Neubau eines Kindergartens; Beschlussfassung über die Bedarfsanerkennung weiterer Kindergarten- und Krippenplätze


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates 13.07.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Nersingen hatte bereits in den vergangenen Jahren einen Mangel an Betreuungsplätzen. Das Betreuungsangebot wurde in den vergangenen drei Jahren kontinuierlich verbessert und ausgebaut.
Durch die Erweiterung des Kinderhauses in Leibi, die Förderung der Tagespflege, den Aufbau einer Großtagespflege und die Errichtung eines Waldkindergartens sowie die Erweiterung des Kindergartens in Oberfahlheim konnten ca. 60 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden.

Trotz dieser Maßnahmen hat es sich gezeigt, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen das Angebot nach wie vor übersteigt. Nicht zuletzt die Anmeldezahlen für das kommende Kindergartenjahr haben gezeigt, dass eine dauerhafte Lösung gefunden werden muss.

Die Gemeinde Nersingen weist derzeit das Baugebiet „Pfannenstil II“ in der Großgemeinde aus. In diesem Baugebiet ist auch eine Fläche für einen Kindergarten vorgesehen.
Im Zuge der Bebauungsplanaufstellung wurde im Rahmen einer kleinen Machbarkeitsstudie überprüft, wie viele Gruppen auf dem Gebiet maximal realisiert werden können.
Im Ergebnis dieser Vorplanungen kann festgehalten werden, dass ein Kindergarten mit bis zu sechs Gruppen (Kindergarten- oder Kinderkrippengruppen) grundsätzlich möglich ist. Eine Kostenaufstellung für diese maximale Bebauung (Stand 2020) befindet sich im Anhang.

Um auch den künftigen Bedarf decken zu können, wurde bei der Bedarfsermittlung u.a. auf die Zahlen des Landratsamtes zurückgegriffen. Die Bevölkerungsprognose des Landkreises Neu- Ulm basiert auf der Komponentenmethode des Hildesheimer Bevölkerungsmodells.
Ausgehend von der Überlegung, dass eine Bevölkerungsveränderung von der Zahl der Geburten (Fertilität), der Todesfälle (Mortalität) und der Fort- und Zuzüge (Migration/Wanderungsbewegungen) abhängt, werden aus bekannten Informationen für jedes Alter und Geschlecht spezifische Wahrscheinlichkeiten bestimmt, die sich aus der Auswertung des verfügbaren Datenmaterials ergeben.

Das Hildesheimer Bevölkerungsmodell berechnet die Versorgungsquote mit den beiden Quotienten Anzahl der Betreuungsplätze und Anzahl der Kinder der Jahrgänge in der Kommune. Die Betreuungsquote errechnet sich aus der Anzahl der Kinder die 2020 betreut wurden und der Anzahl der Kinder in der Kommune. Die Bedarfsquote leitet sich aus der Analyse der Elternbefragung 2018 und dem durchschnittlichen bayerischen Betreuungsbedarf ab.

Die Geburtenzahlen der vergangenen fünf Jahre und die gesamte Prognose des Landratsamtes befinden sich im Anhang. Eine Kinderkrippengruppe besteht i.d.R. aus 12 Plätzen, eine Kindergartengruppe aus 24 Plätzen.

Eltern, welche einen Betreuungsplatz benötigt haben, jedoch keinen mehr erhalten konnten, wurden in der Vergangenheit an die Tagespflege vermittelt (2020: 12 Kinder; 2021: 7 Kinder). Bei der Planung sollte berücksichtigt werden, dass sich die Eltern der Kinder primär um einen Kindergartenplatz bemüht haben.

Bei der vorliegenden Entscheidung geht es ausschließlich um den zusätzlichen Bedarf an Betreuungsplätzen. Über die konkrete Planung des Gebäudes, die Trägerschaft und alle weiteren Fragen wird anschließend entschieden.

Der Freistaat Bayern fördert den Neubau von Kindertagesstätten nach Art. 10 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (FAG).  Der Fördersatz für Kommunen, deren finanzielle Lage dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Kommunen entspricht, beträgt bei Kindertageseinrichtungen ca. 50 % der zuweisungsfähigen Kosten.  Die zuweisungsfähigen Kosten richten sich nach dem Raumkonzept und können daher erst auf Grundlage der konkreten Planungen ermittelt werden. Der Erwerb von Grundstücken ist nicht förderfähig.

Der Gemeinderat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten, welcher Bedarf an Kinderkrippengruppen und Kindergartengruppen gesehen wird.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stellt aufgrund der durchgeführten Bedarfsanalyse folgenden zusätzlichen Bedarf an Kinderbetreuungsplätze in der Gemeinde Nersingen fest:

Im Bereich der Kinderkrippen besteht ein zusätzlicher Bedarf in Höhe von … Krippengruppen.

Im Bereich der Kindergärten besteht ein zusätzlicher Bedarf in Höhe von … Kindergartengruppen.

Die Verwaltung wird beauftragt, anhand der erfolgten Bedarfsfeststellung die weiteren Schritte für den Neubau eines Kindergartens vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat diskutiert über die Anzahl der benötigten Gruppen. Das Gremium ist sich einig, dass eine Erweiterung des Kindergartens möglich sein muss.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt aufgrund der durchgeführten Bedarfsanalyse folgenden zusätzlichen Bedarf an Kinderbetreuungsplätze in der Gemeinde Nersingen fest:

Im Bereich der Kinderkrippen besteht ein zusätzlicher Bedarf in Höhe von drei Krippengruppen.

Im Bereich der Kindergärten besteht ein zusätzlicher Bedarf in Höhe von einer Kindergartengruppen.

Die Planung soll so erfolgen, dass eine modultechnische Erweiterung möglich ist. Die Ausgestaltung aller weiteren Räume soll ebenfalls so geplantwerden, dass eine bauliche Erweiterung jederzeit möglich ist. Zudem soll berücksichtigt werden, dass der Kindergarten-Gruppenraum soll so gebaut wird, dass eine Nutzung als Kinderkrippe grundsätzlich ebenfalls möglich ist.

Die Verwaltung wird beauftragt, anhand der erfolgten Bedarfsfeststellung die weiteren Schritte für den Neubau eines Kindergartens vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.07.2021 15:08 Uhr