Am Sonntag, 14.01.2024 findet im Landkreis Neu-Ulm die Landratswahl statt. Eine evtl. Stichwahl ist für den 28.01.2024 festgesetzt. Gemäß den Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) kann die Gemeinde für alle am Wahltag eingesetzten Wahlhelfer/Innen eine angemessene Entschädigung (sog. Erfrischungsgeld) vorsehen.
Gemäß Nr. 10.2 der Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung (GLKrWBek) vom 15.11.2012, zuletzt geändert am 19.08.2013, obliegt dem Gemeinderat als zuständigem Gremium die Entscheidung über die Höhe des zu zahlenden „Erfrischungsgeldes“.
Im Hinblick auf die Höhe dieses „Erfrischungsgeldes“ bietet es sich an, sich an den in der Vergangenheit bezahlten Beträgen zu orientieren. Bei den vergangenen Wahlen erhielten die Wahlhelfer von der Gemeinde Nersingen folgende Aufwandsentschädigungen:
Landtags- und Bezirkswahl 2023: 80,00 €/Person
Bundestagswahl 2021: 60,00 €/Person
Europawahl 2019: 50,00 €/Person
Die Kosten werden vom Landkreis größtenteils erstattet. Der genaue Pauschalbetrag steht noch nicht fest.
In Anbetracht der Tatsache, dass es für die Kommunen immer schwieriger wird, ehrenamtliche Wahlhelfer zu gewinnen, erscheint ein die gesetzliche Aufwandsentschädigung übersteigendes „Erfrischungsgeld“ sachgerecht und angemessen.
In Anlehnung an die Stadt Neu-Ulm, die ihren Wahlhelfer 60,00 € bezahlt, schlägt die Verwaltung vor, analog zu verfahren und den Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 €/Person/Wahltag zu gewähren.