Gewährung von Zuschüssen an soziale und karitative Einrichtungen und Einrichtungen der Erwachsenenhilfe
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Kulturausschusses, 14.11.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß den Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Kirchen und soziale Einrichtungen erhalten die sozialen und karitativen Einrichtungen für jede in der ambulanten Krankenpflege vollbeschäftigten Kraft einen Zuschuss von 500,-- € jährlich.
Das Seniorenzentrum Nersingen erhält einen Pauschalbetrag von 2.000,-- € jährlich.
Folgende Zuschüsse werden gewährt:
Diakonisches Werk Neu-Ulm 3.070,00 €
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Seniorenzentrum Nersingen 2.000,00 €
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Pauschalbeträge jährlich erhalten:
Arbeiterwohlfahrt Straß 225,00 €
Seniorenclub geselliges Nersingen e.V. 150,00 €
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375,00 €
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Diskussionsverlauf
Der Haupt- und Kulturausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Datenstand vom 17.10.2024 11:23 Uhr