Stellungnahme des Gemeinderates zum Bahnausbau Ulm - Augsburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 17.01.2023 wurde über die Umsetzung des Bahnprojektes Ulm – Augsburg beraten. Ziel war, eine gemeinsame Stellungnahme zum Bahnprojekt Ulm – Augsburg von Seiten des Gemeinderates zu erreichen. 

In dieser Sitzung wurde der folgende Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat begrüßt die Umsetzung des Bahnprojektes Ulm – Augsburg grundsätzlich. Aufgrund der bisher vorliegenden Informationen und Fakten spricht sich der Gemeinderat zum jetzigen Zeitpunkt für die Trassenvariante „Violett“ im Bereich des Gemeindegebietes Nersingen aus. Diese Aussage bezieht sich ausdrücklich auf den derzeitigen Stand der Kenntnisse. Die Abgabe einer weiteren, ggfs. geänderten Positionierung bleibt vorbehalten. Die Verwaltung und Vertreter der Fraktionen sollen einen entsprechenden Beschlussvorschlag der „violett“ favorisierten Strecke bis zur nächsten Sitzung vorbereiten, der die diskutierten Bedingungen beinhaltet. 

Im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung mit den Vertretern der Fraktionen sowie der Verwaltung wurde der oben aufgeführte Beschluss nun konkretisiert.

Beschlussvorschlag

In Ergänzung zum Beschluss vom 17.01.2023 fordert der Gemeinderat der Gemeinde Nersingen die nachfolgenden Maßnahmen, falls es zur Umsetzung der „violett“ favorisierten Trassenvariante kommen sollte. 

  1. Verbesserung der Querungsmöglichkeiten
Beseitigung der bisherigen beschrankten Bahnübergänge. Stattdessen Bahnunter- oder Überführungen in gleicher Anzahl wie bisher Bahnübergänge bestehen. 
Bei einer Änderung der Anzahl der bestehenden Querungshilfen muss der Verkehrsfluss mindestens im gleichen Maß gewährleistet sein wie aktuell. Hierbei ist der land- und forstwirtschaftliche Verkehr mit zu berücksichtigen. Ebenso sind die Auswirkungen auf die anliegende Infrastruktur mittels eines Gutachtens aufzuzeigen. 
Für Ober- und Unterfahlheim ist unter den gleichen Voraussetzungen eine Bahnüber- oder Unterführung erforderlich. 

  1. Verbesserung Lärmschutzmaßnahmen für Anwohner
Für die Anwohner wird eine deutliche Verbesserung des Lärmschutzes gefordert, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht. Eine mögliche Lärmschutzwand muss sich ins Orts- bzw. Landschaftsbild einfügen.

  1. Verbesserung der Personennahverkehrsanbindung
Mit der Trassenführung ist weiterhin eine Verbesserung der Personennahverkehrsanbindung erforderlich. Die Anbindung des Nersinger Bahnhofs an das regionale Schienennetz muss nicht nur erhalten, sondern deutlich verbessert werden. Die Prüfung eines Haltepunktes in Unterfahlheim an das Schienennetz muss erfolgen.
Im Zuge des Projekts sind die SPNV-Stationen im Gemeindegebiet barrierefrei auszubauen. 

  1. Beeinträchtigungen während der Bauphase
Beeinträchtigungen während der Bauphase müssen mit der Gemeinde frühzeitig besprochen werden, um bestmögliche Lösungen für die Anwohner zu erreichen. 

Beschluss

In Ergänzung zum Beschluss vom 17.01.2023 fordert der Gemeinderat der Gemeinde Nersingen die nachfolgenden Maßnahmen, falls es zur Umsetzung der „violett“ favorisierten Trassenvariante kommen sollte. 

  1. Verbesserung der Querungsmöglichkeiten
Beseitigung der bisherigen beschrankten Bahnübergänge. Stattdessen Bahnunter- oder Überführungen in gleicher Anzahl wie bisher Bahnübergänge bestehen. 
Bei einer Änderung der Anzahl der bestehenden Querungshilfen muss der Verkehrsfluss mindestens im gleichen Maß gewährleistet sein wie aktuell. Hierbei ist der land- und forstwirtschaftliche Verkehr mit zu berücksichtigen. Ebenso sind die Auswirkungen auf die anliegende Infrastruktur mittels eines Gutachtens aufzuzeigen. 
Für Ober- und Unterfahlheim ist unter den gleichen Voraussetzungen eine Bahnüber- oder Unterführung erforderlich. 

  1. Verbesserung Lärmschutzmaßnahmen für Anwohner
Für die Anwohner wird eine deutliche Verbesserung des Lärmschutzes gefordert, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht. Eine mögliche Lärmschutzwand muss sich ins Orts- bzw. Landschaftsbild einfügen.

  1. Verbesserung der Personennahverkehrsanbindung
Mit der Trassenführung ist weiterhin eine Verbesserung der Personennahverkehrsanbindung erforderlich. Die Anbindung des Nersinger Bahnhofs an das regionale Schienennetz muss nicht nur erhalten, sondern deutlich verbessert werden. Die Prüfung eines Haltepunktes in Unterfahlheim an das Schienennetz muss erfolgen.
Im Zuge des Projekts sind die SPNV-Stationen im Gemeindegebiet barrierefrei auszubauen. 

  1. Beeinträchtigungen während der Bauphase
Beeinträchtigungen während der Bauphase müssen mit der Gemeinde frühzeitig besprochen werden, um bestmögliche Lösungen für die Anwohner zu erreichen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.04.2023 13:25 Uhr