Antrag auf Investitionszuschuss des FC Straß für die Umrüstung der Flutlichtanlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Kulturausschusses, 13.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Kulturausschuss Sitzung des Haupt- und Kulturausschusses 13.09.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der FC Straß hat mit Schreiben vom 17.08.2022 einen Antrag auf Bezuschussung für die Umrüstung der Flutlichtanlage eingereicht. Die Flutlichtanlage soll auf LED-Technik umgerüstet werden.

Auf den beiliegenden Antrag mit den weiteren Angaben wird verwiesen. 


Gemäß Nr. 7.1 der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Kirchen und soziale Einrichtung vom 17.04.2018, gewährt die Gemeinde Nersingen für den Umbau von Sportanlagen einen Investitionskostenzuschuss in gleicher Höhe wie der Landkreis, maximal jedoch 10% der Gesamtkosten. Gemäß dem Antrag des FC Straß fördert der Landkreis die Umrüstung mit einer Summe i. H. v. 3.000 Euro. Eine Beteiligung in gleicher Höhe durch die Gemeinde Nersingen ist demnach möglich. 

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Kulturausschuss beschließt einen Investitionskostenzuschuss für den FC Straß für die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Technik gemäß der Nr. 7.1 der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Kirchen und soziale Einrichtung in Höhe 3.000 €. Der Zuschuss wird im Haushaltsplan für das Jahr 2023 eingeplant und nach Vorlage und Überprüfung der Rechnungen durch die Verwaltung ausgezahlt.

Beschluss

Der Haupt- und Kulturausschuss beschließt einen Investitionskostenzuschuss für den FC Straß für die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Technik gemäß der Nr. 7.1 der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Kirchen und soziale Einrichtung in Höhe 3.000 €. Der Zuschuss wird im Haushaltsplan für das Jahr 2023 eingeplant und nach Vorlage und Überprüfung der Rechnungen durch die Verwaltung ausgezahlt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.11.2022 14:01 Uhr