Aufwandsentschädigung für Wahlhelfer bei der Landratswahl am 14.01.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Am Sonntag, 14.01.2024 findet im Landkreis Neu-Ulm die Landratswahl statt. Eine evtl. Stichwahl ist für den 28.01.2024 festgesetzt. Gemäß den Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) kann die Gemeinde für alle am Wahltag eingesetzten Wahlhelfer/Innen eine angemessene Entschädigung (sog. Erfrischungsgeld) vorsehen.

Gemäß Nr. 10.2 der Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung (GLKrWBek) vom 15.11.2012, zuletzt geändert am 19.08.2013, obliegt dem Gemeinderat als zuständigem Gremium die Entscheidung über die Höhe des zu zahlenden „Erfrischungsgeldes“.

Im Hinblick auf die Höhe dieses „Erfrischungsgeldes“ bietet es sich an, sich an den in der Vergangenheit bezahlten Beträgen zu orientieren. Bei den vergangenen Wahlen erhielten die Wahlhelfer von der Gemeinde Nersingen folgende Aufwandsentschädigungen:


Landtags- und Bezirkswahl 2023:                        80,00 €/Person
Bundestagswahl 2021:                                60,00 €/Person
Europawahl 2019:                                        50,00 €/Person


Die Kosten werden vom Landkreis größtenteils erstattet. Der genaue Pauschalbetrag steht noch nicht fest.

In Anbetracht der Tatsache, dass es für die Kommunen immer schwieriger wird, ehrenamtliche Wahlhelfer zu gewinnen, erscheint ein die gesetzliche Aufwandsentschädigung übersteigendes „Erfrischungsgeld“ sachgerecht und angemessen.
In Anlehnung an die Stadt Neu-Ulm, die ihren Wahlhelfer 60,00 € bezahlt, schlägt die Verwaltung vor, analog zu verfahren und den Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 €/Person/Wahltag zu gewähren.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern der Gemeinde Nersingen für ihren Wahldienst anlässlich der Landratswahl am 14.01.2024 und einer evtl. erforderlichen Stichwahl am 28.01.2024 eine Aufwandsentschädigung (sog. „Erfrischungsgeld“) in Höhe von 60,00 €/Person/Wahltag zu gewähren.

Datenstand vom 12.11.2023 10:14 Uhr