, um die nötigen Informationen für den Lenkungskreis auszuarbeiten. Dieser solle sich dann nochmals mit der Angelegenheit befassen und dem Marktgemeinderat Vorschläge für die zukünftige Nutzung der Liegenschaften sowie ggf. einen Verkauf unterbreiten. Auch über die Notwendigkeit eines Gutachtens zur Bewertung der Gebäude mit Schätzung des Sanierungsaufwands solle erst nach Empfehlung des Lenkungskreises entschieden werden. Mit diesem Vorgehen besteht im Gremium Einverständnis."


Ausführungen im integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK)

Marktstraße 25 - Kloster
  • "Das kommunale Gebäude „Kloster“ wird grundhaft saniert und für neue, soziale Nutzungen eingerichtet. Ein Raumprogramm wird aufgelegt und mit der Planung und Umsetzung der Baumaßnahme wird begonnen."
  • "Um das schadhafte, straßenraumbildende Gebäude baulich dauerhaft zu sichern und das umfangreiche Kurs- und Seminarangebot aufrecht erhalten zu können, ist eine grundhafte Sanierung des Baukörpers notwendig. Die Marktgemeinde wird zur Aufwertung der historischen Ortsmitte dieses Gebäude sanieren.“
  • „Um Bausubstanz und Freiraum in ihren Funktionen zu sichern, ist eine Machbarkeitsstudie (Grundrissänderungen | Freiraumnutzung | Energie | Haustechnik) in Auftrag zu geben, um modellhaft die Grundlagen zur Revitalisierung und dauerhaften Nutzung des wichtigen historischen Gebäudes vorzubereiten.
Der großzügige Spielplatz im rückwärtigen Bereich des Klosters rundet das Spielplatzangebot im historischen Ortskern ab. Die Baum bewachsenen Flächen werden umgestaltet und gut nutzbar gemacht. Ein gemeinsames Funktionskonzept wird entwickelt, in dem die Bedürfnisse der Volkshochschule für alle Altersgruppen (Barrierefreiheit | Bocciabahn) mit denen der Ganztagsbetreuung abgestimmt sind."

Bräuanger 2
  • "Die Marktgemeinde lässt das sanierungsbedürftige, kommunale Mehrfamilienhaus „Am Bräuanger“ untersuchen. Zur Aufwertung von Grundstück und Gebäude wird im Programm „Sozialer Wohnungsbau“ modellhaft eine Machbarkeitsstudie mit Variantenuntersuchungen (Grundrissänderungen | Freiraum | Energie | Haustechnik) in Auftrag gegeben, die die Grundlage für die Revitalisierung und dauerhafte Aufwertung bilden."
  • "Der kommunale Baukörper wird wahrscheinlich als erster diesen sozialen Zielen folgen. Die Gemeinde wird das Wohnhaus erneuern, die geänderten Standards an einen bescheidenen Komfort und eine energetische Ertüchtigung (Wärmedämmung | Haustechnik) realisieren."
  • "Die Marktgemeinde lässt das sanierungsbedürftige, kommunale Mehrfamilienhaus „Am Bräuanger“ aus den 1960er Jahren baulich untersuchen, um zu entscheiden, wie mit der Baumasse ökologisch und ökonomisch umgegangen werden soll (Themen: Graue Energie: Herstellung, Transport, Lagerung, Verkauf und Entsorgung von Hochbauprodukten | Statik). Zur Aufwertung von Grundstück und Gebäude wird im Programm „Sozialer Wohnungsbau“ modellhaft eine Machbarkeitsstudie mit Variantendiskussion (Grundrissanpassungen | Freiraum | Energie | Haustechnik) in Auftrag gegeben, die die Grundlage für die Revitalisierung und dauerhafte Aufwertung der Bausubstanz oder für den Abbruch und Neubau bildet."

Siebenbürger-Gebäude
  • "Das kommunale Gebäude mit dem Namen „Siebenbürger Haus“ muss grundhaft saniert und für neue, soziale Nutzungen eingerichtet werden. Ein Nutzungs- und Gestaltungskonzept für das bauliche Gefüge liegt jedoch noch nicht vor. Zusammen mit dem kommunalen Gebäude „Kloster“ wird ein Ausschuss des Gemeinderats ein gemeinsames Raumprogramm erstellen, in dem auch ein Konzept „Nachbarschaftshilfe Nandlstadt“ angedacht ist. In das Nutzungs- und Gestaltungskonzept sollen neben den beiden Hauptgebäuden auch die Scheunen- und Remisengebäude des Siebenbürger Hauses einbezogen werden. Eingeschlossen in das Konzept für beide Parzellen ist zudem die Sanierung der Grün- und Freiflächen als zentrale Anlaufstelle der Bürgerinnen und Bürger im historischen Ortskern. Nach der Hochbauplanung (eingeschlossen Grundrissänderungen | Freiraumnutzung | Energie | Haustechnik) und Genehmigung des kommunalen Bauvorhabens beginnt umgehend die hochbauliche Umsetzung der Baumaßnahme."

Ehem. Sparkassengebäude
Zum Gebäude der ehem. Sparkasse ist im ISEK nichts ausgeführt, da dieses zur Zeit der Erstellung des ISEK noch nicht Eigentum des Marktes war.

Diskussionsverlauf

Marktrat Klier stellt folgende Empfehlungen vor:

  • Das CSU-Gebäude wird umgebaut und genutzt wie besprochen.
  • Das Gebäude im Bräuanger 2 soll verkauft werden, da eine Sanierung zu kostenintensiv sei.
  • Das ehem. Siebenbürger-Anwesen soll behalten werden und zu Wohnraum mit Gewerbeeinheiten ausgebaut werden.
  • Für die Unterbringung der Mieter im Bräuanger 2 sollen keine Container beschafft, sondern andere Unterbringungsmöglichkeiten gefunden werden.
  • Die Zukunft der alten Hopfenhalle stehe derzeit in den Sternen.

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10. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö informativ 10

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert darüber, dass man für den Faschingsumzug nach Gesprächen mit BRK, Polizei, Feuerwehr, Landratsamt und Narrhalla ein Sicherheitskonzept besprochen habe, welche eine Durchführung in jedem Fall ermögliche.
Ebenso informiert er, dass Leonet nach der Winterpause wieder weiterarbeite.
Der Radweg von Kollersdorf nach Tölzkirchen wurde im Kreistag hinterfragt, letztlich aber doch nicht gestrichen. So sei Baubeginn nach Pfingsten geplant.

Marktrat Kühner erkundigt sich nach dem BKPV-Bericht. Dieser sei laut GL Reithmeier erst kürzlich eingetroffen (im August wurde lediglich ein Vorbericht vorgestellt) und müsse ohnehin dann im Marktgemeinderat vorgestellt werden.

Datenstand vom 11.03.2025 15:28 Uhr