Neufassung der Satzung der Gemeinde Nersingen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Im Bestattungsvertrag der Gemeinde Nersingen mit der Fa. Baar vom 01.08.2018 ist geregelt, dass die Bestattungsgebühren erstmals zum 01.01.2021 erhöht werden dürfen. 
Dementsprechend wurden die Preise durch die Fa. Baar bereits zum 01.01.2021 erhöht, diese Erhöhung wurde jedoch nicht an die Grabnutzungsberechtigten weitergegeben. 
Nachdem die Fa. Baar zum 01.01.2022 eine weitere Erhöhung angekündigt hat, hat uns der Bayerische Kommunale Prüfungsverband aufgefordert, die Friedhofsgebührensatzung zum 01.01.2022 entsprechend anzupassen.

Zusätzlich muss eine Gebühr für die Öffnung und Schließung eines Kindergrabes und eine Gebühr für die Entsorgung des überschüssigen Erdaushubes eines Kindergrabes neu in die Satzung mit aufgenommen werden.

Deshalb ist eine Neufassung der Satzung der Gemeinde Nersingen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) notwendig.

In der Anlage ist eine Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Bestattungsgebühren dargestellt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erlässt die Satzung der Gemeinde Nersingen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) – gültig ab 01.01.2022. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.


Anlage
Friedhofsgebührensatzung 01.08.2018
Gegenüberstellung alte und neue Bestattungsgebühren

Beschluss

Der Gemeinderat erlässt die Satzung der Gemeinde Nersingen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) – gültig ab 01.01.2022. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.01.2022 14:17 Uhr