Datum: 25.03.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Markt Nandlstadt
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.02.2025
2 Bauanträge - Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
2.1 Tektur zum Neubau eines MFHs mit 4 Wohneinheiten zu einem MFH mit 6 Wohneinheiten - Flur-Nr. 828/174 der Gemarkung Nandlstadt, Hausmehringer Str. 19
2.2 Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Airischwand - Flur-Nr. 647/2 der Gemarkung Airischwand, OT Hausmehring
3 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.02.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 25.03.2025 ö beschließend 1

Beschlussempfehlung

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 25.02.2025 wird genehmigt.

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2. Bauanträge - Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 25.03.2025 ö beschließend 2
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2.1. Tektur zum Neubau eines MFHs mit 4 Wohneinheiten zu einem MFH mit 6 Wohneinheiten - Flur-Nr. 828/174 der Gemarkung Nandlstadt, Hausmehringer Str. 19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 25.03.2025 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Umgriff der 1. Änderung des rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplans „Ziegelstadl II“. Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Daher wurden folgende Befreiungen beantragt:

  • Zu. Pkt. 2.2.2.   Verschiebung des Gebäudes aus der Baugrenze nach Norden
  • Zu. Pkt. 2.4.5.   Anstelle 4 WE werden 6 WE beantragt 

Nachbarunterschriften wurden getätigt. Das Einvernehmen kann aus der Sicht der Verwaltung erteilt werden. Befreiungen hinsichtlich der Festsetzungen des B-Planes „Ziegelstadl II“ können erteilt werden.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 Abs. 1 BauGB für die Tektur zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten zu einem Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten auf der Flur-Nr. 828/174 der Gemarkung Nandlstadt, Hausmehringer Str. 19, wird mit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Ziegelstadl II“ unter Punkt 2.2.2 hinsichtlich der Verschiebung des Gebäudes aus der Baugrenze heraus nach Norden sowie unter Punkt 2.4.5 hinsichtlich der Erhöhung auf 6 Wohneinheiten erteilt.

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2.2. Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Airischwand - Flur-Nr. 647/2 der Gemarkung Airischwand, OT Hausmehring

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 25.03.2025 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im OT Hausmehring. Es Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen der noch nicht abgeschlossenen Bauleitplanung des Bebauungsplans Nr. 31 „Hausmehring“. Die Bauleitplanung befindet sich im Stadium des 2. Auslegungsbeschlusses, jedoch vor der Abwägungsbeschlussfassung

Das Einvernehmen kann aus der Sicht der Verwaltung erteilt werden, der Baubeginn jedoch erst nach getätigtem Satzungsbeschluss bzw. nach der Bekanntmachung des Bebauungsplanes gemäß §10 i.V. mit § 10a BauGB erfolgen.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 Abs. 1 BauGB zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Airischwand auf der Flur-Nr. 647/2 der Gemarkung Airischwand, OT Hausmehring, wird erteilt.

Dokumente
Download FW Airischwand Bauantrag.pdf
Download FW Airischwand Katasterauszug.pdf
Download FW_Airischwand EP.pdf

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3. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 25.03.2025 ö informativ 3
Datenstand vom 26.03.2025 11:47 Uhr