Bauvorhaben - Errichtung eines Verbindungsgebäudes, Fl.Nr. 35 Gem.Straß, An der Kirche 1 und 3, 89278 Nersingen, GT Straß


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.12.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Befreiungen:
  • Dachform – nur Satteldach zulässig – Anbau soll als Flachdach ausgeführt werden
  • Baugrenze (Bebauung nur innerhalb möglich) – Anbau und Kunstwerk komplett außerhalb der Baugrenze
  • Traufhöhe – Max. zulässig 6,50 Meter – Traufhöhe Anbau 8,25 Meter
  • Überschreitung der GRZ I und II – GRZ I 0,2 und GRZ II 0,3 – GRZ I 0,4 und GRZ II 0,54
  • Überschreitung der GFZ – GFZ 0,4 – GFZ 1,15
  • Pufferstreifen der Grünordnung – ist freizuhalten – wird teilweise Überbaut
  • Abstand zur Roth als Gewässer 2. Ordnung – mind. 5 Meter – wird teilweise überbaut 
  • Stellplätze – ab neun Stellplätzen Tiefgarage oder Parkdeck erforderlich – vier Stellplätze in der Garage und neun oberirdische Stellplätze (kann aus Sicht der Verwaltung nicht mehr erfüllt werden)

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 11 „Altdorf“, Gemarkung Straß innerhalb eines Dorfgebietes (MD). 

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 35, Gemarkung Straß, sollen die beiden Bestandsgebäude in der Ortsstraße „An der Kirche 1 und 3“ erweitert werden. Das geplante Bauvorhaben sieht einen zwei geschossigen Verbindungsbau zwischen den beiden Gebäuden vor. Im Erdgeschoss sollen Garagen entstehen und im 1.Obergeschoss ein Besprechungsraum und ein Schulungsraum. Die Dachfläche soll weiterhin als Dachterrasse für die beiden Wohnungen im 2.Obergeschoss dienen.

Der Bauherr beantragt acht Befreiungen für sein Bauvorhaben. Diese sind teilweise notwendig da der Zwischenbau zwei Bestandsgebäude miteinander verbinden soll und das Gesamtgebäude dadurch eine funktionale Aufwertung erfahren soll (Traufhöhe und Flachdach). Teilweise wurden bereits bei vorherigen Umbauten massive Befreiungen wie die GRZ und GFZ Überschreitung gewährt. Weitere Vorgaben des BPlans können in der Praxis nicht umgesetzt werden, da das Grundstück bereits weitestgehend bebaut ist, kann z.B. die Vorgabe einer Tiefgarage nicht mehr wirklich erfüllt werden. 

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Neu-Ulm, sehen die entsprechenden Fachabteilungen die Bebauung des Pufferstreifens und des Bewirtschaftungsstreifens entlang der Roth als äußerst kritisch an, zumal dieses Thema wohl schon beim letzten Bauantrag erschöpfend diskutiert wurde. Eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Gewässerrandes wird durch das Bauvorhaben verhindert, durch die geplante Garage kann kein schweres Gerät den Gewässerrand erreichen. 


Aufgrund der Vielzahl und Schwere der notwendigen Befreiungen, sieht die Verwaltung hier die Grundzüge der Planung berührt, weiterhin stehen städtebauliche Gründe dem Bauvorhaben entgegen.  Das gemeindliche Einvernehmen kann somit nicht erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Vorhaben unter Einbezug der erforderlichen Befreiungen nicht zu. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Vorhaben unter Einbezug der erforderlichen Befreiungen nicht zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Datenstand vom 10.01.2024 11:00 Uhr