Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Bestätigung der Feuerwehrkommandaten der Freiwilligen Feuerwehr Nersingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Nach Art. 8 Abs. 4 Satz 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) bedürfen die gewählten Feuerwehrkommandanten der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Gemäß Art. 8 Abs. 5 BayFwG gilt Art 8 Abs. 4 BayFwG für die Stellvertreter der Feuerwehrkommandanten entsprechend. Die Bestätigung ist zu versagen, sollten die gewählten Kommandanten fachlich, gesundheitlich oder aus sonstigen wichtigen Gründen für das Amt ungeeignet sein (Art. 8 Abs. 4 Satz 2 BayFwG). Die Bestätigung der Kommandanten ist keine Angelegenheit der laufenden Verwaltung. Zuständig hierfür ist nach Art. 29 und 30 der Gemeindeordnung (GO) der Gemeinderat.

Am 14.04.2022 wurde für die Freiwillige Feuerwehr Nersingen die Kommandantenwahl nach den geltenden Durchführungsbestimmungen abgehalten.

Gewählt wurden
zum Kommandanten: Herr Andreas Uhl
zum Stellvertretenden Kommandanten: Herr Frank Blöck

Die Amtszeit des neu gewählten Kommandanten und dessen Stellvertreters beginnt mit der Zustellung des Bestätigungsschreibens durch die Gemeinde an die gewählte Person und dauert sechs Jahre (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayFwG).

Die fachlichen Voraussetzungen des Kommandanten und dessen Stellvertreter sind durch das Landratsamt Neu-Ulm bestätigt worden. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat bestätigt den gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Nersingen, Herrn Andreas Uhl, und den gewählten stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Nersingen, Herrn Frank Blöck, im Benehmen mit dem Kreisbrandrat in ihren Ämtern.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt den gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Nersingen, Herrn Andreas Uhl, und den gewählten stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Nersingen, Herrn Frank Blöck, im Benehmen mit dem Kreisbrandrat in ihren Ämtern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.05.2022 14:46 Uhr