Kinderbetreuung in Nersingen; Aktualisierung der Bedarfsanerkennung für den Neubau eines Kindergartens in Nersingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.05.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

An der Gemeinderatssitzung vom 13.07.2021 hat der Gemeinderat über die Bedarfsanerkennung und damit über die Gruppengröße des Kindergartenneubaus in Nersingen entschieden. 
Im Ergebnis wurde der Bedarf für eine Kindergartengruppe (24 Plätze) und drei Kinderkrippengruppen (36 Plätze) anerkannt. 

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen sowie den Anmeldezahlen aus dem aktuellen Jahr geht die Gemeindeverwaltung davon aus, dass diese Gruppenanzahl zwischenzeitlich überholt sein könnte. 

Zum jetzigen Planungsstand könnte der Kindergarten noch ohne zusätzliche Kosten vergrößert werden. Zu einem späteren Zeitpunkt müsste ein Anbau erfolgen, was zusätzliche Kosten mit sich bringen würde. 

Das Landratsamt Neu-Ulm hat der Gemeinde eine aktualisierte Prognose der Betreuungszahlen zukommen lassen. 
Anhand dieser Zahlen und da der Bedarf an einer Betreuung ab dem ersten Lebensjahr des Kindes weiter zunimmt, scheint insbesondere im Krippenbereich eine dreigruppige Kinderkrippe knapp bemessen. 

Im Bereich der Kindergärten weißt die Prognose den Bedarf für mindestens eine zusätzliche Gruppe auf. Hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass vermehrt Kinder auf einem Wartplatz stehen, welche altersbedingt zu alt für einen Krippenplatz sind, jedoch auch noch nicht in den Kindergarten aufgenommen werden können, da für sie dann ein höherer Betreuungsschlüssel anfällt. Daher sollte auch hier überlegt werden, insgesamt zweigruppig zu planen. 

Nach Einschätzung der Verwaltung besteht aus heutiger Sicht – auch bei einer Erweiterung um eine zusätzliche Kindergartengruppe und einer zusätzlichen Kinderkrippengruppe – keine Gefahr eines Leerstandes.

Für die Erweiterung um eine zusätzliche Krippengruppe und eine zusätzliche Kindergartengruppe würden sprechen, dass sich dann die vorhandenen Kindergartengruppen aus den Kinderkrippengruppen speisen könnten. Ein Wechsel der Kinder in eine andere Einrichtung könnte somit weitestgehend vermieden werden. 
In diesem Fall müsste der Neubau mit insgesamt 2 Kindergartengruppen und 4 Kinderkrippengruppen geplant werden.  

Der Gemeinderat wird daher um Entscheidung gebeten, ob die am 13.07.2021 beschlossene Größe des Kindergartens (3 Krippengruppen + 1 Kindergartengruppe) beibehalten werden soll oder ob zwischenzeitlich ein zusätzlicher Bedarf gesehen wird. 

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat hält am Beschluss vom 13.07.2021 hinsichtlich der Bedarfsanerkennung fest.

Falls dieser Beschluss abgelehnt wird, ist über folgenden Beschluss abzustimmen:

  1. Der Gemeinderat erkennt, zusätzlich zum festgestellten Bedarf vom 13.07.2022, einen Bedarf von … weiteren Krippengruppen und … Kindergartengruppen an. 
Insgesamt besteht somit ein Bedarf an … Kinderkrippengruppen und … Kindergartengruppen. 

Die sonstigen, im Beschluss vom 13.07.2021 gefassten Entscheidungen, insbesondere hinsichtlich der Planung, bleiben unberührt.  

Beschluss 1

Der Gemeinderat hält am Beschluss vom 13.07.2021 hinsichtlich der Bedarfsanerkennung fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 19

Beschluss 2

Der Gemeinderat erkennt, zusätzlich zum festgestellten Bedarf vom 13.07.2021, einen Bedarf von einer weiteren Krippengruppen und einer weiteren Kindergartengruppen an. 
Insgesamt besteht somit ein Bedarf an vier Kinderkrippengruppen und zwei Kindergartengruppen. 

Die sonstigen, im Beschluss vom 13.07.2021 gefassten Entscheidungen, insbesondere hinsichtlich der Planung, bleiben unberührt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.11.2022 14:07 Uhr