Verordnung über die Zulassung des Betriebs von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Gemeindeverwaltung wurde darauf hingewiesen, dass eine Autowaschanlage auf dem Gemeindegebiet auch an Sonntagen geöffnet hat und den entsprechenden Betrieb durchführt.

Nach dem Bayerischen Feiertagsgesetz besteht an Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich ein Verbot sämtlicher Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen. Unter diese Regelung fällt unter anderem auch der Betrieb von Autowaschanlagen. 

Es besteht jedoch die Möglichkeit, Autowaschanlagen von dieser Regelung auszunehmen (§ 2 Abs. 3 Nr. 5 FTG). Voraussetzung hierfür ist der Erlass einer entsprechenden Verordnung. 

Derzeit befinden sich mehrere Autowaschanlagen auf dem Gemeindegebiet. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass sich künftig weitere Anlagen auf dem Gemeindegebiet ansiedeln. Auch für diese würde die Verordnung dann gelten, sodass diese Sonntags geöffnet haben könnten. 

Der Gemeinderat wird um Entscheidung gebeten, ob eine entsprechende Verordnung erlassen werden soll. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt derzeit keine Verordnung über den Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertage zu erlassen. 

Oder

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Verordnung vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beschussfassung vorzulegen.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt derzeit keine Verordnung über den Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertage zu erlassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.01.2022 10:40 Uhr