Rechtsverordnung des Landkreises Neu-Ulm zur Übertragung einzelner Aufgaben der Abfallentsorgung an kreisangehörige Städte und Gemeinden (Übertragungsverordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates 16.07.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Gemeinde Nersingen hat sich in der Sitzung des Gemeinderats vom 26.04.2022 gegen eine Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben an den Landkreis Neu-Ulm entschieden. Der AWB hat nun den finalen Entwurf der Übertragungsverordnung ausgearbeitet und bittet nun um Beschlussfassung.  Fragen  zum Entwurf der Übertragungsverordnung können während der Sitzung beantwortet werden.

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Nersingen stimmt der Übertragungsverordnung / Rechtsverordnung des Landkreises Neu-Ulm  zur Übertragung einzelner Aufgaben der Abfallentsorgung an kreisangehörige Städte und Gemeinden zu. 

Datenstand vom 15.07.2024 12:21 Uhr