Neufassung - Satzung für die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen der Gemeinde Nersingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Satzung stellt die Rechtsgrundlage für die Abrechnung von Herstellungsbeiträgen für die gemeindliche Kanalisation dar. Im Zuge einer Widerspruchsprüfung wurde durch das Landratsamt Neu-Ulm festgestellt, dass in der derzeit gültigen Satzung vom 23.03.2015 ein Fehler enthalten ist. In der Musterentwässerungssatzung kann alternativ entweder in § 4 der EWS der Absatz 5 aufgenommen werden oder eben in § 5 der EWS der Absatz 6. In der aktuell gültigen Satzung vom 23.03.2015 sind beide Absätze enthalten, daher wurde uns nahegelegt hier eine neue Satzung zu erlassen. Nach interner Rücksprache mit den verschiedenen Fachabteilungen, wurde der § 4 Abs. 5 in die neue EWS aufgenommen, dies wird im laufenden Betrieb auch so angewendet. Laut Geschäftsordnung der Gemeinde Nersingen fällt diese Satzung in den Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates.

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Nersingen erlässt die Satzung für die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen neu. Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 23.03.2015 außer Kraft. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

Beschluss

Die Gemeinde Nersingen erlässt die Satzung für die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen neu. Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 23.03.2015 außer Kraft. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
EWSAktuell (.pdf)
EWSEntwurf (.pdf)
EWSMuster (.pdf)

Datenstand vom 11.07.2023 11:22 Uhr