Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Befreiungen:
- Baugrenze (Bebauung nur innerhalb möglich) – Anbau und Kunstwerk komplett außerhalb der Baugrenze
- Traufhöhe – Max. zulässig 6,50 Meter – Traufhöhe Anbau 7,50 Meter (ursprünglich 8,50 Meter)
- Überschreitung der GRZ I und II – GRZ I 0,2 und GRZ II 0,3 – GRZ I 0,4 und GRZ II 0,51 (ursprünglich 0,54)
- Überschreitung der GFZ – GFZ 0,4 – GFZ 0,8 (ursprünglich 1,15)
- Stellplätze – ab neun Stellplätzen Tiefgarage oder Parkdeck erforderlich – vier Stellplätze in der Garage und neun oberirdische Stellplätze (kann aus Sicht der Verwaltung nicht mehr erfüllt werden)
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 11 „Altdorf“, Gemarkung Straß innerhalb eines Dorfgebietes (MD). Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung des Bau-und Umweltausschusses am 12.12.2023 behandelt.
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 35, Gemarkung Straß, sollen die beiden Bestandsgebäude in der Ortsstraße „An der Kirche 1 und 3“ erweitert werden. Das geplante Bauvorhaben sieht einen zwei geschossigen Verbindungsbau zwischen den beiden Gebäuden vor. Im Erdgeschoss sollen Garagen entstehen und im 1.Obergeschoss ein Besprechungsraum und ein Schulungsraum. Die Dachfläche sollte ursprünglich als Dachterrasse für die beiden Wohnungen im 2.Obergeschoss dienen (Flachdach), hier soll nun ein Satteldach mit einer 43 Grad Dachneigung und Gauben entstehen.
Der Bauherr beantragte 2023 acht Befreiungen für sein Bauvorhaben, hierzu wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Nach einem gemeinsamen Termin mit sämtlichen betroffenen Behördenvertretern und dem Bauherrn, wurde das Vorhaben optimiert. Die Dachform wurde angepasst, der Anbau im Gewässerrandstreifen wird rückgebaut und die noch nötigen Befreiungen soweit wie möglich reduziert. Teilweise wurden bereits bei vorherigen Umbauten massive Befreiungen wie die GRZ und GFZ Überschreitung gewährt. Weitere Vorgaben des Bebauungsplans können in der Praxis nicht umgesetzt werden, da das Grundstück bereits weitestgehend bebaut ist, kann z.B. die Vorgabe einer Tiefgarage nicht mehr wirklich erfüllt werden.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Neu-Ulm, sehen die entsprechenden Fachabteilungen die Bebauung des Pufferstreifens und des Bewirtschaftungsstreifens entlang der Roth als äußerst kritisch an, hierzu hat auch der betroffene Nachbar und Gewässerunterhaltspflichtige eine Stellungnahme beim LRA abgegeben (siehe Anlage 2). Nach Rücksprache mit dem Bauherrn wird der Anbau im Gewässerrandstreifen rückgebaut und durch die Rodung eines Baumes an der nördlichen Grundstücksgrenze ein ca. 3,50 Meter breiter Zugang zur Roth geschaffen. Ob diese Maßnahmen zum ordnungsgemäßen Gewässerunterhalt ausreichend sind, wird von der zuständigen Stelle (Wasserrecht) beim LRA Neu-Ulm geprüft. Diese Änderungen wurden am 25.04. handschriftlich durch den Architekten in den Bauantrag übernommen (siehe Anlagen).
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Vorhaben unter Einbezug der erforderlichen Befreiungen zu. Ein ordnungsgemäßer Gewässerunterhalt muss gewährleistet sein.
Diskussionsverlauf
Vor Beginn des Tagesordnungspunktes wurde eine Stellungnahme eines Nachbars, die kurz vor der Sitzung eingegangen ist, als Tischvorlage ausgelegt.
Der Leiter der Bauverwaltung, Herr Ertle, erläutert den Sachverhalt.
Es folgt eine rege Diskussion.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Vorhaben unter Einbezug der erforderlichen Befreiungen zu. Ein ordnungsgemäßer Gewässerunterhalt muss gewährleistet sein.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 7
Datenstand vom 13.06.2024 12:44 Uhr