Anpassung und Erlass der Satzung zur Gründung eines Kommunalunternehmens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Am 17.09.2024 hat der Gemeinderat der Gründung eines Kommunalunternehmens zur Erweiterung und baulichen Sanierung des Rathauses Nersingen gefasst.
Da es sich bei der Gründung eines Kommunalunternehmens um das erste seiner Art im Landkreis Neu-Ulm handelt, wurde die Satzung dem Landratsamt Neu-Ulm zur Durchsicht vorgelegt. 
Hierbei kamen verschiedene Anmerkungen zurück, die in die Satzung eingearbeitet wurden. Zudem wurden die Gemeinden über ein Rundschreiben des Bayerischen Städte- und Gemeindetags über eine Novellierung der Gemeindeordnung informiert, die auch Auswirkungen auf kommunale Unternehmen hat. Auch dies wurde mit eingearbeitet.

Im Wesentlichen gibt es zum ersten Entwurf auf Veranlassung der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Anpassungen:

  1. Der Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzenden (Erster Bürgermeister) und den Mitgliedern des Bau- und Umweltausschusses. Bislang waren alle Gemeinderatsmitglieder im Verwaltungsrat. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat daraufhin angemerkt, dass dies unpraktisch sei und die Handlungsfähigkeit beeinträchtige. Die Verwaltung hat den Vorschlag aufgegriffen und sieht ebenfalls den Vorteil, dass Verwaltungsratssitzungen somit ggfls. vor den Bauausschusssitzungen oder den Gemeinderatssitzungen stattfinden können. 

  1. § 6 Nr. 6:

Da die Prüfungspflicht immer besteht, wurde der Halbsatz gestrichen

  1. § 7 Abs. 1:
Die Vertretungsregelung ist wie beim Bau- und Umweltausschusssitzungen geregelt.

  1. § 10 Abs. 1:
Aufgrund einer geplanten Gesetzesentwurfs zur Änderung der Gemeindeordnung besteht die Möglichkeit, Vereinfachungen im Hinblick auf die Berichts- und Prüfpflichten des Kommunalunternehmens anzuwenden. Auf Empfehlung des Bayerischen Städte- und Gemeindetages wurde die Formulierung entsprechend angepasst, sodass auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen des Lageberichts entfällt. 

  1. § 13
Die Formulierung diente lediglich der Klarstellung.


 
Die sonstigen in der Satzung farblich markierten Anpassung dienten lediglich der genaueren Definition. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erlässt die Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Nersingen, Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, das Kommunalunternehmen bei der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen. 
 

Beschluss

Der Gemeinderat erlässt die Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Nersingen, Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, das Kommunalunternehmen bei der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen. 
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Dokumente
Angepasster Entwurf Satzung Stand 30.11.2024 mit farblichen Anpassungen (002) (.pdf)
Entwurf Satzung Stand 30.11.2024 (.pdf)

Datenstand vom 01.02.2025 16:08 Uhr