Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates 28.09.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Jahresrechnung ist gemäß Art. 102 Abs. 2 GO nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und dem Gemeinderat vorzulegen. Der Jahresrechnung ist zudem ein Rechenschaftsbericht beizufügen (§ 77 Abs. 2 Nr. 5 KommHV-K). Der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2020 wurde auf der Grundlage der Jahresrechnung 2020 erstellt.

Der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2020 liegt dieser Beschlussvorlage bei und wird dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Diskussionsverlauf

Kämmerer Bundschuh stellt den Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2019 vor. Die Gemeinderäte nehmen die Ausführungen zur Kenntnis. 

Datenstand vom 10.11.2021 07:46 Uhr