Baugesuch, Neubau eines Doppelhauses, Fl.Nr. 173/9, Gemarkung Oberfahlheim, Kastanienweg 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.06.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Befreiungen:
  • Dachneigung (Hauptgebäude) 45° = 27°- 32° (im Bebauungsplan festgesetzt)
  • Kniestock 1,20 m = 0,60 m  
  • 2. Vollgeschosse = 1. Vollgeschoss

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 2 „Südlich der B10“ – Oberfahlheim. Der Bebauungsplan sieht im Bereich der Flurstück Nr. 173/9, Gemarkung Oberfahlheim ein allgemeines Wohngebiet (WA) mit max. eingeschossiger Bebauung vor. Im Plangebiet sind Dächer mit Satteldach und einer Dachneigung zwischen 27 und 32 Grad zulässig. Um ein abgerundetes Ortsbild zu erhalten wurde der Kniestock und verschiedene weitere Gestaltungsvorschriften im Bebauungsplan festgesetzt.

Um das Vorhaben in der geplanten Form umsetzen zu können beantragte der Bauherr drei Befreiungen vom rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 2 „Südlich der B10“ – Oberfahlheim. Die Dachneigung weicht um ca. 15 Grad vom Bebauungsplan ab. Der Kniestock wurde im gesamten Bereich auf max. 60 cm begrenzt, das Bauvorhaben überschreitet diesen um 60 cm, zusätzlich ergibt sich dadurch ein 2. Vollgeschoss.

Auf dem Nachbargrundstück im Westen wurde bereits 2003 ein zweigeschossiger Anbau für Wohnraumerweiterung genehmigt. Zusätzlich ist zu erwähnen, dass im Bebauungsplan von 28.04.1978 auf den umliegenden Grundstücken eine Bebauung mit 1+D oder 2 Vollgeschossen festgesetzt ist. Im Bereich der Fl.Nr. 173/9 ist laut Bebauungsplan eine Bebauung mit 1 Vollgeschoss erlaubt. In der Begründung des Bebauungsplanes ist aber keine nachvollziehbare Erklärung ersichtlich, weshalb nur eine eingeschossige Bebauung festgesetzt wurde. Ein Haus wurde in diesem abgegrenzten Bereich bereits vor Rechtskraft des Bebauungsplanes errichtet. Isoliert betrachtet ist diese Überschreitung nicht unbedingt störend, da in der Umgebung bereits mehrere Häuser mit 2. Vollgeschossen vorhanden sind. Die Befreiungen sind städtebaulich vertretbar, betreffen keine Grundzüge der Planung und nachbarrechtliche Interessen werden ebenfalls nicht berührt. Im Bebauungsplangebiet wurden bereits Befreiungen in ähnlicher Form genehmigt.

Alle anderen Festsetzungen und Vorschriften werden eingehalten.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem geplanten Gesamtvorhaben zu und erteilt die benötigten Befreiungen vom rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 2 – Südlich der B10– Oberfahlheim.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem geplanten Gesamtvorhaben zu und erteilt die benötigten Befreiungen vom rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 2 – Südlich der B10– Oberfahlheim.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.11.2022 14:06 Uhr