Förderantrag FC Straß


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.01.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der FC Straß hat am 17.08.2022 in einem Schreiben den aktuellen Stand der FC Straß-Sportanlagen und die Überlegungen zur geplanten Erschließung der „Ponderosa“ geschildert. Nach Einholung eines Angebots zur elektrischen Erschließung durch die LEW Verteilnetz GmbH, wurde am 04.10.2022 der Antrag auf Bezuschussung der elektrischen Erschließung der „Ponderosa“ gestellt. Das Schreiben vom 17.08.2022, sowie das Angebot der LEW Verteilnetz GmbH sind diesem Sachvortrag beigefügt.

Der FC Straß beantragt, dass die Gemeinde die Kosten laut Angebot in Höhe von 38.672,62 Euro übernimmt.
Das Angebot sieht eine Leitung bis zu einer Anschlussstelle auf der Höhe des Fliegerheims vor. Diese Anschlussstelle läge auf der Waldseite, direkt am Radweg.
Die anschließende Strecke entlang des Radwegs ist mit ca. 550m der größere Teil des Vorhabens. Diese Leitung würde der FC Straß mit Eigenmitteln und Eigenleistung übernehmen.

Die komplett eigene Finanzierung des gesamten Projekts vom Trafo bis zur Anschlussstelle (Angebot LVN), und von der Anschlussstelle bis zum Sportplatz (Eigenleistung) ist für den FC Straß alleine nicht realisierbar, da mit den Sanierungsmaßnahmen am Sportheim andere große Investitionen bevorstehen.

Grundsätzlich sind nach der Nr. 7.1 der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Kirchen und soziale Einrichtungen der Gemeinde Nersingen vom 01.01.2018 der Neubau, die Erweiterung und Generalinstandsetzung von Sportanlagen förderfähig. Sollte der Landkreis Neu-Ulm einen Investitionszuschuss gewähren, wird sich die Gemeinde Nersingen in gleicher Höhe beteiligen (maximal jedoch 10 % der Gesamtkosten).
 
Nicht förderfähig sind unter anderem Grunderwerb und Erschließung (Nr. 7.3 der Richtlinie). 

Da es sich bei dem Teil der geplanten Maßnahme, für welchen der Zuschuss bzw. die Kostenübernahme beantragt wird, um eine Erschließungsmaßnahme handelt, ist die Maßnahme gem. Nr. 7.3 der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Kirchen und soziale Einrichtungen der Gemeinde Nersingen vom 01.01.2018 nicht förderfähig.

Gemäß der Geschäftsordnung wäre dieses Thema isoliert betrachtet im Haupt- und Kulturausschuss zu behandeln.
Wie jedoch in verschiedenen Vorgesprächen und auch an der vergangenen Gemeinderatssitzung schon angedeutet wurde, bestehen Aspekte, die bei vollständiger Betrachtung über die reine Antragstellung des FC Straß hinausgehen. Damit auch das Thema Förderrichtlinie allgemein betrachtet werden kann und auch über eine Anpassung der Richtlinie diskutiert werden kann, erfolgt die Behandlung in diesem Fall im Gemeinderat.  

Beschlussvorschlag

Gemäß Ziffer 7.3, Spiegelstrich 1 der Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Kirchen und soziale Einrichtungen sind die Kosten für die elektrische Erschließung der „Ponderosa“ nicht förderfähig. Insofern kann eine Kostenübernahme durch die Gemeinde nicht erfolgen. 

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Tim Lachmann ist dritter Vorstand des FC Straß und laut Vereinssatzung vertretungsberechtigt.

Gemeinderatsmitglied Wegerer bittet die Verwaltung um Prüfung, ob die Gemeinde Nersingen als Grundstücksbesitzer die Erschließungskosten tragen muss. 

Beschluss 1

Gemeinderatsmitglied Tim Lachmann wird als vertretungsberechtigter dritter Vorstand des FC Straß als persönlich beteiligt erklärt und von der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ausgeschlossen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Gemäß Ziffer 7.3, Spiegelstrich 1 der Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Kirchen und soziale Einrichtungen sind die Kosten für die elektrische Erschließung der „Ponderosa“ nicht förderfähig. Insofern kann eine Kostenübernahme durch die Gemeinde nicht erfolgen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

Datenstand vom 15.03.2023 07:42 Uhr