Im vergangenen Jahr fand der Bürgerentscheid über die Ausrichtung der Grundschullandschaft in Nersingen statt. Im Zuge dessen hat sich Herr Erwin Müller bereiterklärt, die Summe von einer Million Euro zu spenden, wenn die Schule bzw. der Schulstandort Oberfahlheim erhalten bleibt.
Nach dem Ergebnis des Bürgerentscheids und dem Beschluss des Gemeinderats vom 13.12.2022, die Grundschule Oberfahlheim zu sanieren und baulich zu erweitern, wurde zwischen Erwin Müller und dem Förderverein Fahlheim ein Notarvertrag geschlossen, der die Bedingungen und den Ablauf der Spende regelt. Anschließend fanden mehrere Besprechungen zwischen der Gemeindeverwaltung und dem Förderverein statt.
Der Notarvertrag sieht vor, dass die Gesamtsumme in Teilbeträgen an den Förderverein gezahlt wird und dieser die Beträge an die Gemeinde Nersingen weiterleitet. Grundvoraussetzung ist, dass der Gemeinderat beschließt, dass der Schulstandort Oberfahlheim erhalten bleibt und die Verwaltung angewiesen wird, das Schulgebäude sanieren zu lassen. Weiterhin muss die Baugenehmigung bestandskräftig sein und alle sonstigen Genehmigungen vorliegen. Hierbei handelt es sich um eine auflösende Bedingung, die bis zum 31.12.2025 erfüllt sein muss - andernfalls besteht keine Verpflichtung der Spende seitens Herrn Müller.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 13.12.2022 wurde die Sanierung und die bauliche Erweiterung und damit der Erhalt des Schulstandortes Oberfahlheim einstimmig beschlossen.
Im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung wird die Vergabe an einen Generalübernehmer behandelt, was eine weitere Voraussetzung für die Spende ist. Ein erster Teilbetrag in Höhe von 700.000 Euro wird dann an den Förderverein überwiesen.
Der Förderverein leitet das Geld seinerseits an die Gemeinde Nersingen weiter, wenn durch den bauleitenden Architekten eine schriftliche Bestätigung vorliegt, dass mit den Bauarbeiten der Baukostengruppen 300 (Gebäudehülle) oder 400 (Haustechnik) begonnen wurde.
Der Restbetrag von 300.000 Euro wird dann fällig, sobald die Bestätigung des bauleitenden Architekten nachgewiesen ist, dass die Arbeiten, die den Betrag von 700.000 Euro fällig gestellt haben (Kostengruppen 300 bzw. 400), abgeschlossen sind.
Die Gemeinde Nersingen muss die Spende von Herrn Müller förmlich per Gemeinderatsbeschluss annehmen. Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde kann dies auch bereits zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen.
Die förmliche Annahme der Spende ist notwendig, um eine größtmögliche Transparenz zu schaffen. Aus rechtlicher Sicht ist die Annahme der Spende insoweit möglich, da die im Notarvertrag aufgeführten Bedingungen nicht zu einer Beeinflussung der Verwaltung führt und dem Zweck entsprechend angemessen sind.
Die Verwaltung schlägt daher die förmliche Annahme der Spende von Herrn Erwin Müller über den Förderverein Fahlheim e.V. vor.