Errichtung eines Sichtschutzzaunes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1247/91, Römerstr. 34, 89278 Nersingen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück Fl.Nr. 1247/91 Gem. Straß befindet sich innerhalb des rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplans „Westliches Munagelände“ innerhalb eines Mischgebietes. Der Bebauungsplan sieht nach § 9 des Bebauungsplans Zäune bis max. 110cm (inkl. Sockel) vor.
Die Bauherren möchten einen sog. Betonzaun (Anlage 1) mit einer Höhe zwischen 190 cm und 200 cm auf dem Grundstück errichten. Die eingereichte Begründung (Anlage 2) reicht von Aspekten der Privatsphäre über den Lärmschutz bis hin zu Sicherheitsbelangen.
Der Bebauungsplan sieht bei einheitlicher Ausführung hinterpflanzte Maschendrahtzäune vor. Im gesamten Bereich des Bebauungsplans ist keine einheitliche Zaungestaltung ersichtlich, von Maschendraht über Jägerzäune bis hin zu kleinen Mauern ist im Planbereich alles vorhanden. Laut Bebauungsplan können Ausnahmen zugelassen werden, wenn Sie sich in Straßenbild einfügen und die Verkehrssicherheit nicht gefährden. Die betroffenen Nachbarn stimmten teilweise zu.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.
Datenstand vom 12.09.2024 07:59 Uhr