Erlass einer Satzung zur Gründung eines Kommunalunternehmens
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 17.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der vergangenen Gemeinderatssitzung wurde beschlossen, die Gründung eines Kommunalunternehmens mit dem Zweck der Sanierung und baulichen Erweiterung des Rathauses zu fokussieren. Die Gemeindeverwaltung hat daraufhin zusammen mit einem Rechtsanwaltsbüro eine entsprechende Satzung erarbeitet. Die Satzung orientiert sich an der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages und wurde auf den Zweck der Gemeinde Nersingen angepasst. Insbesondere wurden Regelungen, welche in der Geschäftsordnung der Gemeinde Nersingen vergleichbar vorkommen entsprechend übernommen.
Um einen Jahresabschluss für dieses Jahr zu vermeiden und Kosten zu sparen, soll die Gründung des Kommunalunternehmens zum 01. Januar 2025 erfolgen.
Weitere Regelungen, insbesondere personelle Entscheidungen zum Vorstand etc., werden in der konstituierenden Sitzung des Kommunalunternehmens getroffen.
Entgegen des ersten Entwurfs wurde die Ladungsfrist nun auf sieben Tage gesetzt, wobei die Termine für die Verwaltungsratssitzungen so weit wie möglich im Voraus festgesetzt werden sollen, um eine gewisse Planbarkeit zu erreichen. Grundsätzlich ist es angedacht, die Sitzungen vor- bzw. nach Gemeinderatssitzungen abzuhalten.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Entwurf der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Nersingen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Nersingen, zu und beauftragt die Verwaltung, diesen an die Rechtsaufsichtsbehörde zur Stellungnahme zu übersenden.
Dokumente
Entwurf Satzung Stand 09.09.2024 (002) (.pdf)
Datenstand vom 17.09.2024 14:38 Uhr