Bauvorhaben: Aufstockung Wohngebäude, Olgasraße 6, Fl.Nr.294/4, Gem. Nersingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Befreiungen:
  • Dachneigung (25 – 35 Grad) – 22 Grad
  • Baugrenze (Bebauung nur innerhalb möglich) – Bebauung außerhalb
  • Kniestock (max. so hoch, dass die Oberkante der Dachrinne höchstens 0,25 m über der Vollgeschossdecke liegt – 1,50 m Kniestock

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 2 „Südlich der B10“, Gemarkung Nersingen. 

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 294/4, Gemarkung Nersingen, soll das Bestandsgebäude in der Olgastraße 6 um ein Stockwerk erweitert werden. Das geplante Bauvorhaben sieht ein Vollgeschoss mit einem ausgebauten Dachgeschoss vor. Die Grundflächenzahl liegt bei 0,4 und die Geschossflächenzahl bei 0,5. Es entstehen zwei abgetrennte Wohnungen (bereits bestehende im EG u. neu geplante im DG). Für das Bauvorhaben werden zu den zwei bestehenden Stellplätzen noch drei weitere Stellplätze wie von der Stellplatzsatzung gefordert errichtet. 

Der Bauherr beantragt 3 Befreiungen für sein Bauvorhaben. Im Bebauungsplan ist geregelt, dass in diesem Bereich eine Bebauung innerhalb der Baugrenze für Hauptgebäude und für zweigeschossige Gebäude eine Dachneigung von 25 – 35 Grad möglich ist. Die Planung sieht einen Anbau am Hauptgebäude mit einer Dachneigung von 22 Grad vor. Des weiteren befindet sich der Anbau minimal außerhalb der Baugrenze um so einen separaten Zugang zur Wohnung im Dachgeschoss zu ermöglichen. Eine weitere Befreiung benötigt der Bauherr für die Höhe des Kniestockes, dieser darf maximal so hoch sein, dass die Oberkante der Dachrinne höchstens 0,25 m über der Vollgeschossdecke liegt. Die Außenkante der Dachrinne darf dabei gegenüber der Umfassung nicht mehr als 0,50 m auskragen. Der Bauherr beantragt einen Kniestock von 1,50 m. Zu beachten ist aber, dass sich aus dem hohen Kniestock kein Vollgeschoss ergibt. 

Das Bauvorhaben berührt die Grundzüge der Planung nicht, ist städtebaulich vertretbar und berührt die nachbarrechtlichen Belange nicht. Die Nachbarn haben teilweise zugestimmt. Aus Sicht der Verwaltung kann dieses Bauvorhaben positiv bewertet werden.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Vorhaben unter Einbezug der erforderlichen Befreiungen zu. 

Datenstand vom 05.09.2023 10:34 Uhr