Kinderbetreuung in Nersingen;
Beschlussfassung über die turnusgemäße Anpassung der Elternbeiträge in den Betreuungseinrichtungen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 12.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gebühren für die Betreuungseinrichtungen der Gemeinde Nersingen wurden zuletzt zum 01.09.2023 angepasst. Mit den Trägern der Betreuungseinrichtungen hat man sich auf einen zweijährlichen Rhythmus hinsichtlich der Anpassung der Elternbeiträge geeinigt, sodass eine Anpassung zum 01.09.2025 erforderlich ist. Da die Betreuungsverträge für das kommende Kindergartenjahr im Frühjahr abgeschlossen werden, ist eine Festlegung der Gebühren bereits jetzt erforderlich.
In gegenseitigem Einverständnis hat man sich auf die in der Anlage festgesetzten Beiträge geeinigt, welche zum 01.09.2025 in Kraft treten sollen. Gemäß den Defizitvereinbarungen bedarf die Festsetzung der Beiträge der Zustimmung des Gemeinderates. Die Träger werden den Vorschlag in ihren jeweiligen Gremien ebenfalls zur Beschlussfassung vorlegen.
Im Rahmen der Beratungen über die Gebühren hat man sich auf die Beibehaltung der Geschwisterkindregelung verständigt. Die Regelung sieht für das zweite Kind noch 75% der Gebühren und für jedes weitere Kind 50% der regulären Gebühren vor.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die geänderten Betreuungsgebühren für die Kinderbetreuung zum 01.09.2025 gemäß der beigefügten Anlage unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Gremien der Träger.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die geänderten Betreuungsgebühren für die Kinderbetreuung zum 01.09.2025 gemäß der beigefügten Anlage unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Gremien der Träger.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Dokumente
Betreuungsgebühren Vorschlag 2025 Stand 06.11.2024 (.pdf)
Datenstand vom 01.02.2025 15:53 Uhr