Aufwandsentschädigung für Wahlhelfer bei der Europawahl am 09.06.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Am Sonntag, 09.06.2024 findet die Europawahl statt. Gemäß den Vorschriften der Europawahlordnung (EuWO) kann die Gemeinde für alle am Wahltag eingesetzten Wahlhelfer/Innen eine angemessene Entschädigung (sog. Erfrischungsgeld) vorsehen.
Nach § 10 Abs. 2 EuWO beträgt die Höhe des Erfrischungsgeldes 25,00 € für Wahlhelfer/Innen und 35,00 € für Wahlvorsteher/Innen.

Gemäß Nr. 10.2 der Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung (GLKrWBek) vom 15.11.2012, zuletzt geändert am 19.08.2013, obliegt dem Gemeinderat als zuständigem Gremium die Entscheidung über die Höhe des zu zahlenden „Erfrischungsgeldes“.

Im Hinblick auf die Höhe dieses „Erfrischungsgeldes“ bietet es sich an, sich an den in der Vergangenheit bezahlten Beträgen zu orientieren. Bei den vergangenen Wahlen erhielten die Wahlhelfer/Innen von der Gemeinde Nersingen folgende Aufwandsentschädigungen:


Landratswahl 2024:                                        60,00 €/Person
Landtags- und Bezirkswahl 2023:                        80,00 €/Person
Bundestagswahl 2021:                                60,00 €/Person


Die Kosten werden vom Bund teilweise übernommen. Der genaue Pauschalbetrag steht jetzt noch nicht fest. 

In Anbetracht der Tatsache, dass es für die Kommunen immer schwieriger wird, ehrenamtliche Wahlhelfer zu gewinnen, erscheint ein die gesetzliche Aufwandsentschädigung übersteigendes „Erfrischungsgeld“ sachgerecht und angemessen.

Die Verwaltung schlägt vor, den Wahlhelfer/Innen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 €/Person zu gewähren.

Zusätzlich schlägt die Verwaltung vor, den Wahlvorstehern/Innen ein zusätzliches Erfrischungsgeld in Höhe von 20,00 € zu gewähren. Somit wäre für jeden Wahlvorsteher/In ein Erfrischungsgeld in Höhe von 80,00 € auszubezahlen.
Die Wahlvorsteher/Innen haben einiges an Mehraufgaben (z. B. Abholen der Wahlutensilien am Tag vor der Wahl, Vorbereitung der Aushänge, Organisation des gesamten Wahlteams, usw.) zu leisten, was z. B. bei der Stadt Neu-Ulm mit einem höheren Erfrischungsgeld honoriert wird. 
In Anlehnung an die Stadt Neu-Ulm hält die Verwaltung ein erhöhtes Erfrischungsgeld in Höhe von 80,00 € für die Wahlvorsteher/Innen für angemessen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern der Gemeinde Nersingen für ihren Wahldienst anlässlich der Europawahl am 09.06.2024 eine Aufwandsentschädigung (sog. „Erfrischungsgeld“) in Höhe von 60,00 €/Person zu gewähren. 

Der Gemeinderat beschließt, den Wahlvorsteher/Innen ein Erfrischungsgeld in Höhe von 80,00 €/Person zu gewähren.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern der Gemeinde Nersingen für ihren Wahldienst anlässlich der Europawahl am 09.06.2024 eine Aufwandsentschädigung (sog. „Erfrischungsgeld“) in Höhe von 60,00 €/Person zu gewähren. 

Der Gemeinderat beschließt, den Wahlvorsteher/Innen ein Erfrischungsgeld in Höhe von 80,00 €/Person zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.03.2024 16:10 Uhr