Rothwiesenweg - Ortsstraße – Fl.Nr. 479/4, 495/3, 494/15 und Teilfläche Fl.Nr. 493 Gemarkung Oberfahlheim
Die Straße „Rothwiesenweg“, wird hiermit zur Ortsstraße gewidmet und erhält damit die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die Ortsstraße „Rothwiesenweg“ ist voll ausgebaut und beginnt mit der Abzweigung von der „Rothtalstraße“ (km 0,000) und endet auf der Westseite der Wendeplatte (km 0,235). Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Nersingen. Diese Verfügung wird zwei Wochen nach ihrer Bekanntmachung wirksam.
Verbindungsweg zwischen Rothwiesenweg und Kapellenweg– beschränkt öffentlicher Weg – Teilfläche Fl.Nr. 493 Gemarkung Oberfahlheim
Der Weg westlich des „Rothwiesenwegs“ bis Einmündung in den Kapellenweg im Gemeindeteil Straß, wird hiermit öffentlich gewidmet und erhält damit die Eigenschaft eines beschränkt öffentlichen Weges, nur zugelassen für Fußgänger und Radfahrer. Der Weg ist voll ausgebaut und beginnt am westlichen Ende der Wendeplatte der Ortsstraße „Rothwiesenweg“ (km 0,000) und endet an der Einmündung in die Ortsstraße „Kapellenweg“ (km 0,022). Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Nersingen. Diese Verfügung wird zwei Wochen nach ihrer Bekanntmachung wirksam.
An der Leibi – Ortsstraße – Fl.Nr. 366, 367/3 und 656/1 Gemarkung Leibi
Die Straße „An der Leibi“, wird hiermit zur Ortsstraße gewidmet und erhält damit die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die Ortsstraße „An der Leibi“ ist voll ausgebaut und beginnt mit der Abzweigung vom Kreisverkehr der Staatsstraße „Ulmer Straße (St 2509)“ (km 0,000) und endet abzweigend in nord-östlicher Richtung im Gewerbegrundstück Fl.Nr. 368 Gemarkung Leibi (km 0,113) und abzweigend in nord-westliche Richtung an der Ausfahrt des Kreisverkehrs (Pylon) zum Gewerbegebiet „Riffelbank“ (km 0,288). Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Nersingen. Diese Verfügung wird zwei Wochen nach ihrer Bekanntmachung wirksam.
Bürgermeister-Seißler-Straße – Ortsstraße – Fl.Nr. Teilfläche 1261/23, 1247/135, 1247/136, 1255/5 und 1193/2 Gemarkung Straß
Die Straße „Bürgermeister-Seißler-Straße“, wird hiermit zur Ortsstraße gewidmet und erhält damit die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die Ortsstraße „Bürgermeister-Seißler-Straße“ ist voll ausgebaut und beginnt mit der Abzweigung von der „Römerstraße“ (km 0,000) und endet abzweigend in süd-westlicher Richtung an der Westseite der Wendeplatte (km 0,423) und in südlicher Richtung einmündend in die Staatsstraße „Silheimer Straße“ (St2023)(km 0,859). Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Nersingen. Diese Verfügung wird zwei Wochen nach ihrer Bekanntmachung wirksam.
Hauptstraße - Ortsstraße – Verlängerung ab Containerstandort bis Einmündung Bürgermeister-Seißler-Straße Fl.Nr. 1261/50 und 1247/137 Gemarkung Straß
Die Straße „Hauptstraße“ – Verlängerung ab Containerstandort bis zur Einmündung in die Bürgermeister-Seißler-Straße, wird hiermit zur Ortsstraße gewidmet und erhält damit die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die Ortsstraße „Hauptstraße“ ist voll ausgebaut und beginnt mit der Abzweigung von der „Römerstraße“ (km 0,000) und endet einmündend in süd-westlicher Richtung in die Silheimer Straße (St2023) (km 0,212), in östlicher Richtung in die „Bürgermeister-Seißler-Straße“ (km 1,094). Die Hauptstraße ist von km 0,000 bis km 0,885 bereits gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Nersingen. Diese Verfügung wird zwei Wochen nach ihrer Bekanntmachung wirksam.
Christian-Hülsmeyer-Straße– Ortsstraße – Teilflächen Fl.Nr. 74 und Fl.Nr. 75/7 Gemarkung Unterfahlheim
Die Straße „Christian-Hülsmeyer-Straße“, wird hiermit zur Ortsstraße gewidmet und erhält damit die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die Ortsstraße „Christian-Hülsmeyer-Straße“ ist voll ausgebaut und beginnt mit der Abzweigung von der „Römerstraße“ (km 0,000) und endet in nord-östlicher Richtung an der Ostseite der Wendeplatte (km 0,193). Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Nersingen. Diese Verfügung wird zwei Wochen nach ihrer Bekanntmachung wirksam.
Christian-Hülsmeyer-Str.– öffentliche Parkplätze – Teilfläche Fl.Nr. 74 Gemarkung Unterfahlheim
Die öffentlichen Parkplätze im Zufahrtsbereich der Moschee (Teilfläche Fl.Nr. 74 Gem. Unterfahlheim) werden hiermit zur Ortsstraße gewidmet und erhalten damit die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die öffentlichen Parkflächen der Christian-Hülsmeyer-Straße sind voll ausgebaut und beginnen am nördlichen Ende der Zufahrt zum Grundstück Fl.Nr. 76/2 Gem. Unterfahlheim (km 0,022) und enden an der Südseite des Grundstücks Fl.Nr. 75/3 Gem. Unterfahlheim (km 0,056). Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Nersingen. Diese Verfügung wird zwei Wochen nach ihrer Bekanntmachung wirksam.
Christian-Hülsmeyer-Straße – beschränkt öffentlicher Weg – Teilfläche Fl.Nr. 74/3 Gemarkung Unterfahlheim
Der Weg westlich abzweigend der „Christian-Hülsmeyer-Straße“ bis Einmündung in die Ortstraße „Schiersiedlung“ im Gemeindeteil Straß, wird hiermit öffentlich gewidmet und erhält damit die Eigenschaft eines beschränkt öffentlichen Weges, nur zugelassen für Fußgänger und Radfahrer. Der Weg ist voll ausgebaut und beginnt westlich abzweigend von der Ortsstraße „Christian-Hülsmeyer-Straße“ (km 0,000) und endet an der Einmündung in die Ortsstraße „Schiersiedlung“ (km 0,071). Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Nersingen. Diese Verfügung wird zwei Wochen nach ihrer Bekanntmachung wirksam.