Am Sonntag, 26.09.2021 findet die 20. Bundestagswahl in Deutschland statt. Gemäß den Vorschriften der Bundeswahlordnung steht allen am Wahltag eingesetzten Wahlhelfern/Innen ein sog. „Erfrischungsgeld“ als Aufwandsentschädigung für ihren ehrenamtlichen Wahldienst zu.
In analoger Anwendung von Nr. 10.2 der Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung (GLKrWBek) vom 15.11.2012, zuletzt geändert am 19.08.2013, obliegt dem Gemeinderat als zuständigem Gremium die Entscheidung über die Höhe des zu zahlenden „Erfrischungsgeldes“.
Im Hinblick auf die Höhe dieses „Erfrischungsgeldes“ bietet es sich an, sich an den in der Vergangenheit bezahlten Beträgen zu orientieren. Bei den vergangenen Wahlen erhielten die Wahlhelfer/Innen von der Gemeinde Nersingen folgende Aufwandsentschädigungen:
Kommunalwahl 2020: 100,00 €/Person
Europawahl 2019: 50,00 €/Person
Bundestagswahl 2017: 40,00 €/Person
In die Entscheidung ist mit einzustellen, dass die Kosten, die bei den Kommunen individuell für das „Erfrischungsgeld“ anfallen, vom Bund nicht in voller Höhe rückerstattet werden. Nach § 10 Abs. 2 Bundeswahlordnung (BWO) sind je Vorsitzenden 35,00 € und je 25,00 € für die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes vorgesehen.
In Anbetracht der Tatsache, dass es für die Kommunen bei den vergangenen Wahlen immer schwieriger wurde, ehrenamtliche Wahlhelfer/Innen zu gewinnen und es in Zeiten von Corona noch schwieriger werden wird, erscheint ein die gesetzliche Aufwandsentschädigung übersteigendes „Erfrischungsgeld“ sachgerecht und angemessen.
Unter Berücksichtigung aller vorgenannten Aspekte schlägt die Verwaltung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 €/Person vor.