Schulthematik; Beschlussfassung über das weitere Vorgehen hinsichtlich der Grundschulen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 29.11.2022 umfassende Informationen über alle drei Schulen erhalten und konnte sich ein Bild der Ist-Situation machen. Damit die Verwaltung diese Aufgaben angehen kann, müssen nun Beschlüsse über das weitere Vorgehen gefasst und entsprechende Haushaltsmittel in den Haushaltsplan 2023 eingestellt werden.

Grundschule Oberfahlheim:

Die Begehung durch einen Sachverständigen hat stattgefunden. Ein schriftliches Ergebnis liegt derzeit noch nicht vor, aufgrund der mündlichen Aussagen während der Begehung kann aber davon ausgegangen werden, dass eine Sanierung des Bestandsgebäudes grundsätzlich möglich ist.

Im Rahmen des o.g. Informationsaustausches bestand Einigkeit, die Sanierung umfassend und unter Einbezug des räumlichen Erweiterungsbedarfs durchzuführen. Hierbei wäre insbesondere auch die Thematik der Mittags- sowie der ab 2026 vorgesehenen Ganztagesbetreuung zu berücksichtigen. Des Weiteren sollte die räumliche Erweiterung auf jeden Fall im oder am bestehenden Schulgebäude umgesetzt werden („Einhäusigkeit“).

Im Rahmen eines Vorgesprächs am 06.12.2022 mit den Fraktionsvertretern bestand auch Einigkeit, den Sanierungsauftrag an ein Ingenieur- bzw. Architekturbüro, welches die Generalplanung des Projektes übernimmt und auch bereits entsprechende Erfahrungen/Referenzen im Schulhausbau bzw. bei Schulhaussanierungen und der damit verbundenen Förderthematik hat, zu vergeben. Ein derartiger Generalplaner wäre im Zuge eines sog. VgV-Verfahrens (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) zu beauftragen.
Einem Generalplaner obliegt die gesamte Bauleitung wie beispielsweise die Fachplanung und Koordination der verschiedenen Gewerke, wodurch eine zeitnahe und termingetreue Bauausführung gesichert werden kann. Vor dem Hintergrund der in den kommenden Jahren anstehenden und zu bewerkstelligenden Aufgaben würde ein Generalplaner auch zu einer deutlichen Entlastung der Verwaltung führen, was letztlich wieder positiven Einfluss auf den zeitlichen Faktor hätte.

Aufgrund des beschriebenen Sachverhalts hätte die geplante Vorgehensweise den Vorteil, dass die Umsetzung der Schulsanierung in Oberfahlheim schnellstmöglich angegangen und realisiert werden könnte.

Ob und in welchem Umfang für die Durchführung des VgV-Verfahrens ggfs. externe Unterstützung benötigt wird, klärt die Verwaltung derzeit ab.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die ganzheitliche Sanierung einschließlich einer notwendigen räumlichen Erweiterung der Grundschule Oberfahlheim. Die hierfür notwendigen Planungen sollen im Rahmen eines sog. VgV-Verfahrens an einen Generalplaner vergeben werden. 
Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die dafür notwendigen Schritte einzuleiten und entsprechende Mittel in den Haushaltsplan 2023 einzustellen.


Grundschule Nersingen

Auch die Grundschule Nersingen soll ganzheitlich modernisiert werden. In den Bereichen Wärme-, Brandschutz, Anlagen- und Elektrotechnik sowie in ein zukunftsfähiges Ganztagesbetreuungskonzept besteht ebenfalls dringender Handlungsbedarf.

Wie in den Ausführungen am 29.11.2022 ausführlich erläutert, gilt es hier die Verkehrssicherungspflicht im Bereich des Sonnenschutzes zu gewährleisten und auch den baulichen Brandschutz zu ertüchtigen. Ebenfalls soll auch in der Schule Nersingen das Augenmerk auf eine energetisch sinnvolle Modernisierung gerichtet werden, so dass die Themen Anlagen- und Elektrotechnik eine tragende Rolle spielen.

Nachdem die Verwaltung hier bereits einiges an Vorarbeiten geleistet hat und entsprechende Konzepte bereits in Gang gebracht wurden, kann die weitere Modernisierung der Schule in Angriff genommen werden.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Nersingen beschließt die ganzheitliche Modernisierung der Grundschule Nersingen in den Bereichen Wärme-, Brandschutz, Anlagen- und Elektrotechnik sowie in ein zukunftsfähiges Ganztagesbetreuungskonzept.
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendige Schritte einzuleiten und entsprechende Haushaltsmittel in den Haushaltsplan 2023 einzustellen.

Anton-Miller-Schule Straß

An der Anton-Miller-Schule in Straß stehen in den nächsten Jahren unter anderem die mögliche Einbindung der bestehenden PV-Anlage in die Gebäudetechnik, die Errichtung eines zweiten baulichen Rettungsweges in Haus A, entsprechende Maßnahmen des laufenden Unterhalts, das Schulprojekt „Pausenhofgestaltung“ sowie die Errichtung eines zusätzlichen Parkplatzes für Lehrer, Vereine und VHS zwischen Sporthalle und Hartplatz an. Diese Arbeiten werden vom Fachbereich 31 geplant und im Rahmen der Bereitstellung von Haushaltsmittel durchgeführt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2023 ff einzustellen.

Datenstand vom 08.12.2022 14:38 Uhr