Kinderbetreuung in Nersingen; Anpassung der Betreuungsgebühren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Gebühren für die Betreuungseinrichtungen der Gemeinde Nersingen wurden zuletzt zum 01.09.2020 angepasst. Während der Corona-Pandemie wurde von einer Erhöhung abgesehen, sodass die Beiträge nun jedoch zum 01.09.2023 erneut angepasst werden sollen. 

Mit der Katholischen Pfarrgemeinschaft Nersingen sowie der Evangelischen Kirchengemeinde Steinheim-Nersingen wurde über eine Anpassung der Betreuungsgebühren für Kinderkrippen und Kindergärten beraten. In gegenseitigem Einverständnis hat man sich auf die in der Anlage festgesetzten Beiträge geeinigt, welche zum 01.09.2023 in Kraft treten sollen. Gemäß den Defizitvereinbarungen bedarf die Festsetzung der Beiträge der Zustimmung des Gemeinderates. Die Träger werden den Vorschlag in ihren jeweiligen Gremien ebenfalls zur Beschlussfassung vorlegen. 

Seit 1. April 2019 werden bereits alle drei Kindergartenjahre durch den Freistaat Bayern mit einem Betrag von 100,- Euro bezuschusst.
Mit Wirkung vom 01.01.2020 hat der Freistaat Bayern zudem das sog. Krippengeld eingeführt. Dieses sieht eine Bezuschussung der Betreuungsgebühren mit ebenfalls 100,- Euro für Eltern vor, deren Kinder nach dem 1. Januar 2017 geboren wurden und bereits ein Jahr alt sind. Das Krippengeld ist einkommensabhängig und wird bis zu einer gemeinsamen, jährlichen Einkommensgrenze von 60.000,- € gezahlt. Entgegen dem Zuschuss bei den Kindergartengebühren wird das Krippengeld direkt an die Eltern ausbezahlt und auf Antrag der Eltern gewährt. 

Im Rahmen der Beratungen über die Gebühren hat man sich auf eine Neuregelung der Geschwisterkindregelung verständigt. Bisher hat man für das zweite Kind die Hälfte der Gebühren und für jedes weitere Kind keine Gebühren mehr bezahlt. Die neue Regelung sieht für das zweite Kind noch 75% der Gebühren und für jedes weitere Kind 50% der regulären Gebühren vor.   

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die geänderten Betreuungsgebühren sowie die Geschwisterkindregelung für die Kinderbetreuung zum 01.09.2023 gemäß der beigefügten Anlage unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Gremien der Träger.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die geänderten Betreuungsgebühren sowie die Geschwisterkindregelung für die Kinderbetreuung zum 01.09.2023 gemäß der beigefügten Anlage unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Gremien der Träger.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.04.2023 13:25 Uhr