Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges Typ LF10 für die Freiwillige Feuerwehr Fahlheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.11.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Haushaltsplan 2021 wurden Haushaltsmittel in Höhe von 450.000 € für die Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Fahlheim eingestellt. Der zu beschaffende Fahrzeugtyp wurde durch die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes ermittelt, und die Ersatzbeschaffung für das TSF der Feuerwehr Fahlheim als notwendige und dringliche Maßnahme festgelegt.
 
Als Fahrzeugtyp für die Ersatzbeschaffung standen ein LF 20 KatS und ein LF 10 zur Diskussion. Durch die Feuerwehr Fahlheim wurde mit Schreiben vom 04.11.2020 die Beschaffung eines LF 10 als Ersatz für das TSF bevorzugt. Gleichzeitig wurden Richtpreisangebote für die genauere Planung der Kosten eingeholt. Hierbei zeigte sich, dass sich die Kosten für die Beschaffung eines LF 10 voraussichtlich auf ca. 450.000 € belaufen werden. Die Mittel für die Beschaffung des LF 10 wurden dementsprechend in den Haushaltsplan 2021 eingestellt. Die Höhe der Zuwendung für die Beschaffung eines LF 10 beläuft sich grundsätzlich auf 70.000 €.

Am 16.07.2021 wurde durch den KBR Dr. Bernhard Schmid angefragt, ob Interesse an einer interkommunalen Beschaffung mit der Freiwilligen Feuerwehr Wiedergeltingen besteht. Diese führt zu einer Erhöhung des Zuschusses um 10%. Die Kosten des Planungsbüros für die Ausschreibung könnten auf beide Kommunen aufgeteilt werden, was für jede Kommune zu einer Minderung der Gesamtkosten um ca. 10.000 € führen könnte.
 
Durch das Innenministerium wurde festgelegt, welche Ausstattungs- und Beladungspunkte bei gemeinsamen Beschaffungen baugleich sein müssen. Die Arbeitskreise der Freiwilligen Feuerwehren aus Fahlheim und Wiedergeltingen haben sich am 28.09.2021 auf eine gemeinsame Fahrzeugbeschaffung geeinigt. Die Freiwillige Feuerwehr Wiedergeltingen beabsichtigt, die Ausschreibung noch im Haushaltsjahr 2021 zu starten.

Aufgrund der Kündigung des Mietvertrags für das Feuerwehrgerätehaus in Oberfahlheim zum 31.12.2022 (Verlängerung bis 31.12.2023 wurde mündlich in Aussicht gestellt), kann aktuell nicht garantiert werden, dass das neue Fahrzeug bei Auslieferung (ca. 24 bis 36 Monate nach Auftragserteilung) auf einem genormten Stellplatz untergestellt werden kann, solange der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Fahlheim noch nicht fertiggestellt ist.

Laut Auskunft der Regierung von Schwaben ist ein vorübergehender Stellplatz, der nicht der gültigen Norm entspricht, für die Gewährung des Zuschusses zwar nicht schädlich, allerdings muss in einem annehmbaren Zeitraum (ca. 3-5 Jahre) ein genormter Stellplatz für das neue Fahrzeug zur Verfügung stehen.

Für die Auftragsvergabe und die Beantragung der Zuwendung ist es erforderlich, dass durch den Gemeinderat ein Grundsatzbeschluss über die Beschaffung gefasst wird.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der interkommunalen Beschaffung eines LF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Fahlheim als Ersatz für das TSF grundsätzlich zu.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Josef Klein fragt, ob das Feuerwehrauto nicht zu groß für die derzeit vorhandenen Garagen sei.

Erster Bürgermeister Erich Winkler bestätigt dies mit Verweis auf die Sitzungsvorlage. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der interkommunalen Beschaffung eines LF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Fahlheim als Ersatz für das TSF grundsätzlich zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 09.11.2022 14:17 Uhr