Neufassung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Gemeinde Nersingen (Abfallgebührensatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Nach Ablauf des letzten Kalkulationszeitraums vom 01.01.2020 bis 31.12.2023, wurden die Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Gemeinde Nersingen durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband neu kalkuliert. Die vorliegende Kalkulation erstreckt sich auf den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2027.
 
Die Kalkulation der Gebühren hat ergeben, dass die Gebühren wie folgt angepasst werden müssen:

       bisher        neu

  • Mülltonne mit 60 Liter        11,40 €        14,00 €        
  • Mülltonne mit 80 Liter        15,20 €        18,70 €
  • Mülltonne mit 120 Liter        22,80 €        28,00 €
  • Müllgroßbehälter mit 240 Liter        45,60 €        56,00 €
  • Müllgroßbehälter mit 1,1 m³        209,00 €        257,90 €
  • Sperrmüll je Kilogramm        1,70 €        1,70 €
  • Abfallsack        6,00 €        7,50 €

Leider hat die Nachkalkulation für die Jahre 2019 bis 2023 eine Unterdeckung in Höhe von rd. 242.000 Euro ergeben. In den Ergebnissen ist eine vorgetragene Überdeckung zum 01.01.2019 von rd. 82.000 € aus dem vorhergehenden Kalkulationszeitraum berücksichtigt. Die Unterdeckung von rd. 242.000 € wird auf den Kalkulationszeitraum 2024 bis 2027 vorgetragen, verzinst und ausgeglichen, wodurch sich der Gebührenbedarf erhöht.

Analyse der Ergebnisse/der Unterdeckungen:

Ab dem Jahr 2021 erhöhte der AWB Neu-Ulm die Verbrennungsentgelte von vorher 100 €/Tonne auf dann 134 €/Tonne. 2023 wurden diese für den Zeitraum 2023 – 2025 leicht auf 130 €/Tonne gesenkt. In der Vorkalkulation wurden gleichbleibende Entgelte angenommen. Die Abfuhrkosten für Rest- und Biomüll sind genauso wie die Personalkosten für den Wertstoffhof ebenfalls im Vergleich zur Annahme in der Vorkalkulation gestiegen. Die höheren Abschreibungen und Zinsen durch die Inbetriebnahme des neuen Wertstoffhofs waren in der Vorauskalkulation bereits berücksichtigt.

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum steigen die Gebühren für die Abfallentsorgung deutlich an. Betrachtet man jedoch die Entwicklung am Beispiel einer 60 Liter Mülltonne über einen längeren Zeitraum, so wird jedoch deutlich, dass sich die Gebühren unter dem Niveau des Zeitraums der Jahre 2005 bzw. 2006 bewegen: 

bis 31.12.2005:         15,60 €/mtl.
ab 01.01.2006:         14,70 €/mtl.
ab 01.01.2007:         11,70 €/mtl.
ab 01.01.2008:          9,90 €/mtl.
ab 01.01.2016:            7,08 €/mtl.
ab 01.01.2020:          11,40 €/mtl.
ab 01.01.2024:         14,00 €/mtl.

Die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung wurde entsprechend abgeändert und liegt dem Sachvortrag als Anlage bei. Das Gutachten über die Ermittlung der Gebührensätze für die Abfallentsorgungseinrichtung der Gemeinde Nersingen sowie eine Präsentation zur Erklärung liegt dem Sachvortrag ebenfalls als Anlage bei.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Gebührenkalkulation für die Abfallbeseitigung in der Gemeinde Nersingen zu. Der Gemeinderat beschließt die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Gemeinde Nersingen (Abfallgebührensatzung) entsprechend der Anlage. Die Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft. 

Dokumente
Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung in der Gemeinde Nersingen (Abfallgebührensatzung) mit Anpassungen (.pdf)

Datenstand vom 12.11.2023 10:14 Uhr