Örtliche Rechnungsprüfung der Gemeinde Nersingen - Entlastung der Jahresrechnung 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates 29.04.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Nachdem das Ergebnis der Jahresrechnung durch den Gemeinderat festgestellt worden ist, kann die Beschlussfassung über die Entlastung der Jahresrechnung erfolgen (Art. 102 Abs. 3 GO). Bei der Beratung und der Beschlussfassung zur Entlastung der Jahresrechnung ist der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung nach Art. 49 GO persönlich beteiligt. Die Leitung der Sitzung übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt sein Stellvertreter.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 29.04.2025 das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis festgestellt, sodass hierfür die Entlastung erteilt werden kann.

Beschlussvorschlag

Für die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2020 der Gemeinde Nersingen wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Datenstand vom 28.04.2025 17:23 Uhr