Wasserversorgung; Rückwirkung Gebührenkalkulation zum 01.01.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.11.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) der Gemeinde Nersingen vom 09.08.2018 festgesetzten Herstellungsbeiträge (vgl. § 6 BGS/WAS), die Grundgebühren (vgl. § 9a BGS/WAS) sowie die Verbrauchsgebühren (vgl. § 10 BGS/WAS) werden zum 01.01.2022 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.

Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge, der Grundgebühren sowie der Verbrauchsgebühren könnte die Anpassung zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze, der Gebühren- sowie der Verbrauchsgebührensätze gegenüber der derzeit geltenden Beitrags-, Grundgebühren- und Verbrauchsgebührensätzen führen. In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich sein könnte, kann erst nach Abschluss der von einem unabhängigen Gutachter (Herr Herbert Micheler vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband) noch durchzuführenden Berechnung festgestellt werden.

Diese Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr 2022 abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2022 erfolgen müssen. Nach Abschluss der oben genannten Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags-, Grundgebühren- und Verbrauchsgebührensätze sowie der entsprechenden Bestimmungen in der BGS/WAS und einem Neuerlass der BGS/WAS zu rechnen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die geplante rückwirkende Anpassung der in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) festgesetzten Herstellungsbeiträge, Grundgebühren und Verbrauchsgebühren nach Abschluss der im Frühjahr 2022 durchzuführenden Berechnungen zum 01.01.2022.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die geplante rückwirkende Anpassung der in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) festgesetzten Herstellungsbeiträge, Grundgebühren und Verbrauchsgebühren nach Abschluss der im Frühjahr 2022 durchzuführenden Berechnungen zum 01.01.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.11.2021 14:57 Uhr