Örtliche Rechnungsprüfung der Gemeinde Nersingen - Feststellung der Jahresrechnung 2017
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 12.01.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Dem Gemeinderat obliegt die Aufgabe nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten das Ergebnis der Jahresrechnung festzustellen (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).
Die Jahresrechnung 2017 weist folgendes Ergebnis auf:
bereinigte Soll-Einnahmen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 17.582.136,54 € und
bereinigte Soll-Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 17.582.136,54 €
sowie
bereinigte Soll-Einnahmen im Vermögenshaushalt in Höhe von 4.176.309,84 € und
bereinigte Soll-Ausgaben im Vermögenshaushalt in Höhe von 4.176.309,84 €
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt belief sich auf
2.286.705,83 €.
Der Sollüberschuss aus dem Vermögenshaushalt betrug 1.096.516,34 € und wurde vollständig der allgemeinen Rücklage zugeführt.
Es wurden keine neuen Kredite aufgenommen.
Die Jahresrechnung 2017 wurde am 02.04.2019, 03.04.2019 und 02.12.2019 örtlich durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Die Prüfungspunkte wurden durch die Verwaltung abgearbeitet. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt vor, die Jahresrechnung 2017 mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis festzustellen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2017 mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO fest.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2017 mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.01.2021 10:12 Uhr