Aufstellungsbeschluss - Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB für das Gebiet „Glassenhart“


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Im Bereich des Weilers „Glassenhart“ zwischen den Nersinger Ortsteilen Straß und Oberfahheim hat sich vor und nach dem 2.Weltkrieg eine Wohnbebauung mit einem gewissen Gewicht angesiedelt. Der nun zu überplanende Bereich des Glassenharts liegt eindeutig im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB uns ist nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt. 

Durch die Schaffung einer Außenbereichssatzung in diesem Bereich, kann die Gemeinde festsetzen, dass zu Wohnzwecken dienende Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB nicht entgegen gehalten werden kann, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder die Planung die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

Ziel der Planung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung einer von der Regierung geforderten und verträglichen Nachverdichtung sein. Im beigefügten Lageplan stellt die blaue Linie den Geltungsbereich der Satzung dar, die grüne Linie umgrenzt den bebaubaren Bereich.

Der Gemeinde Nersingen entstehen keine Kosten, da die Kosten des Verfahrens von den Grundstückseigentümern getragen werden (Vorhabensträger). Bei der Aufstellung der Satzung sind die Vorschriften über Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 BauGB anzuwenden. Ein Entwurf der Satzung wird mit dem Beschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgelegt. 

Beschlussvorschlag

Der Bau-und Umweltschuss beschließt die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Glassenhart“ zwischen den Ortsteilen Straß und Oberfahlheim. Folgende Grundstücke werden umfasst:
Fl.Nr. 526, 526/2, 526/4, 526/3, 526/1, 536 Gemarkung Oberfahlheim.

Datenstand vom 15.01.2025 16:43 Uhr