Steuerliche Jahresabschlüsse Wasserversorgung und PV-Anlage Musikschule 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im Zeitraum vom 14. – 23.08.2023 wurden die steuerlichen Jahresabschlüsse 2021 (Bilanz bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Gewinn- und Verlustrechnung, Bericht) für die Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Photovoltaikanlage Musikschule“ der Gemeinde Nersingen durch Frau Dipl.-Kff Univ. Steuerberaterin Margit Brutscher erstellt.

Die entsprechenden Steuererklärungen (Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer) wurden ebenfalls durch Frau Brutscher erstellt und aufgrund der erteilten Einverständniserklärung fristgerecht elektronisch an das Finanzamt Neu-Ulm übermittelt.

Die jeweiligen Jahresergebnisse sind durch den Gemeinderat festzustellen; die Verwendung der entstandenen Gewinne / Verluste sind zu beschließen.

Die von Frau Brutscher erstellten Berichte zu den Jahresabschlüssen sind dieser Beschlussvorlage beigefügt.

Beschlussvorschlag

  1. Der Jahresabschluss 2021 des Wasserwerkes der Gemeinde Nersingen mit einer

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Bilanzsumme                                        3.094.103,71

Jahresverlust                                            -31.867,78

wird hiermit festgestellt.

Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen.

Gewinne werden jeweils bis auf weiteres der Rücklage zugeführt.

Die laufenden Verrechnungsschulden des Wasserwerks bei der Gemeinde sind, soweit diese nicht aufgrund von steuerlichen Vorschriften als Eigenkapital zu behandeln sind, weiterhin banküblich und in Anlehnung an langfristige Bankdarlehen (für 2021: 2,0 %) zu verzinsen.



  1.        Der Jahresabschluss 2021 der Photovoltaikanlage Musikschule der Gemeinde Nersingen mit einer
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Steuerpflichtigen Ergebnis 2021                         364,08

wird hiermit festgestellt.

Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen.

Entstehende Gewinne werden auf neue Rechnung vorgetragen und stehen dem Betrieb damit als Eigenkapital/Rücklage zur Verfügung. Dies gilt auch für zukünftige Gewinne bis anderweitige Beschlüsse gefasst werden.

Datenstand vom 12.09.2023 09:47 Uhr