Beschlussfassung über den Umgang mit Fortbildungen für Gemeinderatsmitglieder


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Vergangenheit kam es gelegentlich vor, dass Gemeinderatsmitglieder Schulungen und Fortbildungen besucht haben, welche einen kommunalrechtlichen Hintergrund hatten und für die Ausübung des Ehrenamtes dienlich sind.
Die Gemeinderatsmitglieder, welche ein entsprechendes Angebot wahrgenommen hatten, wurden im Regelfall von ihrem jeweiligen Arbeitgeber hierfür freigestellt. 

Nach den bisherigen Regelungen sind Sitzungen des Gemeinderats entschädigungsfähig. Eine Übernahme von Lehrgangs- oder Fortbildungskosten bzw. eine Übernahme des Lohnausfalls sind bisher nicht vorgesehen.  

Nach derzeitigem Stand fehlt der Gemeinde Nersingen die Grundlage für eine etwaige Erstattung von Lohnausfällen in den beschriebenen Fällen. Nachdem sich nun die Situation ergeben hat, dass ein Arbeitgeber von der Gemeinde Nersingen den Lohnausfall für die Zeit fordert, in der zwei Gemeinderatsmitglieder auf einer freiwilligen Fortbildung waren, wird der Gemeinderat um Entscheidung geben.

Falls Beschlussvorschlag Nr. 1 eine Mehrheit findet, ist bei Beschlussvorschlag Nr. 2 die persönliche Beteiligung zu prüfen. Gremiumsmitglieder, welche von dieser Regelung betroffen sind, können an Beratung und Abstimmung zu diesem Beschlussvorschlag nicht teilnehmen. 

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat beschließt die Erstattung von Lohnausfällen an Arbeitgeber von Gemeinderäten, soweit diese an einer freiwilligen Fortbildung teilnehmen. Voraussetzung ist, dass die Fortbildung einen Nutzen für die Ausübung des kommunalen Ehrenamtes hat und keine anderweitige Freistellung oder Erstattung erfolgt. Die Erstattung der Gemeinde Nersingen wird für maximal 5 Fortbildungstage im Jahr und nur auf Antrag gewährt.  

  1. Der Gemeinderat beschließt, dass diese Regel rückwirkend zum 01.01.2021 angewendet werden soll.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Erstattung von Lohnausfällen an Arbeitgeber von Gemeinderäten, soweit diese an einer freiwilligen Fortbildung teilnehmen. Voraussetzung ist, dass die Fortbildung einen Nutzen für die Ausübung des kommunalen Ehrenamtes hat und keine anderweitige Freistellung oder Erstattung erfolgt. Die Erstattung der Gemeinde Nersingen wird für maximal 5 Fortbildungstage im Jahr und nur auf Antrag gewährt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Beschluss 2

Gemeinderatsmitglied Andre Lachmann und Gemeinderatsmitglied Tim Lachmann werden als persönlich beteiligte von Beratung und Beschlussfassung über den nachfolgenden Beschluss ausgeschlossen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt, dass diese Regel rückwirkend zum 01.01.2021 angewendet werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 14

Datenstand vom 12.01.2022 14:17 Uhr