Erlass einer Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Nersingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates 08.10.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Gemäß dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) haben die Gemeinden als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst). Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren, Berufsfeuerwehren) aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Die gemeindlichen Feuerwehren sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinden. Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren werden in der Regel von Feuerwehrvereinen gestellt.

Die Vollzugsbekanntmachung zum BayFwG (VollzBekBayFwG) besagt, dass die Gemeinden für ihre Feuerwehren eine öffentlich-rechtliche Satzung gemäß Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 GO erlassen sollen. Sie regelt die organisatorische Zusammenarbeit zwischen den gemeindlichen Feuerwehren als öffentliche Einrichtungen, und den Feuerwehrvereinen, die die Einsatzkräfte stellen.

Da es in der Gemeinde Nersingen bisher keine derartige Satzung gibt, hat die Gemeindeverwaltung anhand des Musters aus Anlage 1 der Vollzugsbekanntmachung zum BayFwG eine entsprechende Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Nersingen erarbeitet.

Der als Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügte Satzungsentwurf wurde den Mitgliedern des Arbeitskreises Feuerwehr in seiner Sitzung am 24.09.2024 vorgestellt und beraten.

Der Arbeitskreis Feuerwehr empfiehlt dem Gemeinderat, die Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Nersingen in der vorgelegten Form zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Entwurf der „Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Nersingen gültig ab 01.11.2024 zu. 

Dokumente
Satzung für die freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Nersingen 01.01.2025 (.pdf)

Datenstand vom 08.10.2024 10:05 Uhr