Ratsbegehren über die zukünftige Ausrichtung der Grundschullandschaft in der Gemeinde Nersingen; Beschlussfassung über den Abstimmungszettel, die Fragestellung und den Abstimmungstermin


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 31.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Mit Antrag vom 17.11.2021 hat die CSU-Gemeinderatsfraktion ein Ratsbegehren über die zukünftige Ausrichtung der Grundschullandschaft in Nersingen beantragt. Dieser Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung am 30.11.2021 beschlossen.

Im Rahmen der Vorbereitung zur Umsetzung dieses Ratsbegehrens stand im Vordergrund, dass eine möglichst einvernehmliche Lösung, insbesondere was die Formulierung der Fragestellung anbelangt, zwischen der Gemeinde und der Bürgerinitiative gefunden wird.

Ein erster vorgelegter Formulierungsvorschlag fand keine beidseitige Zustimmung, so dass weitere Abstimmungsgespräche notwendig wurden. Ziel dieser Abstimmungsgespräche war es, die Fragestellung so zu formulieren, dass diese rechtlich nicht zu beanstanden ist und dem Antrag des Ratsbegehrens dennoch gerecht wird. Gleichzeitig sollte die Fragestellung auch möglichst gut verständlich sein, was jedoch aufgrund der rechtlichen Anforderungen und der Komplexität des Sachverhalts nur schwer möglich ist.

Bei einer Besprechung mit den Fraktionsvorsitzenden bzw. Vertretern der Fraktionen am 23.05.2022 verständigten sich diese auf eine gemeinsame Fragestellung, die dem Rechtsanwalt zur rechtlichen Prüfung vorgelegt wurde. Gleichzeitig soll aufgrund der komplexen Thematik im Zusammenhang mit der Fragestellung und dem Wunsch der Bürgerinitiative auf Verzicht einer Begründung zum Ratsbegehren nach Auffassung der Fraktionsvorsitzenden, eine Erläuterung seitens der Gemeindeverwaltung in geeigneter Form (Mitteilungsblatt, Presse etc.) veröffentlicht werden. Ein entsprechender Vorschlag hierzu wird dem Gremium in Kürze vorgelegt.

Nach rechtlicher Prüfung der mit den Fraktionsvorsitzenden besprochenen Fragestellung, stehen jetzt schlussendlich die beiden folgenden Formulierungen im Raum:

„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Nersingen ihre Sachaufwandsträgerschaft auf die Schulgebäude in Nersingen und Straß beschränkt und daher die Sachaufwandsträgerschaft für das Schulgebäude in Oberfahlheim mittelfristig beendet?“

bzw.

„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Nersingen ihre Sachaufwandsträgerschaft auf die Schulgebäude in Nersingen und Straß beschränkt, d.h. die Sachaufwandsträgerschaft für das Schulgebäude in Oberfahlheim mittelfristig beendet?“

Diese beiden Fragestellungen wurden dem Anwalt der Bürgerinitiative ebenfalls vorgelegt. Eine Rückmeldung hierzu steht aktuell noch aus.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat beschließt die Form des Stimmzettels zum Bürgerentscheid am 31.07.2022 gemäß der Anlage zum Sachvortrag.

  1. Die Fragestellung soll wie folgt lauten: 

Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Nersingen ihre Sachaufwandsträgerschaft auf die Schulgebäude in Nersingen und Straß beschränkt und daher die Sachaufwandsträgerschaft für das Schulgebäude in Oberfahlheim mittelfristig beendet?

  1. Als Termin der Abstimmung wird der 31.07.2022 festgelegt. 

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt die Form des Stimmzettels zum Bürgerentscheid am 31.07.2022 gemäß der Anlage zum Sachvortrag.

  1. Die Fragestellung soll wie folgt lauten: 

Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Nersingen ihre Sachaufwandsträgerschaft auf die Schulgebäude in Nersingen und Straß beschränkt und daher die Sachaufwandsträgerschaft für das Schulgebäude in Oberfahlheim mittelfristig beendet?

  1. Als Termin der Abstimmung wird der 31.07.2022 festgelegt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.11.2022 14:07 Uhr