Neubau eines Mehrfamilienhauses mit neun Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 96/1 Gemarkung Nersingen, Ulmer Str. 27, 89278 Nersingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 30.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.11.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Vorhaben soll auf der Fl.Nr. 96/1 Gemarkung Nersingen, innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans „Im Riedle“ umgesetzt werden, der Bereich ist als Mischgebiet ausgewiesen. Für das gesamte Gebiet setzt der Bebauungsplan ein Vollgeschoss plus Dachgeschoss fest, zulässig sind nur Satteldächer mit einer Dachneigung zwischen 27 und 35 Grad. Der Kniestock wurde auf 100 cm begrenzt, zu Dachaufbauten trifft der Bebauungsplan keine Aussagen. Die GFZ wurde auf 0,5 und die GRZ auf 0,4 beschränkt. Sämtliche Gebäude in diesem Bereich der Ulmer Straße waren laut Zeichnung und Legende zum Bebauungsplan bereits vor Aufstellung des Plans vorhanden und genießen somit Bestandsschutz nach dem BauGB.

Der Bauherr möchte das Bestandsgebäude (Einfamilienhaus) Ulmer Str. 27 abbrechen und ein Mehrfamilienhaus mit neun Wohneinheiten und Tiefgarage realisieren. Um das Vorhaben in dieser Form genehmigen zu können, müssen insgesamt drei Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt werden. 
Der Bauherr möchte das Mehrfamilienhaus mit zwei Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss (kein Vollgeschoss) errichten und bezieht sich auf die bestehende Nachbarbebauung in der Ulmer Str. 21/23. Bei diesem Gebäude wurden ebenfalls zwei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss allerdings ohne Kniestock umgesetzt. Das Gebäude wurde wie bereits erwähnt noch vor Aufstellung des rechtskräftigen BPlans erstellt.  Durch die Hanglage und die Tiefgarage mit neun Stellplätzen, Abstellräumen und Fahrradraum wirkt das Gebäude auf der Nord-West Seite durchaus dreigeschossig, von der Südansicht/Ulmer Straße ist dies nicht so massiv. Das rückwärtige Gebäude weißt zwei Vollgeschosse (eines im Dach) auf, wie im restlichen Mischgebiet festgesetzt wurde.
Aus dieser Vollgeschossüberschreitung resultiert letztendlich auch die Überschreitung der Geschossflächenzahl um ein Drittel, diese beträgt 0,75. 
Bei diesem Projekt sollen 3 Wohnungen bis 60 m², sowie 6 Wohnungen bis 120 m² entstehen. Die hierfür benötigten 15 PKW-Stellplätze entstehen teilweise in der Tiefgarage mit neun Plätzen sowie sechs oberirdischen Stellplätzen. Durch die benötigten Stellplätze außerhalb der Tiefgarage sowie die restlichen Versorgungsanlage wird die GRZ 2 (Grundflächenzahl für Nebenanlagen nach BauNVO 0,5 der GRZ) um 0,15 überschritten. Die GRZ für das Hauptgebäude wird mit 0,37 eingehalten.
Die Unterschriften der Nachbarn wurden nicht abgefragt.

Der Bau- und Umweltausschuss wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat diskutiert über das Vorhaben und formuliert einen Beschluss.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Vorhaben nicht zu. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Gespräche mit dem Bauherrn zu führen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.11.2022 14:16 Uhr