Aufwandsentschädigung für Abstimmungshelfer beim Bürgerentscheid am 31.07.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 31.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Am Sonntag, 31.07.2022 findet aufgrund eines Ratsbegehrens der Bürgerentscheid zur zukünftigen Ausrichtung der Grundschullandschaft in der Gemeinde Nersingen statt. Analog der Vorschriften der Kommunalwahlordnung, die besagt, dass allen am Wahltag eingesetzten Wahlhelfern/Innen ein sog. „Erfrischungsgeld“ als Aufwandsentschädigung für ihren ehrenamtlichen Wahldienst zusteht, ist es angebracht, auch den Abstimmungshelfern beim Bürgerentscheid ein „Erfrischungsgeld“ zu bezahlen.

In analoger Anwendung von Nr. 10.2 der Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung (GLKrWBek) vom 15.11.2012, zuletzt geändert am 19.08.2013, obliegt dem Gemeinderat als zuständigem Gremium die Entscheidung über die Höhe des zu zahlenden „Erfrischungsgeldes“.

Im Hinblick auf die Höhe dieses „Erfrischungsgeldes“ bietet es sich an, sich an den in der Vergangenheit bezahlten Beträgen zu orientieren. Bei den vergangenen Wahlen erhielten die Wahlhelfer/Innen von der Gemeinde Nersingen folgende Aufwandsentschädigungen:



Bundestagswahl 2021:          60,00 €/Person
Kommunalwahl 2020:                100,00 €/Person
Europawahl 2019:                  50,00 €/Person



In Anbetracht der Tatsache, dass es für die Kommunen bei den vergangenen Wahlen immer schwieriger wurde, ehrenamtliche Wahlhelfer/Innen zu gewinnen und es aufgrund des gewählten Abstimmungstages zu Beginn der Sommerferien  noch schwieriger werden wird, erscheint der Verwaltung ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 €/Person sachgerecht und angemessen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, den Abstimmungshelfer/Innen der Gemeinde Nersingen für ihren Dienst anlässlich des Bürgerentscheides am 31.07.2022 eine Aufwandsentschädigung (sog. „Erfrischungsgeld“) in Höhe von 50,00 €/Person zu gewähren.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Abstimmungshelfer/Innen der Gemeinde Nersingen für ihren Dienst anlässlich des Bürgerentscheides am 31.07.2022 eine Aufwandsentschädigung (sog. „Erfrischungsgeld“) in Höhe von 50,00 €/Person zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.11.2022 14:07 Uhr