Neubau eines Zweifamilienhauses, Emmastraße 13, Fl.Nr. 318/10, Gemarkung Nersingen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
notwendige Abweichung:
- Stellplätze (3 Stellplätze sollen hintereinander errichtet werden)
Am 02.09.2024 wurde für das Baugebiet „Pfannenstiel 2“, Flurstück 318/10, Gem. Nersingen, Emmastraße 13 ein Bauantrag abgegeben. Die Bauherren beabsichtigen den Bau eines Zweifamilienhauses mit einer Garage und 5 weiteren Stellplätzen.
Für den Bau des Zweifamilienhauses benötigt der Bauherr eine Abweichung der Stellplatzsatzung, da sonst die Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Geschossflächenzahl 2 und mind. 50 % Vegetationsfläche im Vorgarten entlang der Erschließungsstraße nicht eingehalten werden können.
Die drei Stellplätze sollen wie im beiliegenden Lageplan hintereinander liegen, somit handelt es sich um keine unabhängigen Stellplätze mehr. Jedoch gehören die Stellplätze zu einer gemeinsamen Wohnung. Dadurch wird es zu keiner Problematik beim Ein - und Ausfahren kommen. Die Bauherren benötigen für beide Wohneinheiten 6 Stellplätze, die geforderten Stellplätze können lediglich über die Abweichung der Stellplatzsatzung errichtet werden.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Abweichung der gemeindlichen Stellplatzsatzung zu.
Datenstand vom 02.10.2024 16:09 Uhr